• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Netzwelt] Wer YouTube-Clips einbettet, soll an die Gema zahlen

Kein Scherz und kein Artikel vom Postillon:
Die Gema will zukünftig auch von Nutzern Gebühren einfordern, die Videos mit urheberrechtlich geschützten Inhalten auf Facebook (!) oder in Blogs einbetten. Ob sie damit durchkommt, hängt von der EU ab.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte aka Gema plant in Zukunft Gebühren von jedem zu verlangen, der urheberrechtlich geschützte Videoclips von YouTube oder anderen Plattformen auf seiner Webseite oder in sozialen Netzwerken einbettet. Diese Forderung hat eine Gema-Sprecherin nun gegenüber dem IT-Nachrichtenportal Golem erhoben.

Quelle:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netz...ube-clips-einbettet-soll-zahlen-a-951579.html
 
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Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

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äh, ich dachte wir waren uns bereits einig, dass ein hinweis wie "kopieren verboten" nicht rechtswirksam ist - wieso erwähnst du das jetzt im bezug auf "analogen kopierschutz"? :confused:
gibt es einen "kopierschutz", der verhindert (oder verhindern soll), dass ich ein klinkenkabel vom CD-player in den line-in meiner soundkarte stecke und auf "record" drücke?
Sowas gab es beispielsweise, um das kopieren auf VHS zu verhindern - da Scart und VHS analoge Medien sind, haben wir hier einen analogen Kopierschutz.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Wie gesagt, meine Kritik richtet sich gegen dieses Modell. Von mir aus könnten Publisher ihre Werke pro View/ Play vergüten lassen, aber sich pauschal bezahlen lassen, für etwas, was nicht in Anspruch genommen wird und oft genug nicht zur Verfügung steht, geht einfach nicht.

anders ist eine privatkopie nicht zu realisieren.. das ganze lizenzensystem funktioniert über pauschalen, denn es wird nicht die arbeitsleistung, sondern ein (unbestimmter) spekulativer anteil daran durch lizenzen "vergütet" - insofern spielt deine intention keine rolle, welche und wieviele werke du auf deine leermedien kopieren willst.. die umsetzung der GEMA-abgabe auf kopierer und leermedien fällt natürlich zu gunsten der GEMA aus (so wie die regelung der ÖR-finanzierung zu gunsten der GEZ ausfällt), aber es besteht zumindest grundsätzlich die möglichkeit, dies nicht in anspruch zu nehmen und die pauschale nicht zu zahlen (auch wenn es sich de facto für privatleute nicht lohnt).. eine weniger korrpute umsetzung wäre die beweislast bei der GEMA zu belassen - damit wäre die abgabe aber de facto abgeschafft bzw. eine freiwillige leistung, ähnlich wie der status quo bei privaten raubmordkopien.. das argument der hungernden GEMA-"künstler" für die beweislastumkehr ist ja, dass die überwiegende mehrheit der leermedien eben doch zum kopieren von geschütztem zeug genutzt werden (legal oder illegal), was ja nicht von der hand zu weisen ist..

die alternative wäre eben die abschaffung der privatkopie oder (was mehr sinn macht) die abschaffung der vergütung für die privatkopie - dann sollen sie meinetwegen die einnahmen aus der leermedienabgabe auf die lizenzpreise umlegen (dann jammern aber wieder die rundfunkanstalten, dass sie sich von den 8 milliarden € im jahr keine lizenzen mehr leisten können, wenn die gebührenzahler sich nicht ein weiteres mal durch private abgaben beteiligen).. aber wenn die privatkopie nur gegen eine vergütung in höhe von ~20% der übrigen einnahmen zugestanden wird, was offenbar jeder hier akzeptiert hat, dann muss eben auch ein vergütungssystem akzeptiert werden, das diesen betrag wirksam eintreibt..

Die ÖR haben auch nichts mit deiner Pauschalabgabe zu tun. Pauschalabgabe = GEMA+Partner, Haushaltsabgabe/Rundfunkgebührenbeitrag/anderer Name für gleiche Sache = GEZ => ÖR

begrifflichkeiten.. beides sind pauschalabgaben im reinen wortsinn - ob nun "rundfunkbeitrag" oder "leermedienabgabe"..

Allerdings sind die Beiträge für die ÖR aus gutem Grund nicht als Steuer organisiert.

der da wäre? zweckgebundenheit? das halte ich für einen ausgesprochen schlechten grund bei einer angeblich sozialen öffentlichen einrichtung :confused:.. ist aber eine ganz andere diskussion.. warum wird kunst, kultur, bildung, sozialwesen, straßenbau usw. aus nicht-zweckgebundenen steuermitteln finanziert und ausgerechnet das fernsehen nicht? wodurch steht es über all dem genannten, um zweckgebundene sonderabgaben zu rechtfertigen?!

