• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Winterreifenpflicht: ab wann beginnt "Glätte"?

poesie noire

vivo forlasis

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Ein paar Tests für die Argumentation:

http://www.welt.de/motor/article11212372/Winterreifen-koennen-Bremswege-verlaengern.html

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42736577.html

http://www.stern.de/auto/winterreifen-streit-um-die-sicherheit-550649.html

http://www.ndr.de/nachrichten/schle...inter-gegen-Sommerreifen,winterreifen232.html


Gemeinsamer Konsens:

Sommerreifen sind auch unterhalb von 7 Grad (kein Minusgradbereich!) bei trockener und nasser Fahrbahn (keine Schnee oder Eisglätte!) den Winterreifen ebenbürtig oder überlegen.
 

accC

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@Dummkopf: Du hast scheinbar keine Ahnung. Natürlich haben Reifen keinen Temperaturfühler. Allerdings ist ein Sommerreifen eben anders zusammengesetzt, als ein Winterreifen oder ein M+S Reifen oder etwa als ein Allwetterreifen und auch da gibt es jeweils unterschiedliche Zusammensetzungen.
Mit +1 Wissen aus dem Bereich Physik sollte dir auch bekannt sein, dass unterschiedliche Stoffe unterschiedlich, insbesondere unterschiedlich stark, auf Temperaturschwankungen reagieren.
Reifen werden, je nach Einsatzzweck auf chemischer Ebene aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzt, so dass sie sich besonders gut für bestimmte Begebenheiten eignen. Für den Ottonormalbürger Sommer und Winterreifen. Geht man in den Profisport, findet man diverse Reifen, für Beschaffenheit der Fahrbahn, Betriebstemperaturen etc pp.

Das hat dann nichts mit Reifen zu tun, die intelligent und eigenwillig sind und deshalb bei "unpassenden" Bedingungen bewusst versagen, sondern schlicht mit Physik/ Chemie.

Und ja, wenn sich die Wetterlage während der Fahrt so stark ändert, dass du von Sommer- auf Winterreifen wechseln musst, dann musst du das tun oder dein Fahrzeug abstellen und deine längere Fahrt zu Fuß weiter fortsetzen. :m



Als Faustregel kennt man doch eigentlich A bis A (August bis April) - gewöhnlich die Monate, in denen es in Mitteleuropa üblicher Weise zu Frost kommen kann.
Es gibt keine Winterreifenpflicht und natürlich, wenn im Dezember 30°C auf Deutschlands Straßen sind, kannst du mit Sommerreifen fahren. Wenn aber das Wetter umschlägt, dann darfst du mit Sommerreifen nicht mehr fahren und kannst deine Karre stehen lassen. Daher wäre es wohl empfehlenswert präventiv, weil man weiß, dass das Wetter um Frosttemperaturen schwanken wird, die passenden Reifen zu verwenden.
 

1Bratwurstbitte

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Kann ich dir sagen, habe mal irgendwo einen schwammigen Text gelesen, das ist nicht bindend, aber eine recht gute Bauernregel...

Sofern die Temperatur 7 Tagen in Folge unter 7 Grad° fällt, ist es angebracht Winterreifen ( mindestens MS ) zu montieren.
Wenn du das machst, brauchst du dir dann überhaupt nichts vorwerfen lassen. Wenn es Reifglätte oder Blitzeis gibt, musst du halt schauen, dass du deine Bereifung dementsprechend angepasst HAST...
 

thom53281

SYS64738
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Als Faustregel kennt man doch eigentlich A bis A (August bis April)
August scheint mir doch etwas arg früh für hier in Deutschland. Ich kenne das als O bis O, also Oktober bis Ostern und das ist imho auch etwas realistischer. Im September ist Frost inkl. Glätte schon extrem selten.

