• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Netzwelt] Wer YouTube-Clips einbettet, soll an die Gema zahlen

Kein Scherz und kein Artikel vom Postillon:
Die Gema will zukünftig auch von Nutzern Gebühren einfordern, die Videos mit urheberrechtlich geschützten Inhalten auf Facebook (!) oder in Blogs einbetten. Ob sie damit durchkommt, hängt von der EU ab.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte aka Gema plant in Zukunft Gebühren von jedem zu verlangen, der urheberrechtlich geschützte Videoclips von YouTube oder anderen Plattformen auf seiner Webseite oder in sozialen Netzwerken einbettet. Diese Forderung hat eine Gema-Sprecherin nun gegenüber dem IT-Nachrichtenportal Golem erhoben.

Quelle:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netz...ube-clips-einbettet-soll-zahlen-a-951579.html
 
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bonappetito

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@bonappetito:
Ich bin kein Freund von Weltuntergangs- und Verschwörungsszenarien, aber ganz von der Hand zu weisen ist das von dir gesagte natürlich nicht.
Und wie üblich wird sich die Mehrheit der Leute erst dann daran stören und sich darüber aufregen, wenn es schon lääängst zu spät ist...

Genau das ist das Problem.

Mit freundlichen Grüßen

bonappetito
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Du solltest allerdings beachten, dass du die Pauschalabgabe, um die es mir ging, auf Festplatten bspw. alleine aufgrund der Tatsache bezahlst, weil du die Luft in diesem Land atmest. Merkst du etwas?

ähm nein, die zahlst du deshalb, weil du dir so eine festplatte anschaffst ;).. diese art von "steuer" ist zumindest konsumgebunden; niemand zwingt dich speichermedien und kopiergeräte zu kaufen.. GEZ zahlt man jedoch für das "beim meldeamt gemeldet sein" (quasi eine erhöhte zweitwohnsitzsteuer, nur für jeden wohnsitz :D), und dazu ist man gesetzlich verpflichtet (selbst als penner) - zum kauf von festplatten oder autos (wegen Kfz-steuer) eben nicht..

Die GEZ Gebühr zahlst du etwa um ein Allgemeingut zu finanzieren (wie gesagt der Vergleich mit Schulen etc), hier kommt mit deiner Zahlung eben eine Gegenleistung von der anderen Seite zurück. Bei Schulen sind das Bildung und hoffentlich mal Menschen, die deine Rente zahlen, bei der GEZ sind das "unabhängige" Nachrichten und ein Grundmaß an Unterhaltung/ Kultur. Bei der Pauschalabgabe der Gema bekommst du keine Gegenleistung.

auch das stimmt nicht ;) - sowohl GEZ als auch allgemeine steuern zahlt man ohne anspruch auf gegenleistung.. der unterschied zwischen GEZ und schulen ist nur, dass die GEZ ihr geld garantiert bekommt, weil rundfunk offenbar wichtiger ist als bildung, während schulen und alle anderen öffentlichen einrichtungen um ihren etat kämpfen und argumentieren müssen (aber auch das nur am rande).. in beiden fällen gibt es aber keine garantierte gegenleistung, sondern es wird durch verträge und gesetze geregelt wie das geld verballert wird..

was die GEMA angeht, ist es halt definitionssache was eine "gegenleistung" eigentlich ist ;).. offenbar haben sich die meisten damit abgefunden, dass es bereits eine gegenleistung ist, dass man sich irgendein lied anhört (obwohl der urheber für das anhören keine arbeit verrichtet), das nennt man lizenzrecht.. wenn man ihnen das schon zugesteht, dann verstehe ich nicht, warum die erlaubnis, kopien anzufertigen, nicht ebenfalls als gegenleistung zählen sollte.. alles in allem ist es bloß eine konsequente umsetzung des urheberrechts, das ja allerorts wunderbar akzeptiert wird, nicht wahr? ;).. es ist ja sogar so, dass man diese abgabe zurückfordern kann, wenn man darlegt, dass die entsprechenden datenträger nicht für raubmordprivatkopien benutzt wurden..

Mit dem Argument müssten allerdings auch Papier und Stifte, notfalls auch Stein, sämtliche Färbemittel, Stoffe und in letzter Konsequenz sogar Sand verboten werden.
Denn zum Übertragen von Schrift/Text, reicht eben notfalls auch das.

sicherlich.. aber die GEMA ist da wohl nicht pingelig und hat keinen anspruch auf vollständigkeit - (interne) festplatten eignen sich z.b. auch hervorragend zum vervielfältigen, werden aber nicht mit abgaben belegt.. ein verbot all dieser dinge wäre sicher irgendwo lebensfremd (sogar für einen verfassungsrichter), und deswegen wurde die pauschalabgabe dankend durchgewunken, weil man sonst das urheberrecht hätte (sinnvoll) reformieren müssen, und das wäre noch viel viel schlimmer als kiffen zu legalisieren ;)..

Außerdem könnte man mit einem Kopiergerät auch Quellcode von Software ausdrucken und somit müssten diese, wenn überhaupt, genauso berechtigt werden aus dieser Pauschalabgabe begünstigt zu werden, oder?

klar, zusammen mit der abgabe auf alle digitalen datenträger.. es lohnt sich bloß für diese branche offenbar (noch) nicht, kann aber alles problemlos so kommen..

Das stimmt allerdings auch nur begrenzt. Denn was die Gema betrifft, darf diese pauschal davon ausgehen, dass jedes Werk von ihr geschützt ist, den Nachweis, dass das nicht der Fall ist, muss im Zweifelsfall der Verwerter selbst erbringen und das wiederum heißt, dass er notfalls den Künstler beischleppen muss, der das Werk erstellt hat, was natürlich auch nicht immer ganz so einfach ist.

korrekt, das ist aber auch nur ein kleiner auswuchs der vorherrschenden korruption (ebenso wie der pauschalverdacht, dass kopiergeräte und datenträger für privatkopien gneutzt werden) - an den grundsätzen ändert das aber nichts.. wenn man tatsächlich "legal" irgendwelche werke veröffentlichen will, sollte man schon den urheber benennen können, allein schon wegen der eigenen rechtlichen absicherung.. sonst läuft man gefahr, wegen irgendwelcher internetbildchen verklagt zu werden (direkt vom rechteinhaber, ganz ohne GEMA) - darum hostet ja keiner irgendwelche ungefilterten "picdumps" o.ä. in deutschland (und nicht aus angst vor der GEMA ;)).. schlimmstenfalls wird sowas dann vor gericht entschieden und beweismittel wären in dem fall datenbankauszüge der GEMA - ist darin das werk nicht zu finden, ist das zugleich der nachweis zugunsten des veröffentlichers.. ansonsten ist es wirklich nur eine sache der eigenen disziplin, das sollte jeder auch nur halbwegs seriöse veröffentlicher hinbekommen..

Natürlich könntest du das sicherlich rechtlich über Nutzungsverträge/ AGB etc regeln. So könnten Spielehersteller etwa Lets Plays auf youtube verbieten (in letzter Konsequenz könnten sie dafür auch schlicht Abgaben von den Let's Playern verlangen).

da wäre ich mir nicht so sicher, denn das "werk" ist hierbei das programm, dessen "konsum" in erster linie in der interaktion ("nutzung") liegt und nicht im reinen anschauen.. in dem fall wären spielevideos o.ä. im rahmen des zitatrechts erlaubt, egal was in den AGB steht (in welchem ausmaß ist natürlich spekulation ohne grundsatzurteil).. in dem fall wäre der ersteller des videos selbst urheber eines "werkes" (nämlich das video von der individuellen bedienung des programms) und würde das programm selbst nur "zitieren", so wie irgendein logo.. ein extremfall wäre z.b. ein video, wie jemand mit paint ein bild malt - ich kann mir nicht vorstellen, dass MS die veröffentlichung verbieten könnte, wenn das malprogramm (MS paint) ordnungsgemäß zitiert wird, z.b. als fußnote im video.. ein spiel ist letztlich das gleiche, wobei es sicher grenzwertiges gibt, z.b. das abfilmen einer zwischensequenz ohne spielerinteraktion - dann wäre evtl. die "schöpfungshöhe" vom ersteller nicht erreicht und das zitatrecht (bzw. "fair use") würde nicht greifen..
bei kopien von text, musik oder filmen ist diese schöpfungshöhe, damit es als zitat gilt, dagegen grundsätzlich nicht erreicht (es sei denn es handelt sich um ein review o.ä., das nur ausschnitte zeigt)..

