Moin,
ich hatte gerade einen sogenannten Festsetzungsbescheid des Beitragsservices der Rundfunkanstalten im Briefkasten. Es steht u.a. dabei "Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Vorraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben".
Was bedeutet das konkret für mich? Es wurde mir keine Frist gesetzt, sondern nur "Wenn sie den Gesamtbetrag von 250,76€ umgehend begleichen, können sie Mahnmaßnahmen vermeiden, die mit weiteren Kosten verbunden sind"
Wielange habe ich erfahrungsgemäß nun Zeit den offenen Betrag zu zahlen, ohne dass der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht?