[Politik und Gesellschaft] Private offene WLAN-Hotspots: Keine Lockerung der Störerhaftung (Update 10.12.)

9466214293_92f0ce69de_c.jpg Am heutigen Freitag wurde im Bundestag ein Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen zur Abschaffung der Störerhaftung ( ) debattiert. In dem Entwurf geht es darum, dass private Betreiber von offenen WLANs bei der Haftung mit kommerziellen Providern gleichgestellt werden sollen. Hier soll dem Betreiber Rechtssicherheit gegeben werden, damit er nicht für von fremden WLAN-Nutzern für Rechtsverletzungen über seinem offenen privaten WLAN-Hotspot abgemahnt werden kann.

Von der Union wurde der Entwurf aber abgelehnt: "Einen "Schnellschuss" zu Lasten der Rechteinhaber und IT-Sicherheit dürfe es nicht geben. [...] Es darf keinen Freifahrtschein für Urheberrechtsverletzer geben." Axel Knoerig (CDU)

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Re: Private offene WLAN-Hotspots: Keine Lockerung der Störerhaftung

Von der Union wurde der Entwurf aber abgelehnt: "Einen "Schnellschuss" zu Lasten der Rechteinhaber und IT-Sicherheit dürfe es nicht geben.
Och nö, die Stimmhuren von der CDU sind gegen Schnellschüsse bei der Gesetzgebung? In anderen Fällen kanns ihnen bei populistischen Gesetzen nicht schnell genug gehen. Da werden dann auch mal absurde Hilfskonstruktionen aus dem Hut gezaubert, um ein Gesetz durchzuboxen. Wenns mal einen Terroranschlag gibt, dann werden wir alle mit eigenen Augen sehen, wie schnell, die die Überwachungsgesetze raushauen. Das sind dann keine Schnellschüsse, sondern sind Maschinengewehrsalven!

Es wird Zeit für einen gesetzeskonformen Gegenschlag. Einfach einen Verein gründen, der über Spenden und Mitgliedsbeiträge Server anmietet. Sämtliche Hotspots routen dann ihren total superphösen Traffic über deren Server und schon ist alles gesetzeskonform. Und wenn dann Zierke höchstpersönlich beim Provider antanzt und was von echt ganz pööhsen Verpprechen sabbelt, dann lacht man ihm ins Gesicht. "Du bekommst nicht mal ein einziges Datum. Verpiss dich!" Wer meint, miese Gesetze zu machen, der soll auch mal Gegenwind erfahren.
 
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Re: Private offene WLAN-Hotspots: Keine Lockerung der Störerhaftung

Bis es einen einzigen von denen erwischt, weil das private W-Lan nicht ausreichend gesichert war...
 
Re: Private offene WLAN-Hotspots: Keine Lockerung der Störerhaftung

"Technologiestandort Deutschland"
#neuland :m
 
Re: Private offene WLAN-Hotspots: Keine Lockerung der Störerhaftung

Von der Union wurde der Entwurf aber abgelehnt: "Einen "Schnellschuss" zu Lasten der Rechteinhaber und IT-Sicherheit dürfe es nicht geben. [...] Es darf keinen Freifahrtschein für Urheberrechtsverletzer geben." Axel Knoerig (CDU)
Ja, zu Lasten der IT Sicherheit, deshalb kauft man ja nun auch IT-Sicherheitslücken, denn wenn man sie kauft, dann sind sie ja weg, oder?
Klar, Gesetze werden ja nicht für Menschen gemacht, sondern für Unternehmen. Wären es die kleinen Indi-Künstler würde sich die CDU doch einen Dreck darum kümmern, aber solange Multimilliardenkonzerne ihre Heerscharen von Lobbyarbeitern schickt, werden die Gesetze auch nach dem Geld gemacht.
 
Re: Private offene WLAN-Hotspots: Keine Lockerung der Störerhaftung

Was ist jetzt in diesem Fall eigentlich privat?

Ist es ein privater Hotspot, wenn ich in meinem Café ein WLAN anbiete, das auch Leute auf der Straße nutzen können, die logischerweise mit mir gar nichts zu tun haben?
 
Re: Private offene WLAN-Hotspots: Keine Lockerung der Störerhaftung

Privat ist, wenn du als Privatperson etwas tust. Also "Max Müller betreibt ein öffentlich zugängliches WLAN".
Im Gegensatz dazu nicht privat, wenn Max Müller als Unternehmer etwas tut. "Max Müller betreibt als Gaststättenbesitzer ein öffentlich zugängliches WLAN".
Wobei du da ggf. auch ein bisschen auf den Anschluss achten solltest. Ist der auf Max Müller / Privatperson oder Max Müller / Organisation/Unternehmen angemeldet.
 
Re: Private offene WLAN-Hotspots: Keine Lockerung der Störerhaftung

Bin ich auch privat, wenn ich selbstständig bin, aber das Ganze in meinem Privathaushalt mache?

