Der Begriff "Faires Urteil" bedeutet übersetzt "Mildes Urteil".
Es gibt nur ein "Angemessenes Urteil". Der Begriff "Fair" hat beim Urteil nichts zu suchen.
Er hat Anspruch auf ein "Faires Verfahren". Das ist aber etwas ganz Anderes.
Gerade gehört: Die Verteidigung fordert eine Bewährungsstrafe; also keinen Freispruch.
In dem Fall bedeutet Fair nicht Milde, sondern ein Urteil, was der Strafe angemessen ist. Also kein Gemauschel oder Absprache wie z.b. beim Zumwinkel.
destiny ist der meinung der staatsanwaltschaft, wie ich es interpretiere...
Rischtisch!!!
Von der Verteidigung Bewährung zu fordern, ist zwar aus deren Sicht richtig, aber es darf keine Bewährung bei rum kommen. Weil es nicht angemessen wäre in Bezug auf die Höhe der Hinterziehung, die verspätete Einreichung der Unterlagen, die Tippgebung, die halbherzige Selbstanzeige etc.