Ist dir das Wörtchen vielleicht aufgefallen? Denk mal darüber nach, was dieses nicht ganz kleine Wort für die Bedeutung des Satzes ausmacht.

was heißt denn "keine individuelle gegenleistung"? - vielleicht "abstrakte, nicht näher definierte, indirekt der allgemeinheit möglicherweise zugute kommende gegenleistung"? :D was ist dann mit der erlaubnis auf privatkopie? selbst wenn das dir individuell nicht zugute kommt, wird sich bestimmt der eine oder andere darüber freuen ;)..

Sowas gab es beispielsweise, um das kopieren auf VHS zu verhindern - da Scart und VHS analoge Medien sind, haben wir hier einen analogen Kopierschutz.

hast du mal ein konkretes beispiel? mir ist nur das alte premiere bekannt, wo das analoge videosignal (lächerlich simpel) verschlüsselt war und eine decoder-box benötigte.. es gab auch mal sowas wie ein "copyright"-flag, z.b. bei digitalen toslink audio-ausgängen, was aber nie dazu gedacht war, kopien zu unterbinden (das signal selbst war dadurch in keiner weise eingeschränkt), sondern entsprechendes material zu markieren - die hersteller haben sich darauf geeinigt, dass ihre geräte derartig markierte signale nicht aufnehmen, außer man kauft die teurere "professional"-version.. das ist also kein kopierschutz (jeder konnte sich entsprechende geräte kaufen und munter kopieren), sondern eine künstliche herstellereinschränkung um geld zu machen - weder war es für abspielgeräte gesetzlich bindend, dieses flag zu setzen, noch war es für aufnahmegeräte bindend, das zu beachten.. gab es sowas auch beim alten CVBS-videosignal? hat sich dann wohl offenbar nicht durchgesetzt, als andere hersteller videorekorder ohne künstliche einschränkungen billiger angeboten haben ;)..
all das hat aber nichts damit zu tun, dass man trotzdem immer ein "ungeschütztes" signal in der wiedergabekette abgreifen kann/konnte, und sei es nur stupides abfilmen vom monitor..
 

accC

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aber es besteht zumindest grundsätzlich die möglichkeit, dies nicht in anspruch zu nehmen und die pauschale nicht zu zahlen (auch wenn es sich de facto für privatleute nicht lohnt)..
Klar, wenn du sämtliche derart belastete Hardware im Ausland beziehst. Weil die Rückerstattung gibt es in Deutschland, zumindest so wie ich das gelesen habe (noch) nicht.

eine weniger korrpute umsetzung wäre die beweislast bei der GEMA zu belassen - damit wäre die abgabe aber de facto abgeschafft bzw. eine freiwillige leistung, ähnlich wie der status quo bei privaten raubmordkopien..
Nun, dann müsste es entsprechend geregelt werden, wie in anderen Branchen. Dann verkauft man einen Song nicht mehr für 30ct bei iTunes, sondern eben für 5Euro. Musik ist eben ein (Luxus)Gut und Künstler sollten angemessen für ihre Leistung bezahlt werden.

das argument der hungernden GEMA-"künstler" für die beweislastumkehr ist ja, dass die überwiegende mehrheit der leermedien eben doch zum kopieren von geschütztem zeug genutzt werden (legal oder illegal), was ja nicht von der hand zu weisen ist..
Das steht in welcher Statistik? In der von der Gema in Auftrag gegebenen, ausgeführten und ausgewerteten Gema-Statistik zum Nachweis, dass .. ;)
Ich glaube die meisten Festplatten werden etwa in Server gesteckt, insbesondere Facebook und NSA und zumindest bei letzteren bin ich mir sicher, dass da keine Musiktitel gespeichert werden. ;)

die alternative wäre eben die abschaffung der privatkopie oder (was mehr sinn macht) die abschaffung der vergütung für die privatkopie - dann sollen sie meinetwegen die einnahmen aus der leermedienabgabe auf die lizenzpreise umlegen (dann jammern aber wieder die rundfunkanstalten, dass sie sich von den 8 milliarden € im jahr keine lizenzen mehr leisten können, wenn die gebührenzahler sich nicht ein weiteres mal durch private abgaben beteiligen).. aber wenn die privatkopie nur gegen eine vergütung in höhe von ~20% der übrigen einnahmen zugestanden wird, was offenbar jeder hier akzeptiert hat, dann muss eben auch ein vergütungssystem akzeptiert werden, das diesen betrag wirksam eintreibt..
Nun zunächst entsteht dem Künstler durch die Privatkopie kein Verlust, denn ob du den Song nun 1x auf CD hast und diese von Anlage zu Computer, ins Autoradio trägst, oder ob du überall eine Kopie davon hast, macht keinen Unterschied, in beiden Fällen, würdest du dir keine zusätzlichen Lizenzen kaufen. Du bekommst ja nicht etwa tatsächlich ein zweites Gut dadurch, wie etwa, wenn du dir 2x ein Auto kaufst. Zumal CDs selbst bei sachgerechter Aufbewahrung keine sicheren Speichermedien sind.
Der andere Punkt ist eben, dass der Urheber/ Rechteinhaber für bestimmte Zwecke eine zusätzliche Vergütung verlangen kann. Das sehe ich auch ein, wie gesagt, wenn Künstler/ Rechteinhaber sagen würden, dass sie pro Abspielen ihrer Werke vergütet werden wollen, würde ich das verstehen, es ist ihr gutes Recht. (Wobei sie dann wohl auch mit der Konsequenz leben müssten, dass der Markt entsprechend reagieren würde und Songs höchst wahrscheinlich nicht mehr gekauft würden, aber das ist wohl ein anderes Thema.) In jedem Fall ist es jedoch so, dass dem Kunden die Entscheidung darüber gelassen werden sollte, ob er einen Song nun nutzen will (egal, ob Anhören, Kopieren o.ä.) und dann wegen dieser bewussten Entscheidung auch bezahlen muss oder ob er einen Song nicht nutzen möchte. Durch die Pauschalabgabe wird dieses Recht aber außer Kraft gesetzt. Wir bewegen uns afaik da im Vertragsrecht und zumindest in Deutschland gilt Vertragsfreiheit, du darfst Verträge schließen oder nicht schließen, man darf dich nicht verpflichten einen Vertrag zu schließen, was aber effektiv durch die Gema passiert. :rolleyes:

