Trotzdem sind es sichere Länder laut unserem Asylgesetz. Das kann man richtig oder falsch finden, aber es ist so.
Daher sind Einwanderer von dort derzeit keine Flüchtlinge im Sinne unseres Asylgesetzes.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Auch Einwanderer aus "sicheren Herkunftsstaaten" können Asyl bekommen haben.
Bei "sicheren Herkunftslstaaten" ist allerdings der Antragsteller beweispflichtig.
Als sichere Herkunftsstaaten gelten – vereinfacht ausgedrückt – Staaten, in denen weder politische Verfolgung noch „unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung und Behandlung stattfindet“ (Formulierung des deutschen Grundgesetzes). Bei Asylantragstellung wird eine Identitätsfeststellung vorgenommen, und der Asylantrag einer Person aus einem sicheren Herkunftsstaat wird in der Regel abgelehnt, wenn der Bewerber nicht besondere Umstände dafür geltend machen kann.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherer_Herkunftsstaat