Kann ja sein, dass ich da auch geschäftlich zugange bin.
 
Re: Private offene WLAN-Hotspots: Keine Lockerung der Störerhaftung

Also mal ehrlich; Offenes WLAN anzubieten ist mindestens Mithelfe zu illegalen Aktivitäten denn sie bieten dafür ne Plattform an. Gewollt oder ungewollt ist egal, jeder der WLAN betreibt sollte wissen es bedeutet wenn es offen ist. Denke da sollte man auch Verantwortung für übernehmen. Da gibs für mich garkeine Diskussion. Egal ob privat oder geschäftlich. Wenn man ein WLAN Netzwerk betreibt spricht nichts dagegen die Passwörter an Mitarbeiter oder so zu verteilen. So wäre man wenigstens rechtlich aus dem Schneider weil man seine Mitwirkungspflicht erfüllt. Das hält einen Mitarbeiter oder guten Hacker natürlich nicht von der eigentlichen Tat ab. Aber ich denke das kann man als Gegenargument wohl kaum gelten lassen.
 
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  • #11
Re: Private offene WLAN-Hotspots: Keine Lockerung der Störerhaftung

Aus dem Gesetzentwurf:
Voraussetzung für die Teilhabe in der digitalen Gesellschaft ist ein leichter und kostengünstiger Zugang zum Internet. Eine solche Teilhabe möglichst allen Menschen zu ermöglichen und ihr entgegenstehende Hürden zu beseitigen, muss politischer Handlungsauftrag sein, da sonst einem nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung der Zugang zum Internet unnötig erschwert wird.
Es geht halt darum, ein flächendeckendes und günstiges mobiles Internet zu etablieren. In anderen Ländern klappt das wesentlich besser ( ).

Problem ist eben dabei in Deutschland die Störerhaftung, die dem Betreiber automatisch die Verantwortung für die Taten der WLAN-Nutzer in die Schuhe schiebt. Und das sollte eben geändert werden.
 
Re: Private offene WLAN-Hotspots: Keine Lockerung der Störerhaftung

@OvO

Der Internetprovider leistet ebenfalls Beihilfe.
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Re: Private offene WLAN-Hotspots: Keine Lockerung der Störerhaftung

Der Internetprovider vermietet seine Leitungen an einen Nutzer der ein Vertragsverhältnis eingeht. Und was der damit macht obliegt seiner Verantwortung. Wenn er den Anschluss missbraucht ist er rechtlich zu belangen. Wenn er eine Plattform für Missbrauch anbietet ebenfalls. Inwiefern der Provider hier aktiv Mithilfe praktiziert musst du mir mal erklären. Jeder der WLAN offen anbietet geht ganz bewusst das Risiko ein das es jemand missbraucht. Vor allem deswegen weil die Router der Provider in der Standardkonfiguration verschlüsselt sind. Und damit das man die Verschlüsselung aufhebt bietet man eben die Plattform an. Und keiner kann mir erzählen das man das tut weil man es nicht besser wusste.
 
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Re: Private offene WLAN-Hotspots: Keine Lockerung der Störerhaftung

Natürlich bietet er eine Plattform an. Für einen kostengünstigen mobilen Internetzugang. Wer sowas anbietet, der macht das schon ganz bewusst, und so soll es ja auch sein.

Nur ist es eben am Gesetzgeber, dafür zu sorgen, das ein solches Angebot nicht negativ für jemanden werden kann, der eben nur die Infrastruktur anbietet. Ein Internetprovider oder VPN-Anbieter kann auch nicht so einfach abgemahnt werden, nur weil jemand seine Infrastruktur für illegale Sachen benutzt.
 
Re: Private offene WLAN-Hotspots: Keine Lockerung der Störerhaftung

Ich denke aber da besteht eben der entscheidende Unterschied der aktiven Handlung des Anbieters die Verschlüsselung zu deaktivieren. Ein VPN Anbieter oder Internetprovider tun dies nicht. Sondern bieten ihre Leistungen vertraglich an, weisen darauf hin das illegale Tätigkeiten strafrechtliche Folgen haben können usw. und gibt somit die Verantwortung an den Nutzer weiter. Ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel wie ihr das nicht differenzieren könnt. Wenn man eine Infrastruktur anbietet dann sollte man auch definieren wofür und wofür nicht. So kann sich keiner aus der Verantwortung stehlen. Aber ist mir ehrlich gesagt auch egal. Hab heute schon genug "schwere Themen" durchgekaut. Ich nutze WLAN eh nicht und fang damit auch nicht an.
 