der da wäre? zweckgebundenheit? das halte ich für einen ausgesprochen schlechten grund bei einer angeblich sozialen öffentlichen einrichtung :confused:.. ist aber eine ganz andere diskussion.. warum wird kunst, kultur, bildung, sozialwesen, straßenbau usw. aus nicht-zweckgebundenen steuermitteln finanziert und ausgerechnet das fernsehen nicht? wodurch steht es über all dem genannten, um zweckgebundene sonderabgaben zu rechtfertigen?!
Wenn nicht zweckgebunden, könnte eine phöse Regierung sagen: "So, die Mittel für ÖR werden jetzt gestrichen und für Straßenbau verwendet." und das wars mit den unabhängigen Nachrichten. Dann kannst du noch die Nachrichten schauen, welche von der Werbeindustrie gesponsert werden.
Denk mal zurück 1900-1990, wozu Nachrichten gut sein könnten und wieso es verdammt wichtig ist unabhängige Nachrichten zu haben!

was heißt denn "keine individuelle gegenleistung"? - vielleicht "abstrakte, nicht näher definierte, indirekt der allgemeinheit möglicherweise zugute kommende gegenleistung"? :D was ist dann mit der erlaubnis auf privatkopie? selbst wenn das dir individuell nicht zugute kommt, wird sich bestimmt der eine oder andere darüber freuen ;)..
Du weißt nicht, was "keine individuelle Gegenleistung" heißt? Das heißt, dass das Unterhaltungsprogramm der ÖR dir persönlich nicht gefallen muss (daher keine Gegenleistung für dich), dass aber die Allgemeinheit (und das bedeutet der Durchschnitt der Betroffenen) davon profitiert (im Schnitt haben alle eine Gegenleistung erhalten, der der sich zum Tatort einen runter holt mehr, der, dem Tatort nicht zusagt weniger, im Schnitt hat jeder ein bisshen Freude daran).
Okay, spinnen wir das doch mal weiter, ich biete stinkende Luft an. Selbst wenn dir und dem Rest der Welt das nicht zu Gute kommt, gibt es bestimmt den ein oder anderen (mich), der sich darüber freut. Deshalb sollte jetzt eine Pauschalabgabe auf stinkende Luft an MICH geleistet werden. Nur weil irgendjemand das gerne hätte, legitimiert sich die Sache damit nicht. Insbesondere werden keine Verpflichtungen an die Gema (im Beispiel mich) gestellt, während die ÖR durchaus zu greifbaren Gegenleistungen verpflichtet werden.

all das hat aber nichts damit zu tun, dass man trotzdem immer ein "ungeschütztes" signal in der wiedergabekette abgreifen kann/konnte, und sei es nur stupides abfilmen vom monitor..
Demnach gäbe es keine kopiergeschützten Medien, weil du immer irgendwo ein Signal abgreifen kannst und wenn es die Magnetisierung der Festplatte ist. -.-"
Lies dir bitte UrhG 95a (1) mal ganz genau durch:

(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
Über Wirksamkeit lässt sich nun bekanntlich streiten. Technisch gesehen würde ich viele Kopierschutz-Maßnahmen als nicht-wirksam bezeichnen und daher die Anwendung von 95a UrhG ablehnen, allerdings muss man beachten, dass Juristen nun mal keine Informatiker/ Programmierer sind, sondern eben Juristen und wenn die sagen, dass eine Maßnahme wirksam ist, dann kann dir ein Informatiker beweisen, dass sie nicht wirksam ist, wie er will, seine Meinung spielt schlicht keine Rolle.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Weil die Rückerstattung gibt es in Deutschland, zumindest so wie ich das gelesen habe (noch) nicht.

das müsste man wenigstens aufgrund des EuGH-urteils durchziehen können, allerdings (höchstwahrscheinlich) auf dem klageweg - das dürfte sich für die meisten wegen den paar mark für alte rohlinge nicht lohnen..