Konkurrenz wird es immer geben, zumal nicht jeder Content zur Verfügung stellen möchte, der etwa durch die Gema geschützt ist. ;)

mei, ich habs auch nie ganz verstanden, warum man irgendwelche dämlichen musikvideos auf seiner eigenen webseite einbetten wollen würde.. von der GEMA-geschichte ist natürlich "nur" der mainstream betroffen, aber das sind nunmal ~98% des internets ;)..
 

accC

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ähm nein, die zahlst du deshalb, weil du dir so eine festplatte anschaffst ;).. diese art von "steuer" ist zumindest konsumgebunden; niemand zwingt dich speichermedien und kopiergeräte zu kaufen.. GEZ zahlt man jedoch für das "beim meldeamt gemeldet sein" (quasi eine erhöhte zweitwohnsitzsteuer, nur für jeden wohnsitz :D), und dazu ist man gesetzlich verpflichtet (selbst als penner) - zum kauf von festplatten oder autos (wegen Kfz-steuer) eben nicht..
Ja, weil es heute noch so viele Unternehmen gibt, die vollkommen ohne Computer auskommen, ausgenommen natürlich jeder Betrieb, der eine Buchhaltung hat, sich mit digitalen Medien beschäftigt, größer als 1 Filiale ist oder mindestens Rechnungen ausstellt. Ja doch klar, man ist natürlich nicht gezwungen Computer zu nutzen, da hast du recht. Man könnte natürlich auch als Bauer im Niemandsland leben und mit Stöcken und Steinen arbeiten. Dann müsstest du übrigens auch keine GEZ zahlen. Denn GEZ zahlst du nur mit bestimmtem Einkommen.

auch das stimmt nicht ;) - sowohl GEZ als auch allgemeine steuern zahlt man ohne anspruch auf gegenleistung.. der unterschied zwischen GEZ und schulen ist nur, dass die GEZ ihr geld garantiert bekommt, weil rundfunk offenbar wichtiger ist als bildung, während schulen und alle anderen öffentlichen einrichtungen um ihren etat kämpfen und argumentieren müssen (aber auch das nur am rande).. in beiden fällen gibt es aber keine garantierte gegenleistung, sondern es wird durch verträge und gesetze geregelt wie das geld verballert wird..
Also eine Schule, die keine Schüler hat, wird wohl kaum Gelder dafür bekommen, genauso wie es für die ÖR Auflagen zu Programminhalten gibt. In sofern gibt es eben schon eine, wenn auch nur indirekte Gegenleistung.
Bei der Gema bekommst du keine Gegenleistung. Du kaufst eine Festplatte und zahlst, egal, ob Gemamitglieder Musik produzieren, veröffentlichen oder den ganzen Tag Eierschaukeln. Stell dir vor, kein Gemamitglied würde Contentproduzieren, trotzdem gibt es eine Pauschalabgabe auf Festplatten. Welche Gegenleistung hast du dann? Richtig, keine.

was die GEMA angeht, ist es halt definitionssache was eine "gegenleistung" eigentlich ist ;).. offenbar haben sich die meisten damit abgefunden, dass es bereits eine gegenleistung ist, dass man sich irgendein lied anhört (obwohl der urheber für das anhören keine arbeit verrichtet), das nennt man lizenzrecht.. wenn man ihnen das schon zugesteht, dann verstehe ich nicht, warum die erlaubnis, kopien anzufertigen, nicht ebenfalls als gegenleistung zählen sollte..
Ganz einfach, weil Pauschalabgabe auf Speichermedien dir nicht das Recht auf Kopien gibt!
Die Pauschalabgabe bezieht sich darauf, dass du kopieren könntest, wenn du das Recht dazu hättest und das ist ja wohl ein schlechter Witz. Denn du hast für kein kopiergeschütztes Medium (das trifft nahezu 99,999999899990999% aller Ton- und Bilddatenträger kommerzieller Anbieter) zu kopieren, daher erwirbst du effektiv keine Rechte, dadurch, dass du die Pauschalabgabe leistest. Zumal ein Contentproduzent nichts mit Speichermedien zu tun hat. Wenn du einen Ford kaufst, dann kann Shell nicht eine Pauschalabgabe verlangen, damit du das theoretische Recht erwirbst, eventuell (falls die Filiale zufällig Lust hat) bei Shell zu tanken. Denn Shell hat nichts mit Ford zu tun. Wenn ich eine Festplatte kaufe, dann kaufe ich eine Festplatte und eben keine Lizenzen für Musik/Filme/Textmedien. Zumal wie gesagt durch die Pauschalabgabe keine Lizenz erworben wird.

alles in allem ist es bloß eine konsequente umsetzung des urheberrechts, das ja allerorts wunderbar akzeptiert wird, nicht wahr? ;).. es ist ja sogar so, dass man diese abgabe zurückfordern kann, wenn man darlegt, dass die entsprechenden datenträger nicht für raubmordprivatkopien benutzt wurden..
Kann man tatsächlich? Wo, wie wann? Davon habe ich noch nichts gehört.

sicherlich.. aber die GEMA ist da wohl nicht pingelig und hat keinen anspruch auf vollständigkeit - (interne) festplatten eignen sich z.b. auch hervorragend zum vervielfältigen, werden aber nicht mit abgaben belegt.. ein verbot all dieser dinge wäre sicher irgendwo lebensfremd (sogar für einen verfassungsrichter), und deswegen wurde die pauschalabgabe dankend durchgewunken, weil man sonst das urheberrecht hätte (sinnvoll) reformieren müssen, und das wäre noch viel viel schlimmer als kiffen zu legalisieren ;)..
Falsch, de facto ist es immer noch verboten Medien zu kopieren, trotz der Pauschalabgabe. Denn diese erlaubt dir a. nur Inhalte zu kopieren, deren Rechte durch die Gema verwaltet werden und b. auch nur dann, wenn die Datenträger von denen du kopierst nicht kopiergeschützt sind. In der Tat sieht es aber wie gesagt so aus, dass (bis auf einen vernachlässigbaren Bruchteil) Datenträger kopiergeschützt sind.

schlimmstenfalls wird sowas dann vor gericht entschieden und beweismittel wären in dem fall datenbankauszüge der GEMA - ist darin das werk nicht zu finden, ist das zugleich der nachweis zugunsten des veröffentlichers.. ansonsten ist es wirklich nur eine sache der eigenen disziplin, das sollte jeder auch nur halbwegs seriöse veröffentlicher hinbekommen..
Soweit ich weiß ist das bei der Gema genau anders herum. Nicht die Gema muss beweisen, dass sie die Rechte an dem Werk besitzt, sondern du, dass die Gema die Rechte nicht besitzt.

(in welchem ausmaß ist natürlich spekulation ohne grundsatzurteil).. in dem fall wäre der ersteller des videos selbst urheber eines "werkes" (nämlich das video von der individuellen bedienung des programms) und würde das programm selbst nur "zitieren", so wie irgendein logo.. ein extremfall wäre z.b. ein video, wie jemand mit paint ein bild malt - ich kann mir nicht vorstellen, dass MS die veröffentlichung verbieten könnte, wenn das malprogramm (MS paint) ordnungsgemäß zitiert wird, z.b. als fußnote im video.. ein spiel ist letztlich das gleiche, wobei es sicher grenzwertiges gibt, z.b. das abfilmen einer zwischensequenz ohne spielerinteraktion - dann wäre evtl. die "schöpfungshöhe" vom ersteller nicht erreicht und das zitatrecht (bzw. "fair use") würde nicht greifen..
fair use gibt es bei uns nicht und das Zitatrecht, greift erst, wenn man sich hinreichend mit dem zitierten auseinandersetzt. Es reicht wohl kaum "huch, was mache ich denn jetzt" zu sagen und auf die Maus zu klicken. ;)
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Ja, weil es heute noch so viele Unternehmen gibt, die vollkommen ohne Computer auskommen, ausgenommen natürlich jeder Betrieb, der eine Buchhaltung hat, sich mit digitalen Medien beschäftigt, größer als 1 Filiale ist oder mindestens Rechnungen ausstellt. Ja doch klar, man ist natürlich nicht gezwungen Computer zu nutzen, da hast du recht. Man könnte natürlich auch als Bauer im Niemandsland leben und mit Stöcken und Steinen arbeiten. Dann müsstest du übrigens auch keine GEZ zahlen. Denn GEZ zahlst du nur mit bestimmtem Einkommen.

verstehe das argument nicht ganz - wieso sollte das bei unternehmen anders sein als bei privatpersonen? gerade unternehmen müssen doch alles mögliche an abgaben zahlen (außer sie sind groß genug, dass sie es sich leisten können, das nicht zu tun) und geschützte werke können sowohl in einem unternehmen, als auch privat vervielfältigt werden.. es gibt auch andere staatliche abgaben, denen man sich kaum entziehen kann, wenn man am gesellschaftlichen leben teilnehmen will, egal ob privat oder nicht..

und das mit der GEZ ist schon wieder falsch: erstens ist der beitrag nicht einkommensabhängig, sondern nur wohnungsabhängig und zweitens kann man sich (evtl. möglicherweise auf antrag und wenn sie gut drauf sind) befreien, wenn man hartz 4 oder bafög bezieht, aber selbstverständlich nicht als geringverdiener mit festem wohnsitz..

Stell dir vor, kein Gemamitglied würde Contentproduzieren, trotzdem gibt es eine Pauschalabgabe auf Festplatten. Welche Gegenleistung hast du dann? Richtig, keine.

doch, du könntest dir immernoch den müll aus den letzten 100 jahren reinpfeifen ;).. warum sollte die GEMA dazu verpflichtet sein, neuen content zu produzieren? das passiert zwar trotzdem (und wird ggf. gern zum anlass genommen, die abgaben zu erhöhen), aber die GEMA setzt doch ganz klar (nur) bestehende urheberrechtsansprüche durch.. das urheberrecht nimmt die urheber doch nicht in die pflicht, neues zeug zu veröffentlichen, sondern "schützt" bereits vorhandenes davor, dass du es dir unverfroren auf deinen ipod kopierst (davor schützt dich manchmal auch apple, aber das reicht bisweilen nicht :D).. und es liegt nunmal in der natur des urheberrechts, dass für ein und dieselbe arbeitsleistung (bis zu) unendlich oft ein festbetrag abkassiert wird - das nennt sich lizenzensystem und ist mittlerweile der umjubelte heilige grahl des kapitalismus.. well done..

Zumal wie gesagt durch die Pauschalabgabe keine Lizenz erworben wird.

natürlich wird dadurch nichts erworben, ebensowenig durch den GEZ beitrag.. es ist stattdessen eine pauschale "entschädigung" für eine erlaubnis, die immerhin nicht für jede wohnung bezahlt werden muss, sondern nur für dinge, mit denen man tatsächlich auch kopien machen könnte..

Kann man tatsächlich? Wo, wie wann? Davon habe ich noch nichts gehört.

das ist ein ganz alter hut (vielleicht schon so alt, dass da nicht mehr viel dran ist ;)).. mittlerweile finde ich tatsächlich nur uraltmeldungen aus österreich ohne stichhaltige hinweise, dass es auch in deutschland geht (nur schlussfolgerungen):
hier und hier
aber relativ kürzlich gabs ein EuGH urteil mit einem gewissen lichtblick: http://www.heise.de/newsticker/meld...i-privater-Nutzung-moeglich-sein-1918467.html

ich habe das zugegebenermaßen nicht weiter verfolgt, weil ich seit vielen jahren keine CD/DVD-rohlinge im lohnenswerten umfang nutze, festplatten frei von abgaben sind und bei kopiergeräten (brenner, PCs) der verwendungszweck nicht nachweisbar ist - das hätte sich nicht gelohnt..

