• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Pharmakonzerne verhindern die Heilung von Krebs

Tedious

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So einfach ist das nicht (mehr) mit der Verteuerung ;) Wir leben ja schließlich in Deutschland, da wird vieles vorgeschrieben ;)

Neue Arzneimittel kommen "nicht mal eben einfach bei Zulassung" auf den Markt - sie müssen dank AMNOG bewertet und mit der Referenztherapie in der Indikation verglichen werden. Wenn sie denn keinen erheblichen Mehrwert aufweisen wird der Preis mehr oder weniger diktiert. Das Ganze führt denn so weit dass innovative Arzneimittel in D gar nicht mehr auf den Markt kommen, z.B. Trajenta von Boehringer (orales Antidiabetikum). Hier hatte der G-BA das Mittel mit Sulfonylharnstoffen verglichen, eine Therapieform die "steinbeinalt" ist:

Boehringer Ingelheim beendet die aktuellen Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zu Trajenta® (Linagliptin). Ein Erstattungspreis auf dem Niveau der generischen Vergleichstherapie der Sulfonylharnstoffe im niedrigen zweistelligen Centbereich (Tagestherapiekosten) ist für das Unternehmen nicht akzeptabel. Boehringer Ingelheim hatte für Trajenta® in Deutschland einen Herstellerabgabepreis in Höhe von 1,20 Euro Tagestherapiekosten nach Abzug des Zwangsrabattes vorgesehen. Der europäische Durchschnittspreis liegt bei 1,27 Euro Tagestherapiekosten. Mit der vorzeitigen Beendigung der Preisverhandlungen wird Trajenta® offiziell aus dem Handel genommen.

Alte Substanzen unterliegen in vielen Fällen massivem generischen Druck. Vereinfacht lässt sich sagen dass nahezu alles was teuer und generisch ist früher oder später in einen Tender läuft und Rabattverträge mit Kassen geschlossen werden. Das wars denn mit den Verdiensten der Hersteller.

Ein Beispiel: Atorvastatin (Hypercholesterinämie , also ein Cholesterinsenker). Kostete mal (soweit ich mich erinnern kann) rund 140€ (20mg/100 Stück). Die Generikapreise (billigste) liegen zur Zeit irgendwo bei 13-16€, wovon der Hersteller (im bsp. 16€) nur rund 3,72€ bekommt. Der Rest entfällt auf den Großhändler, Steuer und die Apotheke. Der selbe Hersteller hat das Zeug aber für 2,54€ in Indien vom zertifizierten Hersteller produzieren lassen. Von der Differenz muss er dennn noch die Verpackung, den Transport, die Logistik in D und irgendwo auch Mitarbeiter und Betriebskosten bezahlen....

Das Ganze lässt sich nicht 1:1 auf die Onkologie übertragen, da hier oftmals Zubereitungen eine wichtige Rolle spielen. nichtsdestotrotz sollte das ein Beispiel sein dass die Hersteller hier nicht wirklich am Ende der Nahrungskette steht.
 

braegler

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Die von mir genannten Preise sind Apotheken Abgabe-Preise, nicht Einstandspreise von Zentral-Apotheken oder gar EuroPool.

Die Zahlen schwanken ja auch nicht schlecht :)

07.04.2012:
Nur 400 Apotheken in Deutschland dürfen Chemotherapie-Infusionen zubereiten.
Quelle war ja von Dir

Sonntag, 24.03.2013 – 08:20 Uhr:
Bundesweit gibt es rund 300 sogenannte Zytostatika-Apotheken, die Chemotherapie- Infusionen zubereiten dürfen.
Quelle: http://www.spiegel.de/spiegel/vorab...heker-gruenden-gemeinsame-firma-a-890574.html

Aber auch hier gilt: Jede Uniklinik und damit auch jedes CCC hat eigene Apotheken, die sterile Zubereitungen herstellen dürfen, und die sich eben nicht durch den Verkauf refinanzieren müssen.