Nun, dann müsste es entsprechend geregelt werden, wie in anderen Branchen.

nun, das wäre in letzter konsequenz das verbot der privatkopie - klingt eigentlich nicht bedrohlich, kann aber schnell nach hinten los gehen, gerade bei geräten, die extra zu dem zweck verkauft werden ("multimedia"-rekorder o.ä.).. das könnte ein verkaufsverbot solcher geräte bedeuten, so wie beispielsweise anyDVD "verboten" ist, nur weil man damit den kopierschutz umgehen kann (und nicht, weil man es auch tut).. für eine abschaffung der extra-vergütung der privatkopie (bei gleichzeitiger erlaubnis) bin ich ja auch, aber die urheberrecht-fanboys offenbar nicht ;)..

Ich glaube die meisten Festplatten werden etwa in Server gesteckt

und deshalb gibt es dafür auch keine leermedienabgabe, sondern nur für externe platten, rohlinge etc.. ebenso muss man nix zahlen, wenn man sich rechner individuell zusammenbaut, wie es im professionellen bereich eher üblich ist.. die abgabe orientiert sich tatsächlich entfernt an der lebenswirklichkeit.. übrigens müssen rechenzentrumsbetreiber abhängig von der zahl ihrer mitarbeiter GEZ-beiträge zahlen, obwohl da niemand was mit rundfunk zu tun hat und alle mitarbeiter bereits privat zahlen - fair, oder? ;)

Nun zunächst entsteht dem Künstler durch die Privatkopie kein Verlust

genausowenig wie durch eine raubmordkopie oder umgangenen kopierschutz ;) - also wenn das argument ziehen würde, wären ganz viele arschgeigen auf dieser welt arbeitslos...

In jedem Fall ist es jedoch so, dass dem Kunden die Entscheidung darüber gelassen werden sollte, ob er einen Song nun nutzen will (egal, ob Anhören, Kopieren o.ä.) und dann wegen dieser bewussten Entscheidung auch bezahlen muss oder ob er einen Song nicht nutzen möchte. Durch die Pauschalabgabe wird dieses Recht aber außer Kraft gesetzt.

genau genommen zahlt zunächst einmal der vertreiber/importeur die abgabe und nicht der endkunde - ob und wie er das auf den kunden umlegt, ist seine sache und nicht transparent für den kunden.. so gesehen weiß ich garnicht, ob der endkunde überhaupt die möglichkeit hat, die abgabe einzuklagen, oder ob das der vertreiber machen muss.. jedenfalls haben gewerbliche händler/hersteller eine ganze reihe an auflagen/abgaben/steuern/zöllen zu leisten, teils gegenüber dem staat, teils gegenüber der privatwirtschaft (z.b. patente, lizenzen), die GEMA-abgabe sehe ich da jetzt nicht als besonders herausragend in dem kontext.. und auf die kosten auf der unternehmerseite hat man als kunde sowieso keinen einfluss - es steht dir hier aber natürlich immer frei, auf den konsum zu verzichten, wenn dir eine komponente in der zusammensetzung des preises nicht behagt (diese "freiheit" gibt es bei der GEZ nicht, das aber auch wieder nur am rande ;))..

Wenn nicht zweckgebunden, könnte eine phöse Regierung sagen: "So, die Mittel für ÖR werden jetzt gestrichen und für Straßenbau verwendet." und das wars mit den unabhängigen Nachrichten.

ja, das hört man oft von den GEZ-befürwortern, insbesondere von ausgebrannten politikern wie kurt beck & co., die in den ÖR ihr altersteilzeit-hobby gefunden haben :D.. was ich dabei allerdings nie verstanden habe: wie genau verhindert mehr geld lügen in den nachrichten? :confused: bisher hatte ich eher die erfahrung, dass geld gerade lügen und korruption fördert (schröder, merkel, pofalla, ADAC, die liste ist eigentlich unendlich) ;).. was genau sollte die ÖR daran hindern, z.b. über mittelkürzungen der regierung zu berichten? momentan wird unabhängige berichterstattung ja durch die politiker in den verwaltungsräten verhindert (die haben die personalhoheit) - das könnte man z.b. abschaffen bzw. wäre es nicht lukrativ bei steuerfinanzierten ÖR und es würde keinen cent kosten, sondern milliarden sparen.. auch lässt sich die finanzierung problemlos per gesetz garantieren (z.b. X% der steuereinnahmen als minimum und ein bonus je nach wirtschaftslage).. sich über das gesetz hinwegzusetzen ist dann für die regierung nicht einfacher oder schwieriger als jetzt die KEF/GEZ abzuschaffen.. das geld hat ausschließlich einfluss auf das unterhaltungsprogramm (markus schwanz, thomas gottschalk & co.), nicht auf die unabhängigkeit der nachrichten, das geht auch im untergrundbunker mit piratenantenne im iran ;).. aber das ist immernoch eine andere diskussion..