Ansonsten bleibt noch zu sagen:
Man spart sich nicht viel*, wenn man mit den Winterreifen geizt. Fährt man die Sommerreifen länger, muss man diese wegen der Abnutzung früher ersetzen. Fährt man das ganze Jahr Sommerreifen, muss man zwar keine Winterreifen kaufen, dafür aber doppelt so viele Sommerreifen. Letztendlich also ein gefährliches Spar-Spiel, das sich höchstens für extreme Wenigfahrer rentieren könnte. Empfehlen kann ich es aber auch für die Wenigfahrer nicht. Das eigene Leben sollte einem doch ein paar Euro wert sein, sollte man wegen dem Geiz mit Sommerreifen von der Straße abkommen, weil plötzlich doch Schnee liegt.

Das Gesetz ist hier in der Tat etwas schwammig ausgelegt. Folglich sollte man auch im Zweifelsfall Winterreifen statt Sommerreifen fahren. Dann kann niemand etwas sagen.


* Wenn man die Reifen selbst wechselt, ein zweiter Felgensatz kostet leider etwas Geld.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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  • #25
Mensch, sei doch froh, dass es eine "weiche" Formulierung bezüglich der WR gibt. Damit hat dann der Polizist vor Ort noch die Möglichkeit, auch zu Deinen Gunsten zu entscheiden, wenn Du Mitten im Dezember bei 14 Grad mit Sommerreifen unterwegs bist. Und wenn
es halt 2 Grad im April bei gefrierenden Bodennebel hat und 3 cm Schnee auf der Strasse hat. Bist Du mit SR halt fällig. Willst Du die WR-Vorgabe vielleicht regional regeln ? Pro Bundesland oder gar pro Regierungsbezirk ? Das ist doch Käse.
Freu Dich, wenn nicht alles zu Tode reguliert ist.

den gedankengang verstehe ich jetzt nicht.. der polizist hat doch immer die möglichkeit, eine mündliche verwarnung zu geben, auch wenn man gegen die härteste formulierung ohne auslegungsspielraum verstoßen hat (z.b. geschwindigkeitsüberschreitung oder stoppschild überfahren), das ist auch nicht das thema der diskussion.. welchen vorteil bringt denn diese "weiche" formulierung? vorher hieß es ja bloß, dass die bereifung "angemessen" sein muss und das war selbst dem BVerfG zu "weich" (:eek:)... wenn man also keine rechtssicherheit zu erwarten hat, sondern sowieso nur von der gnade der bullerei abhängig ist (vgl. besitz von geringen mengen marihuana), wird man von so einer formulierung bestenfalls fehlgeleitet..

ich habe bereits erwähnt, in welchen situationen das gesetz sommerreifen erlaubt (bzw. dies suggeriert) - allesamt eher ausnahmesituationen, aber völlig legitim.. dass winterreifen (in der regel) sicherer und vernünftiger sind, sollte jedem klar sein, und hat auch ohne jede regelung gut funktioniert (das gesetz gibts ja erst seit 200X).. für manche hat's wohl nicht gut genug funktioniert, also sollte der zwang her - meinetwegen, da kann man jetzt drüber streiten, aber gerade in der StVO ist zwang mit willkürlichen grenzen völlig normal (tempolimits, alkoholverbot usw.).. was ich nicht verstehe ist lediglich, welchen sinn so eine "weiche" formulierung hat, wenn es doch nur darum geht, eine "vernünftige" handlung zu erzwingen :confused:.. überall sonst gibt es bei zwangsvorschriften zwar willkürliche aber halbwegs wohldefinierte grenzen (tempo, mindestabstand, promillewerte und sogar was "nässe" bei nässebedingten tempolimits bedeutet), aber wieso um alles in der welt macht man dann ausgerechnet verkehrspolizisten zu richtern über "glätte"?! wie schon gesagt, wäre es wesentlich einfacher und tatsächlich rechtssicher, die zwangsverordnung ans datum oder die temperatur zu koppeln.. da das offenbar (aus schon benannten gründen) nicht mit der gefahrenminimierung einhergeht, koppelt man es stattdessen an wettersituationen, die man nicht weiter definiert, sondern deren einschätzung man polizisten überlässt.. somit ist der status quo im endeffekt nicht anders als die vom BVerfG nicht akzeptierte formulierung "angemesse bereifung" :rolleyes:...
 

