[Politik und Gesellschaft] Virtuelles Kind überführt 1000 Sexualstraftäter

Ein gerendertes, mittels Motion-Capturing möglichst realistisch bewegbares "Kind" namens Sweetie wurde als Mittel eingesetzt, um Menschen auszuforschen, die auf der Suche nach Webcam-Sex waren. Dazu machten sich selbsternannte Ermittler der niederländischen Sektion der Hilfsorganisation "terre des hommes" mit dem Profil der "zehnjährigen Asiatin" auf die Suche nach interessierten Personen und boten diesen entsprechende Dienste an. Kam es zu Interessensbekundungen, so wurde systematisch ausgeforscht und die gesammelten Daten an Interpol weitergegeben.

Der bisher einzige verurteile Mann bekannte sich schuldig und erhielt eine Gefängnisstrafe von einem Jahr mit anschließender Theapie. Dabei spielte weder für ihn, noch für die Richterin eine Rolle, dass es sich hier nicht um ein echtes Kind handelte, er die Dienstleistung angeboten bekam und damit eine Anstiftung naheliegt, als auch dass es sich hierbei nicht um eine offizielle Behörde handelte, die hier eine solche Position übernahm.

Quelle:
 
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Ich hoffe nur, das der Fall von TBOW zum Standard wird, und nicht meiner :) Jedes einzelne Kind, was missbraucht wird, ist eines zu viel. Wir sollten unser Geld und unsere Zeit auf das konzentrieren, was die Kinder wirklich schützt. Ich würde mal gerne wissen, was "Sweetie" unterm Strich gekostet hat und wieviel Gutes man damit hätte machen können....
 
Das widerspricht genau dem, was TBow in #28 gesagt/ zitiert hat.. Im Zitat steht, dass etwa Comics nicht entsprechend gewertet werden.
Genau genommen ging es hier um den Besitz und die Weitergabe an einen eng definierten Empfängerkreis, was gemein hin nicht als Verbreitung angesehen wird.
Die Verbreitung von Comics, Texten und Zeichnungen kann damnach strafbewehrt sein. Verirrt sich zB ein japanischer Vertreiber nach Deutschland, dann könnten ihm theoretisch 10 Jahre blühen, da er diese Machwerke bandenmäßig verbreitet hat. Da ist es völlig unerheblich, dass in seinem Heimatland diese Werke legal sind. Deuschland bestraft diese Art der Delikte nach hiesigem Recht, auch wenn keinerlei Bezug zu Deutschland besteht. Vereinfacht gesagt, sendet ein Argentinier einem Australier eine Schrift, die in Deutschland unter Kinderpornografie fällt, dann kann er hier verknackt werden. Hätte er das Kind zB getötet, dann wäre Deutschland jedoch nicht zuständig. So absurd sind eben manche Gesetze.

Nachtrag, wieso der "Manga Japaner" trotz BHG Urteil verknackt werden kann.

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften), 1. verbreitet, ....

(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.

Bei Verbreitung gehts nur um kinderpornografische Schriften. Keine Einschränkung auf "ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen ".
Bei Besitz jedoch schon. Wer also meint erfundene Geschichten zu verbeiten, der muss mit erheblichen Strafen rechnen.

In Sachen "opferloses Verbrechen" ist der Gesetzgeber der Meinung, dass Kinderpornografie die Konsumenten zu Straftaten verleitet und deshalb schon der Besitz verboten sein muss, welches ein Unikum im deutschen Strafrecht ist. Würde man diese Argumentationsweise zB auf gewaltbeherrschte Spiele ausdehnen, dann würds hier rund gehen. :D

Amüsantes Detail am Rande ist, dass zB Tierpornos als so gesellschaftsschädigend eingestuft werden, dass diese Taten auch verfolgt werden, selbst wenn keinerlei Bezug zu Deutschland besteht.
Siehe:
-> Verbreitung pornographischer Schriften in den Fällen der §§ 184a
Die Verbeitung von Videos mit Tierqälereien ist jedoch völlig legal.
Da sieht man mal wieder, was der Gestzgeber von der guten Gewalt und dem pöööhsen Sex hält.
Und wer meint, dass das eben ein Reilkt aus lange vergangenen Zeit ist, der irrt. Erst 2012 hat der Gestzgeber beschlossen, dass selbst sexuelle Handlungen mit Tieren verboten gehört, auch wenn keine Tierquälerei vorliegt. Im selben Gesetzespaket wurde jedoch auch eine mehrjährige Übergangsfrist für das Kastrieren von Ferkeln ohne Narkose beschlossen. Echte Tierfreunde!
 
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Mit Prävention meine ich das, was z. B. die Berliner Charité macht. Die bietet Menschen, die von sich selbst merken, das die pädophile Neigungen haben, Therapien und Gespräche an BEVOR etwas passiert. Wir brauchen Aufklärung, Anlaufstellen (sowohl für [potentielle] Täter wie auch für die Opfer), Sozialarbeiter und das volle Programm. Ist das Kind erst mal missbraucht ist der Schaden ja bereits passiert.
Das funktioniert natürlich nur bei denen, die sich das eingestehen und den Mut haben sich diesbezüglich zu outen.
Ich schätze allerdings, dass es leider zu viele kranke Schweine da draußen gibt, die sich nicht freiwillig melden.
 


Wenn Gesetze wegen "moralischem" Empfindens gemacht werden oder Bestand haben. Gilt ja ebenso für den Inzucht-Paragraphen.
 
