• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] Virtuelles Kind überführt 1000 Sexualstraftäter

Ein gerendertes, mittels Motion-Capturing möglichst realistisch bewegbares "Kind" namens Sweetie wurde als Mittel eingesetzt, um Menschen auszuforschen, die auf der Suche nach Webcam-Sex waren. Dazu machten sich selbsternannte Ermittler der niederländischen Sektion der Hilfsorganisation "terre des hommes" mit dem Profil der "zehnjährigen Asiatin" auf die Suche nach interessierten Personen und boten diesen entsprechende Dienste an. Kam es zu Interessensbekundungen, so wurde systematisch ausgeforscht und die gesammelten Daten an Interpol weitergegeben.

Der bisher einzige verurteile Mann bekannte sich schuldig und erhielt eine Gefängnisstrafe von einem Jahr mit anschließender Theapie. Dabei spielte weder für ihn, noch für die Richterin eine Rolle, dass es sich hier nicht um ein echtes Kind handelte, er die Dienstleistung angeboten bekam und damit eine Anstiftung naheliegt, als auch dass es sich hierbei nicht um eine offizielle Behörde handelte, die hier eine solche Position übernahm.

Quelle: http://futurezone.at/digital-life/virtuelle-zehnjaehrige-entlarvt-sexualstraftaeter/92.532.934
 
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Pleitgengeier

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@TBow: Ich habe irgendwo mal gelesen dass nach deutschem Recht sogar bilderlose Texte als solche strafbar sein können.

Kann dazu jemand was sagen?

Edit: Und wo war das nochmal, wo für Porno-Darstellerinnen nicht nur das Alter sondern auch deren Erscheinung ("optisches Alter") entscheidend ist? Auch Australien?
 

KaPiTN

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@TBow:

OT: Als Personen, die nicht altern? Ansonsten waren sie doch schon volljährig?
 

TBow

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@TBow: Ich habe irgendwo mal gelesen dass nach deutschem Recht sogar bilderlose Texte als solche strafbar sein können.

Kann dazu jemand was sagen?
Korrekt!
Ist die Handlung wirklichkeitsnahe, so handelt es sich nach deutschem Recht um Kinderpornografie. Wer so eine Geschichte schreibt (und sie nicht mal veröffentlicht), der hat eione Mindeststrafe von 3 Monaten zu erwarten!
Übrigens, eine Geschichte mit dem titel "Judenkindergemetzel mit Feuerwerfer und Knüppel" wäre natülich völlig legal. Hat ja nichts mit pöhsem Sex zu tun.

Edit: Und wo war das nochmal, wo für Porno-Darstellerinnen nicht nur das Alter sondern auch deren Erscheinung ("optisches Alter") entscheidend ist? Auch Australien?
Anscheingsjugend- und Kinderpornografie. Nicht Australien, sondern good old Germany!
 
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Pleitgengeier

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@TBow: Und da machen wir uns hier über Australien lustig?

Oder darfst du als Ösi(oder irre ich mich?) das weil es bei euch anders aussieht?^^
 
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War-10-ck

střelec
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Anscheingsjugend- und Kinderpornografie. Nicht Australien, sondern good old Germany!

Ich will das hier auf Arbeit mal nicht googeln, hast du dazu mal ne Quelle? Fänd ich ja schon ziemlich dämlich, aber könnt ich mir glatt vorstellen dass sich irgendein Politiker sowas ausdenkt um doll da zu stehen.
 

KaPiTN

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Korrekt!
Ist die Handlung wirklichkeitsnahe, so handelt es sich nach deutschem Recht um Kinderpornografie. Wer so eine Geschichte schreibt (und sie nicht mal veröffentlicht), der hat eione Mindeststrafe von 3 Monaten zu erwarten!

Das Herstellen und Vorrätig halten aus $184 bezieht sich doch sicher auf die Verbreitung.

Wiki verwirrt an dieser Stelle:
Nach § 184b StGB ist die Verbreitung von „kinderpornografische[n] Schriften“, das sind pornografische Darstellungen von sexuellen Handlungen von, an oder vor Personen unter 14 Jahren, strafbar. Im Falle von Darstellungen tatsächlicher Geschehen oder wirklichkeitsnahen Darstellungen ist bereits der Besitz strafbar. In einer separaten Vorschrift § 184c werden analog dazu auch Verbreitung und Besitz von „jugendpornografischen Schriften“, die sich auf sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von 14 bis 18 Jahren beziehen, unter Strafe gestellt; allerdings ist dabei das Strafmaß generell geringer, der Besitz von nur wirklichkeitsnahen Darstellungen ist nicht strafbar, und für einvernehmlich hergestellte Jugendpornografie gibt es eine Ausnahme von der Besitzstrafbarkeit für Personen, die als Minderjährige selbst an der Produktion beteiligt waren.
 