Und ganz ehrlich: Meldungen wie "So können Zyto-Apotheker etwa den Wirkstoff Paclitaxel für 240 Euro von Pharmafirmen einkaufen, bekommen von der Krankenkasse dafür aber 930 Euro erstattet" erschrecken mich nicht im Geringsten. Jeder der die Anforderungen an sterile Herstellung kennt, weiss welch Aufwand betrieben werden muss. Stichworte sind hier Line-Clearance, Crosscontamination, Aqua-Purificata Spezifikation usw. (mehr dazu z.B. zu finden in § 35 ApBetrO)
Da einen Aufschrei zu lassen, aber beim Heizungsmonteur 60 Euro Anfahrt ohne Murren zu zahlen ist fast schon humorbetont.

Der Handwerker kommt mit seiner Bohrmaschiene, wenn sie kaputt ist kauft er eine neue.
Im Gegensatz dazu kostet z.B. die Requalifizierung (jährlich vorzunehmen) einer entsprechenden Waage für Einwaagen ab 20mg (bei Taralast von bis zu 50g) Problemlos 1000 Euro. Bei sog. Microwaagen, ab ca. 2mg einsetzbar (Min-Weight Bestimmung gemäss DKD) , sinds gern auch mal 3000 Euro.
Da ist die Waage allerdings noch lange nicht gekauft.
Alleine eine einmalige Prüfung gemäss § 35 ApBetrO Absatz 5 kostet mindestens mal 2000 Euro.
 
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Nero

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nichtsdestotrotz sollte das ein Beispiel sein dass die Hersteller hier nicht wirklich am Ende der Nahrungskette steht.

Das ist wahr, und das habe ich auch erst jetzt gelernt.

Vor 10 Jahren: Klinik leitet stationäre Chemo ein, wird gut vertragen. Weiterbehandlung in der Klinik als Kassenpatient ambulant unmöglich. Grund: Kontingent von 30 ambulaten Patienten schon erschöpft, die niedergelassenen Onkologen wollen auch verdienen.

Behandlung beim Onkologen großer Mist, dem Patienten geht es miserabel.Was tun? Der Onkologe: Hausarzt fragen. Der Hausarzt kennt nicht mal die Namen der vom Onkologen gegebenen Medikamente.

Angebot an Klinik: Fortsetzung der ambulanten Chemo als Privatpatient. Klinik lehnt ab: Unbezahlbar, die Medikamente sind zu teuer.

Klar sind sie das, wenn für die Zubereitung der Infusionslösung die richtigen Preise genommen werden.

Noch ein Beispiel für Preisgestaltung: 30 Fertigspritzen Innohep (damals einziges für die Bandlung von Lungenembolie zugelassenes niedermolekulares Heparin) haben in der Apotheke 500 Euro gekostet. Der Arzt im Krankenhaus: Das ist nur draußen so teuer, wir bekommen es ganz billig.Grund: Im Krankenhaus könnte man auch das viel billigere normale Heparin nehmen, für den Heimanwender wäre das zu umständlich.

Und ganz ehrlich: Meldungen wie "So können Zyto-Apotheker etwa den Wirkstoff Paclitaxel für 240 Euro von Pharmafirmen einkaufen, bekommen von der Krankenkasse dafür aber 930 Euro erstattet" erschrecken mich nicht im Geringsten.

Das ist mir egal. Nur solltest Du dann nicht mit den Preisen der Chemikalien in Puverform herumwedeln, weil dadurch ein ganz falscher Eindruck von den Preisen für den Endverbraucher entsteht.

Und generell die Annahme doch naiv, dass im Gesundheitswesen keine anderen Interessen als die des Patienten eine Rolle spielen. Das ist vielmehr ein großer Knochen, um den sich viele Hunde balgen.
 
