• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Winterreifenpflicht: ab wann beginnt "Glätte"?

Maxwell

NGBler

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@Novgorod: Dass das Winterreifengesetz nur Abschreckung ist (im Sinne von: Bußgeld bei normalen Verkehrskontrollen) würde ich nicht sagen. Beispielsweise bei Haftungsfragen der Kaskoversicherung spielt es schon eine Rolle, auch wird der Anteil der Mitschuld bei einem Unfall mit falscher Bereifung sicherlich steigen. Es kann sogar das "Opfer" eine Mitschuld kriegen.
Vor diesem Hintergrund macht es doch sicherlich Sinn, die Bedingung für Winterreifen an "Glätte" zu koppeln, und nicht an den 1.10. oder +7°. Ich sehe zumindest keinen plausiblen Grund, warum ich an einem Tag wie heute (bei mir war's Wetter heut zumindest super) mit Sommerreifen ein Bußgeld oder sogar eine Mitschuld bei einem eigentlich unverschuldeten Unfall bekommen sollte (das wäre ja die Konsequenz wenn man das Gesetz daran koppelt).
Andersrum verhält sich jemand IMMER grob fahrlässig, wenn er mit Sommerreifen auf glatter Straße unterwegs ist, und sollte auch dementsprechend behandelt werden, und nicht nur wenn das Datum stimmt.

Ggf. müsste "Glätte" genauer definiert werden, wobei das ja eher Aufgabe der Gerichte ist. Aber wenn man sich nicht extra blöd stellt ist das ja eigentlich auch recht eindeutig...
 

Legoteil

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es gibt kein Gesetz sondern höchstens eine Straßenverkehrsordnung.

Und ja.. ich bin immer noch mit Sommerreifen unterwegs. Das zweite O is ja bald.
 

1Bratwurstbitte

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aufm GRiLL (in NRW)
Und wenn ihr das gesamte Jahr mit Sommerreifen fahrt...
Macht doch was ihr wollt,
solang ihr keine Unfälle verursacht, und dann Kohle von der Versicherung für die von euch verursachten Schäden wollt...
Wenn der Gesetzgeber meint, dass man seine Bereifung den Witterungsverhältnissen anpassen soll, meint er logischerweise damit, dass man immer die optimal "grippenden" Reifen zu montieren hat.
Das ist keine Kunst und ist auch nicht schwer, denn es gibt eigentlich nur einmal Sommer und einmal Winterreifen.

Wenn es draußen kalt wird, so dass der Pillemann schrumpft, wenn man zum Rauchen auf den Balkon geht, sollte man Winterreifen montieren...

Wenn man klasse Sex-Erlebnisse mit seiner Internet-Bekanntschaft auf einer Autobahnraststätte hat, darf man gerne Sommerreifen fahren...

Peile ich nicht, wie man das hinterfragen kann...
 

Novgorod

ngb-Nutte

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  • #44
Beispielsweise bei Haftungsfragen der Kaskoversicherung spielt es schon eine Rolle, auch wird der Anteil der Mitschuld bei einem Unfall mit falscher Bereifung sicherlich steigen. Es kann sogar das "Opfer" eine Mitschuld kriegen.

ja, die vollkasko kann sich beim eigenen schaden darauf berufen, aber bei der mitschuld sehe ich nicht, wie sich das aus dem paragraphen ergibt - im sinne von: die mitschuld wäre auch vor 2006 genau gleich, wenn man mit sommerreifen bei glätte unterwegs war und der unfall erwiesenermaßen durch winterreifen hätte verhindert/gemildert werden können (übrigens dürfte auch die vollkasko bis 2006 genauso argumentiert haben in solchen fällen, die sind ja nicht blöd :D).. das ist das gleiche wie "nicht angepasste geschwindigkeit" bei entsprechendem wetter, was ja auch nicht weiter definiert/reguliert ist..