In der Tat sieht es aber wie gesagt so aus, dass (bis auf einen vernachlässigbaren Bruchteil) Datenträger kopiergeschützt sind.

das wurde doch schon im anderen thread durchgekaut... 1. es gibt etliche medien, für die ein kopierschutz garnicht möglich ist (z.b. printmedien, FTA-rundfunk) oder nicht erlaubt ist (ÖR rundfunk), 2. gibt es viele DRM-freie angebote (viel mehr als deine zahl mit den vielen 9en suggeriert) und 3. kann man zumindest was kopiergeschützten text, musik oder filme angeht ganz legal kopien anfertigen, ohne den kopierschutz zu umgehen, schlimmstenfalls als analog-kopie bei der wiedergabe (durch einen eventuellen qualitätsverlust wird es ja nicht weniger eine kopie)..

Soweit ich weiß ist das bei der Gema genau anders herum. Nicht die Gema muss beweisen, dass sie die Rechte an dem Werk besitzt, sondern du, dass die Gema die Rechte nicht besitzt.

ich weiß nicht, wie das vor gericht ablaufen würde.. ich könnte mir vorstellen, dass man das erstmal behauptet ("künstler xy hat mir versichert, ...") und dann ist eben die GEMA dran - ein datenbankauszug ist ja kein aufwand und wenn sie ihn nicht rausrücken wollen, ist es ein weiteres indiz, dass sie keine rechte an dem werk haben.. ein "doch, haben wir, wollen wir aber nicht beweisen, auch wenn wir ganz einfach könnten" seitens der GEMA dürfte einen richter wenig überzeugen.. wie soll man sonst "beweisen", dass ein vertrag nicht existiert, außer indem man eben aussagt, dass er nie geschlossen wurde?

fair use gibt es bei uns nicht und das Zitatrecht, greift erst, wenn man sich hinreichend mit dem zitierten auseinandersetzt. Es reicht wohl kaum "huch, was mache ich denn jetzt" zu sagen und auf die Maus zu klicken. ;)

daher "fair use" in anführungszeichen - es ist jedenfalls das amerikanische pendant zum deutschen zitierrecht.. wann etwas "reicht", muss ein richter entscheiden, aber ich sehe nicht wie z.b. ein let's play eine "kopie" des spieles zur verfügung stellt.. als zuschauer besitzt man weder das programm, noch kann man es "nutzen" - und der nutzen besteht ja eindeutig nicht im zuschauen (wie bei filmen), sondern im interagieren...
 

Cyperfriend

Der ohne Avatar

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Meine drei schlimmsten Befürchten sind folgende:
[...]
3) die Überwachung und virengefahren nimmt so zu dass es einfach zu gefährlich wird

Deswegen wäre ich dafür, dass für die Autoren und deren Helfer von Schädlingen ein Mindeststrafmaß von 10 Jahren verhängt werden muss und das weltweit. Nix mehr mit Geld oder Bewährungsstrafen. Viren und Trojaner sind mittlerweile eine solche Gefahr, dass abschreckende Strafen her müssen und das weltweit in einem Abkommen. Außerdem sollten die Justizbehörden darauf sensibilisiert werden sich auf solche Verbrechen zu konzentrieren, anstatt irgendwelche Bubis wegen Filesharing zu verfolgen. Das das Ressourcenverschwendung ist zeigen die letzten 15 Jahre.
 

bonappetito

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@Cyperfriend:

Du hast Recht, es müssen schlimmere Strafen her für Leute, die solche Trojaner oder Viren erstellen und weiterverbreiten.

Viren und Trojaner können jeden User schaden und deine Fesplatte, mit wichtigen Dokumenten, null Komma nichts zerstören.

Personen, die Filesharing betreiben, schaden keinen Internetuser. Sie zerstören weder Fesplatten noch irgendwelche anderen Sachen an deinem Rechner.

Was ich auch noch lächerlich finde, dass Personen, die Filesharing betreiben, manchmal härtere Strafen bekommen, wie z.B. Kinderschänder. Meiner Meinung nach eine absolute Sauerei.

Mit freundlichen Grüßen

bonappetito
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Was ich auch noch lächerlich finde, dass Personen, die Filesharing betreiben, manchmal härtere Strafen bekommen, wie z.B. Kinderschänder. Meiner Meinung nach eine absolute Sauerei.
Lächerlich ist das in der Tat. Lächerlich ist es jedoch, weil diese Stammtischweisheit falsch ist.
Aber um eines klar zu stellen, der Anführer einer profitorientierten, professionell mit hoher krimineller Energie agierenden Gruppe, die über Jahre viel Kohle mit Urheberrechtverstößen scheffeln werden in er Tat härter bestraft als zB einer der sich vor einem Kind einen runter holt. Also bitte keine Äpfel und Birnen Vergleiche.
 

accC

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verstehe das argument nicht ganz - wieso sollte das bei unternehmen anders sein als bei privatpersonen? gerade unternehmen müssen doch alles mögliche an abgaben zahlen (außer sie sind groß genug, dass sie es sich leisten können, das nicht zu tun) und geschützte werke können sowohl in einem unternehmen, als auch privat vervielfältigt werden.. es gibt auch andere staatliche abgaben, denen man sich kaum entziehen kann, wenn man am gesellschaftlichen leben teilnehmen will, egal ob privat oder nicht..
Wieso sollte denn auf einem Unternehmensrechner Musik kopiert werden? (Mal abgesehen davon, dass ein korrupter Mitarbeiter das tut, was allerdings in der Regel schon durch die IT des Unternehmens verboten ist.) Und noch mal die Frage: Wenn ein Unternehmen sich einen Computer anschafft, wieso sollte es dann an Privatwirtschaft Abgaben leisten, die überhaupt nichts mit diesem Computer zu tun hat?
Wenn du dir eine Nachttischlampe kaufst, verlange ich doch auch keine Abgaben von dir, weil du theoretisch meine geistigen Ergüsse bei Nacht damit lesen könntest. -.-"

und das mit der GEZ ist schon wieder falsch: erstens ist der beitrag nicht einkommensabhängig, sondern nur wohnungsabhängig und zweitens kann man sich (evtl. möglicherweise auf antrag und wenn sie gut drauf sind) befreien, wenn man hartz 4 oder bafög bezieht, aber selbstverständlich nicht als geringverdiener mit festem wohnsitz..
Richtig, der Beitrag ist zunächst einmal nicht abhängig davon wieviel du verdienst, verdienst du allerdings zu wenig, kannst du dich durchaus befreien lassen oder zumindest eine Minderung beantragen lassen. Was im Endeffekt allerdings durchaus eine Abhängigkeit des Beitrags von deiner finanziellen Situation aka Einkommen darstellt.
Also sag doch nicht es sei falsch, wenn es überhaupt nicht falsch ist!

aber die GEMA setzt doch ganz klar (nur) bestehende urheberrechtsansprüche durch.. das urheberrecht nimmt die urheber doch nicht in die pflicht, neues zeug zu veröffentlichen, sondern "schützt" bereits vorhandenes davor, dass du es dir unverfroren auf deinen ipod kopierst
Stellst du dich dumm? Ein Urheberrechtsanspruch ist nicht "zahle, weil du theoretisch eventuell.." sondern: "Ich verbiete dir, weil mein Werk." oder "Zahle, weil du meine Rechte verletzt hast."
A. Kann die Gema keine Urheberrechtsansprüche durchsetzen, weil sie nicht Urheber ist, sie kann maximal Verwertungsrechte geltend machen.
B. Du kannst nicht präventiv Rechtsansprüche gelten machen. Sonst könnte ich dich auch jetzt schon mal präventiv verklagen, weil du zukünftig meinen geistigen Dünnschiss Raubmordkopieren könntest. Das Gesetz sichert dir zu, dass keiner deine Rechte verletzen darf und erst wenn jemand deine Rechte verletzt, kannst du dagegen vorgehen und eben entsprechend Schadensersatz o.ä. fordern. Die Gema setzt keine Ansprüche durch, weil keine Ansprüche bestehen. Durch den Erwerb einer Festplatte hast du keine Rechte von Gema-Mitgliedern/ der Gema verletzt, weil diese keine Rechte an den Festplatten haben.

(davor schützt dich manchmal auch apple, aber das reicht bisweilen nicht :D).. und es liegt nunmal in der natur des urheberrechts, dass für ein und dieselbe arbeitsleistung (bis zu) unendlich oft ein festbetrag abkassiert wird - das nennt sich lizenzensystem und ist mittlerweile der umjubelte heilige grahl des kapitalismus.. well done..
Das hat nichts mit dem Problem zu tun. Wenn ich etwa ein Zimmer miete, kannst du für jeden Tag Geld von mir verlangen, weil ich das beschissene Zimmer nutze. Wenn ich aber einen Wagen beim Autohändler meines Vertrauens miete, dann kannst du kein Geld von mir verlangen, weil ich damit theoretisch zu deinem Hotel fahren und dort ein Zimmer mieten könnte.