Pleitgengeier

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@KaPiTN: Ich habe das so verstanden: Der Besitz bildlicher, wirklichkeitsnaher Darstellungen ist verboten, der Besitz wirklichkeitsnaher Schriftstücke nicht.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Ich will das hier auf Arbeit mal nicht googeln, hast du dazu mal ne Quelle?
Das sagt schon der Gesetzestaxt an sich aus.
http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html
Schlagwort: wirklichkeitsnahes Geschehen.
Die 30 jährige Pornoquenn mit Doppel-D und Zöpfchen, die leider keine hausübung gemacht hat und vom Lehrer dafür bestraft wird, hat nichts zu befürchten, da jeder Dummdödel erkennen kann, dass das Geschehen nicht wirklichkeitsnahe ist, aber mit der passenden Darstellerin siehts gleich ganz anders aus.

@KaPiTN
Richtig, mein Fehler. Vor ca einem Jahr hats dazu ein richtungsweisendes Urteil des Bundesgerichtshofes gegeben. Ist wohl an mir vorüber gegangen.

Wer kinderpornografische Texte besitzt oder einem engen Kreis von Dritten zugänglich macht, begeht keine Straftat. Das hat der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung klargestellt. Das Gericht sprach einen Mann frei, der einem Bekannten einen Text zugeschickt hatte, in dem er detailliert sexuelle Handlungen an einem Kind schildert.

Der Bundesgerichtshof stellt sich damit gegen Juristen, die der Meinung sind, dass auch Texte “ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben” können, wie es das Gesetz ausdrücklich fordert.

Das ist nach Auffassung der Richter gerade nicht der Fall. Zwar könnten auch Texte einen gewissen Realitätsbezug haben, insbesondere wenn sie auf ein tatsächliches Geschehen Bezug nehmen. Tatsächlich hatte der Angeklagte einen Kindesmissbrauch geschildert, den er wohl tatsächlich begangen hat.

Allerdings entnimmt der Bundesgerichtshof der Gesetzesgeschichte, ein “tatsächliches Geschehen” meine, dass der Missbrauch durch Videofilm, Film oder Foto dokumentiert wird. Romane, Zeichnungen und Zeichentrickfilme seien dagegen von vornherein nicht gemeint gewesen. Deren Besitz trage nämlich nicht dazu bei, dass Kinder als “Darsteller” bei pornografischen Aufnahmen missbraucht werden.

Auch mit dem Tatbestand des “wirklichkeitsnahen” Geschehens sei nicht beabsichtigt gewesen, Texte zu kriminalisieren. Die Vorschrift sei lediglich so gefasst worden, um Beweisschwierigkeiten bei Kinderpornografie auszuräumen, die möglicherweise virtuell entstanden ist.


https://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/06/27/keine-strafe-fr-kinderpornografische-texte/
 

accC

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Warum schaffen wir solchen Unfug wie Polizei und Richter nicht gleich ab? Die behindern den Vollzug doch nur!
Wir schaffen diesen ganzen dummen Kostenapparat einfach ab und lassen private Lynchjustiz Organisationen für Ordnung auf den Straßen sorgen.
Finde ich auch. Und dann sollten wir gleich mal wieder Pranger auf den Dorfplatz stellen und Steinigung und Tod durch Strick wieder einführen. Außerdem sollte Folter wieder für kleine Delikte legitimiert werden. Auf diese Weise könnte man dann nämlich gleich auch noch die Täter einfacher überführen. Scheiße würden wir Kosten sparen. Keine Gefängnisse mehr, keine Abmahnindustrie mehr, keine Juristen mehr - nur noch Populisten, die die Massen gegen irgendwelche Hexen aufhetzen können.



Ich patentiere schonmal meinen Algorithmus zum erzeugen von Adressdaten potentielle Straftäter anhand von Telefonbuch Adressen...
Ich hoffe der Algorithmus sieht mindestens dich selbst als Ausnahme vor? :D



Ja Kinderschänder sollten bestraft und aus dem Verkehr gezogen werden. Allerdings sehe ich es als ziemlich problematisch an, wenn man nun
a. jedem erlaubt Ermittler zu spielen
b. jemandem KiPo quasi aufdrängt (das erinnert mich ein bisschen an die Zeit, zu der einem an jeder Ecke des WWW ein Vertrag untergejubelt wurde)
c. eventuell gar nicht das Alter der Person zu erkennen war (gerade bei Asiaten fällt es dem Europäer gewöhnlich schwer das Alter zu schätzen)



Wie ist das eigentlich mit den Filmen, in denen bspw. (pseudo-) Jugendliche Sex haben?
Schließlich werden da Schauspieler/-innen als zwischen 14-17 dargestellt und Sexszenen zumindest angedeutet.
Oder noch interessanter, was ist mit den alten Kinderfilmen, nach Astrid Lindgren-Geschichten?
Ich erinnere mich da beispielsweise an Ronja Räubertochter oder Madita, in denen eindeutig Minderjährige < 16 Jahre nackt gezeigt werden..
 

KaPiTN

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.
Oder noch interessanter, was ist mit den alten Kinderfilmen, nach Astrid Lindgren-Geschichten?
Ich erinnere mich da beispielsweise an Ronja Räubertochter oder Madita, in denen eindeutig Minderjährige < 16 Jahre nackt gezeigt werden..

Seit wann ist grundsätzlich die Abbildung von Nacktheit verboten?
 

Pleitgengeier

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Wie ist das eigentlich mit den Filmen, in denen bspw. (pseudo-) Jugendliche Sex haben?
Schließlich werden da Schauspieler/-innen als zwischen 14-17 dargestellt und Sexszenen zumindest angedeutet.
Oder noch interessanter, was ist mit den alten Kinderfilmen, nach Astrid Lindgren-Geschichten?
Ich erinnere mich da beispielsweise an Ronja Räubertochter oder Madita, in denen eindeutig Minderjährige < 16 Jahre nackt gezeigt werden..

Pornografie = Darstellung sexueller Handlungen, sowas wird wohl kaum in Astrid-Lindgren-Filmen vorkommen.

Zumindest bei uns, in den USA wurde (laut gulli news vor ~2 Jahren) mal eine Großmutter verknackt, weil im Fotoalbum der Enkel diese auf einigen Bildern nackt waren...
 

accC

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Pornografie = Darstellung sexueller Handlungen, sowas wird wohl kaum in Astrid-Lindgren-Filmen vorkommen.
Da hast du prinzipiell recht. Allerdings sind wir da nicht gerade bei .. wie hieß er noch gleich, der mit den Nacktbildern aus Kanada?

Wobei du damit natürlich auch nur auf einen Teil meiner Aussage eingehst. Es gibt ja doch schon andere Filme, in denen zumindest sexuelle Handlungen Minderjähriger angedeutet werden. Wobei Schauspieler/-innen nicht zwangsweise Minderjährig sind, allerdings dementsprechend dargestellt werden.
 

M-M-C

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Es müssen nicht einmal Schauspieler sein, selbst ein "Gedankenspiel" in Form einer Zeichnung fällt unter den Begriff Kinderpornografie:
http://de.wikipedia.org/wiki/Lolicon#Deutschland
Man beachte das das hier Auslegungssache der Justiz ist, was jetzt wirkichkeitsnah ist und was nicht. Wenn der Richter schlecht drauf ist, kann man für eine Strichmännchenzeichnen, die man selbst gemalt hat, verknackt werden.
Und beim nächsten missbrauchten Kind ist das Geheule wieder Groß, und jeder fragt wie das so weit kommen konnte.
Es kotzt mich an, das NICHTS sinnvolles unternommen wird, um wirklich Kinder zu schützen. Stattdessen bindet man Geld und Manpower der Justiz indem man Zeichnungen kriminalisiert, anstatt wirklich wirkende Prävention zu betreiben.
Denn um mal wieder auf das Ursprungsthema zurück zu kommen: Ich glaube nicht, das diese Aktion mit dem virtuellen Kind überhaupt eine positive Wirkung hat. Hunderte von vielleicht nur latent Pädophilen durch solche "Angebote" aus der Reserve locken, um einige wenige zu überführen, ist unterm Strich sicherlich alles andere als gut. Aber hey, hier gehts um die PR und nicht um die Kinder.
 
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accC

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Es müssen nicht einmal Schauspieler sein, selbst ein "Gedankenspiel" in Form einer Zeichnung fällt unter den Begriff Kinderpornografie:
http://de.wikipedia.org/wiki/Lolicon#Deutschland
Man beachte das das hier Auslegungssache der Justiz ist, was jetzt wirkichkeitsnah ist und was nicht. Wenn der Richter schlecht drauf ist, kann man für eine Strichmännchenzeichnen, die man selbst gemalt hat, verknackt werden.
Das widerspricht genau dem, was TBow in #28 gesagt/ zitiert hat.. Im Zitat steht, dass etwa Comics nicht entsprechend gewertet werden.
Wobei ich mich auch gerade frage, wie du Kinder-Strichmännchen darstellen willst.