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braegler

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Das ist mir egal. Nur solltest Du dann nicht mit den Preisen der Chemikalien in Puverform herumwedeln, weil dadurch ein ganz falscher Eindruck von den Preisen für den Endverbraucher entsteht.
Deshalb hab ich auch ausschliesslich Endpreise, zu denen es die Patienten resp. ihre KKs von den Apotheken beziehen können genannt.
Das da ggf. noch zusätzliche Kosten anfallen ist logisch, aber die variieren sehr stark.
Wenn Du aber über den Preis von nem Kilo Hackfleisch debattierst ist das auch nicht der Preis der fertig gebratene Bulette.


Im Krankenhaus könnte man auch das viel billigere normale Heparin nehmen, für den Heimanwender wäre das zu umständlich.
Off-Label Verwendung nennt man das. Und das dürfen die KKs nicht als Medikament bezahlen. Einfaches Arzneimittelrecht.
Das hat nichts mit umständlich zu tun, sondern mit Gesetz.

Mit der Frage, wann eine Erstattungspflicht des Off-Label-Use durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vorliegt, hat sich auch das Bundessozialgericht beschäftigt. Die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln außerhalb der Zulassung hat das Gericht in seinem Urteil vom 19. März 2002, Az.: B 1 KR 37/00 R, konkretisiert. Es erkennt die Notwendigkeit von eingeschränktem Off-Label-Use unter engen Voraussetzungen an:

„Die Verordnung eines Medikaments in einem von der Zulassung nicht umfassten Anwendungsgebiet kommt deshalb nur in Betracht, wenn es

1. um die Behandlung einer schwerwiegenden (lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden) Erkrankung geht,
2. wenn keine andere Therapie verfügbar ist und wenn
3. aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) erzielt werden kann. Damit Letzteres angenommen werden kann, müssen Forschungsergebnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass das Arzneimittel für die betreffende Indikation zugelassen werden kann. Davon kann ausgegangen werden, wenn entweder
- die Erweiterung der Zulassung bereits beantragt ist und die Ergebnisse einer kontrollierten klinischen Prüfung der Phase III (gegenüber Standard oder Placebo) veröffentlicht sind und eine klinisch relevante Wirksamkeit respektive einen klinisch relevanten Nutzen bei vertretbaren Risiken belegen
- oder außerhalb eines Zulassungsverfahrens gewonnene Erkenntnisse veröffentlicht sind, die über Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels in dem neuen Anwendungsgebiet zuverlässige, wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen zulassen und auf Grund deren in den einschlägigen Fachkreisen Konsens über einen voraussichtlichen Nutzen in dem vorgenannten Sinne besteht.“

Vor 10 Jahren: Klinik leitet stationäre Chemo ein, wird gut vertragen. Weiterbehandlung in der Klinik als Kassenpatient ambulant unmöglich. Grund: Kontingent von 30 ambulaten Patienten schon erschöpft, die niedergelassenen Onkologen wollen auch verdienen.

Behandlung beim Onkologen großer Mist, dem Patienten geht es miserabel.Was tun? Der Onkologe: Hausarzt fragen. Der Hausarzt kennt nicht mal die Namen der vom Onkologen gegebenen Medikamente.

Angebot an Klinik: Fortsetzung der ambulanten Chemo als Privatpatient. Klinik lehnt ab: Unbezahlbar, die Medikamente sind zu teuer.

Was hält den Patienten denn davon ab sich beim nächsten CCC zu melden?!? Da geht einiges, was in der Wald-und-Wiesen Klinik eben nicht möglich ist.

Du befindest Dich bei dem Thema in meinem beruflichen Fahrwasser, es ist mit SIcherheit keine einfache Thematik, aber alles durchaus auch nachvollziehbar.
 

Nero

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Was hält den Patienten denn davon ab sich beim nächsten CCC zu melden?!? Da geht einiges, was in der Wald-und-Wiesen Klinik eben nicht möglich ist.

Nie gehört.

Was ist CCC?


Wenn Du aber über den Preis von nem Kilo Hackfleisch debattierst ist das auch nicht der Preis der fertig gebratene Bulette.

Am Imbiss interessiert micht nicht der Hackfleischpreis, sondern der Preis für die Boluette.

Wir sprachen von Behandlungskosten. Das ist der Preis für die Bulette.