Nur im Falle einer Schwangerschaft.
Aber warum ist der Sex zwischen z.B. zwei Brüdern verboten?
Oder auch bei Schwester/Bruder, Vater/erwachsener Tochter, wenn nachweislich verhütet wird bzw einer von beiden unfruchtbar ist?

Nur wegen unserer Moralvorstellungen.
 
Generell allen mit Erbkrankheiten oder gefährdete halt. Dann können wir auch Adis Vision wieder aufleben lassen.
Das kannst du allerdings nicht machen, sonst landest du ganz schnell bei einer Herrenrasse und die minderwertigen Kreaturen müssen zum Wohle der Herrenrasse ausgerottet werden..

Nur im Falle einer Schwangerschaft.
Klar nur dann.

Aber warum ist der Sex zwischen z.B. zwei Brüdern verboten?
Oder auch bei Schwester/Bruder, Vater/erwachsener Tochter, wenn nachweislich verhütet wird bzw einer von beiden unfruchtbar ist?
Nur wegen unserer Moralvorstellungen.
Du hast aber keine Tochter/ Schwester, oder willst du uns etwas beichten?
 
Schön zu sehen dass nicht alle alten Werte verloren gehen, allerdings hätte Euthanasie gerne verloren gehen können.
 

Euthanasie heißt nur "schöner Tod" (altgriechisch) und bedeuted eigentlich nur "Sterbehilfe", im englischen ist es auch das gängige Wort dafür (bei Mensch und Tier).

Eigentlich geht es bei eurer Diskussion doch eher um Eugenik, also das "reinigen" des Genpools durch kontrollierte Paarung.
 
Nur im Falle einer Schwangerschaft.
Aber warum ist der Sex zwischen z.B. zwei Brüdern verboten?
Oder auch bei Schwester/Bruder, Vater/erwachsener Tochter, wenn nachweislich verhütet wird bzw einer von beiden unfruchtbar ist?
Klugscheissmodus an.
Die Brüder dürfen völlig legal Sex haben.
Auch Heterosex zwischen nahen Verwandten ist völlig legal, solange kein vaginaler Verkehr statt findet. Nur der ist Verboten. Egal, ob eine Schwangerschaft eintreten kann, oder nicht. Künstliche Befruchtung wäre auch erlaubt. Tja, so ein Mist ist in Deutschland immer noch Gesetz.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dazu, hab ich mir mal reingezogen und das strotzte nur so von moralischen Wertungen. Da musste sogar die Eugenik herhalten!

Nur der Karlsruher Vize Präsident Hassemer hats in seinem Minderheitenvotum auf den Punkt gebracht...

Winfried Hassemer, der vor Kurzem gestorbene Ex-Verfassungsrichter, hatte 2008 in seinem Sondervotum zum Inzest-Beschluss herausgearbeitet, worum es beim Inzestverbot wirklich geht: um den Schutz einer gesellschaftlichen Moral. Dafür aber ist das Strafrecht nicht gemacht.

 
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Ich bin da ein bisschen anderer Meinung. Gerade auch Menschen mit nachweisbaren Erbkrankheiten sollte sich eben nicht weiter fortpflanzen dürfen.
Es sei denn, dass es den Ärzten möglich ist, diese bereits während einer Schwangerschaft zu tilgen. Da bin ich aber nicht firm, wie weit die Medizin ist.
 
Was glaubst du was mit "Adis Vision" angedeutet werden sollte?
Outch, das habe ich vollkommen falsch gelesen, beim letzten mal.. Schon gut, ich geh mich schnell selbst bestrafen. ;)

War das irgendwie missverständlich?
Nein, offensichtlich war ich aber nicht in der Lage zu lesen und zu verstehen, was ich gelesen habe. :m

@accC: Willst du sachlich diskutieren oder weitere Polemik von dir geben? :rolleyes:
Ich bin da ein bisschen anderer Meinung. Gerade auch Menschen mit nachweisbaren Erbkrankheiten sollte sich eben nicht weiter fortpflanzen dürfen.
Es sei denn, dass es den Ärzten möglich ist, diese bereits während einer Schwangerschaft zu tilgen. Da bin ich aber nicht firm, wie weit die Medizin ist.

Soso, also Menschen mit nachweislichen Erbkrankheiten, die man nicht beheben kann.. Also dann fangen wir mal mit der großen Säuberungsaktion an: Alzheimer, Haarausfall, die deutsche Volkskrankheit N1: "Rücken" - ach es gibt so himmlich viele Leiden, die sich vererbt werden können. Optimale Voraussetzungen doch noch zu einer Herrenrasse zu kommen. Wie steht es mit Haar- und Augenfarbe? Die werden schließlich auch vererbt und du musst doch zugeben, jeder, der nicht blond und blauäugig ist, sieht schon irgendwie krank aus. Sowas sollten wir in unsrem Genpool keinenfalls zulassen, oder?
So ich gehe mich jetzt mal zwangskastrieren und bin danach in einem Arbeitslager, zu mehr tauge ich offensichtlich nicht.
 
Solche Eigeninitiative lobe ich mir von den Untermenschen!
Immer dran denken, Arbeit macht frei!

Falls nicht offensichtlich genug: Dieser Beitrag könnte Spuren von Sarkasmus enthalten.
 
Ich bin da ein bisschen anderer Meinung. Gerade auch Menschen mit nachweisbaren Erbkrankheiten sollte sich eben nicht weiter fortpflanzen dürfen.
Ums kurz zu machen...
Gegen das Grundgesetz und gegen die Menschenrechte.
Echt gruselige Vorstellung, wenn man ganzen Bevölkerungsgruppen den Beischlaf per Gesetz verbietet und sie bei Verstoß in den Knast sperrt.
 
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