Das heißt, dass das Unterhaltungsprogramm der ÖR dir persönlich nicht gefallen muss (daher keine Gegenleistung für dich), dass aber die Allgemeinheit (und das bedeutet der Durchschnitt der Betroffenen) davon profitiert

wenn das deine ansicht ist, kannst du dann stichhaltig begründen, warum die "allgemeinheit" nicht von der erlaubnis auf privatkopie profitieren soll? das dürfte die "allgemeinheit" durchaus als gegenleistung sehen..

und wenn die sagen, dass eine Maßnahme wirksam ist, dann kann dir ein Informatiker beweisen, dass sie nicht wirksam ist, wie er will, seine Meinung spielt schlicht keine Rolle.

stimmt, deswegen sollte man sowas wie fakten oder den gesunden menschenverstand bei gummiparagraphen, die von vollidioten formuliert wurden, grundsätzlich außer acht lassen.. er lässt aber genug spielraum für die analogkopie und allein die tatsache, dass ihre rechtmäßigkeit noch nie gerichtlich irgendwie bezweifelt worden ist, spricht für sich.. im selben paragraphen steht z.b., dass es einem bekannt sein muss, dass eine umgehung erfolgt, um den zugang zum werk zu ermöglichen.. nun wird aber auch der dümmste richter einsehen, dass eine CD in das dafür vorgesehene gerät einzulegen und auf play zu drücken eine solche kenntnis nicht voraussetzt, um den "zugang zu ermöglichen" (zumal 90% der leute, die noch CDs kaufen, einschließlich dem richter, sicher nicht wissen, was ein kopierschutz sein soll) - man kann nicht einmal wissen, ob ein kopierschutz besteht oder nicht.. daher ist auch die nutzung von geräten, die irgendwelche hersteller-"copyright"-flags ignorieren, auch völlig legal, weil das völlig transparent ist und keiner kenntnis dieser hersteller-abmachung bedarf.. interessanterweise wird aber bei PC-programmen wie anyDVD mit zweierlei maß gemessen - aber auch da ist nicht neu in unserem rechtssystem ;)..
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

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Über Wirksamkeit lässt sich nun bekanntlich streiten. Technisch gesehen würde ich viele Kopierschutz-Maßnahmen als nicht-wirksam bezeichnen und daher die Anwendung von 95a UrhG ablehnen, allerdings muss man beachten, dass Juristen nun mal keine Informatiker/ Programmierer sind, sondern eben Juristen und wenn die sagen, dass eine Maßnahme wirksam ist, dann kann dir ein Informatiker beweisen, dass sie nicht wirksam ist, wie er will, seine Meinung spielt schlicht keine Rolle.

Wenn die "Tür ins Schloß gefallen" ist, sollte die Wohnung wirksam geschützt sein. Wenn dann noch umgeschlossen wurde , erst recht.

Der Ausgesperrte denkt da wohl anders, als der Einbrecher.
 

accC

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das müsste man wenigstens aufgrund des EuGH-urteils durchziehen können, allerdings (höchstwahrscheinlich) auf dem klageweg - das dürfte sich für die meisten wegen den paar mark für alte rohlinge nicht lohnen..
Wenn du dann in 6 Jahren mit der Klage durch bist, kannst du dich noch mal melden. ;)

nun, das wäre in letzter konsequenz das verbot der privatkopie - klingt eigentlich nicht bedrohlich, kann aber schnell nach hinten los gehen, gerade bei geräten, die extra zu dem zweck verkauft werden ("multimedia"-rekorder o.ä.).. das könnte ein verkaufsverbot solcher geräte bedeuten, so wie beispielsweise anyDVD "verboten" ist, nur weil man damit den kopierschutz umgehen kann (und nicht, weil man es auch tut).. für eine abschaffung der extra-vergütung der privatkopie (bei gleichzeitiger erlaubnis) bin ich ja auch, aber die urheberrecht-fanboys offenbar nicht ;)..
Nun die Programme/Hardware müsste sich schlicht an Kopierschutz halten, so wie sich Abspielgeräte an Ländercodes halten.

und deshalb gibt es dafür auch keine leermedienabgabe, sondern nur für externe platten, rohlinge etc.. ebenso muss man nix zahlen, wenn man sich rechner individuell zusammenbaut, wie es im professionellen bereich eher üblich ist..
Echt? Also die Unternehmen, die ich kenne, kaufen fertig-PCs, sogar IT Unternehmen machen das. Nicht immer, weil es keine Mitarbeiter gäbe, die die PCs zusammen bauen könnten, schlicht und ergreifend, weil es billiger ist und man defekte PCs direkt mit einem Anruf innerhalb von 1-2 Tagen austauschen lassen kann und nicht selbst erst frikeln muss. Wie gesagt, sogar IT basierte Unternehmen machen das so. Ausnahmen gibt es natürlich immer.