Re: Private offene WLAN-Hotspots: Keine Lockerung der Störerhaftung

Bin ich auch privat, wenn ich selbstständig bin, aber das Ganze in meinem Privathaushalt mache?
Kann ja sein, dass ich da auch geschäftlich zugange bin.
Ich versuche jetzt mal was zu konstruieren:
Nun, wenn du als Unternehmer ebenfalls an deiner Privatadresse einen WLAN-Zugang anbietest, dann sollte das ebenfalls als Nicht-Privat gelten.
Das Problem wird sein, dass du, sobald du den Traffic über deinen privaten Anschluss direkt ins Internet leitest, eben nur noch schwer argumentieren kannst, dass das das offene WLAN deines Unternehmens ist. Da wird ein Kläger wohl argumentieren können, dass es sich um ein privates WLAN handelt. Es wäre also ratsam, dass du den Traffic nicht direkt über deinen privaten Internetanschluss ins Netz einspeißt, sondern zunächst über einen VPN zum Unternehmen und vor dort aus ins Netz leitest.
Aber ich glaube das wäre eine Frage die du mit #FragWBS an WBS stellen könntest, denn zumindest ich kann dir da keine 100%ige Antwort geben..


Also mal ehrlich; Offenes WLAN anzubieten ist mindestens Mithelfe zu illegalen Aktivitäten denn sie bieten dafür ne Plattform an.
Und Messer zu verkaufen ist auch Beihilfe zum Mord. Und Autos ebenfalls, weil man müsste ja wissen, dass Terroristen Autos kaufen, um sich anschließend damit in die Luft zu sprengen.
 
Re: Private offene WLAN-Hotspots: Keine Lockerung der Störerhaftung

Also mal ehrlich; Offenes WLAN anzubieten ist mindestens Mithelfe zu illegalen Aktivitäten denn sie bieten dafür ne Plattform an.
Darf ich das den Richtern vorschlagen, die dann WLAN Betreiber einknasten wollen?
"Mitschuldig der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat, wegen eines fahrlässig offenes WLANs. 4 Jahre und tschüss". :D
Da würden dann die Leute wieder allesamt per Kabel am Netz hängen. Gar keine blöde Idee. ;)

Bei uns in Österreich gibts massig offen WLANS, ohne, dass es im Chaos versunken ist. Selbst die Polizei hat sich noch nicht gegen diese ausgesprochen.

Sondern bieten ihre Leistungen vertraglich an, weisen darauf hin das illegale Tätigkeiten strafrechtliche Folgen haben können usw. und gibt somit die Verantwortung an den Nutzer weiter.
Das tun bei uns in Österreich einige WLAN Betreiber (zB Bahn). Man wählt sich anonym ein, dann kommt die Startpage "Sei brav, tue nichts pööhses! Los gehts." Schon hab ich die Verantwortung brav zu sein. Sagt dir das zu?
 
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Re: Private offene WLAN-Hotspots: Keine Lockerung der Störerhaftung

Eine Hausdurchsuchung und haufenweise Ärger hast du trotzdem, wenn jemand über dein privates, öffentliches W-Lan scheiße baut.
 
Re: Private offene WLAN-Hotspots: Keine Lockerung der Störerhaftung

Eine Hausdurchsuchung und haufenweise Ärger hast du trotzdem, wenn jemand über dein privates, öffentliches W-Lan scheiße baut.
Korrekt. Wurde hier auch nirgendwo bestritten. Mir ging es um den Begriff der Mithilfe an illegalen Aktivitäten.
Deutlich einfacherr haben es natürlich Provider und andere Firmen, die offene WLANs anbieten.
 
Re: Private offene WLAN-Hotspots: Keine Lockerung der Störerhaftung

Aus dem Gesetzentwurf:
Voraussetzung für die Teilhabe in der digitalen Gesellschaft ist ein leichter und kostengünstiger Zugang zum Internet. Eine solche Teilhabe möglichst allen Menschen zu ermöglichen und ihr entgegenstehende Hürden zu beseitigen, muss politischer Handlungsauftrag sein, da sonst einem nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung der Zugang zum Internet unnötig erschwert wird.
Es geht halt darum, ein flächendeckendes und günstiges mobiles Internet zu etablieren. In anderen Ländern klappt das wesentlich besser ( ).

Problem ist eben dabei in Deutschland die Störerhaftung, die dem Betreiber automatisch die Verantwortung für die Taten der WLAN-Nutzer in die Schuhe schiebt. Und das sollte eben geändert werden.

Das Argument aus dem zitierten Gesetzesentwurf sehe ich aber irgendwie nicht für mobiles Internet.
Im übrigen wird demnächst mobiles Breitband Internet in der Stadt durch WLANs etabliert, man will damit den Anstieg an LTE Traffic verringern.
Das läuft dann so, das die WLAN Router demnächst für zwei seperierte WLANs vorkonfiguriert sind, einmal das eigene und noch ein öffentliches (nicht offen, sondern mit login) und jeder der da mitmacht kann dann auch auf das gesamte Netzwerk zugreifen.
Insofern gibts demnächst nicht mehr zwangsläufig die klassische Trennung "Internet zuhause" und "mobiles Internet"
 
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