Ich sehe zumindest keinen plausiblen Grund, warum ich an einem Tag wie heute (bei mir war's Wetter heut zumindest super) mit Sommerreifen ein Bußgeld oder sogar eine Mitschuld bei einem eigentlich unverschuldeten Unfall bekommen sollte (das wäre ja die Konsequenz wenn man das Gesetz daran koppelt).

dann freu dich mal auf eine polizeikontrolle mit fröhlichen diskussionen ;).. und genau das ist das problem: es ist ein reines ermessensgesetz, bei dem man als potentiell "beschuldigter" keine chance hat seine "unschuld" zu beweisen, wenn die polizei das anders sieht - das ist auch mein einziges problem mit schwammigen gesetzen.. "prima wetter hin oder her, winter heißt winterreifen, da gibts nichts zu diskutieren, es ist mitte februar, vielleicht nahe dem gefrierpunkt, es könnte ja immer was wo anfrieren und wir halten es daher für zu gefährlich", fertig - was sagst du dann? einen rechtsweg gibts in diesem fall de facto nicht, da du selbst die wetterverhältnisse kaum zu deinen gunsten dokumentieren kannst (schnee-/eisfreie straße bedeutet ja nicht automatisch keine glättegefahr) und die einschätzung des polizisten sowieso immer zutrifft, weil es nicht auszuschließen ist.. also wenn man nicht gerade mit einem bus voller zeugen unterwegs ist und bodenproben nimmt, wüsste ich nicht, wie man so einen fall vor gericht verhandeln soll, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt :unknown:..

Andersrum verhält sich jemand IMMER grob fahrlässig, wenn er mit Sommerreifen auf glatter Straße unterwegs ist, und sollte auch dementsprechend behandelt werden, und nicht nur wenn das Datum stimmt.

das ist sicher richtig und gilt auch zu 90% für winterreifen, wenn man in der situation nicht gerade schrittgeschwindigkeit fährt ;).. bis 2006 war's nur eben bußgeldfrei, wenn dabei nichts "passiert" ist.. achja, wieso gibts eigentlich kein generelles tempolimit bei starkem regen oder glatteis?
 

ElricM

Core Quäler

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---"prima wetter hin oder her, winter heißt winterreifen, da gibts nichts zu diskutieren, es ist mitte februar, vielleicht nahe dem gefrierpunkt, es könnte ja immer was wo anfrieren und wir halten es daher für zu gefährlich"[/I], fertig - was sagst du dann? e

Ich sage nix, tritt mir selbst in den Hintern und kaufe mir das nächste Mal WR :m

Dir geht es doch hat nicht um Rechtsicherheit. Du möchtest nur Deinen Freiraum auf Kosten anderer maximal ausleben ? Oder ... willst Du ein weiteres Bürokratiemonster erschaffen ? Dann melde Dich doch hier an : https://www.openpetition.de/
 

Maxwell

NGBler

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und genau das ist das problem: es ist ein reines ermessensgesetz, bei dem man als potentiell "beschuldigter" keine chance hat seine "unschuld" zu beweisen, wenn die polizei das anders sieht
Die Polizei hat doch überhaupt nix zu entscheiden, vielleicht schreiben sie dir erstmal ein Knöllchen, Widerspruch einlegen und das ganze notfalls bis vors Gericht bringen kannst du das ja aber immer noch. Davon abgesehen müsste es soweit erstmal kommen, an meinem Auto hat noch nie einer geprüft ob Winterreifen drauf sind... Das checkt in 95% der Fälle eh erst einer wenn schon was passiert ist.
 

infofilter

Ruhe in Frieden

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"prima wetter hin oder her, winter heißt winterreifen, da gibts nichts zu diskutieren, es ist mitte februar, vielleicht nahe dem gefrierpunkt, es könnte ja immer was wo anfrieren und wir halten es daher für zu gefährlich"[/I], fertig - was sagst du dann?

ich antworte: 'zehn grad plus ist nicht annähernd nahe dem gefrierpunkt, und ich rieche eine deutliche alkoholfahne. hat ihr kollege die auch schon bemerkt?'

mal interessehalber, wie oft in den letzten neun jahren bist du eigentlich opfer geworden dieser willkürlichen winterreifenkontrollen und wie vermeidest du künftige konflikte bis zur klärung deiner frage?
 

Novgorod

ngb-Nutte

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  • #48
Widerspruch einlegen und das ganze notfalls bis vors Gericht bringen kannst du das ja aber immer noch.

und was dann? da der richter nicht dabei war, steht aussage gegen aussage, also hast du auch dann verloren, wenn die situation nicht eindeutig war (z.b. 4°C und trockene straße).. da es in anderen ermessenssituationen offenbar bereits ähnliche probleme gab, die eine handfeste definition der vorschrift nach sich zogen (z.b. tempolimits bei "nässe"), wollte ich doch eigentlich nur wissen, ob das beim winterreifenparagraphen auch schon geschehen ist, mehr nicht :confused:..