übrigens müssen rechenzentrumsbetreiber abhängig von der zahl ihrer mitarbeiter GEZ-beiträge zahlen, obwohl da niemand was mit rundfunk zu tun hat und alle mitarbeiter bereits privat zahlen - fair, oder? ;)
Über die GEZ lässt sich streiten, gehört aber nicht hier her. Eventuell hast du meine Meinung zur GEZ bereits auf Gulli oder hier in anderen Threads gelesen. Ich bin auch kein Fan davon, insbesondere, da die Umsetzung des Systems ein einziges Grauen ist. Unabhängigkeit kann man nur auf dem Papier finden und das sonstige Programm ist ungefähr so ansprechend wie pures Bildrauschen, dabei aber mio-fach teurer.

genausowenig wie durch eine raubmordkopie oder umgangenen kopierschutz ;) - also wenn das argument ziehen würde, wären ganz viele arschgeigen auf dieser welt arbeitslos...
Doch, da du hier (Raubkopie) das Werk nutzt, ohne das Werk überhaupt erworben zu haben. Der Künstler bekommt damit 0 Euro.
Wenn du das Werk 1x kaufst (bspw 1Euro) und die CD, auf dem es sich befindet von Anlage zum Autoradio, zum PC und zurück transportierst, jedes mal, dann verdient der Künstler? - Richtig 1Euro. Wenn du das Werk kaufst (immer noch 1Euro) und kopierst und an Anlage, Autoradio und PC jeweils 1 Kopie hältst, dann verdient der Künstler? - Richtig, immer noch 1Euro.

genau genommen zahlt zunächst einmal der vertreiber/importeur die abgabe und nicht der endkunde - ob und wie er das auf den kunden umlegt, ist seine sache und nicht transparent für den kunden..
Richtig, weil Unternehmen sicherlich mit Verlust arbeiten, oder? Bei denen erscheint dann auch irgendwann einfach so Geld aus dem Nichts. Alles was Händlern an Kosten entsteht, zahlt der Kunde, woher sollte das Geld auch sonst kommen?

jedenfalls haben gewerbliche händler/hersteller eine ganze reihe an auflagen/abgaben/steuern/zöllen zu leisten, teils gegenüber dem staat, teils gegenüber der privatwirtschaft (z.b. patente, lizenzen)
Patente und Lizenzabgaben werden aber nur dann fällig, wenn der Hersteller/Händler tatsächlich Techniken/Inhalte/... Dritter verwendet, um sein Werk zu veredeln. Etwa wenn ein Entwickler, nennen wir ihn mal Apple, eine tolle Technik hat patentieren lassen und Samsung möchte diese Technik nun für seine Hardware verwenden, dann und nur dann muss es entsprechend dafür zahlen. Die Pauschalabgabe wird aber fällig, ohne dass die Festplatte mit Privatkopien befüllt wird. ;)
Also vergleiche hier mal nicht Äpfel mit Birnen.

es steht dir hier aber natürlich immer frei, auf den konsum zu verzichten, wenn dir eine komponente in der zusammensetzung des preises nicht behagt (diese "freiheit" gibt es bei der GEZ nicht, das aber auch wieder nur am rande ;))..
Ohne Computer, Smartphone, etc in der heutigen Zeit? Wird schwer, aber wie ich schon mal sagte, wir können auch ins Niemandsland (in der nähe von Ägypten gibt es noch einen Wüstenabschnitt, auf den niemand Anspruch erhebt und mit Stöcken und Steinen leben..
Diese Freiheit gibt es auch nicht bei Steuern und jetzt? Das tut doch nichts zur Sache.

ja, das hört man oft von den GEZ-befürwortern, insbesondere von ausgebrannten politikern wie kurt beck & co., die in den ÖR ihr altersteilzeit-hobby gefunden haben :D.. was ich dabei allerdings nie verstanden habe: wie genau verhindert mehr geld lügen in den nachrichten? :confused: bisher hatte ich eher die erfahrung, dass geld gerade lügen und korruption fördert (schröder, merkel, pofalla, ADAC, die liste ist eigentlich unendlich) ;).. was genau sollte die ÖR daran hindern, z.b. über mittelkürzungen der regierung zu berichten? momentan wird unabhängige berichterstattung ja durch die politiker in den verwaltungsräten verhindert (die haben die personalhoheit) - das könnte man z.b. abschaffen bzw. wäre es nicht lukrativ bei steuerfinanzierten ÖR und es würde keinen cent kosten, sondern milliarden sparen.. auch lässt sich die finanzierung problemlos per gesetz garantieren (z.b. X% der steuereinnahmen als minimum und ein bonus je nach wirtschaftslage).. sich über das gesetz hinwegzusetzen ist dann für die regierung nicht einfacher oder schwieriger als jetzt die KEF/GEZ abzuschaffen.. das geld hat ausschließlich einfluss auf das unterhaltungsprogramm (markus schwanz, thomas gottschalk & co.), nicht auf die unabhängigkeit der nachrichten, das geht auch im untergrundbunker mit piratenantenne im iran ;).. aber das ist immernoch eine andere diskussion..
Da stecken einige Punkte drin, allerdings geht es hier nicht um die GEZ, sondern um die Gema. Jemand der viel Geld bekommt ist schwerer zu bestechen, als jemand, der am Existenzminimum krebst.
Wenn du einem Penner am Straßenrand 10 Euro vor die Nase hältst und fragst, ob er dafür laut "ich bin ein Arschloch" ruft, hast du eher Erfolg, als wenn du das gleiche bei Paris Hilton versuchst. Warum? Schlicht, weil für den Obdachlosen die 10 Euro sehr viel bedeuten, während die gute Paris einen 10Euro-Schein bestenfalls benutzt um sich damit den Hintern abzuwischen.
Was die unabhängige Berichterstattung der ÖR betrifft, hast du natürlich vollkommen recht, dass diese durch Politiker in Aufsichts-, Kontroll- und Verwaltungsräten defacto nicht gegeben ist. Wie bereits erwähnt beziehe ich mich auf den konzeptionellen Ansatz und nicht auf die tatsächliche Realisierung. Ein System, das schon durch das Design kaputt ist, kann in der Praxis nicht besser werden, ein System, das zwar korrekt designed wurde, kann in der Umsetzung immer noch scheitern. ;)

