[Recht] GEZ/ Rundfunkgebührenbescheiden widersprechen

Moin,

ich hatte gerade einen sogenannten Festsetzungsbescheid des Beitragsservices der Rundfunkanstalten im Briefkasten. Es steht u.a. dabei "Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Vorraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben".
Was bedeutet das konkret für mich? Es wurde mir keine Frist gesetzt, sondern nur "Wenn sie den Gesamtbetrag von 250,76€ umgehend begleichen, können sie Mahnmaßnahmen vermeiden, die mit weiteren Kosten verbunden sind"

Wielange habe ich erfahrungsgemäß nun Zeit den offenen Betrag zu zahlen, ohne dass der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht?
 
Wenn es ein Bescheid ist genau das machen was auf der Rückseite angegeben ist (Belehrung) - erst mal Widerspruch einlegen.
 
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  • #84
@Feuerfurz: Ergänzend zu Tedious Antwort: "umgehend" entspricht diversen Gerichtsurteilen durchaus einer Fristsetzung und reicht auch. Schau mal, ob dein Festsetzungsbescheid - so du den Betrag denn zahlen möchtest - vordatiert wurde. Sprich: Welches Datum steht auf dem Schreiben und wann hast du den Brief erhalten. Wurde das Schreiben bis zu 2 Wochen vordatiert, würde ich innerhalb einer Woche überweisen.
Wurde es nicht vordatiert, denke wären 14 Tage völlig okay.

Ich hab vor zwei Tagen eine Mahnung erhalten - erneut vordatiert. Datum des Schreibens sagt 02/01/15, erhalten habe ich den Brief am 10/01/15 (ein Samstag) und am 16/01/15 soll das Geld lt. Schreiben spätestens überwiesen sein. Da Wochenends bei Banken nichts geschieht habe ich somit effektiv 4 Tage Zeit bekommen das Geld zu überweise, wobei am 5. Tag das Geld bei denen eingegangen sein muss. Ne echte Clownstruppe. :coffee:
 
Habe den Brief heute bekommen, aber als Datum steht da ebenfalls 02.01.2015. Also gehe ich mal davon aus dass es am 16. überwiesen sein sollte? Kann mir halt in meiner Situation keine Zwangsvollstreckung leisten, da ich eventuell bei einer Behörde anfangen möchte.
 
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  • #87
@Feuerfurz: Wenn du überweisen willst, ja - dann solltest du das bis zum Ende der Woche erledigt haben.
Wenn du jedoch eigentlich nicht überweisen willst, dann solltest du Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Allerdings erwartet dich dann erst der richtige Spaß. Auf Widersprüche reagiert die GEZ nämlich nur mit anwaltlichem Druck. Bleibt dieser aus und die haben es nur mit dir zu tun, machen die munter mit ihrer Erpressung und Drohung weiter.
 
Ich kann euren Kampf nur begrüßen. Ich gehe die feige Methode und verstecke mich erstmal. Mal schaun, ob die mich finden ;).
 
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