unser uli hoen**

Und ein neues Bonbon für die nächste Urteilsvekündung:T


Aber wer weiß, wer dann noch alles in den Strudel mit hinein gerät.

Das Folgende ist reine Spekulation und nur eine der unendlich vielen Möglichkeiten:
Vision Anfang/

Schlagzeile in nicht so sehr ferner Zukunft:

BM wird seit der letzten Prozesslawine komplett von der JVA Landsberg aus gemanagt.
Alle Verträge der Spieler, die ganz oder teilweise aus der Schwarzgeldkasse eingekauft wurden, sind nichtig.
Bis dato geschossene in- und ausländischen Tore werden aberkannt, da die Spieler nachweislich nicht zum Verein gehören.
BM verliert seine sämtlichen Meistertitel.
Nach Abzug der illegalen Tore ist BM hoffnungslos weit abgeschlagen auf dem letzten Platz der Liga und muss wohl mit einem Abstieg rechnen.
Trainer Klopp ist wegen Lachkrampf ins Krankenhaus eingeliefert worden.
Und so weiter.....etc

Und wenn die alle wieder aus der JVA draußen sind, werden noch andere Seiten aufgezogen. Da geht es dann zur Sache. Neu von Mithäftlingen erlernte Techniken und Methoden werden praktiziert.
Lt BILD:
.....Etwa 30 Mörder und Totschläger sitzen in Landsberg ein. Auch Kinderschänder und andere Gewalttäter. ....

Vision Ende/

:):D:beer:

Dazu: Welt.de

.....Bislang Kontohöchststand von 155 Millionen......

 
Zuletzt bearbeitet:
So, neues im Fall Hoeness: Die Steuerbeamten sind immer noch am Ausrechnen und inzwischen ist die Summe auf 30 Mio angewachsen.

Quelle:

Und wo wir gerade beim Saubermann Steuerhinterzieher Uli Hoeness sind:

Jetzt ist die Rede von 21 Monaten Haft und nach 3 Monaten bereits Freigänger, wo er dann nur im Gefängnis übernachten braucht.

21 Monate wären keine 2/3 der Strafe von 3 Jahren und 6 Monaten (42 Monate), sondern nur die Hälfte und nur 3 Monate wirklich im Gefängnis, ansonsten nur zur Übernachtung.

Da wird sich jeder freuen, der wegen irgendwelchen Geldstrafen, die nicht bezahlt werden können, die ganze Zeit über absitzen muss.
 
Über den Freigang entscheidet allein der Herbergsvater die JVA-Leitung. Rein theoretisch ist er von Anfang an möglich.
 
@War-10-ck: Habe keine Ahnung, :o doch davon viel. :)

Ein früher Freigang würde ins Bild dieser Groteske passen.

Mittlerweile ist von 2 Milliarden die Rede, mit denen er zocken konnte:


Dass das Verfahren im Eiltempo durchgezogen wurde, hat nicht nur für mich ein Geschmäckle:
 


grundlegend für solch eine lockerung ist ein job draußen (alles andere wäre hafturlaub). dann muß die fluchtgefahr und die wahrscheinlichkeit eines drogenkonsums noch als gering eingestuft werden. die neu aufgetauchten verdächtigungen könnten sich für hoeness negativ auswirken, da auch die verbleibende haftzeit eine rolle spielt. darüber weiß ich aber zu wenig um davon zu schreiben.
ansonsten gilt, wie für jede knastvergünstigung, ein unauffälliges/ unproblematisches verhalten als gefangener.
 
Tja, das Strafverfahren im Eilverfahren, nicht kooperativ, hinterher noch ein paar Milliönchen mehr. Und noch bevor er den Fuß in den Knast setzt, wird schon von Freigang und Haftverkürzung auf die Hälfte der Zeit palavert. :m :dozey: So isses halt, wenn man richtig Scheiße gebaut hat und prominent/wohlhabend ist.
 
Wenn es tatsächlich noch mehr Hinterziehungen geben sollte gibt es auch ein neues Verfahren.

Er hat ja jetzt keinen Persilschein bekommen.
 

Wenn es tatsächlich noch mehr Hinterziehungen geben sollte gibt es auch ein neues Verfahren.
Soweit ich weiß kann ein Verfahren nicht wieder zu Ungunsten eines Verurteilten wiederaufgenommen werden, wenn das Urteil Rechtskraft erlangt hat. Hoeness wurde wegen mehrerer Steuerhinterziehung angeklagt, wobei jeder Straftatbestand ein Jahr abdeckt, sprich er könnte erst wieder bei Steuerhinterziehungen die spätere Jahre betreffen erneut angeklagt werden.

Hier mal aus Wikipedia zum Rechtsgrundsatz "Ne bis in idem"
Für den Bereich des Strafrechtes gilt demnach, dass eine angeklagte prozessuale Tat durch ein rechtskräftiges Urteil grundsätzlich endgültig rechtlich bewertet ist. Der Tatvorwurf (d. h. der der Anklage zugrundeliegende Sachverhalt) ist damit für weitere Prozesse nicht mehr verwertbar – es liegt insofern ein Strafklageverbrauch vor. So kann ein Täter, der rechtskräftig wegen eines Totschlags verurteilt wurde, nicht nach Abschluss des Verfahrens noch einmal wegen Mordes an derselben Person verurteilt werden, wenn die Mordmerkmale später erst festgestellt werden
 
NecroniX schrieb:
Soweit ich weiß kann ein Verfahren nicht wieder zu Ungunsten eines Verurteilten wiederaufgenommen werden,...

Wie kommst Du auf "Wiederaufnahme"?

Das Urteil bezieht sich auf die Taten, die vor Gericht behandelt wurden. Wenn er jetzt noch ein Konto bei einer anderen Bank hat oder in Östereich oder Liechtenstein gezockt hat dann sind das Straftaten die noch nicht behandelt wurden und es gibt ein neues Verfahren.

Wenn ein Einbrecher wegen eines Bruchs verurteilt wurde so kommt er nochmal vor Gericht wenn ein zweiter Bruch bekannt wird. :D
 

Er wurde aber nicht angeklagt weil er die Konten hatte sondern, weil er Steuern hinterzogen hat und dafür wurde er auch verurteilt...

Wenn ein Einbrecher wegen eines Bruchs verurteilt wurde so kommt er nochmal vor Gericht wenn ein zweiter Bruch bekannt wird.
Aber er kann nicht nochmals wegen des gleichen Einbruchs verurteilt werden, genau dieses wäre aber der Fall weil er z.B. für die Steuerhinterziehung 2008 schon verurteilt wurde, ergo kann er nicht nochmals angeklagt werden , die Staatsanwaltschaft hätte dies ermitteln müssen bevor das Urteil rechtskräftig geworden ist...
 
Er wurde nicht wegen Hinterziehung in einem bestimmten Jahr bestraft sondern wegen jeder einzelnen Hinteruziehung. Bei einem Mehrfachtäter wird dann eine Gesamtstrafe verhängt.

Ein Einbrecher wird auch nicht zweimal wegen derselben Tat verurteilt. Wenn aber neue Einbrüche bekannt werden, bekommt er als Wiederholungstäter eine zusätzliche Strafe. Die Strafen werden zu einer Gesamtstrafe addiert. Die Gesamtstrafe ist natürlich kleiner als die Summe der einzelnen Strafen wären.

Die Taten sind das Maß und nicht der Titel "Steuerhinterzieher". :D

die Staatsanwaltschaft hätte dies ermitteln müssen...

Also wirklich ..... :D

Das sind doch keine Hellseher. Die brauchen erstmal einen Anfangsverdacht.
 

Hinterziehung in einem bestimmten Jahr bestraft sondern wegen jeder einzelnen Hinteruziehung
Richtig, in diesem Fall bezog sich jede einzelne Hinterziehung auf ein komplettes Jahr. Da Hoeness aber nun für z.B. das Jahr 2008 rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde, kann er eben nicht verurteilt werden, weil schließlich nur eine falsche Steuererklärung abgegeben wurde und er wegen den falsch Angaben dort drin schon verurteilt worden ist...
Eine Steuerhinterziehung kann nur einmal pro Jahr begannen werden, eben wenn innerhalb der Steuerklärung falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden.

Das sind doch keine Hellseher. Die brauchen erstmal einen Anfangsverdacht.
Sie hätten alle Zeit der Welt gehabt die ganze finanzielle Historie von Hoeness aufzuarbeiten und zu bewerten, insbesondere hätte dies getan werden müssen als sich die immense Höhe herauskristallisierte...
 
NecroniX schrieb:
Richtig, in diesem Fall bezog sich jede einzelne Hinterziehung auf ein komplettes Jahr. Da Hoeness aber nun für z.B. das Jahr 2008 rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde, kann er eben nicht verurteilt werden, weil schließlich nur eine falsche Steuererklärung abgegeben wurde und er wegen den falsch Angaben dort drin schon verurteilt worden ist...

Wenn er in derselben Zeit noch ein Konto auf einer der bekannten Inseln gehabt hätte und dort weitere unversteuerte Einnnahmen erzielt hätte käme es zu einem neuen Verfahren mit dem Ergebnis einer Erhöhung der Gesamtstrafe. Schließlich ist die Höhe der Strafe auch vom Volumen der Hinterziehung abhängig.

Ein Gericht stellt ja nicht fest, daß er im Jahr 2008 ein Steuerhinterzieher war. :D

NecroniX schrieb:
Sie hätten alle Zeit der Welt gehabt die ganze finanzielle Historie von Hoeness aufzuarbeiten und zu bewerten, insbesondere hätte dies getan werden müssen als sich die immense Höhe herauskristallisierte...

Eine Staatsanwaltschaft darf nicht einfach ohne Anfangsverdacht gegen eine Person ermitteln nur weil er zB schonmal erwischt wurde. Wenn er geschickt war, hat er möglicherweise andere Taten besser versteckt.

Die Staatsanwaltschaft kann doch nicht bei allen Banken nachfragen, ob da Beträge von einem Hinterzieher durchgeflossen sind.
 
Na, der Uli hat aber Glück. Durfte er noch Ostern mit der Familie feiern und sitzt immer noch nicht ein. Mal schauen, ob er im Mai einfahren muss, denn am 30.4. endet die Frist für die Zustellung des Urteils und dann muss er (theoretisch) rein...
 
Guido Cantz am Mittwoch bei Lanz: Letzte Free-TV-Übertragung für Hoeneß, ab jetzt wird verschlüsselt.
 
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