[Politik und Gesellschaft] Private offene WLAN-Hotspots: Keine Lockerung der Störerhaftung (Update 10.12.)

9466214293_92f0ce69de_c.jpg Am heutigen Freitag wurde im Bundestag ein Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen zur Abschaffung der Störerhaftung ( ) debattiert. In dem Entwurf geht es darum, dass private Betreiber von offenen WLANs bei der Haftung mit kommerziellen Providern gleichgestellt werden sollen. Hier soll dem Betreiber Rechtssicherheit gegeben werden, damit er nicht für von fremden WLAN-Nutzern für Rechtsverletzungen über seinem offenen privaten WLAN-Hotspot abgemahnt werden kann.

Von der Union wurde der Entwurf aber abgelehnt: "Einen "Schnellschuss" zu Lasten der Rechteinhaber und IT-Sicherheit dürfe es nicht geben. [...] Es darf keinen Freifahrtschein für Urheberrechtsverletzer geben." Axel Knoerig (CDU)

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Es steht halt die Frage ob eine große Verbreitung von offenen W-LANs so eindeutig als positiv zu bewerten ist.
 
Re: Private offene WLAN-Hotspots: Keine Lockerung der Störerhaftung

Ein "offenes" WLAN-Netzwerk in einem Café oder Restaurant muß doch gar nicht zwangsläufig "offen" sein. Dort kann das Personal den Gästen doch auch individuelle Zugangscodes zur Verfügung stellen, so wie das oft auch in Hotels üblich ist.
 
Individuelle wird zu aufwendig - das wird kein Mensch machen....
Meist sind sie nicht offen - sondern in der Speisekarte oder so steht der WEP Key - zumindest in anderen Ländern.
Nur den Key hat dann der *Böse* der mit im Cafè sitzt auch und konfiguriert sein W-Lan halt mit gleichem Key ^^
 
Trotzdem hat das für mich nichts mit der eigentlich positiven Änderung zu tun mehr W-lan Netze aufzubauen sondern mehr mit dem Thema allgemein *was mache ich in fremde Netzwerken und was nicht*
Generell ist offene Wlans eine spannende Entwicklung. Aber sie sollte eben auch und besonders vom Nutzer mit Vorsicht betrachtet werden. Wer sich auskennt, der kann auch sicher in fremden wlans surfen. Für die Masse gilt das allerdings nicht. Offene Wlans als Normalzustand anzupreisen heißt aber, dass die große Masse potentiellen mitm Angriffen ausgesetzt wird.

Die Geräte mit W-Lan karte (egal ob Laptop oder Handy... aber mit Handys im Restaurant kann man das Eigentlichkeit überall machen) prüft in regelmäßigen Abständen ob bekannte / favorisierte Netzwerke vorhanden sind und schickt dann von sich selber eine art Ping *Gibt es da draußen die SSID xyz). Diese Anfragen abfangen > sich selber als diese SSID ausgeben > Handy verbindet sich automatisch (wenn das gespeicherte W-lan ein offenes w-lan ist) automatisch. Die *passende* Software gibts ich natürlich gleich nur als ein W-Lan aus das eh offen ist (im original war).
Schon kann man unbemerkt sämtlichen unverschlüsselten Traffic des Handys mitlesen (mal so an whatsapp oder ähnliches denken) .... Auffallen wird das zu 99% nicht.
Funktioniert allerdings auch nur, wenn sich automatisch mit bekannten wlan-Netzwerken verbunden wird. Das ist zum Glück nicht mehr Standard.
 
Re: Private offene WLAN-Hotspots: Keine Lockerung der Störerhaftung

Ein "offenes" WLAN-Netzwerk in einem Café oder Restaurant muß doch gar nicht zwangsläufig "offen" sein. Dort kann das Personal den Gästen doch auch individuelle Zugangscodes zur Verfügung stellen, so wie das oft auch in Hotels üblich ist.

Kenne ich auch so. Bei der Verbindung kommt man auf eine Seite, wo man eine Mail-Adresse angeben muß, und erst danach kommt man ins Netz.
 
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