wenn das deine ansicht ist, kannst du dann stichhaltig begründen, warum die "allgemeinheit" nicht von der erlaubnis auf privatkopie profitieren soll? das dürfte die "allgemeinheit" durchaus als gegenleistung sehen..
Weil eine Privatkopie kein Allgemeingut ist?

er lässt aber genug spielraum für die analogkopie

im selben paragraphen steht z.b., dass es einem bekannt sein muss, dass eine umgehung erfolgt
soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss
Letzteres wirst du mit der bloßen Aussage es sei dir nicht bewusst, nicht aushebeln können. Die Argumentation wird dann sein, dass es sich um ein kommerzielles Werk handelt und man davon ausgehen muss, dass du das gewusst hast. ..

nun wird aber auch der dümmste richter einsehen, dass eine CD in das dafür vorgesehene gerät einzulegen und auf play zu drücken eine solche kenntnis nicht voraussetzt
Nein tut es nicht, aber wenn du den Soundausgang des Players dann wieder mit einem Recorder verbindest um das Audiosignal abzugreifen, kann man dir durchaus unterstellen, dass du wusstest, was du da tust. Ich will ja nicht bezweifeln, dass die Herrn und Damen häufig ziemlich hinter dem Mond leben mit ihrem technischen Verständnis, aber grenzdebil sind die auch nicht.

interessanterweise wird aber bei PC-programmen wie anyDVD mit zweierlei maß gemessen - aber auch da ist nicht neu in unserem rechtssystem ;)..
Vielleicht weil das Programm genau so beworben wird? Übrigens wird (wurde?) AnyDVD auch auf dem deutschen Markt vertrieben, da allerdings mit der Einschränkung, dass kein Kopierschutz umgangen werden konnte.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Nun die Programme/Hardware müsste sich schlicht an Kopierschutz halten, so wie sich Abspielgeräte an Ländercodes halten.

wenn du darauf hinaus willst, dass auf diese weise ein "verbot" der privatkopie durchgesetzt würde, dann würden garkeine kopien mehr möglich sein.. wie soll eine videokamera überprüfen, was sie da eigentlich aufnimmt? wie soll ein drucker wissen, ob das zuvor gescannte dokument urheberrechtlich geschützt ist? für keine werke gibt es einen wirksamen kopierschutz, der alle kopien verhindert - das was es heutzutage an "kopierschutz" gibt, verhindert (wenig wirksam) nur gewisse formen von kopien (z.b. digitalkopie).. will man die analogkopie technisch verhindern, müsste man das abspielen verhindern oder aufnahmegeräte grundsätzlich verbieten, nicht mehr und nicht weniger..

Echt? Also die Unternehmen, die ich kenne, kaufen fertig-PCs, sogar IT Unternehmen machen das.

ist mir auch bekannt - aber wenn es offenbar billiger ist, die komponenten + zusammenbau + garantie + GEMA zu zahlen als nur die komponenten zu zahlen und ggf. selbst zusammenzubauen, dann weiß ich nicht, wo überhaupt das problem ist :D.. vielleicht läuft die händlerseitige umlage der GEMA-abgabe doch anders als du annimmst..

Doch, da du hier (Raubkopie) das Werk nutzt, ohne das Werk überhaupt erworben zu haben. Der Künstler bekommt damit 0 Euro.

das ist völlig unerheblich, du hast nämlich was von schaden gesagt - ein schaden entsteht nicht alleine deswegen, weil jemand einen nutzen hat.. sonst hätten ja alle kinogänger einen schaden, wenn das filmstudio nicht 100 mio. €, sondern 200 mio. € gewinn macht ;).. außerdem "kaufst" du ein werk nicht, das geht überhaupt nicht! du erwirbst bestimmte rechte, aber weder besitz noch eigentum (nicht einmal sowas wie miete, weil durch deine nutzung nichts "besetzt" wird).. diese nutzungsrechte sind reine willkür und in deinem beispiel entgehen dem künster einnahmen, wenn du die CD einfach kopierst, um sie auch am autoradio griffbereit zu haben, anstatt eine zweite zu "kaufen" (und natürlich hast du auch einen "nutzen" von der privatkopie, nämlich dass das werk an mehreren orten gleichzeitig zur verfügung steht und du die CD nicht mehr herumtragen musst).. das ist die logik des urheberrechts, nämlich die "entgangenen" einnahmen durch die privatkopie mittels einer pauschalabgabe zu entschädigen..