und an die nörgler: warum es unbedingt nötig war, ab 2006 eigenverantwortliches handeln durch vorschriften (und mehr bürokratie) zu ersetzen, erschließt sich mir nicht wirklich, aber darum gings ja auch nicht.. warum es dann wiederum nötig war, ausnahmen von der vorschrift zu schaffen, kann ich zumindest bedingt verstehen.. was ich aber nicht verstehe ist, warum man von dieser ausnahmeregelung nicht gebrauch machen kann oder sollte, wo der gesetzgeber doch triftige gründe dafür hatte :unknown:..
 

bevoller

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absolute grenzwerte sind die norm in der StVO.. der eine verträgt mehr alkohol als der andere oder kann gefahrlos 70km/h innerorts fahren, trotzdem wollte der gesetzgeber das nicht der eigenen kompetenten entscheidung der bürger oder (gar) der rennleitung überlassen, was "angemessen" ist, sondern hat verbindliche grenzwerte eingeführt, die eben rechtssicherheit geben, weil sie auslegungs- und dadurch willkürspielraum abbauen.
Und das vollkommen zu Recht. Wenn das berühmt-berüchtigte Kind auf die Fahrbahn rennt, kommt der Fahrer mit Tempo 50 noch rechtzeitig zum Stehen, während der Fahrer mit 70 kmh die kleine Göre mit knapp 60 Sachen über den Haufen fährt (ausgehend von guten Bedingungen bei trockener Straße).

Das Problem ist halt, dass Tempo 50 in der Ortschaft nicht immer sinnvoll erscheint - vielleicht auch nicht sinnvoll ist. Schließlich rennen nachts um 3 keine kleinen Kinder mehr auf der Straße herum. Die Wahrscheinlichkeit, dass tatsächlich eine konkrete Gefährdung eintritt, ist trotz der rechnerischen Fakten also gering.
Das lässt sich auch auf eine Winterreifenpflicht umlegen. Winterreifen sind nicht immer und unbedingt erforderlich, im Gegensatz zur Einhaltung eines Tempolimits kosten sie aber extra Geld.

Ich bin mal zynisch und behaupte, dass das unsere Politiker wenig interessieren wird, wenn es nur um die Autofahrer geht. Aber vermutlich fürchten sie die Lobbyisten von Verkehrsclubs (ADAC usw.) und der Autoindustrie. Insgesamt wäre der Aufschrei vermutlich zu laut, wenn das Autofahren wieder einmal verteuert werden würde. Also baut man lieber auf die Vernunft. ;)
 

Novgorod

ngb-Nutte

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  • #51
Das lässt sich auch auf eine Winterreifenpflicht umlegen. Winterreifen sind nicht immer und unbedingt erforderlich, im Gegensatz zur Einhaltung eines Tempolimits kosten sie aber extra Geld.

worauf willst du hinaus? TÜV kostet auch extra geld und ist vorgeschrieben, unabhängig vom tatsächlichen technischen zustand.. man könnte auch genauso darüber diskutieren, dass man mit tempo 50 ein kind umfährt, während man mit tempo 30 vielleicht noch anhalten kann - ist hier also schnelleres vorankommen mehr wert als das leben der armen kinder? das ist eine sinnlose diskussion, die ich nicht angefangen habe - es gibt willkürliche aber rechtsverbindliche grenzwerte, davon kann man halten was man will, aber wenigstens hat man rechtssicherheit, dass man straflos fahren kann, wenn man sich an diese grenzwerte hält - einfach genug, oder?

dann gab es aber forderungen nach mehr bürokratie in form von winterreifenpflicht, aber aus politischen gründen oder warum auch immer wollte man sich nicht festlegen und auch nachdem das BVerfG gesagt hat, dass das grundgesetz eine festlegung verlangt, wollte man sich immernoch nicht so richtig festlegen.. selbst die lobbyisten werden doch einsehen, dass ein so formuliertes gesetz ihnen nicht die erhofften vorteile bringt: man hat eben keine rechtssicherheit, wenn man z.b. im winter bei "geeignetem" wetter seinen zweitwagen auf sommerreifen fahren will, denn wo "geeignetes" wetter anfängt und ungeeignetes aufhört, ist nach wie vor unbestimmt und wird im zweifel vom bauchgefühl der polizei bestimmt..

da gibts doch nur 3 schlussfolgerungen: 1. die formulierungen wie in anderen bußgeldbereichen vernünftig definieren (mehr bürokratie?), 2. die ausnahmen abschaffen und simple grenzwerte einführen wie beim tempolimit (weniger bürokratie) oder 3. auf die vernunft bauen und das schwammige gesetz wieder abschaffen (noch weniger bürokratie)...
 

bevoller

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das ist eine sinnlose diskussion, die ich nicht angefangen habe - es gibt willkürliche aber rechtsverbindliche grenzwerte, davon kann man halten was man will, aber wenigstens hat man rechtssicherheit, dass man straflos fahren kann, wenn man sich an diese grenzwerte hält - einfach genug, oder?
Doch, natürlich hast du die Diskussion angefangen. Um es genau zu sagen, hast du erst den Anstoß dazu gegeben. Außerdem wiegst du dich mit ziemlicher Sicherheit in einer trügerischen Sicherheit. Denn wenn der Richter schlechte Laune hat, musst du dir unter Umständen eine nicht angepasste Fahrweise ankreiden lassen, selbst wenn du tatsächlich nur 50 gefahren bist.

Auch das passt wieder hervorragend zur Winterreifenpflicht. Eine mangelnde Rechtssicherheit haben nämlich beide gemeinsam. ;)

oder 3. auf die vernunft bauen und das schwammige gesetz wieder abschaffen (noch weniger bürokratie)...
Och nö, lieber nicht. :rolleyes:
Wenn ich mir überlege, dass in der großartigen Autofahrernation Deutschland trotz einer Quasi-Winterreifenpflicht immer noch Idioten gibt, bei denen selbst der 60-Euro-Griff ins Portmonee nicht für mehr Einsichtsfähigkeit sorgt, verzichte ich lieber auf Appelle an die Vernunft. Auch wenn ich sonst wenig davon halte, ständig nach dem Staat zu rufen.
 

drfuture

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Hm - wie kommt man auf die Idee das das mit der Änderung des Bremsverhaltens ein Irrglaube ist ??
Wer es nicht mit dem Auto probieren will - kann ja meinetwegen mal einen normalen gummi von nem Einmachglas oder was auch immer in die Gefriertruhe legen und schauen ob sich die Griffigkeit zufällig ändert wenn er kalt ist - im Gegenzug zur Raumtemperatur.

Mein letztes Fahrsicherheits-Training war im Spät-Herbst (k.a 6-7°) - da hatte ziemlich genau die Hälfte bereits Winterreichen - die andere Sommerreifen. Schön gemischt nagel neue Luxus-Reifen und Mercedes S-Klasse bis hin zu alten abgenutzten.
Wer welche Reifen hatte musst man definitiv nicht am Fahrzeug ablesen sondern hat man auf den ersten Blick gesehen - egal ob rutschiger Spezial-Belag, Nass oder Trocken.
Dabei waren die Sommerreifen noch schlechter dran als "alte" Winterreifen.

In anderen Ländern (Glaube in Ö) ist es von O bis O geregelt, aber da sich die Temperatur-Verhältnisse von Jahr zu Jahr ändern finde ich das ebenso nicht sonderlich toll.
Wenn man merkt es wird Herbst und zunehmend kälter dann hat man die Reifen zu wechseln... und umgekehrt im Frühjahr.

Egal wie man so ein Gesetz strickt es gibt immer ein paar Millionen Bürger die sagen *das ist schwammig und voll dämlich*

Wenn man feststellt das der Reifen unpassend zur Witterung ist - dann darf man eben nicht fahren - oder muss sich um eine Lösung bemühen.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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  • #55
Doch, natürlich hast du die Diskussion angefangen. Um es genau zu sagen, hast du erst den Anstoß dazu gegeben.

hä? wo habe ich darüber diskutiert, wo grenzwerte (tempolimits etc.) liegen sollen? das hat hier außer dir niemand gemacht :unknown:..

Denn wenn der Richter schlechte Laune hat, musst du dir unter Umständen eine nicht angepasste Fahrweise ankreiden lassen, selbst wenn du tatsächlich nur 50 gefahren bist.

dann wird dieser richter eben große probleme haben, diesen standpunkt zu verteidigen - richter und polizisten sind ja auch nicht unfehlbar, deshalb gibt es höhere instanzen.. es geht hier aber um grenzwertige situationen - im hochsommer wird dir wohl kein polizist für deine sommerreifen einen strafzettel schreiben, weil's ja plötzlich rutschig werden kann (was aber niemand ausschließen kann); noch viel weniger sind andere ermessensparagraphen haltbar, wenn keine tatsächliche gefährdung o.ä. vorliegt (das wäre auch ein komplett anderer tatbestand in der StVO).. der punkt ist doch ganz einfach, dass es bei festen grenzwerten eben keine grenzwertigen situationen gibt - entweder ist dein blutalkoholwert messbar (rechtssicher) legal oder nicht, aber niemals im ermessen der polizisten oder richter.. das gibt eben ein vernünftiges maß an rechtssicherheit, das es bei schlecht (oder garnicht) definierten begriffen in der StVO nicht gibt - das sind dann in der regel solche gesetze, bei denen politiker ein bisschen aktionismus zeigen können, ohne tatsächlich irgendwas zu tun oder zu ändern..

Wenn ich mir überlege, dass in der großartigen Autofahrernation Deutschland...

und wenn ich mir überlege, wieviele idioten bei sommerlichen temperaturen immernoch auf winterreifen oder "ganzjahresreifen" unterwegs sind und dadurch mutwillig kleine kinder umbringen, ... :rolleyes:

@drfuture: wie wirkt sich eigentlich ABS+ESP aufs bremsverhalten aus?
 

drfuture

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@Novgorod:
Beides konnten wir leider an keinem Fahrzeug abschalten ^^ - aber lt. Theorie-Unterricht kommt das stark auf die Fahrsituation an. Bei einer Vollbremsung auf optimalem Fahrbahnbelag wäre das Bremsen ohne ABS minimal kürzer - jedoch mit dem großen Verlust der Steuerbarkeit des Fahrzeugs.
Wenn man z.B. bei Aquaplaning aufschwimmt musst du verdammt viel Glück haben um dein Auto ohne ins Schleudern zu kommen ohne ABS abbremsen zu können - mit ABS ist Aquaplaning auf gerader Strecke eigentlich komplett ungefährlich. Wenn eine Kurve kommt ist das natürlich blöd :D
Das ESP hat mit einer Not / Gefahrenbremsungsehr wenig zu tun - das hilft z.B. beim "Elchtest" - Wir sind z.B. bei 100 km/h ungebremst ausgewichen indem man das Lenkrad komplett rum reißt (wie wenn ein Tier auf die Straße läuft) und wieder zurück in die Fahrspur lenkt. Das geht ohne ESP bei 100km/h schief und man kommt ins Schleudern - mit ESP ist das kein Problem... (Ohne ESP max. ca. 80km/h) Ebenso greift das ESP bei Kurvenfahrten ein wenn man über oder Untersteuert weil man z.B. zu schnell ist oder die Reifen zu wenig Gripp haben - wobei ESP dann nur verhindern kann das man komplett z.B. aus der Kurve fliegt - die Physik verändert auch ESP nicht. Zumindest ESP lässt sich bei manchen Autos abschwächen oder abschalten - und dabei hat sich gezeigt das die Abflug-Geschwindigkeit bei einer Kreisfahrt auf Eisglatter Fahrbahn egal ob mit oder ohne ESP um 1 bis 2 Kmh genau gleich war - also wann das Auto z.B. im Heck ausbricht. Mit ESP wird dann aber ein Rad abgebremmst und das Auto abgefangen - wenn man dabei dann nicht noch zusätzlich aufs Gas geht sondern etwas vom Gas geht kann man normal im Kreis weiter fahren ohne das etwas passiert.
 

Hector

Board-Paladin

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Unangepasste Fahrweise?
Das ist so einfach. Bist du gerutscht war deine Fahrweise unpassend. Sonst wärst du nämlich nicht gerutscht ;)
Polizei-Logik. Aber ist leider so.
 

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

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Unangepasste Fahrweise?
Das ist so einfach. Bist du gerutscht war deine Fahrweise unpassend. Sonst wärst du nämlich nicht gerutscht ;)
Polizei-Logik. Aber ist leider so.
Ach so funktioniert das! :)
"Wäre der scheiß Demonstrant wo anders gestanden, hätte er meinen Schlagstock nicht in die Fresse bekommen" :T
 

Bruder Mad

Pottblach™

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Mitten im Pott!
Frag mal deine Versicherung. Zum Beispiel, nachdem du mit Winterreifen und Schritttempo in der Ausfahrt wegen Glatteis die Leitplanke geküsst hast...
 

Novgorod

ngb-Nutte

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  • #60
@drfuture: ABS+ESP bieten also einen ähnlichen "sicherheitsgewinn" wie winterreifen vs. sommerreifen (letztere aber nur bei schnee oder starker kälte)?
 
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