Off-Label Verwendung nennt man das. Und das dürfen die KKs nicht als Medikament bezahlen. Einfaches Arzneimittelrecht.
Das hat nichts mit umständlich zu tun, sondern mit Gesetz.

Nein, das hat nichts mit dem Gesetz zu tun. Kein Gesetz schreibt dem Hersteller vor, das Medikament sauteuer an Privatkunden zu verkaufen und spottbillig an Krankenhäuser. Das ist ganz ordinäres Gewinnstreben. Das Krankenhaus hat Alternativen, der Privatkunde hat keine. Also wird der Privatkunde ausgenommen.

Die gesetzliche Regelung besagt nur, dass Innohep das einzige zugelassene niedermolekulare Heparin in diesem Fall ist. Nur bei niedermolekularem Heparin reicht eine Spritze am Tag, bei normalem Heparin müssen es drei sein.

Auch wenn das Dein Beruf ist, kann man ein wenig kritische Distanz erwarten. Bei Dir klingt es immer so, als wäre die ganze Branche ein nach den Regeln eines ehrbaren haseatischen Kaufmannes handelnder Verein. Und das ist die mit Sicherheit nicht.
 
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braegler

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Comprehensive Cancer Center, da findet man echt Kompetenz. http://www.ccc-netzwerk.de/ccc-netzwerk.html
Ich kann nur jedem empfehlen sich dort zu melden. Sei es zum stationären Aufnahme, oder einfach nur um die Behandlungsmöglichkeiten abzuschätzen.
War selbst in diesem Jahr (wegen meines Schwiegervaters) zig Stunden im CCCFreiburg. Wo andere Krankenhäuser die Waffen strecken wird dort zumindest alles versucht was medizinisch Sinn macht.
Leider hat es ihn nicht mehr retten können (22 Tage von der Diagnose bis zum letzten Atemzug), aber zumindest wurde ein würdiger Abschied ermöglicht.
Diagnose war Gastrointernales Carzinom mit Magenblutung. Hatte schon gestreut. 2 Tage nach der Einlieferung ins Kreiskrankenhaus kamen dann Thrombosen in beiden Beinen dazu. Die Ärzte meinten nur: Entweder er verblutet, oder eine Thrombose löst sich und eine Embolie wird sein Ende besiegeln. Überweisung ins CCC / Uniklinik wurde vom behandelten Arzt abgelehnt, also hab ich einen Krankentransport bestellt und ihn am Samstag Morgen in die Notaufnahme der Uniklinik Freiburg einliefern lassen. Er wurde sofort auf die IS gelegt und am Sonntag der Magen entfernt. 3 Tage danach waren die Thrombosen behandelt. Leider stiegen 2 Wochen später die Nieren aus.

Ich möche natürlich nicht die anderen Krankenhäuser schlecht reden, aber dort geht halt viel mehr als in Kliniken die sich "nur" in einem Tumor-Board versammelt sehen.
 
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Tedious

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Nein, das hat nichts mit dem Gesetz zu tun. Kein Gesetz schreibt dem Hersteller vor, das Medikament sauteuer an Privatkunden zu verkaufen und spottbillig an Krankenhäuser. Das ist ganz ordinäres Gewinnstreben. Das Krankenhaus hat Alternativen, der Privatkunde hat keine. Also wird der Privatkunde ausgenommen.

Nein, das stimmt so nur bedingt. Das trifft auf den OTC Markt zu, nicht jedoch für RX. Hier gibt es vielfältige Regularien, beginnend bei AMNOG, über Festbrtragsguppen bis hin zu Rabattverträgen. Zudem gibt es gesetzlich vorgeschriebene Rabatte. So einfach wie an der Pommesbude ist das hier nicht.
 