Wenn du die zu Grunde liegende Logik immer noch nicht verstanden hast, dann muss ich dir Grenzdebilität vorwerfen oder du stellst dich schlicht selten dämlich. Das eine wäre schlicht Dummheit, das andere wäre idiotisches Verhalten. Beides spricht nicht unbedingt für dich.

natürlich wird dadurch nichts erworben, ebensowenig durch den GEZ beitrag.. es ist stattdessen eine pauschale "entschädigung" für eine erlaubnis, die immerhin nicht für jede wohnung bezahlt werden muss, sondern nur für dinge, mit denen man tatsächlich auch kopien machen könnte..
Doch, durch die GEZ bzw ÖR erhältst a. das Verwertungsrecht (du darfst anschauen!) auf unzensierte, unabhängige Nachrichten, Kultur, Unterhaltung und sogar den Anspruch darauf, dass selbiges zur Verfügung gestellt wird.

das wurde doch schon im anderen thread durchgekaut... 1. es gibt etliche medien, für die ein kopierschutz garnicht möglich ist (z.b. printmedien, FTA-rundfunk) oder nicht erlaubt ist (ÖR rundfunk), 2. gibt es viele DRM-freie angebote (viel mehr als deine zahl mit den vielen 9en suggeriert) und 3. kann man zumindest was kopiergeschützten text, musik oder filme angeht ganz legal kopien anfertigen, ohne den kopierschutz zu umgehen, schlimmstenfalls als analog-kopie bei der wiedergabe (durch einen eventuellen qualitätsverlust wird es ja nicht weniger eine kopie)..
Der ÖR ist nicht durch die Gema verwaltet. Demnach macht es keinen Sinn diesen hier zu erwähnen.
Nein, wenn ein Medium kopiergeschützt ist und du kopierst es, dann umgehst du den Kopierschutz. Wenn du die CD in deinen Player einlegst und das Tonausgangssignal abgreifst und wieder aufnimmst, umgehst du eben auch den Kopierschutz und das ist dann wiederum nicht erlaubt, mit oder ohne deine Pauschalabgabe.

ich weiß nicht, wie das vor gericht ablaufen würde.. ich könnte mir vorstellen, dass man das erstmal behauptet ("künstler xy hat mir versichert, ...") und dann ist eben die GEMA dran - ein datenbankauszug ist ja kein aufwand und wenn sie ihn nicht rausrücken wollen, ist es ein weiteres indiz, dass sie keine rechte an dem werk haben.. ein "doch, haben wir, wollen wir aber nicht beweisen, auch wenn wir ganz einfach könnten" seitens der GEMA dürfte einen richter wenig überzeugen.. wie soll man sonst "beweisen", dass ein vertrag nicht existiert, außer indem man eben aussagt, dass er nie geschlossen wurde?
Wie soll man nachweisen, dass ein Brenner nicht dazu genutzt wird, Kopien bestimmter Werke anzufertigen, außer es zu sagen? Ach ja, gar nicht. Da ist es eben dein Problem, du hast den Brenner gekauft und musst die Pauschalabgabe leisten. Schön, diese Konsistenz in der Rechtssprechung, oder? ;)

aber ich sehe nicht wie z.b. ein let's play eine "kopie" des spieles zur verfügung stellt.. als zuschauer besitzt man weder das programm, noch kann man es "nutzen" - und der nutzen besteht ja eindeutig nicht im zuschauen (wie bei filmen), sondern im interagieren...
Allerdings hat der Urheber/Publisher auch noch andere Rechte an seinen Werken, als die Lizenzen zum Spielen zu vergeben.
Beispielsweise kann der Rechteinhaber dir auch verbieten öffentliche Vorführungen seiner Werke durchzuführen. Bei Filmen wird das meist mit einer Einblendung "öffentliche Vorführungen sind nicht gestattet" o.ä. explizit gesagt. Allerdings ist ein explizites Verbot nicht notwendig, weil eben in dem Sinne alles verboten ist, was nicht ausdrücklich über die Lizenz erlaubt wurde. Genauso ist es beispielsweise nicht erlaubt mit dem Inhalt Geld zu machen, was zumindest bei großen Lets Playern der Fall ist. Diese dürften etwa Werke von EA nicht nutzen um damit Geld zu verdienen (über die youtube-Monetarisierung), trotzdem tun sie das. Das wäre zumindest ein Verstoß gegen die Lizenzvereinbarungen. "nutzen" heißt nicht immer, dass man den gewöhnlichen Umgang mit einem Werk durchführen muss, man kann Werke auch eben nutzen, indem man Dinge damit anstellt, die über den üblichen Gebrauch hinaus gehen.



@Cyperfriend:
Ich sehe jetzt nicht unbedingt eine große Bedrohung durch Viren. Die ist eher rückläufig. Wie ich schon mal erwähnt habe, kannst du mit Viren keinen Profit mehr generieren. Da sind Spyware und Trojaner schon eher interessant. Allerdings kann ich mich, bis auf den Bundestrojaner, der ja ohnehin nicht rechtmäßig ist, nicht daran erinnern, dass irgendwie eine besonders große Bedrohung durch Trojaner in den letzten Jahren aufgekommen wäre.

@bonappetito:
Da denkst du allerdings zu kurz, wer P2P betreibt schadet den Rechteinhabern für die kopierten Werke. Das wäre etwa eine Klemptnerleistung in Anspruch zu nehmen, dann aber nicht dafür zu zahlen. In einem begrenzen Maß kann das natürlich durch das Unternehmen abgefangen werden, aber wenn das Kopieren Überhand gewinnt, dann wird das Label/ der Publisher das an seine Gefolgschaft (Künstler) weitergeben.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Wieso sollte denn auf einem Unternehmensrechner Musik kopiert werden?

es ist sogar die regel, dass das passiert, weil die mitarbeiter auf der arbeit meistens das gleiche tun wie zuhause ;).. abgesehen vom "privatvergnügen" gibt es auch genug beispiele, wo es relevant für die arbeit ist (z.b. recherchen in diversen medien, "kreativ"-heinis usw.)... arbeitsrechner sind eher selte so restriktiv eingerichtet, dass weder internetzugang noch die möglichkeit eigene datenträger anzuschließen besteht..

verdienst du allerdings zu wenig, kannst du dich durchaus befreien lassen oder zumindest eine Minderung beantragen lassen.

nein, wie kommst du denn darauf!? ich muss das schon zum drittenmal wiederholen: minderung oder befreiung kommen nur in frage, wenn man sozialleistungen vom staat bezieht! ja, sozialleistungen bekommt man normalerweise bei geringem oder keinem einkommen, aber sie sind auch an andere anforderungen gekoppelt als nur an das einkommen.. als geringverdiener, z.b. als student ohne bafög, kann man sich eben nicht pauschal befreien lassen! deine aussage suggeriert dagegen, man müsse nur seinen einkommensnachweis an die GEZ schicken und bräuchte dann nichts mehr zahlen - das ist einfach falsch.. die GEZ ist eine vollkommen unsoziale finanzierung einer (vermeintlich) sozialen einrichtung, punkt. da gibts doch nichts daran zu diskutieren!?

Du kannst nicht präventiv Rechtsansprüche gelten machen. Sonst könnte ich dich auch jetzt schon mal präventiv verklagen, weil du zukünftig meinen geistigen Dünnschiss Raubmordkopieren könntest.

dir ist anscheinend nicht klar, was diese ominöse erlaubnis einer privatkopie bedeutet, oder? die gibts nicht gratis, sie wurde teuer erkauft! statt für jede privatkopie einzeln zu zahlen (das wäre garnicht möglich bzw. nachweisbar), wird das eben pauschal abgerechnet - dafür bekommst du das "recht" (eigentlich nur eine erlaubnis), privatkopien anzufertigen, ob du es nun haben willst oder nicht.. der knackpunkt ist die beweislastumkehr und die zulässige vermutung, kopiergeräte und medien würden zum kopieren von GEMA-zeugs benutzt bis du das gegenteil beweist.. solltest du es beweisen können (wie du das machst steht auf einem anderen blatt), kannst du die abgaben ja prinzipiell zurückfordern, das ist zumindest der leitfaden des EuGH-urteils, auch wenn noch weit von der realität entfernt..
dass eine korrupte institution diese privilegien (beweislastumkehr usw.) eingeräumt bekommt, passiert auch anderswo, z.b. (wie könnte es anders sein :D) bei der GEZ: man muss auf jeden fall zahlen, selbst wenn man nicht müsste, bis man selbst nachweist, dass ein mitbewohner schon zahlt oder dass man man hartz 4 oder bafög bekommt..

Die Gema setzt keine Ansprüche durch, weil keine Ansprüche bestehen. Durch den Erwerb einer Festplatte hast du keine Rechte von Gema-Mitgliedern/ der Gema verletzt, weil diese keine Rechte an den Festplatten haben.

das sehen die anders ;).. um rechtsverletzungen geht es dabei nicht (mordkopien darfst du ja trotzdem nicht auf der festplatte speichern), sondern um die ansprüche aus den privatkopien - das system ist selbstverständlich ungerecht (es geht z.b. nicht nach anzahl der kopien; wobei der betrag bei exakt 0 kopien theoretisch zurückgefordert werden kann, s.o.), aber praktikabel, genauso wie das lizenzensystem im allgemeinen, von welchem du ja offenbar ansonsten ein großer fan bist.. warum hast du auf einmal ein problem mit pauschalabgaben? jede lizenz ist eine pauschalabgabe, oder bezahlst du damit etwa irgendeine arbeitsleistung?

Doch, durch die GEZ bzw ÖR erhältst a. das Verwertungsrecht (du darfst anschauen!) auf unzensierte, unabhängige Nachrichten, Kultur, Unterhaltung und sogar den Anspruch darauf, dass selbiges zur Verfügung gestellt wird.

quatsch! wenn du auf den staatsvertrag anspielst, so wird er mit dem staat geschlossen und nicht mit dem beitragszahler persönlich - der beitragszahler hat das recht beiträge zu zahlen, kann aber gegenüber den ÖR keinerlei ansprüche stellen oder durchsetzen, wie denn auch? ebensowenig kannst du irgendwie einklagen, wofür deine steuergelder vom staat ausgegeben werden.. und um ein empfangsgerät muss man sich ebenfalls selber kümmern ;)..

