unser uli hoen**

Gut, aber was muss dann einer bekommen der "nur" 100.000 hinterzieht? Man darf nicht vergessen, dass es Leute in Deutschland gibt die für sowas oder sogar weniger mehrere Jahre bekommen haben sollen und das ohne Bewährung. Die heißen aber nicht Uli Hoeneß, sind nicht so bekannt und haben auch nicht sein Vermögen mit dem man sich freikaufen kann.

Dennoch muss man ja froh sein, dass er überhaupt zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Ein , der bekanntlich richtig erwischt wurde, es aber immerhin um knapp 1 Million ging kam mit einem Deal (so munkelt man) aus der Sache raus. Im Gegensatz zu Herrn Hoeneß ist mir Herr Zumwinkel aber nie als Wohltäter bekannt geworden.
 
@Destiny666:

Eben sagte ein Fachkundiger im TV (frag mich nicht :D), daß der zuständige BGH-Senat eher genau andersherum denkt. Er tritt gegen das "Kavaliersdelikt" an.
 
Habe deinen Beitrag vorhin wohl überlesen. Das Strafmaß bei einem "einfachen Fall" liegt bei bis zu fünf Jahren. In schweren Fällen bei bis zu zehn Jahren. Wenn es also kein einfacher Fall mehr gewesen sein soll hätten bei der Höhe der Summe deutlich über fünf Jahre rauskommen müssen, selbst unter Berücksichtigung der positiven Aspekte.
 
Du solltest bedenken, daß auch ein Geständnis bei der Starfzumessung eine Rolle spielt.

Egal was die Selbstanzeige bewirkt hat oder nicht; ein Geständnis hat er abgelegt.
 
Ich werde den Teufel tun, das Urteil zu bewerten, darüber hinaus, daß Knast angemessen erscheint.
Das hat auch nichts mit Neid zu tun. Wenn diese Sache eine Gefühl bei mir auslöst, dann eher Mitleid. Dem war ja seine Schuld nicht bewußt. Aber dafür sind Strafen mitunter ja da, um dies zu ändern.

Aber "die Schwere" soll wohl deswegen nicht vorgelegen haben, weil es nicht um persönliche Bereicherung gegangen sei. Quasi soll hier die Spielsucht berücksichtigt worden sein.

Ich frage mich, ob es da einen Zusammenhang zu aktuellen Ereignissen geben könnte? ;)
Ich habe seit heute Nachmittag diesen Ohrwurm:
"Annie, are you ok?
So, Annie are you ok?"
 
Wenn dann am ende etwas zwischen sechs und sieben Jahre rausgekommen wäre, wäre das in meinen Augen gerecht. Ich hoffe, dass der BGH das genauso sieht und den Fall zurückverweist, da das Urteil zu mild ist. Als sein Anwalt hätte ich mir gut überlegt, ob ich in die Revision gehe, denn wie alle mittlerweile wissen kann es durchaus auch noch schlimmer kommen und das das Urteil recht milde ist darin sind sich fast alle Experten einig und auch der Richter ließ das wohl durchblicken.
Nö, kann es nicht. Bei Berufung und Revision durch den Angeklagten gilt das "Verböserungsverbot". Im konkreten Fall geht es bei der Revision um Verfahrensfehler. Sollten die nicht festgestellt werden, wird die Revision zurückgewiesen und das Urteil rechtskräftig. Und das sind die 3 Jahre 6 Monate. Das Urteil darf weder in der Höhe noch in den Rechtsfolgen für den Verurteilten nachteilig geändert werden.
Anders sieht es mit der Revision der Staatsanwaltschaft aus. Denn die geht natürlich davon aus, dass ein paar Monate mehr raus springen werden.

Was ich nicht ganz verstehe, ist der Aufriss, der jetzt darum gemacht wird, es gäbe keine Urteile, wann eine Selbstanzeige unwirksam wäre und wie mit einer unwirksamen Selbstanzeige umzugehen wäre.