ElricM

Core Quäler

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den gedankengang verstehe ich jetzt nicht.. .

Scheint mir auch so . Wie willst Du den ein so fragiles Phänomen wie "Wetter" in den (Gesetzes)-Griff bekommen ? Es scheint die Sonne, 13 Grad, Mitte Februar (also heute). Alles klar, ich brauche keine WR. Einige Stunden später, 22:00 Uhr. Es hat -6 Grad und ich will zu Tanke. Nun ist Schluß mit SR. Karre stehen lassen, oder WR montieren ??? Sach mal, wo bitte harkt es nun ? Könnte es daran liegen, das keiner die Reifen täglich wechselt? Egal ob A-A oder O-O ... hast Du Auto, mußt Du auf Winter vorbereitet sein. :unknown:
 
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Hector

Board-Paladin

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Daher könnte eine Pflicht wenn nur so aussehen, dass z.B. fix von Oktober bis einschl. März (nur ein Beispielzeitraum) die Winterreifen Pflicht sind. Alles davor und danach bleibt im eigenen Ermessen wie aktuell. Dass man da dann ggf teilweise "unnötig" mit rumfährt ist klar, aber ist im Moment (da kein Mensch das Wetter kennt) ja auch so.
 
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accC

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August scheint mir doch etwas arg früh für hier in Deutschland. Ich kenne das als O bis O, also Oktober bis Ostern und das ist imho auch etwas realistischer. Im September ist Frost inkl. Glätte schon extrem selten.
Wenn ich so darüber nachdenke, stimmt, da war ja was..


Es scheint die Sonne, 13 Grad, Mitte Februar (also heute). Alles klar, ich brauche keine WR. Einige Stunden später, 22:00 Uhr. Es hat -6 Grad und ich will zu Tanke. Nun ist Schluß mit SR. Karre stehen lassen, oder WR montieren ??? Sach mal, wo bitte harkt es nun ? Könnte es daran liegen, das keiner die Reifen täglich wechselt? Egal ob A-A oder O-O ... hast Du Auto, mußt Du auf Winter vorbereitet sein. :unknown:
Richtig, du musst darauf vorbereitet sein. Es verpflichtet dich ja keiner bei 6° und 3 Sonnenstrahlen Sommerreifen aufzuziehen. Nur wenn es glatt ist, musst du eben Winterreifen drauf haben. Ob du dann täglich/ stündlich die Reifen wechselst oder einfach präventiv in einer angemessenen Zeit Winterreifen verwendest, bleibt natürlich dir überlassen.
 

Toxxic

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'n befreundeter Polizist hat's glaube ich mal ganz gut ausgedrückt: wenn du die Kontrolle verloren hast, waren's die falschen.

@Novgorod - Ich lese da "die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren", du liest "die Fahrzeugkontrolle gegen die Polizei verlieren" :D
 

ElricM

Core Quäler

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Richtig, du musst darauf vorbereitet sein. Es verpflichtet dich ja keiner bei 6° und 3 Sonnenstrahlen Sommerreifen aufzuziehen. Nur wenn es glatt ist, musst du eben Winterreifen drauf haben. Ob du dann täglich/ stündlich die Reifen wechselst oder einfach präventiv in einer angemessenen Zeit Winterreifen verwendest, bleibt natürlich dir überlassen.

Ist da nen Echo ? Ich habe doch klar dafür plädiert die WR rechtzeitig zu wechseln. Und überhaupt ... ich wechsle nicht die Reifen sondern das Auto ;)
 

Novgorod

ngb-Nutte

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  • #31
Wie willst Du den ein so fragiles Phänomen wie "Wetter" in den (Gesetzes)-Griff bekommen ?

ich garnicht, aber der gesetzgeber gibt sich da wohl größte mühe (:rolleyes:).. wäre der gesetzgeber deiner meinung, hätten wir eben winterreifenpflicht von [datum] bis [datum] bzw. unterhalb einer bestimmten temperatur, wie schon mehrfach erwähnt.. das will der gesetzgeber aber offenbar eben nicht und die gründe dafür sind für mich auch vollkommen plausibel - eben in ausnahmesituationen, in denen die nutzung von sommerreifen keine gefährdung darstellt.. es macht aber keinen sinn, solche ausnahmesituationen zu schaffen (was ja ein entgegenkommen dem bürger gegenüber ist), aber keine rechtssicherheit zu gewährleisten, für den fall, dass man von dieser ausnahmeregelung wirklich einmal gebrauch machen will oder muss.. dann wäre es doch viel einfacher und ehrlicher, sich die ausnahmen komplett zu sparen...

