verstehe das argument nicht ganz - wieso sollte das bei unternehmen anders sein als bei privatpersonen? gerade unternehmen müssen doch alles mögliche an abgaben zahlen (außer sie sind groß genug, dass sie es sich leisten können, das nicht zu tun) und geschützte werke können sowohl in einem unternehmen, als auch privat vervielfältigt werden.. es gibt auch andere staatliche abgaben, denen man sich kaum entziehen kann, wenn man am gesellschaftlichen leben teilnehmen will, egal ob privat oder nicht..
Wieso sollte denn auf einem Unternehmensrechner Musik kopiert werden? (Mal abgesehen davon, dass ein korrupter Mitarbeiter das tut, was allerdings in der Regel schon durch die IT des Unternehmens verboten ist.) Und noch mal die Frage: Wenn ein Unternehmen sich einen Computer anschafft, wieso sollte es dann an Privatwirtschaft Abgaben leisten, die überhaupt nichts mit diesem Computer zu tun hat?
Wenn du dir eine Nachttischlampe kaufst, verlange ich doch auch keine Abgaben von dir, weil du theoretisch meine geistigen Ergüsse bei Nacht damit lesen könntest. -.-"
und das mit der GEZ ist schon wieder falsch: erstens ist der beitrag nicht einkommensabhängig, sondern nur wohnungsabhängig und zweitens kann man sich (evtl. möglicherweise auf antrag und wenn sie gut drauf sind) befreien, wenn man hartz 4 oder bafög bezieht, aber selbstverständlich nicht als geringverdiener mit festem wohnsitz..
Richtig, der Beitrag ist zunächst einmal nicht abhängig davon wieviel du verdienst, verdienst du allerdings zu wenig, kannst du dich durchaus befreien lassen oder zumindest eine Minderung beantragen lassen. Was im Endeffekt allerdings durchaus eine Abhängigkeit des Beitrags von deiner finanziellen Situation aka Einkommen darstellt.
Also sag doch nicht es sei falsch, wenn es überhaupt nicht falsch ist!
aber die GEMA setzt doch ganz klar (nur) bestehende urheberrechtsansprüche durch.. das urheberrecht nimmt die urheber doch nicht in die pflicht, neues zeug zu veröffentlichen, sondern "schützt" bereits vorhandenes davor, dass du es dir unverfroren auf deinen ipod kopierst
Stellst du dich dumm? Ein Urheberrechtsanspruch ist nicht "zahle, weil du theoretisch eventuell.." sondern: "Ich verbiete dir, weil
mein Werk." oder "Zahle, weil du meine Rechte verletzt hast."
A. Kann die Gema keine Urheberrechtsansprüche durchsetzen, weil sie nicht Urheber ist, sie kann maximal Verwertungsrechte geltend machen.
B. Du kannst nicht präventiv Rechtsansprüche gelten machen. Sonst könnte ich dich auch jetzt schon mal präventiv verklagen, weil du zukünftig meinen geistigen Dünnschiss Raubmordkopieren könntest. Das Gesetz sichert dir zu, dass keiner deine Rechte verletzen darf und erst wenn jemand deine Rechte verletzt, kannst du dagegen vorgehen und eben entsprechend Schadensersatz o.ä. fordern. Die Gema setzt keine Ansprüche durch, weil keine Ansprüche bestehen. Durch den Erwerb einer Festplatte hast du keine Rechte von Gema-Mitgliedern/ der Gema verletzt, weil diese keine Rechte an den Festplatten haben.
(davor schützt dich manchmal auch apple, aber das reicht bisweilen nicht
).. und es liegt nunmal in der natur des urheberrechts, dass für ein und dieselbe arbeitsleistung (bis zu) unendlich oft ein festbetrag abkassiert wird - das nennt sich lizenzensystem und ist mittlerweile der umjubelte heilige grahl des kapitalismus.. well done..
Das hat nichts mit dem Problem zu tun. Wenn ich etwa ein Zimmer miete, kannst du für jeden Tag Geld von mir verlangen, weil ich das beschissene Zimmer nutze. Wenn ich aber einen Wagen beim Autohändler meines Vertrauens miete, dann kannst du kein Geld von mir verlangen, weil ich damit theoretisch zu deinem Hotel fahren und dort ein Zimmer mieten könnte.
Wenn du die zu Grunde liegende Logik immer noch nicht verstanden hast, dann muss ich dir Grenzdebilität vorwerfen oder du stellst dich schlicht selten dämlich. Das eine wäre schlicht Dummheit, das andere wäre idiotisches Verhalten. Beides spricht nicht unbedingt für dich.
natürlich wird dadurch nichts erworben, ebensowenig durch den GEZ beitrag.. es ist stattdessen eine pauschale "entschädigung" für eine erlaubnis, die immerhin nicht für jede wohnung bezahlt werden muss, sondern nur für dinge, mit denen man tatsächlich auch kopien machen könnte..