braegler

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Kein Gesetz schreibt dem Hersteller vor, das Medikament sauteuer an Privatkunden zu verkaufen und spottbillig an Krankenhäuser. Das ist ganz ordinäres Gewinnstreben. Das Krankenhaus hat Alternativen, der Privatkunde hat keine. Also wird der Privatkunde ausgenommen.
Verschreibt ein Arzt ein Medikament Off-Label, haftet er für alle entstehenden Schädigungen selbst, zusätzlich dazu zahlt die KK das Medikament nur, wenn wie oben schon geschrieben, keine alternative Therapie vorhanden ist. Das ist Gesetz. Das von Dir beschriebene Heparin (the cheap one) bekommt auch der Patient bei entsprechendem Rezept und entsprechender Indikation von der KK erstattet. Fehlt die Indikation sieht das aber anders aus.
Krankenhäuser rechnen jedoch nicht Medi für Medi mit der KK ab, sondern bekommen im Allgemeinen Regelsätze erstattet.
Und bis auf evtl. vom KH mit den entsprechenden Zentralapotheken ausgehandelte Rabatte bezahlen diese gleich viel für ein Medikament (nur durch die Packungsgrösse kommt noch eine Art Rabatt zu Stande)

Hint: Wir sprechen hier von Rezeptpflichtigen Medikamenten, weshalb ich OTCs hier mal komplett ausklammere.

Die gesetzliche Regelung besagt nur, dass Innohep das einzige zugelassene niedermolekulare Heparin in diesem Fall ist.
Schlicht und ergreifend falsch diese Behauptung. Die gesetzliche Regelung sagt, dass nur erstattungsfähig ist, was entsprechend der Indikation verordnet wurde (vom o.g. Urteil bis auf wenige Ausnahmen bestätigt, wobei das von Dir angesprochene teure Heparin eben eine Therapiemöglichkeit darstellt und deshalb ganz klar eine OL-Erstattung gesetzlich nicht erlaubt ist)

Und die Indikation eines Medis kann nun mal nicht einfach vom Hersteller nach Belieben erweitert werden. Dazu bedarf es gewaltigen Aufwandes, nicht zuletzt in finanzieller Art.

Wir sprachen von Behandlungskosten. Das ist der Preis für die Bulette.
Höchstens Du. Bei den Behandlungskosten sind noch einige Posten abseits des Medikamenten-Preises. Ich hab stets nur vom reinen Medikamenten-Preis gesprochen.
Und deshalb auch CCC und Uniklinik mit eigenen Apotheken zur Zubereitung steriler Parenteralia genannt. Wenn man von Preisen spricht, sollte man vom Möglichen sprechen, nicht vom höchst möglichen. Wenn der Benz Händler ums Eck hinter den Preis der E-Klasse noch ne Null anhängt sprichst Du doch auch nicht davon dass die E-Klasse nun über 300 000 Euro kostet, oder etwa doch?
 
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Nero

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@ braegler, @ Tedious

OTC Markt, AMNOG, Off-Label-Verschreibung, Fachchinesisch in Hülle und Fülle.

Ich komme mir wie der Kleinsparer vor, dem der Anlageberater einen Aktienfond verkaufen will. Dabei ist es auch die Strategie, den Kunden mit Fachvokabular einzuschüchtern und zu verwirren.

Aber das zieht bei mir nicht. Niemand wird mir ausreden, dass der Verkauf ein Geschäft in gewinnbringender Absicht ist und dabei alle erlaubten und viele unerlaubte Tricks die Regel sind.

@ braegler

Thrombose wegen neoplastischer Gerinnungsstörung? Gegen die helfen auch keine Medikamente.
 

Tedious

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Ich kann einerseits Deine Argumentation verstehen, andererseits würde ich erwarten dass Du - falls Dich das Thema interessiert und Du über das Niveau einer Stammtisch-Diskussion hinweg teilnehmen willst - das ergooglest. Les Dich mal ins AMNOG ein, denn wirst Du ein bisschen anders über die "bösen" Hersteller denken.

OTC: Over The Counter. Prinzipiell alles frei und ohne Rezept verkäufliche Medikament in der Apotheke. Aspirin z.B.
AMNOG: Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes
Off-Label: ein Arneimittel wird in einer Indikation verschrieben für die es an sich nicht zugelassen wurde.
 