Laut BGH-Urteil in 2011 ist eine Selbstanzeige nur wirksam, wenn sie korrekt und vollständig erfolgt. Korrekt ist sie dann nicht mehr, wenn der Differenzbetrag mehr als 5% aus macht. Dabei wurde dann auch gleich vorgerechnet. 100.000,-€ hinterzogen, 5% Abweichung, also müsste für eine wirksame Selbstanzeige mindestens die Summe von 95.000,-€ als hinterzogener Betrag angegeben werden.


Da Hoeneß hier deutlich über den 5% liegt, bleibt also nur der Schluss, dass die Selbstanzeige nicht wirksam ist und er ganz normal abzuurteilen ist. Dabei kann die Selbstanzeige bzw. das Geständnis strafmildernd gewertet werden. Und auch hier ist das doch wohl ziemlich großzügig der Fall gewesen.
Vergessen darf man schließlich nicht, dass Hoeneß es mit der neu entdeckten Steuerehrlichkeit nicht so eilig gehabt hätte, wenn er nicht hätte befürchten müssen, durch den Bericht eines Journalisten aufgedeckt zu werden.
 
@Destiny666:

Hör doch mal auf mit dieser Verschwörungstheorie der Mauschelei.

Wer soll denn da mit wem mauscheln? Glaubst Du daß Anwälte, Richter und Staatsanwalt heimlich miteinander telefonieren würden?

Wie soll denn eine Mauschelei stattfinden?

Er geht in den Knast, wenn das Urteil rechtskräftig ist; und das ist es solange nicht, wie eine Revision beantragt wird.

Dazu nur eine Anmerkung. Als jemand, der in geschäftlicher Art tatsächlich schon des öfteren vor Gericht war (sowohl als Kläger als auch als Angeklagter), zitiere ich die alte Volksweisheit "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand". Mehr gibt es dazu nicht zu sagen, außer das ich 2-4 Jahre geschätzt habe und auch für rechtmäßig befinde.
 
Dein schöner und bekannter Kalenderspruch von "Gottes Hand" hat aber mit meiner Argumentation überhaupt nichts zu tun. :D

Ich sprach mich lediglich gegen die "Mauschelei" aus.

Oder wolltest Du sagen, daß selbst Gott an der Mauschelei beteiligt ist?

:p
 
Eben sagte ein Fachkundiger im TV (frag mich nicht :D), daß der zuständige BGH-Senat eher genau andersherum denkt. Er tritt gegen das "Kavaliersdelikt" an.

Haben die nicht sowieso gerade erst das Gesetz durchgewunken, dass man ab 1 Mio keine Bewährung mehr kriegt?

Btw:

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Zuletzt bearbeitet:
er geht in revision. das ist sein gutes recht. ich überlege die ganze zeit, wie wahrscheinlich es ist, daß aus den dreieinhalb jahren zwei werden, die dann auf vier jahre bewährung ausgesetzt werden können. irgendwie glaube ich nicht daran, der sprung wäre zu groß.
nein, nein, nein, der hoeneß wandert ein.
 
hab ich das gerade richtig gehört? hoeneß verzichtet auf revision und tritt als präsi zurück vermeldet der DLF.
 
Da muss ich sagen:
Das finde ich konsequent von ihm. Viele hätten nicht gewusst (oder akzeptiert), wenn es vorbei ist.
 
Das finde ich konsequent von ihm.

Schadensbegrenzung.

Nicht nur, daß die Staatsanwaltschaft auch die Bereitschaft zur Revision gezeigt hat, sondern, wenn man sich die Urteile der Kammer anschaut, die Möglichkeiten einer Verbesserung gering ist und aber auch die Möglichkeit einer Verschlechterung besteht.
 
jemand hat das vertrauen in die justiz verloren, und ich bin es nicht :)
ich teile deine einschätzung. das eine oder andere gespräch mit mitgliedern des bayern-aufsichtsrates hat gestern vielleicht auch stattgefunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja weiß nu jemand wie das in Deutschland mit Haftbedingungen aussieht? In wie weit darf man da eigenes Geld verwenden um sich Kram wie TV und co. in den Knast zu stellen?
 
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