Der ÖR ist nicht durch die Gema verwaltet. Demnach macht es keinen Sinn diesen hier zu erwähnen.

was haben die ÖR jetzt mit der GEMA zu tun, außer dass auch sie abgaben zahlen (also eigentlich der beitragszahler)? ich habe die ÖR erwähnt, weil sie eine (per gesetz) kopierschutzfreie quelle für urheberrechtlich geschütztes material sind, von dem man sich eine privatkopie völlig legal anfertigen kann und die deshalb durch medienabgaben bezahlt wird..

Nein, wenn ein Medium kopiergeschützt ist und du kopierst es, dann umgehst du den Kopierschutz. Wenn du die CD in deinen Player einlegst und das Tonausgangssignal abgreifst und wieder aufnimmst, umgehst du eben auch den Kopierschutz und das ist dann wiederum nicht erlaubt, mit oder ohne deine Pauschalabgabe.

dummfug! :m - ich weiß zwar nicht genau, was ein "kopierschutz" auf einer CD genau macht, wahrscheinlich sagt er PC-laufwerken, dass sie doch bitte keinen bitstream weitergeben mögen.. aber ganz sicher verhindert der kopierschutz nicht die tonausgabe am audio-ausgang des CD-players (das wäre nämlich etwas übers ziel hinausgeschossen ;)).. was genau wird da umgangen, wenn man die CD so nutzt wie es vom hersteller gedacht war, nämlich ein audiosignal zu erzeugen!? :eek:
aus diesem grund kam doch erst der ganze HDCP-kram, um aufnehmen beim abspielen irgendwie doch noch "illegal" zu machen.. aber es gibt auch programme, um ganz legal DVD-filme beim abspielen auf dem PC direkt vom bildschirm mit wenig qualitätsverlust aufzunehmen und spätestens bei analogem output ist nichts mehr "illegal", weil jeder kopierschutz (außer das ur-uralt premiere) die digitalen daten "schützt" und nicht die analoge wiedergabe verhindert..

Allerdings hat der Urheber/Publisher auch noch andere Rechte an seinen Werken, als die Lizenzen zum Spielen zu vergeben.

da können wir noch lange herumspekulieren - fakt ist jedenfalls, dass lizenzverträge nicht geltendes recht aufheben können, insbesondere können sie das zitierrecht nicht ausschließen bzw. wäre so etwas unwirksam.. die kommerzielle nutzung eines werkes (e-sport & co.) ist wieder eine andere geschichte, da gibts soweit ich weiß keine explizite gesetzliche regelung, also dürfte es schon möglich sein das auszuschließen (z.b. CC-NC lizenz o.ä.)..
 

accC

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es ist sogar die regel, dass das passiert, weil die mitarbeiter auf der arbeit meistens das gleiche tun wie zuhause ;).. abgesehen vom "privatvergnügen" gibt es auch genug beispiele, wo es relevant für die arbeit ist (z.b. recherchen in diversen medien, "kreativ"-heinis usw.)... arbeitsrechner sind eher selte so restriktiv eingerichtet, dass weder internetzugang noch die möglichkeit eigene datenträger anzuschließen besteht..
Wenn du Werke kommerziell (etwa in Werbung) nutzen musst, kommt natürlich noch mal ein kleiner (riesiger) Lizenzbetrag dazu, den du entrichten musst.

nein, wie kommst du denn darauf!? ich muss das schon zum drittenmal wiederholen: minderung oder befreiung kommen nur in frage, wenn man sozialleistungen vom staat bezieht! ja, sozialleistungen bekommt man normalerweise bei geringem oder keinem einkommen, aber sie sind auch an andere anforderungen gekoppelt als nur an das einkommen.. als geringverdiener, z.b. als student ohne bafög, kann man sich eben nicht pauschal befreien lassen! deine aussage suggeriert dagegen, man müsse nur seinen einkommensnachweis an die GEZ schicken und bräuchte dann nichts mehr zahlen - das ist einfach falsch.. die GEZ ist eine vollkommen unsoziale finanzierung einer (vermeintlich) sozialen einrichtung, punkt. da gibts doch nichts daran zu diskutieren!?
Du hast gesagt man könnte sich nicht befreien lassen, das ist schlicht falsch. Ich habe nie gesagt, dass eine Befreiung "einfach" ist, ich sagte lediglich, dass sie möglich ist. Dass sie nicht in jedem Fall und beliebig möglich ist, sollte sich ja wohl von selbst verstehen -.-"
Was du denkst, wenn du meine Beiträge scheinbar nur halb liest, interessiert mich kaum.

dir ist anscheinend nicht klar, was diese ominöse erlaubnis einer privatkopie bedeutet, oder? die gibts nicht gratis, sie wurde teuer erkauft! statt für jede privatkopie einzeln zu zahlen (das wäre garnicht möglich bzw. nachweisbar), wird das eben pauschal abgerechnet - dafür bekommst du das "recht" (eigentlich nur eine erlaubnis), privatkopien anzufertigen, ob du es nun haben willst oder nicht..
Dann lies dir bitte auf Wikipedia den Artikel dazu durch, ich wiederhole es noch ein letztes mal: Nein, du bekommst dieses Recht eben nicht.

warum hast du auf einmal ein problem mit pauschalabgaben? jede lizenz ist eine pauschalabgabe, oder bezahlst du damit etwa irgendeine arbeitsleistung?
Weil eine Lizenz an etwas gebunden ist, das sie lizensiert. Etwa: Ich habe die Lizenz erworben ein Bild auf meiner Webseite zu verwenden, dann ist sie an das Bild gebunden, das ich bekommen habe. Bei der Pauschalabgabe bekomme ich aber keinen Song und die Lizenz ihn zu kopieren, sondern ich erwerbe eine Festplatte (die nichts mit dem Song zu tun hat!) und wie zum 100000x gesagt, bekomme durch die Pauschalabgabe keine Rechte zugesichert. (Im Gegensatz zu dem, was du behauptest.)
Übrigens, falls du das bisher überlesen hast, möchte ich noch mal erwähnen, dass du nicht tatsächlich das Recht erwirbst Content zu kopieren, durch die Pauschalabgabe und du erwirbst kein Recht Inhalte zu kopieren, wenn du die Pauschalabgabe leistet. Außerdem erwirbst du nicht das Recht Inhalte zu kopieren, wenn du die Pauschalabgabe leistest..........

quatsch! wenn du auf den staatsvertrag anspielst, so wird er mit dem staat geschlossen und nicht mit dem beitragszahler persönlich - der beitragszahler hat das recht beiträge zu zahlen, kann aber gegenüber den ÖR keinerlei ansprüche stellen oder durchsetzen, wie denn auch? ebensowenig kannst du irgendwie einklagen, wofür deine steuergelder vom staat ausgegeben werden.. und um ein empfangsgerät muss man sich ebenfalls selber kümmern ;)..
Richtig um ein Empfangsgerät, so wie du dich bei der Pauschalabgabe darum kümmern musst den Datenträger mit dem entsprechenden Inhalt zu erhalten und dafür musst du letztlich noch mal zahlen.

was haben die ÖR jetzt mit der GEMA zu tun, außer dass auch sie abgaben zahlen (also eigentlich der beitragszahler)? ich habe die ÖR erwähnt, weil sie eine (per gesetz) kopierschutzfreie quelle für urheberrechtlich geschütztes material sind, von dem man sich eine privatkopie völlig legal anfertigen kann und die deshalb durch medienabgaben bezahlt wird..
Du hast das unterstellt, lies bitte deinen eigenen Beitrag, auf den ich lediglich Bezug genommen habe noch mal und stell dir die Frage selbst.

aus diesem grund kam doch erst der ganze HDCP-kram, um aufnehmen beim abspielen irgendwie doch noch "illegal" zu machen.. aber es gibt auch programme, um ganz legal DVD-filme beim abspielen auf dem PC direkt vom bildschirm mit wenig qualitätsverlust aufzunehmen und spätestens bei analogem output ist nichts mehr "illegal", weil jeder kopierschutz (außer das ur-uralt premiere) die digitalen daten "schützt" und nicht die analoge wiedergabe verhindert..
Der Kopierschutz soll verhindern, dass das Medium bzw dessen Inhalt kopiert wird. Wenn du trotz Kopierschutz eine Kopie anfertigst, wie willst du das sonst nennen, als den Kopierschutz umgehen? Etwa "zufällige Festplattenmagnetisierung"? Natürlich hast du dann genauso kopiert und offensichtlich einen Kopierschutz, der genau das verhindern soll, umgangen. :rolleyes:
 

Cyperfriend

Der ohne Avatar

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@Cyperfriend:
Ich sehe jetzt nicht unbedingt eine große Bedrohung durch Viren. Die ist eher rückläufig. Wie ich schon mal erwähnt habe, kannst du mit Viren keinen Profit mehr generieren. Da sind Spyware und Trojaner schon eher interessant. Allerdings kann ich mich, bis auf den Bundestrojaner, der ja ohnehin nicht rechtmäßig ist, nicht daran erinnern, dass irgendwie eine besonders große Bedrohung durch Trojaner in den letzten Jahren aufgekommen wäre.

Bist du mutig genug eine Woche ohne NoScript und ohne Virenscanner mit deinem Echtsystem auf dem persönliche, wie arbeits-, studien- oder schulische Unterlagen gespeichert im Internet zu surfen, auch auf "schmutzigen" oder "dunklen" Seiten?
 

Darkcloud

Sheltem the Dark

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Wenn es nach der GEMA ginge würde erst mal der ISP zahlen weil es ja über deren Leoting geht und dann YouTube weil es auf deren Seite ist, dann die Seite auf der es eingebettet ist, dann der Hersteller der Boxen durch die es tönt. Danach dann der Besitzer der Räumlichkeiten die beschallt werden und dann man selbst, da es ja in die eigenen Ohren geht.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Du hast gesagt man könnte sich nicht befreien lassen, das ist schlicht falsch. Ich habe nie gesagt, dass eine Befreiung "einfach" ist, ich sagte lediglich, dass sie möglich ist.

schau doch mal selbst, was du gesagt hast:
Man könnte natürlich auch als Bauer im Niemandsland leben und mit Stöcken und Steinen arbeiten. Dann müsstest du übrigens auch keine GEZ zahlen. Denn GEZ zahlst du nur mit bestimmtem Einkommen.
das ist schlicht und ergreifend falsch, fertig aus..