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Nero

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Danke, prima, jetzt weiß ich schon mehr.

Aber es ging um Innohep.

Klarer Zusatznutzen: Für Behandlung von Lungenembolie zugelassen UND niedermolekulares Heparin, d.h. eine Applikation am Tag genügt, kann der Patient auch selbst machen, braucht nicht im Krankenhaus liegen.

Welches Gesetz verbietet nun dem Hersteller, Innohep an die Kliniken viel billiger zu verkaufen, weil es dort in unmittelbarer Konkurrenz zu gewöhnlichem Heparin mit 3 Applikationen am Tag steht?
 

Tedious

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Öhm... da kosten 100 Einheiten mit je 3500mg/Fertigspritze 262€. Also jede Unit 2,62€. Dafür muss der Hersteller das Zeug produzieren (nach GMP), Logistik, Vertrieb, Maschinen, Strom, Personal..... zahlen. Zudem einen Risk-Management-Plan haben, Rückstellungen bilden für Haftungsfälle, und, und, und. Wie billig soll er es denn noch verkaufen?
 

braegler

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weil es dort in unmittelbarer Konkurrenz zu gewöhnlichem Heparin mit 3 Applikationen am Tag steht?
Dann sag uns doch mal welches Heparin soviel günstiger ist.
Ohne jetzt die komplette Rote Liste durchwühlt zu haben, glaube ich es wird schwer ein wirklich günstigeres Präparat in selber Darreichungsform zu finden.
(Mal zur Info: EiInstandspreis einer Fertigspritze, natürlich ohne Füllung, macht schon mehr als 10% des Verkaufpreises aus, ohne verpflichtete Qualitätsprüfung und so netten Tests wie Media Fills (gidf))
 

Nero

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Wie billig soll er es denn noch verkaufen?

Darum geht es doch hier gar nicht, das ist ein ganz anderes Thema.

Ich spreche vom Jahr 2004. Damals haben 30 Einwegspritzen in der Apotheke Euro 500 gekostet. Das Krankenhaus hat das Medikament viel billiger bekommen.

Offensichtlich deshalb, weil das Medikament für Heimanwender konkurrenzlos war. Für den Patienten wie für die Krankenkasse brachte es einen hohen Zusatznutzen.

Im Krankenhaus aber hätte man auch das viel billigere gewöhnliche Heparin nehmen können. Also Konkurrenz. Und der Hersteller hat seine von Krankenhäusern verlangten Preise an den Markt angepasst.

Das war meine Geschichte gewesen. Dann hast Du argumentiert, so liefe das nicht, es gäbe gesetzliche Regelungen, die das verhindern.

Und jetzt wollte ich einfach von Dir wissen, welche gesetztliche Regelung das ist.

Über die Angemessenheit des Preises für Privatpatienten können wir dann später debattieren.
 

Tedious

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Wir haben aber nicht mehr 2004, sondern 2013. Inzwischen gab es zig AMG-Novellen, inzwischen AMNOG. Mag sein dass Aspirin 1905 teurer war. Heute kostet es Pfennige...
 

Nero

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Dann stelle ich die Frage allgemeiner:

Welche Regulierung gemäß derzeit gültigem AMNOG würde heute bei Innohep die beschriebene Praxis verbieten, käme es jetzt auf den Markt?

Welches Gesetz schreibt den Herstellern vor, an Krankenhäuser Medikamente nicht billiger abzugeben als an Privatpatienten, oder das Medikament an Kliniken sogar zu verschenken?
 