Doch, durch die GEZ bzw ÖR erhältst a. das Verwertungsrecht (du darfst anschauen!) auf unzensierte, unabhängige Nachrichten, Kultur, Unterhaltung und sogar den Anspruch darauf, dass selbiges zur Verfügung gestellt wird.
das wurde doch schon im anderen thread durchgekaut... 1. es gibt etliche medien, für die ein kopierschutz garnicht möglich ist (z.b. printmedien, FTA-rundfunk) oder nicht erlaubt ist (ÖR rundfunk), 2. gibt es viele DRM-freie angebote (viel mehr als deine zahl mit den vielen 9en suggeriert) und 3. kann man zumindest was kopiergeschützten text, musik oder filme angeht ganz legal kopien anfertigen, ohne den kopierschutz zu umgehen, schlimmstenfalls als analog-kopie bei der wiedergabe (durch einen eventuellen qualitätsverlust wird es ja nicht weniger eine kopie)..
Der ÖR ist nicht durch die Gema verwaltet. Demnach macht es keinen Sinn diesen hier zu erwähnen.
Nein, wenn ein Medium kopiergeschützt ist und du kopierst es, dann umgehst du den Kopierschutz. Wenn du die CD in deinen Player einlegst und das Tonausgangssignal abgreifst und wieder aufnimmst, umgehst du eben auch den Kopierschutz und das ist dann wiederum nicht erlaubt, mit oder ohne deine Pauschalabgabe.
ich weiß nicht, wie das vor gericht ablaufen würde.. ich könnte mir vorstellen, dass man das erstmal behauptet ("künstler xy hat mir versichert, ...") und dann ist eben die GEMA dran - ein datenbankauszug ist ja kein aufwand und wenn sie ihn nicht rausrücken wollen, ist es ein weiteres indiz, dass sie keine rechte an dem werk haben.. ein "doch, haben wir, wollen wir aber nicht beweisen, auch wenn wir ganz einfach könnten" seitens der GEMA dürfte einen richter wenig überzeugen.. wie soll man sonst "beweisen", dass ein vertrag nicht existiert, außer indem man eben aussagt, dass er nie geschlossen wurde?
Wie soll man nachweisen, dass ein Brenner nicht dazu genutzt wird, Kopien bestimmter Werke anzufertigen, außer es zu sagen? Ach ja, gar nicht. Da ist es eben dein Problem, du hast den Brenner gekauft und musst die Pauschalabgabe leisten. Schön, diese Konsistenz in der Rechtssprechung, oder?
aber ich sehe nicht wie z.b. ein let's play eine "kopie" des spieles zur verfügung stellt.. als zuschauer besitzt man weder das programm, noch kann man es "nutzen" - und der nutzen besteht ja eindeutig nicht im zuschauen (wie bei filmen), sondern im interagieren...
Allerdings hat der Urheber/Publisher auch noch andere Rechte an seinen Werken, als die Lizenzen zum Spielen zu vergeben.
Beispielsweise kann der Rechteinhaber dir auch verbieten öffentliche Vorführungen seiner Werke durchzuführen. Bei Filmen wird das meist mit einer Einblendung "öffentliche Vorführungen sind nicht gestattet" o.ä. explizit gesagt. Allerdings ist ein explizites Verbot nicht notwendig, weil eben in dem Sinne alles verboten ist, was nicht ausdrücklich über die Lizenz erlaubt wurde. Genauso ist es beispielsweise nicht erlaubt mit dem Inhalt Geld zu machen, was zumindest bei großen Lets Playern der Fall ist. Diese dürften etwa Werke von EA nicht nutzen um damit Geld zu verdienen (über die youtube-Monetarisierung), trotzdem tun sie das. Das wäre zumindest ein Verstoß gegen die Lizenzvereinbarungen. "nutzen" heißt nicht immer, dass man den gewöhnlichen Umgang mit einem Werk durchführen muss, man kann Werke auch eben nutzen, indem man Dinge damit anstellt, die über den üblichen Gebrauch hinaus gehen.
@Cyperfriend:
Ich sehe jetzt nicht unbedingt eine große Bedrohung durch Viren. Die ist eher rückläufig. Wie ich schon mal erwähnt habe, kannst du mit Viren keinen Profit mehr generieren. Da sind Spyware und Trojaner schon eher interessant. Allerdings kann ich mich, bis auf den Bundestrojaner, der ja ohnehin nicht rechtmäßig ist, nicht daran erinnern, dass irgendwie eine besonders große Bedrohung durch Trojaner in den letzten Jahren aufgekommen wäre.
@bonappetito:
Da denkst du allerdings zu kurz, wer P2P betreibt schadet den Rechteinhabern für die kopierten Werke. Das wäre etwa eine Klemptnerleistung in Anspruch zu nehmen, dann aber nicht dafür zu zahlen. In einem begrenzen Maß kann das natürlich durch das Unternehmen abgefangen werden, aber wenn das Kopieren Überhand gewinnt, dann wird das Label/ der Publisher das an seine Gefolgschaft (Künstler) weitergeben.