Dann lies dir bitte auf Wikipedia den Artikel dazu durch, ich wiederhole es noch ein letztes mal: Nein, du bekommst dieses Recht eben nicht.

dann sage ich zum letzten mal: es ist kein recht, sondern eine erlaubnis! dir wird erlaubt, den CD-brenner für privatkopien zu benutzen - dafür muss man nicht einmal zwingend irgendwelche lizenzen kaufen, sondern kann auch kostenlose legale quellen für die privatkopie nutzen (z.b. rundfunk).. die erlaubnis auf privatkopie muss nicht zwangsläufig einschließen, dass du damit auch irgendeine lizenz erwirbst, genausowenig wie du mit dem GEZ-beitrag ein rundfunkempfangsgerät erwirbst..

Bei der Pauschalabgabe bekomme ich aber keinen Song und die Lizenz ihn zu kopieren

richtig, der song kostet natürlich extra (außer er wird kostenlos angeboten, s.o.), aber du bekommst die erlaubnis ihn zu kopieren, von welcher vorlage auch immer - ist doch garnicht so schwer, oder? ;)

du erwirbst kein Recht Inhalte zu kopieren, wenn du die Pauschalabgabe leistet. Außerdem erwirbst du nicht das Recht Inhalte zu kopieren, wenn du die Pauschalabgabe leistest..........

hat auch niemand gesagt (das recht kann eingeschränkt werden, darum ist es nur eine erlaubnis).. du erwirbst übrigens garnix, sondern die abgabe ist eine entschädigung für die erlaubnis, die du unabhängig von deinem kopiergeräte-konsum bereits hast..

so wie du dich bei der Pauschalabgabe darum kümmern musst den Datenträger mit dem entsprechenden Inhalt zu erhalten und dafür musst du letztlich noch mal zahlen.

richtig, so ist das urheberrecht, das kassiert für ein und dieselbe leistung beliebig oft ab - was ist daran neu oder unbegreiflich, vor allem für die fans des urheberrechts? ;)

Du hast das unterstellt, lies bitte deinen eigenen Beitrag, auf den ich lediglich Bezug genommen habe noch mal und stell dir die Frage selbst.

meinst du das hier?
es gibt etliche medien, für die ein kopierschutz garnicht möglich ist (z.b. printmedien, FTA-rundfunk) oder nicht erlaubt ist (ÖR rundfunk)
was habe ich da unterstellt?

Der Kopierschutz soll verhindern, dass das Medium bzw dessen Inhalt kopiert wird. Wenn du trotz Kopierschutz eine Kopie anfertigst, wie willst du das sonst nennen, als den Kopierschutz umgehen?

oh mann, du bist ein härtefall :D.. ja, was wird der kopierschutz wohl verhindern wollen? - genau, eine digitalkopie des mediums, wo das "werk" drauf ist; das ist seine "funktion" (wenn er denn funktioniert) und intention.. eine analoge aufnahme ist keine 1:1 kopie, ergo hat der kopierschutz funktioniert, so einfach ist das.. nach deiner logik umgeht auch eine aufnahme aus dem radio den kopierschutz, denn auf einmal existiert eine kopie, die der kopierschutz ja verhindern sollte, ne? :m ein aufkleber auf der CD mit "kopieren verboten" ist kein kopierschutz, weil er nicht vor dem kopieren schützt und daher zum kopieren nichts umgangen werden muss, genau wie beim analogen aufnehmen..
 

accC

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Bist du mutig genug eine Woche ohne NoScript und ohne Virenscanner mit deinem Echtsystem auf dem persönliche, wie arbeits-, studien- oder schulische Unterlagen gespeichert im Internet zu surfen, auch auf "schmutzigen" oder "dunklen" Seiten?
Ich verwende weder einen VirenScanner, Noscript noch sonstige Tools unter Linux und Mac.
Bei Windows verwende ich ebenfalls keinen (als den integrierten) Virenscanner.
Allerdings treibe ich mich nicht auf schmutzigen/dunklen Seiten herum.

schau doch mal selbst, was du gesagt hast:
das ist schlicht und ergreifend falsch, fertig aus..
Nein, es ist vollkommen korrekt. Unter einem gewissen Einkommen musst du keine GEZ Beiträge zahlen, die Aussage ist vollkommen korrekt.

dann sage ich zum letzten mal: es ist kein recht, sondern eine erlaubnis! dir wird erlaubt, den CD-brenner für privatkopien zu benutzen - dafür muss man nicht einmal zwingend irgendwelche lizenzen kaufen, sondern kann auch kostenlose legale quellen für die privatkopie nutzen (z.b. rundfunk).. die erlaubnis auf privatkopie muss nicht zwangsläufig einschließen, dass du damit auch irgendeine lizenz erwirbst, genausowenig wie du mit dem GEZ-beitrag ein rundfunkempfangsgerät erwirbst..
Es ist auch keine Erlaubnis, denn dir wird damit nicht erlaubt eine Kopie anzufertigen. Für den Fall von kopiergeschützten Medien herrscht weiterhin das Verbot diese Medien zu kopieren.

richtig, der song kostet natürlich extra (außer er wird kostenlos angeboten, s.o.), aber du bekommst die erlaubnis ihn zu kopieren, von welcher vorlage auch immer - ist doch garnicht so schwer, oder? ;)
Was dir jedoch nicht zwangsweise erlaubt ihn zu kopieren, oder? Denn wie gesagt, bei kopiergeschützte Medien ist es schlicht nicht erlaubt diese zu kopieren. (Das Recht zu kopieren wäre übrigens mit der Erlaubnis zu kopieren gleichzusetzen, oder? Wieso unterscheidest du das jetzt künstlich?)

richtig, so ist das urheberrecht, das kassiert für ein und dieselbe leistung beliebig oft ab - was ist daran neu oder unbegreiflich, vor allem für die fans des urheberrechts?
Von mir aus könnte der Musiker sich pro Abspielen seines Songs bezahlen lassen, solange ich die Wahl habe ob ich den Song abspiele oder nicht. Beim Kauf einer Festplatte heißt das aber nicht, dass ich irgendetwas mit einem beschissenen Song zu tun habe, trotzdem muss ich dafür bezahlen. Willst du das nicht verstehen oder verstehst du es tatsächlich nicht?
Wenn ich eine Festplatte kaufe, dann will ich eine beschissene Festplatte kaufen und nicht "die Erlaubnis" erhalten Rosenstolz-Songs zu kopieren. Ich habe aber gar nicht die Wahl zu entscheiden, dass ich letzteres gar nicht möchte, sondern es wird mir aufgezwungen.

meinst du das hier?was habe ich da unterstellt?
Du hast einen Zusammenhang zwischen Pauschalabgabe und ÖR hergestellt, ich bin darauf eingegangen, dann sagtest du ÖR und Pauschalabgabe haben nichts miteinander zu tun, ich habe dir gesagt, dass du den Zusammenhang hergestellt hast und jetzt fragst du worauf ich mich beziehe, willst du mich eingentlich verarschen?

oh mann, du bist ein härtefall :D.. ja, was wird der kopierschutz wohl verhindern wollen? - genau, eine digitalkopie des mediums, wo das "werk" drauf ist;
Ich wüsste nicht, warum sich Kopierschutz lediglich auf Digitalkopien beziehen sollte. Zeige mir bitte eine Rechtsnorm, die analoge Kopien trotz Kopierschutz erlaubt.

nach deiner logik umgeht auch eine aufnahme aus dem radio den kopierschutz, denn auf einmal existiert eine kopie, die der kopierschutz ja verhindern sollte, ne?
Da bin ich mir nicht sicher. Zum einen existiert bestenfalls eine flüchtige Kopie (ähnlich der Konsum von Streaming-Angeboten, das keine Vervielfältigung darstellt und deshalb nicht Urheberrechtlich verboten werden kann), zum anderen Lizenzsieren sich Radiosender das Aussenden von Kopien. Natürlich kann dir auch jemand ein Medium mit Kopierschutz verkaufen und dir nachträglich das Recht einräumen den Kopierschutz zu umgehen, was durch das Lizenzsystem passiert. Außerdem kann zumindest ich nicht mit Sicherheit sagen, ob die Medien, die an Sendestudios geliefert werden überhaupt einen Kopierschutz haben.

ein aufkleber auf der CD mit "kopieren verboten" ist kein kopierschutz, weil er nicht vor dem kopieren schützt und daher zum kopieren nichts umgangen werden muss, genau wie beim analogen aufnehmen..
Es braucht keinen Kopierschutz, um das Kopieren zu verbieten. Das eine sind technische Maßnahmen etwas zu verhindern, das andere rechtliche Rahmenbedingungen.
Wenn wir einen Vertrag abschließen über das Nutzen eines Werkes, dann können wir vereinbaren, dass du das Werk nicht vervielfältigen darfst, ganz ohne dass dieses Werk kopiergeschüzt sein müsste.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Unter einem gewissen Einkommen musst du keine GEZ Beiträge zahlen, die Aussage ist vollkommen korrekt.

machen wir jetzt grammatikstunde oder was? :D gut, ich kann dir mindestens einen fall nennen, wo man auch mit einem einkommen von genau 0€ im monat GEZ zahlen muss - q.e.d.. :rolleyes:

Es ist auch keine Erlaubnis, denn dir wird damit nicht erlaubt eine Kopie anzufertigen. Für den Fall von kopiergeschützten Medien herrscht weiterhin das Verbot diese Medien zu kopieren.

mei, eine eingeschränkte erlaubnis ist es, definiert durch gesetz.. nicht nur der kopierschutz schränkt es ein, sondern die quelle muss z.b. auch legal sein.. und nu?