braegler

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Ich spreche vom Jahr 2004. Damals haben 30 Einwegspritzen in der Apotheke Euro 500 gekostet. Das Krankenhaus hat das Medikament viel billiger bekommen.
Halte ich für ein Gerücht, das war auch 2004 schon verboten, dazu kannst Du gerne mal das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) in der 2004er Fassung durchwühlen.
Denn auch das Krankenhaus erhält die Medis von einer Apotheke (einzige mögliche Ausnahme sind Krankenhausapotheken), dort kann also maximal der Apothekenzuschlag wegfallen.
Das alles ist schon lange bis aufs kleinste reguliert. Kurzinfo dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Arzneimittelpreisverordnung

und da ich gern zitiere, hier was von Dir
Noch ein Beispiel für Preisgestaltung: 30 Fertigspritzen Innohep (damals einziges für die Bandlung von Lungenembolie zugelassenes niedermolekulares Heparin) haben in der Apotheke 500 Euro gekostet. Der Arzt im Krankenhaus: Das ist nur draußen so teuer, wir bekommen es ganz billig.Grund: Im Krankenhaus könnte man auch das viel billigere normale Heparin nehmen, für den Heimanwender wäre das zu umständlich.
Ein ganz klarer Fall von Off-Label-Use wenn ein KH normales Heparin verwenden würde. Also volle Haftung für alle auftretenden Nebenwirkungen für den behandelnden Arzt.


Welches Gesetz schreibt den Herstellern vor, an Krankenhäuser Medikamente nicht billiger abzugeben als an Privatpatienten, oder das Medikament an Kliniken sogar zu verschenken?
Da brauchts kein Gesetz, da die Hersteller nicht an Krankenhäuser oder Patienten verkaufen dürfen. Geregelt im § 43 des AMG. Der Vertriebsweg ist in §47 geregelt.
Die Ausnahmen (irc) beziehen sich in erster Linie auf Seuchenschutz und Diagnostik. Was bei einigen Pharmareferenten mit Fertigarzneimittel-Muster abgelaufen ist (verschenken in grossem Rahmen) wird vom Gesetz jedoch nicht erlaubt.
 

Nero

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Halte ich für ein Gerücht, das war auch 2004 schon verboten, dazu kannst Du gerne mal das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) in der 2004er Fassung durchwühlen.
Denn auch das Krankenhaus erhält die Medis von einer Apotheke (einzige mögliche Ausnahme sind Krankenhausapotheken), dort kann also maximal der Apothekenzuschlag wegfallen.
Das alles ist schon lange bis aufs kleinste reguliert. Kurzinfo dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Arzneimittelpreisverordnung

Das läuft anders. Das Krankenhaus kauft natürlich keine Einwegspritzen, sondern den Stoff und zieht ihn dann auf eigene (besserer!) Spritzen. Preisunterschied riesig.

Ein ganz klarer Fall von Off-Label-Use wenn ein KH normales Heparin verwenden würde. Also volle Haftung für alle auftretenden Nebenwirkungen für den behandelnden Arzt.

Wieso?

Heute wird niedermolekulares Heparin in den aktuellen Leitlinien zwar empfohlen, aber auch unfraktioniertes wird genannt.

Beispiel:
Heparin-Calcium-5000-ratiopharm®
Heparin-Natrium-5000-ratiopharm®
Heparin-Natrium Braun 25000
Heparin-Natrium Braun “Multi”10000
Heparin-Natrium LEO 25000

oder hier:

HEPARIN NATRIUM 7500 FS
Überblick: Anwendungsgebiet, Erkrankung, Symptom

Thrombose, Hämodialyse, Blutgerinnungsstörung, Embolie, Lungenembolie, Venenthrombose, Thromboembolie, Verbrauchskoagulopathie, Beckenvenenthrombose, ...

http://www.chirurgie-portal.de/medi...500-fs-10-st-ratiopharm-gmbh-pzn-4395656.html

2004 war es genau umgekehrt: Innohep war das EINZIGE für die Behandlung von Lungenembolie zugelassene niedermolekulare Heparin, die Standardheparine waren alle zugelassen. Ich hatte das eigens erforscht, weil auch der Hausarzt sich über diese wahnsinnig teuren Spritzen gewundert hatte und man sich fragte, warum keine Standardheparin.

