Am heutigen Freitag wurde im Bundestag ein Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen zur Abschaffung der Störerhaftung ("Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei WLAN-Betreibern" (PDF)) debattiert. In dem Entwurf geht es darum, dass private Betreiber von offenen WLANs bei der Haftung mit kommerziellen Providern gleichgestellt werden sollen. Hier soll dem Betreiber Rechtssicherheit gegeben werden, damit er nicht für von fremden WLAN-Nutzern für Rechtsverletzungen über seinem offenen privaten WLAN-Hotspot abgemahnt werden kann.
Von der Union wurde der Entwurf aber abgelehnt: "Einen "Schnellschuss" zu Lasten der Rechteinhaber und IT-Sicherheit dürfe es nicht geben. [...] Es darf keinen Freifahrtschein für Urheberrechtsverletzer geben." Axel Knoerig (CDU)
Quelle: netzpolitik.org, heise.de
Bildquelle: ugocuesta (flikr) (CC BY-SA 2.0)
Von der Union wurde der Entwurf aber abgelehnt: "Einen "Schnellschuss" zu Lasten der Rechteinhaber und IT-Sicherheit dürfe es nicht geben. [...] Es darf keinen Freifahrtschein für Urheberrechtsverletzer geben." Axel Knoerig (CDU)
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