Wenn dann am ende etwas zwischen sechs und sieben Jahre rausgekommen wäre, wäre das in meinen Augen gerecht. Ich hoffe, dass der BGH das genauso sieht und den Fall zurückverweist, da das Urteil zu mild ist. Als sein Anwalt hätte ich mir gut überlegt, ob ich in die Revision gehe, denn wie alle mittlerweile wissen kann es durchaus auch noch schlimmer kommen und das das Urteil recht milde ist darin sind sich fast alle Experten einig und auch der Richter ließ das wohl durchblicken.
Nö, kann es nicht. Bei Berufung und Revision durch den Angeklagten gilt das "Verböserungsverbot". Im konkreten Fall geht es bei der Revision um Verfahrensfehler. Sollten die nicht festgestellt werden, wird die Revision zurückgewiesen und das Urteil rechtskräftig. Und das sind die 3 Jahre 6 Monate. Das Urteil darf weder in der Höhe noch in den Rechtsfolgen für den Verurteilten nachteilig geändert werden.
Anders sieht es mit der Revision der Staatsanwaltschaft aus. Denn die geht natürlich davon aus, dass ein paar Monate mehr raus springen werden.
Was ich nicht ganz verstehe, ist der Aufriss, der jetzt darum gemacht wird, es gäbe keine Urteile, wann eine Selbstanzeige unwirksam wäre und wie mit einer unwirksamen Selbstanzeige umzugehen wäre.
Laut BGH-Urteil in 2011 ist eine Selbstanzeige nur wirksam, wenn sie korrekt und vollständig erfolgt. Korrekt ist sie dann nicht mehr, wenn der Differenzbetrag mehr als 5% aus macht. Dabei wurde dann auch gleich vorgerechnet. 100.000,-€ hinterzogen, 5% Abweichung, also müsste für eine wirksame Selbstanzeige mindestens die Summe von 95.000,-€ als hinterzogener Betrag angegeben werden.
Da Hoeneß hier deutlich über den 5% liegt, bleibt also nur der Schluss, dass die Selbstanzeige nicht wirksam ist und er ganz normal abzuurteilen ist. Dabei kann die Selbstanzeige bzw. das Geständnis strafmildernd gewertet werden. Und auch hier ist das doch wohl ziemlich großzügig der Fall gewesen.
Vergessen darf man schließlich nicht, dass Hoeneß es mit der neu entdeckten Steuerehrlichkeit nicht so eilig gehabt hätte, wenn er nicht hätte befürchten müssen, durch den Bericht eines Journalisten aufgedeckt zu werden.