@Toxxic: ah, das macht irgendwie mehr sinn :D..
 

ElricM

Core Quäler

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Hi Novogord,

der Gesetzgeber ist bestimmt nicht meiner oder Deiner Meinung, weil es genug Autofahrer gibt, die herumheulen und nicht wahr haben wollen, dass sie bei 13 Grad im Dezember WR benötigen. Politiker erschaffen Gesetze, für Wählern die sie wiederwählen sollen. Kapiert :D
 

infofilter

Ruhe in Frieden

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meine güte! 'der gesetzgeber' ist offensichtlich der meinung, daß 'das volk' kompetent ist zu entscheiden, wann man winterreifen braucht und wann nicht. und für die paar hansel, die es wirklich nicht können oder nicht können wollen gibt es hilfeleistung von freunden und helfern. der vorteil an dieser vorgabe ist, daß der verkehrsteilnehmer die freiheit hat die bestmögliche wahl zu treffen.
 

Maxwell

NGBler

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wäre der gesetzgeber deiner meinung, hätten wir eben winterreifenpflicht von [datum] bis [datum] bzw. unterhalb einer bestimmten temperatur, wie schon mehrfach erwähnt..

Selbst auf diese Art wäre das irgendwie schwer (ggf. sogar schwerer) da absolute Rechtssicherheit zu schaffen. Bei meinem Nutzungsprofil sind Sommerreifen meist von März bis Ende Oktober/Anfang November sinnvoll nutzbar, jemand der über den Riedbergpass fahren will braucht vielleicht im September schon Schneeketten... :p
Bei der Temperatur wäre dann auch die Frage wo die wann gemessen werden soll. +10 Grad zu Hause bei Abfahrt nutzen mir ja nix, wenn im nächsten Wald die Straße trotzdem noch Glatt ist.

Ich finde die Regelung so wie sie ist gut, das bisschen Verantwortung kann man der Allgemeinheit wohl noch zumuten. ;)
Davon abgesehen würde grundsätzlich §1 StVO ausreichen um ALLES im Straßenverkehr zu regeln, wenn die Menschheit nicht von allen guten Geistern verlassen wär. Wir haben so eigentlich schon viel zu viel reguliert, da schadet hier und da ein bisschen Freiheit nicht.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Selbst auf diese Art wäre das irgendwie schwer (ggf. sogar schwerer) da absolute Rechtssicherheit zu schaffen. Bei meinem Nutzungsprofil sind Sommerreifen meist von März bis Ende Oktober/Anfang November sinnvoll nutzbar, jemand der über den Riedbergpass fahren will braucht vielleicht im September schon Schneeketten... :p

wo gäbe es da ein problem mit rechtssicherheit? in anderen ländern klappt das doch auch.. dein nutzungsprofil ist dafür ja auch völlig egal - bei gesetzen geht es nicht um vernunft im einzelfall (wer hat sie schon?), sondern um belastbare rechtssicherheit: hat man gegen das gesetz verstoßen - ja oder nein? das entscheidet doch letztendlich über strafen und punkte und nicht ob etwas "vernünftig" war (!).. in so einem rechtssystem sind absolute werte wesentlich einfacher und sicherer und beugen willkür vor.. an einem datum z.b. gibts nichts zu diskutieren oder auszulegen; eine temperatur lässt auch wenig ermessensspielraum zu - sie würde natürlich genauso gemessen wie beispielsweise die geschwindigkeit, nämlich am ort der kontrolle (nur das ist ja nachweisbar) - und ob luft- oder bodentemperatur, das kann man sich ja noch überlegen, ist nicht allzu schwer..