Richtig, weil Unternehmen sicherlich mit Verlust arbeiten, oder? Bei denen erscheint dann auch irgendwann einfach so Geld aus dem Nichts.

ich hab keine ahnung was sie da so herumkalkulieren, du vielleicht? unternehmen machen schonmal aus strategischen gründen verlust, um ihr produkt durchzudrücken.. zum anderen setzt sich der preis aus ganz vielen undurchschaubaren faktoren zusammen, die GEMA-abgabe ist nur ein kleines fitzelchen - und 90% vom preis ist sowieso spekulation und nicht mit der arbeitsleistung o.ä. korreliert.. ich könnte mir schon vorstellen, dass hersteller oder händler z.b. ihre gewinnmarge reduzieren, um trotz GEMA billiger zu sein als der konkurrent, aber letztlich wird das nie jemand erfahren, weil so etwas vor allem vor dem kunden geheim gehalten wird..

Die Pauschalabgabe wird aber fällig, ohne dass die Festplatte mit Privatkopien befüllt wird. ;) Also vergleiche hier mal nicht Äpfel mit Birnen.

ganz grundlegend werden patente und lizenzen bezahlt, damit das produkt eine bestimmte funktion erfüllt bzw. irgendetwas ermöglicht.. sieh die GEMA-abgabe einfach als "patentzahlung" für die bloße möglichkeit, geschütztes zeug zu kopieren (und theoretisch kriegt man es sogar zurück, wenn diese möglichkeit nicht genutzt wird) ;)..

Ohne Computer, Smartphone, etc in der heutigen Zeit?

mei, wenn ich die alkoholsteuer boykottieren wollte, müsste ich aufs saufen verzichten - stell dir das mal in bayern vor :D.. immerhin hast du die möglichkeit, die höhe deiner beteiligung an der abgabe zu kontrollieren, indem du eben deinen konsum einschränkst (es muss ja kein 100%iger verzicht sein) - diese proportionalität fehlt bei der GEZ z.b. völlig (muss ich immer wieder betonen :D)..

Jemand der viel Geld bekommt ist schwerer zu bestechen, als jemand, der am Existenzminimum krebst.

ok, ein letzter kommentar noch zur ÖR-korruption.. warum sehen wir in der praxis aber genau das gegenteil von dem was du sagst? krebsen kanzleramtsminister am existenzminimum rum, dass sie vorstandspöstchen nötig haben? selbst jetzt sind doch nicht die redakteure in den ÖR korrupt, sondern diejenigen, die sie einstellen und rausschmeißen..

Weil eine Privatkopie kein Allgemeingut ist?

wenn florian silbereisen oder markus schwanz ein allgemeingut ist, dann sicher auch die erlaubnis auf privatkopie.. offenbar ist ja auch das urheberrecht nur dazu da, ein allgemeingut zu "schützen", oder? aber letztenendes sichert es der privatwirtschaft privilegien zu (ganz unabhängig von der puschalabgabe) - gäbe es das urheberrecht, wenn diese privatwirtschaftliche branche kein allgemeingut wäre? man könnte ja auch die "künstler" einfach ihre kunst machen lassen, aber bitteschön ohne die privilegien uns vorzuschreiben, ob und mit wem wir unsere daten teilen dürfen...

Die Argumentation wird dann sein, dass es sich um ein kommerzielles Werk handelt und man davon ausgehen muss, dass du das gewusst hast. ..

nö, der kopierschutz als irgendeine technische maßnahme ist völlig unsichtbar für den kunden, der brav seine itunes lieder auf seinem ipod abspielt - der kopierschutz "muss ihm nicht bekannt sein" (laut gesetz), weil er nicht als notwendiger teil der verwertungskette bis zum abspielen erscheint.. beim herunterladen von filmen von illegalen streaming-seiten kann man die "offentlichtlichkeit" vielleicht noch unterstellen (es gab zwar illegale abmahnungen, aber kein urteil dazu), jedoch muss das dem nutzer keinesfalls "bekannt sein", wenn er eine rechtmäßig "gekaufte" CD in einen rechtmäßig gekauften player legt..

überhaupt geht es in dem paragraphen garnicht ums vervielfältigen, sondern ums "zugänglich machen" - das ist ein wichtiger unterschied, denn das abspielen allein ist bereits (legales) zugänglich machen, während z.b. das rippen einer DVD ebenfalls ein "zugänglich machen" darstellt, jedoch unter umgehung des "schutzes", der diese art von zugänglich machung verhindern soll..

aber wenn du den Soundausgang des Players dann wieder mit einem Recorder verbindest um das Audiosignal abzugreifen, kann man dir durchaus unterstellen, dass du wusstest, was du da tust.

was tut man denn da? genau, ein signal aufnehmen und das hat erstmal garnichts mit kopierschutz zu tun.. die frage ist, ob dieses signal auf illegale weise "zugänglich gemacht" wurde und ob man das hätte wissen müssen.. solange das auslesen oder abspielen legal ist, kann das aufnehmen nicht illegal sein!
 
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