Das sagt schon der Gesetzestaxt an sich aus.
http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html
Schlagwort: wirklichkeitsnahes Geschehen.


Prävention ist schwer, wie genau willst du das verhindern? Präventiv alle Menschen ins Gefängnis stecken?
Du weißt ja nie mit Sicherheit, dass nicht irgendwann mal bei irgendwem der Verstand aussetzt.
Wenn du nicht gerade die Möglichkeiten hast, wie bei Minority Report, dann wirst du in der Regel nur reagieren können, wenn es bereits zu spät ist.
Oder sehe ich das nun falsch?
 

M-M-C

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Mit Prävention meine ich das, was z. B. die Berliner Charité macht. Die bietet Menschen, die von sich selbst merken, das die pädophile Neigungen haben, Therapien und Gespräche an BEVOR etwas passiert. Wir brauchen Aufklärung, Anlaufstellen (sowohl für [potentielle] Täter wie auch für die Opfer), Sozialarbeiter und das volle Programm. Ist das Kind erst mal missbraucht ist der Schaden ja bereits passiert.
http://praeventionsmedizin.charite.de/
Im Übrigen hat die CDU vor einer Legislaturperiode genau da das Geld abgezogen und es in den Online-Kinderpornografiekampf gesteckt. Also endweder sind die komplett bescheuert oder die wollen die Kinder nicht wirklich schützen, hauptsache man sieht es in der Öffentlichkeit nicht.

Und das mit den Strichmännchen, eine Sprechblase dran mit "ich bin 15 und rattig" und schon haste es. Wie gesagt, es ist Auslegungssache des Gerichts.
 
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Pleitgengeier

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@M-M-C: Genau darauf bezog sich doch der Post von TBow: Ohne "geschädigte" kein Fall, und der Bundesgerichtshof ist die höchste juristische Instanz in Deutschland - damit sollte die Sache nun gegessen sein.

Aber ohne Richter die das so sehen wie von dir beschrieben, wäre der Fall gar nicht erst zum BGH gekommen.

Und dem Rest ist voll zuzustimmen - genau wie deiner #37.
 

M-M-C

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Gut das wir uns einig sind, aber zu "ohne geschädigten kein Fall".... jein, genau darum geht es mir ja.
http://www.finger-weg.info/child
Es wurden schon Leute wegen Mangas zu Strafen verurteilt, und das ganze lief völlig "opferlos" ab. Vielleicht bin ich bei dem Thema auch einfach zu emotional, da stirbt z.B. der Kleine Kevin in Bremen, das Gutachten bestätigt die Jugendamt-Zustände sind katastrophal, aber trotzdem fließt Geld in so einen Unsinn. Richtiger Kinderschutz ist hier doch gar nicht gewollt, weil er bei den nächsten Wahlen nichts bringt, ist also aus politischer Sicht "Arbeit ohne Mehrwert". Populistische PR schon.

Aber jetzt mal zurück zum Thema. Terre des hommes (die Leute, die das virtuelle Kind gebastelt haben), kommen allerdings immer mal wieder mit mehr oder weniger unsinnigen und nicht zuende Gedachten Ideen um die Ecke, siehe hier. Ausserdem: "Das Budget betrug im Jahr 2008 109.883.231 Euro, wovon mehr als 67% aus der privaten Hand stammen (Stand 2010).[1]
TDHIF ist beratendes Mitglied des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen ECOSOC."

Die sind also massiv von privaten Spenden abhändig, sprich die MÜSSEN PR machen, um weiter aktiv bleiben zu können, damit die Spenden auch weiter fließen. Da die auch noch ihre Finger in der Wirtschaft haben als Mitglied der ECOSOC hinterlässt dann einen noch bittereren Nachgeschmack.
 

Pleitgengeier

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Gut das wir uns einig sind, aber zu "ohne geschädigten kein Fall".... jein, genau darum geht es mir ja.
Wie gesagt, in dem Fall von TBOW haben die Richter das ja auch so gesehen - bis auf den Bundesgerichtshof.
Auch wenn das deutsche Recht keine Präzedenzfälle kennt, ist das ein BGH-Urteil doch ein starkes Signal...
 
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