absolute grenzwerte sind die norm in der StVO.. der eine verträgt mehr alkohol als der andere oder kann gefahrlos 70km/h innerorts fahren, trotzdem wollte der gesetzgeber das nicht der eigenen kompetenten entscheidung der bürger oder (gar) der rennleitung überlassen, was "angemessen" ist, sondern hat verbindliche grenzwerte eingeführt, die eben rechtssicherheit geben, weil sie auslegungs- und dadurch willkürspielraum abbauen.. der §1 StVO reicht wohl in den allermeisten bereichen nicht aus und ohne genaue regelung ist der winterreifenparagraph komplett überflüssig - er regelt allenfalls die höhe der strafe, nicht aber die definition des verstoßes (d.h. er hat nicht mehr substanz als eben das "vernunftsgebot" im §1)..

@infofilter: nein, seit 2006 hält der gesetzgeber das volk nicht mehr für kompetent genug, das zu entscheiden, sondern hat diese entscheidung der polizei übertragen..
 

Maxwell

NGBler

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@Novgorod: Das ist nicht ganz das worauf ich hinaus wollte: Mein Gedanke war eher: Was ist, wenn jemand trotz (angenommener) gesetzlicher "Sommerreifenzeit" einen Glätteunfall verursacht? Mit der Regelung "Wenn glatt dann Winterreifen" ist das doch eigentlich hinreichend abgedeckt. Hätte man jetzt einen unüblichen frühen Wintereinbruch oder müsste man sogar anfangen die Bodentemperatur zum Unfallzeitpunkt zu rekonstruieren wäre derjenige doch kaum dranzukriegen.

Was ich bei den Reifen-Regelungen viel merkwürdiger finde: Wieso darf man im Sommer mit Winter- oder Ganzjahresreifen mit zu niedrigem Geschwindigkeitsindex fahren, nicht aber mit Sommerreifen? :D
 

Novgorod

ngb-Nutte

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  • #37
ich verstehe den gedanken, nicht aber das problem bzw. das regulierungsbedürfnis.. wenn jemand im winter mit winterreifen auf glatteis einen unfall baut (das ist der regelfall mit überwältigender mehrheit!), hat er doch nicht weniger schuld daran, nur weil er die vorgeschriebenen reifen drauf hatte :confused:.. ich verstehe insofern nicht ganz, worauf du mit "drankriegen" hinaus willst.. es gibt z.b. für nässe keine allgemeine regelung (höchstens lokale geschwindigkeitsbeschränkungen), das bedeutet aber nicht, dass jemand nach einem durch aquaplaning verursachten unfall straffrei ausgeht - es gilt ja immer das gebot der angepassten fahrweise, das hier trotz legaler reifen nicht beachtet wurde.. beim winterreifengesetz geht es ausschließlich um (vermeintliche) gefährdung (wie bei alkohol- und tempolimits) und nicht darum, gesetzeslücken zu schließen, die einen unfallverursacher auf magische weise straffrei davonkommen lassen.. das gesetz soll einfach nur vor gefährdendem verhalten abschrecken, nicht mehr und nicht weniger - und ja, gerade vor diesem hintergrund ist es paradox, das fahren auf winterreifen bei jedem wetter zu erlauben..
 

1Bratwurstbitte

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Ich weiß gar nicht wo euer Problem ist?
In "gemäßigten Klimazonen" wo der Winter recht milde waltet, reicht es, wenn man M+S Reifen ganzjährig fährt.
Wenn ich jetzt im Süden wohne, wo der Winter schon teilweise Ketten vorschreibt, sollte mir als normal denkender Mensch eigentlich klar sein, wann ich Winterreifen aufgezogen haben muss...

Überrascht mich der Winter, muss ich eben entweder die Karre so lange stehen lassen, bis ich den Wagenheber rausgeholt habe und die Reifen gewechselt habe, oder die ersten Krokusse im Garten wachsen ( Damit ich wieder fahren kann ).
 
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