Da brauchts kein Gesetz, da die Hersteller nicht an Krankenhäuser oder Patienten verkaufen dürfen. Geregelt im § 43 des AMG. Der Vertriebsweg ist in §47 geregelt.
Die Ausnahmen (irc) beziehen sich in erster Linie auf Seuchenschutz und Diagnostik. Was bei einigen Pharmareferenten mit Fertigarzneimittel-Muster abgelaufen ist (verschenken in grossem Rahmen) wird vom Gesetz jedoch nicht erlaubt.

Irgendwie geht es doch, denke ich, vielleicht um dem Umweg über eine Studie.
Weil die Applikation eines Medikaments im Krankenhaus zu dessen Vermarktungstrategie gehören kann. Irgendwann wird der Patient nämlich auch entlassen, und im Arztbrief an den Kollegen Hausarzt steht die angewendete und zur Fortsetzung empfohlene Medikamentierung. Dann bezahlten die Kasse den Apothekenpreis, und bei geringen Herstellungskosten bedeutet das bereits einen Gewinn.

2004 mal wieder, der COX2-Hemmer Vioxx von Merck & Co. war der neue Star am Medikamentenhimmel, Pfizer hatte mit dem Konkurrenzprodukt Celebrex nachgezogen.

Sie galten bei starken rheumatischen Schmerzen als nebenwirkungsärmeres Wundermittel neben dem älteren Voltaren, welches man nur zusammen mit einem Magenschautz wie Pantoprazol nehmen sollte.

Im September 2004 wurden die Medikamente von den Herstellern zurückgerufen, Langzeitstudien hatten eine Häufung schwerer Nebenwirkungen bewiesen, darunter Schlaganfall und Herzinfarkt.

In der onkologischen Abteilung des Krankenhauses, wo der Patient lag, wurde ihm Celebrexx verordnetet als zusätzliches Schmerzmittel neben Morphin, es wurde von den Ärzten auch eine schwache tumorsuppressive Wirkung angedeutet. Später fand ich heraus: SÄMTLICHE Patienten dieser Abteilung bekamen Celebrex.

Hatten die Ärzte den Celebrex-Wahn? Ich tippt eher, die Klinik bekam das Zeug geschenkt, und das Mäntelchen war eine Studie.
 
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braegler

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Das läuft anders. Das Krankenhaus kauft natürlich keine Einwegspritzen, sondern den Stoff und zieht ihn dann auf eigene (besserer!) Spritzen. Preisunterschied riesig.
Du hast doch vom 30er Pack gesprochen, also muss der Vergleich auch dort gezogen werden. Äpfel-Birnen-Vergleich kannst Du gern ohne mein Zutun gestalten.
Ich versuchs aber mal auf einen Nenner zu bringen:
Dosierung 3500 iE entsprechen -> Preis Fertigspritze 2,62
Preis 20000iE/ml in 2ml Durchstechflasche 550 Euro -> 45 Euro / 3500iE
Preis 10000iE/ml in 5ml Durchstechflasche 495 Euro -> 34 Euro / 3500iE
Der Preisunterschied entsteht durch höhere Risiko-Beträge (geht ne Palette FS hops ist das weniger teuer als ne Palette DSF)

Ich tippt eher, die Klinik bekam das Zeug geschenkt, und das Mäntelchen war eine Studie.
Würdest Du Dich über die Rahmenbedingungen solcher Studien informieren, würdest Du nicht so tippen. Aber ich werde Abstand davon nehmen, Dir das Arzneimittelrecht zu lehren, dazu darfst Du dann gern eines meiner Seminare besuchen.
 

Nero

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Aber ich werde Abstand davon nehmen, Dir das Arzneimittelrecht zu lehren, dazu darfst Du dann gern eines meiner Seminare besuchen.

Der Anfänger-Kurs wäre eh nur die halbe Miete. Erst im Aufbau-Studium erfahre ich, wie man Rechtsvorschriften umgeht und Sanktionen vermeidet. Diese Kurse sind allerdings etwas teurer. Wie beim Steuerrecht, schätze ich: Als Finanzbeamter muss ich nur die Vorschriften kennen. Als Anwender muss ich über die Lücken und Schlupfwinkel bescheidwissen.
 
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