Was dir jedoch nicht zwangsweise erlaubt ihn zu kopieren, oder? Denn wie gesagt, bei kopiergeschützte Medien ist es schlicht nicht erlaubt diese zu kopieren.

es ist eine pauschalabgabe, die wird nicht für jedes werk aufgeschlüsselt.. und die erlaubnis umfasst natürlich nicht jedes werk bzw. medium, wie kommst du darauf? die erlaubnis umfasst genau das was erlaubt ist :D..

Das Recht zu kopieren wäre übrigens mit der Erlaubnis zu kopieren gleichzusetzen, oder? Wieso unterscheidest du das jetzt künstlich?

naja, das habe ich von den urheberrechtstrollen gelernt.. ich gehe davon aus (das ist aber nur laienverständnis), dass ein recht einen durchsetzbaren anspruch bedeutet, d.h. ein recht auf privatkopie könnte vor gericht durchgesetzt werden, nämlich genau da wo sie "verboten" ("kopierschutz" & co.) oder evtl. technisch unmöglich/schwierig ist.. zumindest müsste dann ein richter die rechtsgüter abwägen, also dein recht auf die kopie und das recht des urhebers dir in den kaffee zu pinkeln.. ggf. müssten urheber dann privatkopien ermöglichen und z.b. DRM entfernen, gängige kopierbare medienformate benutzen o.ä.. erlaubnis heißt, es ist "nicht verboten", aber du hast keinen anspruch darauf, dass du es auch tun kannst..

Beim Kauf einer Festplatte heißt das aber nicht, dass ich irgendetwas mit einem beschissenen Song zu tun habe, trotzdem muss ich dafür bezahlen.

tja, hier gibt es eben keine unschuldsvermutung, korruption sei dank.. andererseits wäre eine pauschalabgabe mit beweislastumkehr rechtlich sicher nicht durchsetzbar gewesen, wenn wirklich nur ein kleiner bruchteil der medien und geräte zum kopieren von geschütztem zeug genutzt würde.. tatsächlich findet der verfassungsrichter aber, dass nur ein kleiner teil dieser sachen nicht zum kopieren von geschütztem zeug genutzt wird und daher die unschuldigen gefälligst ihre unschuld beweisen müssen.. kann man doof finden, aber so ist das eben im lizenzenrecht.. früher musste man auf fernsehgeräte GEZ-abgaben zahlen, obwohl man nur ein fernsehgerät haben wollte und nicht die ÖR ;)..

Wenn ich eine Festplatte kaufe, dann will ich eine beschissene Festplatte kaufen und nicht "die Erlaubnis" erhalten Rosenstolz-Songs zu kopieren.

ja, ich will auch ne ganze menge nicht - z.b. will ich mich nur in ruhe beim meldeamt melden und allein dafür keine GEZ-gebühr aufgezwungen bekommen.. tja, arschkarte für uns beide.. immerhin zwingt dich keiner, die externe platte zu kaufen (eine interne tut es auch und darauf gibt es noch keine abgabe), beim wohnen wird das aber schwierig..

Du hast einen Zusammenhang zwischen Pauschalabgabe und ÖR hergestellt, ich bin darauf eingegangen, dann sagtest du ÖR und Pauschalabgabe haben nichts miteinander zu tun, ich habe dir gesagt, dass du den Zusammenhang hergestellt hast und jetzt fragst du worauf ich mich beziehe, willst du mich eingentlich verarschen?

dann zitier gefälligst richtig! das was du zitiert hast (und worauf du dich mit "Der ÖR ist nicht durch die Gema verwaltet.", #28, bezogen hast) beinhaltete nichts von dem, was du gerade sagst :confused:..

Zeige mir bitte eine Rechtsnorm, die analoge Kopien trotz Kopierschutz erlaubt.

gern, aber zuerst zeig mir einen analogen kopierschutz :D..

Außerdem kann zumindest ich nicht mit Sicherheit sagen, ob die Medien, die an Sendestudios geliefert werden überhaupt einen Kopierschutz haben.

wenn du es also nicht weißt, wird es legal? merkst du was? ;)
das war doch ein so wunderbar einfaches beispiel: du "besitzt" eine kopiergeschützte CD und nimmst genau dasselbe lied aus dem radio auf - umgehst du den kopierschutz?

Es braucht keinen Kopierschutz, um das Kopieren zu verbieten. Das eine sind technische Maßnahmen etwas zu verhindern, das andere rechtliche Rahmenbedingungen.
Wenn wir einen Vertrag abschließen über das Nutzen eines Werkes, dann können wir vereinbaren, dass du das Werk nicht vervielfältigen darfst, ganz ohne dass dieses Werk kopiergeschüzt sein müsste.

aaah, da liegt also das missverständnis - und das ist natürlich falsch :).. wäre das so, müsste sich ja niemand die mühe machen, DRM und andere total wirksame kopierschutztechniken zu entwickeln und zu implementieren.. es ist zwar nur eine erlaubnis, aber sie steht im gesetz und kann nicht durch irgendwelche verträge ausgehebelt werden.. im gesetz steht: privatkopie ist erlaubt unter den und den voraussetzungen - sind diese erfüllt (kein wirksamer kopierschutz, legale lizenz oder quelle), kannst du munter drauflos kopieren, egal was im lizenzvertrag steht; diese passagen sind dann unwirksam, du darfst kopieren und der urheber kassiert saftige "festplatten"-abgaben - alles paletti ;)..
 

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es ist eine pauschalabgabe, die wird nicht für jedes werk aufgeschlüsselt.. und die erlaubnis umfasst natürlich nicht jedes werk bzw. medium, wie kommst du darauf? die erlaubnis umfasst genau das was erlaubt ist :D..
Okay, ich gebe dir pauschal "die Erlaubnis" alle meine Werke zu kopieren, außer die 100% meiner Werke, die ich kopiergeschützt anbiete. Fällt dir etwas auf?

tja, hier gibt es eben keine unschuldsvermutung, korruption sei dank.. andererseits wäre eine pauschalabgabe mit beweislastumkehr rechtlich sicher nicht durchsetzbar gewesen, wenn wirklich nur ein kleiner bruchteil der medien und geräte zum kopieren von geschütztem zeug genutzt würde.. tatsächlich findet der verfassungsrichter aber, dass nur ein kleiner teil dieser sachen nicht zum kopieren von geschütztem zeug genutzt wird und daher die unschuldigen gefälligst ihre unschuld beweisen müssen.. kann man doof finden, aber so ist das eben im lizenzenrecht.. früher musste man auf fernsehgeräte GEZ-abgaben zahlen, obwohl man nur ein fernsehgerät haben wollte und nicht die ÖR ;)..
Noch mal: Die GEZ hat nichts mit der Pauschalabgabe zu tun. Du bezahlst, damit dir etwas zur Verfügung gestellt wird, ob du das nun möchtest oder nicht, spielt erst mal keine Rolle, aber du bekommst eine garantierte Gegenleistung. Du bezahlst ja auch für Schulen, obwohl du sie nicht nutzt, weil sie dir letztlich wieder zu Gute kommen. Außerdem erhältst du eine garantierte Leistung dafür (bspw. unabhängige Nachrichten). Bei der Pauschalabgabe erhältst du effektiv nichts als Gegenleistung und das Geld fließt nicht etwa in die Finanzierung eines öffentlichen Dienstes, sondern in die Privatwirtschaft.

ja, ich will auch ne ganze menge nicht - z.b. will ich mich nur in ruhe beim meldeamt melden und allein dafür keine GEZ-gebühr aufgezwungen bekommen.. tja, arschkarte für uns beide.. immerhin zwingt dich keiner, die externe platte zu kaufen (eine interne tut es auch und darauf gibt es noch keine abgabe), beim wohnen wird das aber schwierig..
Du vergleichst schon wieder Gema+Pauschalabgabe mit GEZ+Haushaltsabgabe. ;)

gern, aber zuerst zeig mir einen analogen kopierschutz :D..
Wie gesagt, den braucht es nicht. In Deutschland braucht es auch keinen Copyright-Hinweis. A. weil es kein Copyright bei uns gibt, sondern ein Urheberrecht und das steht dem Urheber unumstößlich auch dann zur Verfügung, wenn er sein Werk nicht als urheberrechtlich geschützt kennzeichnet.
Du kannst deine Werke sogar öffentlich auf eine Webseite stellen, ohne irgendeinen Hinweis, kopiert es jemand, kannst du ihn abmahnen und deine Forderungen notfalls gerichtlich durchsetzen lassen. Schlicht, weil du das Urheberrecht HAST. Da braucht es keinen Kopierschutz, Hinweis oder ähnliches.
Wie gesagt, ist das beim Copyright, das es im US-Recht gibt, etwas anderes. Soweit ich mich richtig entsinne muss das "am" Werk vermerkt sein, um Gültigkeit zu erlangen.

wenn du es also nicht weißt, wird es legal? merkst du was? ;)
das war doch ein so wunderbar einfaches beispiel: du "besitzt" eine kopiergeschützte CD und nimmst genau dasselbe lied aus dem radio auf - umgehst du den kopierschutz?
Das habe ich nicht gesagt.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Okay, ich gebe dir pauschal "die Erlaubnis" alle meine Werke zu kopieren, außer die 100% meiner Werke, die ich kopiergeschützt anbiete. Fällt dir etwas auf?

ich glaube kaum, dass so etwas, außer evtl. im software-bereich, überhaupt möglich ist (vielleicht ist das sogar noch ein grund, warum sich die softwareindustrie nicht an der GEMA beteiligt).. nochmal: "die erlaubnis" umfasst alle werke aus legalen quellen, ohne dass ein kopierschutz umgangen wird - da bleiben von den 100% so ca. 100% übrig zum unbeschwerten herumkopieren ;).. printmedien kann man sowieso immer legal privatkopieren (wenn es nicht gerade warez-versionen sind) und alles andere kann man zur not aus dem rundfunk oder analog legal kopieren, wie oft soll ich das noch sagen? ich kann mir kein szenario vorstellen, wo film oder musik garnicht legal kopiert werden kann, außer vielleicht aufgrund von hausrecht o.ä. (fotos machen im museum oder sogar abfilmen im kino stellt per se keinen urheberrechtsverstoß dar, sondern verstößt wenn überhaupt dann "nur" gegen die hausordnung; eine verbreitung dieser kopien ist eine ganz andere geschichte)..

Noch mal: Die GEZ hat nichts mit der Pauschalabgabe zu tun. Du bezahlst, damit dir etwas zur Verfügung gestellt wird, ob du das nun möchtest oder nicht, spielt erst mal keine Rolle, aber du bekommst eine garantierte Gegenleistung. Du bezahlst ja auch für Schulen, obwohl du sie nicht nutzt, weil sie dir letztlich wieder zu Gute kommen. Außerdem erhältst du eine garantierte Leistung dafür (bspw. unabhängige Nachrichten). Bei der Pauschalabgabe erhältst du effektiv nichts als Gegenleistung und das Geld fließt nicht etwa in die Finanzierung eines öffentlichen Dienstes, sondern in die Privatwirtschaft.

nochmal: sehe ich anders ;).. ich sehe zwar nicht ein, warum privatkopien nochmal vergütet werden müssen, obwohl die quelle dieser kopien bereits vergütet wurde, aber da man sich darüber offenbar total einig ist, ist die pauschalabgabe nur eine konsequenz aus dem urheberrecht.. und der ÖR rundfunk ist für mich keine "garantierte gegenleistung" für die pauschalabgabe, denn ich habe effektiv keinen greifbaren anspruch auf "unabhängige nachrichten" oder schleichwerbungsfreies programm - jedenfalls habe ich keine möglichkeit, das durchzusetzen, abgesehen davon dass ich ebenfalls keine anbieterwahl bei den ÖR habe.. genausowenig kann ich einklagen, dass mit meinen steuergeldern gefälligst soundso viele lehrer eingestellt werden oder dass soundso viel geld in die grundlagenforschung fließt.. man kann das (auf dem papier) indirekt mitbestimmen, indem man jedesmal brav merkel wählt, aber einen anspruch gibt es nicht (steht hier bereits im ersten satz)..

die GEMA-abgabe bietet ebenfalls in dem sinne keinen idividuellen "anspruch" für das bezahlte geld (den bietet die erlaubnis auf privatkopie aber grundsätzlich nicht), da eben pauschal und nicht pro werk oder pro kopie abgerechnet wird - insbesondere kannst du nicht entscheiden, welcher urheber die abgabe bekommt.. aber in mehrerlei hinsicht ist die GEMA-abgabe sogar fairer als die GEZ-abgabe, denn 1. ist sie ansatzweise "proportional" durch die konsumbindung (ähnlich wie die mehrwertsteuer) - wer mehr rohlinge kauft, zahlt mehr abgaben - 2. ist sie nur an solche konsumgüter gebunden, mit denen auch mehrheitlich kopien angefertigt werden (man zahlt keine abgabe z.b. auf wohnungen) und 3. trotz der hürden durch die beweislastumkehr besteht zumindest grundsätzlich die möglichkeit, die abgabe nicht zu zahlen bzw. zurückzubekommen, wenn du keine kopien von GEMA-zeug machst.. dagegen finanzieren sich die ÖR zwar nutzungsunabhängig, was ansonsten nur steuerfinanzierte öffentliche einrichtungen "dürfen", jedoch nicht durch proportionale abgaben (konsumgebunden oder einkommensabhängig), sondern durch pauschale festbeträge auf wohnungen (bzw. zwangs-abos) - völlig unsozial und hirnrissig..

Wie gesagt, den braucht es nicht. In Deutschland braucht es auch keinen Copyright-Hinweis

äh, ich dachte wir waren uns bereits einig, dass ein hinweis wie "kopieren verboten" nicht rechtswirksam ist - wieso erwähnst du das jetzt im bezug auf "analogen kopierschutz"? :confused:
gibt es einen "kopierschutz", der verhindert (oder verhindern soll), dass ich ein klinkenkabel vom CD-player in den line-in meiner soundkarte stecke und auf "record" drücke? dass das werk immernoch urheberrechtlich geschützt ist, ist klar, aber die privatkopie ist trotzdem erlaubt! ein kopierschutz (im rechtlichen sinne) ist immer eine technische maßnahme und keine lizenzvereinbarung o.ä..
 

accC

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nochmal: sehe ich anders ;).. ich sehe zwar nicht ein, warum privatkopien nochmal vergütet werden müssen, obwohl die quelle dieser kopien bereits vergütet wurde, aber da man sich darüber offenbar total einig ist, ist die pauschalabgabe nur eine konsequenz aus dem urheberrecht..
Warum noch mal vergüten? Ganz einfach, weil es schlicht eine Abmachung zwischen dir und dem Urheber/ Rechteinhaber ist. So wie du bei Streaming-Angeboten einen Film 1x schauen kannst, deine 69ct dafür bezahlst und beim nächsten mal, wenn du den Film schaust noch mal 69ct dafür bezahlst. (etwa maxdome) Allerdings sehe ich nicht den Grund, warum man nun Geld von jemandem verlangen kann, der mit dem Werk und dessen Nutzung überhaupt nichts zu tun hat zwangsweise zur Kasse bittet. Wie gesagt, meine Kritik richtet sich gegen dieses Modell. Von mir aus könnten Publisher ihre Werke pro View/ Play vergüten lassen, aber sich pauschal bezahlen lassen, für etwas, was nicht in Anspruch genommen wird und oft genug nicht zur Verfügung steht, geht einfach nicht.

und der ÖR rundfunk ist für mich keine "garantierte gegenleistung" für die pauschalabgabe
Die ÖR haben auch nichts mit deiner Pauschalabgabe zu tun. Pauschalabgabe = GEMA+Partner, Haushaltsabgabe/Rundfunkgebührenbeitrag/anderer Name für gleiche Sache = GEZ => ÖR

denn ich habe effektiv keinen greifbaren anspruch auf "unabhängige nachrichten" oder schleichwerbungsfreies programm
Doch, es gibt sogar Verträge, die das vorschreiben und wenn die gebrochen werden, müsste sogar dir der Rechtsweg offen stehen. Zumindest gibt es aber Kontrollstrukturen, die sich um die Einhaltung dieser Verträge kümmern müssten/sollten. Ob diese nun effektiv arbeiten oder nicht, sei mal dahingestellt, ich für meinen Teil glaube nicht an unabhängige Nachrichten, wenn bekennende Parteimitglieder/ Politiker das Programm bestimmen, aber nun gut, überall wo Menschen sind gibt es Fehler, es geht mir darum, dass die Konzeption des Systems Pauschalabgabe vollkommen falsch ist, während es bei der GEZ eher die Umsetzung ist, an der man etwas aussetzen kann.

Natürlich würde ich auch gerne auf die ÖR verzichten und finde es äußerst bescheuert in ein Angebot zahlen zu müssen, das ich nicht nutze und nicht nutzen möchte, aber die Idee dahinter ist sicher nicht verkehrt, maximal deren Umsetzung.

jedenfalls habe ich keine möglichkeit, das durchzusetzen, abgesehen davon dass ich ebenfalls keine anbieterwahl bei den ÖR habe..
Schau dir bitte die Organisation bei den ÖR an, wer für das Programm verantwortlich ist etc.

genausowenig kann ich einklagen, dass mit meinen steuergeldern gefälligst soundso viele lehrer eingestellt werden oder dass soundso viel geld in die grundlagenforschung fließt.. man kann das (auf dem papier) indirekt mitbestimmen, indem man jedesmal brav merkel wählt, aber einen anspruch gibt es nicht (steht hier bereits im ersten satz)..
Allerdings sind die Beiträge für die ÖR aus gutem Grund nicht als Steuer organisiert.
Außerdem solltest du mal genauer hinschauen beim Lesen:
Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet
Ist dir das Wörtchen vielleicht aufgefallen? Denk mal darüber nach, was dieses nicht ganz kleine Wort für die Bedeutung des Satzes ausmacht.
Und dann solltest du vielleicht auch mehr als den ersten Satz lesen:
Gebühren und Beiträge werden hingegen aufgabenbezogen und zweckgebunden verwendet.
Dann gehst du mal auf die Wikipedia-Seite, klickst auf Gebühren und gehst zum Abschnitt "Siehe auch" und liest den dritten Punkt. Du kannst ja mal hier posten, was dort steht. ;)
 

Steeve

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Bin da nicht mit echtem Namen geschweige denn Adresse angemeldet
Ich aber, aber selbst das macht gar nix aus, wenn das vor EU Gerichte durchkommt lach ich mir ins Fäustchen. Facebook, was machen sie denn, sie betten Videos ein, Na und das Video ist gehostet bei YouTube. Andererseits hat die Gema schon deutlich einfluß auf YT genommen, viele viele Musikvideos sind nicht mehr abrufbar. Aber ich gebe oberen Redner Recht: die Gema ist eine verkokste Sekte....
 

accC

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Die werden ja auch nicht einfach alle User pauschal zu Kasse beten die Youtube-Videos irgendwo einbinden. Das geschieht wenn dann doch wohl nur nach einer Beschwerde bzw. Meldung des Eigentümers.

Wird hoffentlich mal ein fetter Rechtsstreit vllt zwischen Gema und Facebook los brechen, fände ich witzig. Weil Facebook kann mich ja quasi gar nicht belangen und Geld einfordern. Bin da nicht mit echtem Namen geschweige denn Adresse angemeldet :cool:

Dann macht facebook das, was es am besten kann: /ignore ;) Allerdings wäre es mal wirklich interessant zu sehen, wie Gema und Facebook sich einen bitch fight liefern. Das traurige ist nur, dass es letztlich auf Kosten der ausgebeuteten und der Künstler geht. :(
 
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