• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Petition 46483

War-10-ck

střelec
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Schießstand
ABER: Es gibt immer noch nicht genug freie/offene Arbeitsplätze für alle Erwerbslosen!!! Da könnt ihr rumschäumen wie ihr wollt. Da könnt ihr rumhetzen wie ihr wollt. Es sind nicht genug Arbeitsplätze da, die besetzt werden können.

Und das ist ein Grund den H4 Satz anzuheben? Verstehe nur ich den Zusammenhang nicht?
Dass es nicht genug Arbeitsstellen gibt ist schade, Alternativen kann man in den Geschichtsbücher unter DDR nachlesen. Trotzdem bekomme ich als Arbeitender auch nichts geschenkt, für jedes Bisschen Luxus das ich mir gönne hab ich gearbeitet und vorher entsprechend in der Schule und Uni rangeklotzt um mich zu qualifizieren.
H4 IST eine Übergangslösug, alles andere wäre ja wohl auch nicht sehr fair. Ich arbeite für meinen Luxus. So unfair das Leben auch ist wer keine Arbeit hat hat eben auch nicht die Möglichkeit sich den Luxus zu verdienen. Wenn auch unfair so ists nunmal. Da muss man schauen dass mehr Arbeitsplätze geschaffen werden, wie auch immer, alles andere ist Symptombekämpfung.
 

Nero

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Einer der Gründe warum ich seit 6 Wochen nicht mehr rauche, stimmt.

Aber was soll daran schlecht sein?

Und es stimmt auch, dass ich nicht einsehe wieso im H4-Satz Zigaretten drin sein sollten?

Mehr noch: Wenn Du einen Penner auf der Parkbank siehst, wie er da friedlich mit seiner Flasche hockt und sich ein Zigarettchen gönnt, wirst Du ihn hassen.

Weil er Dir vormacht, was Du verpasst, nämlich die glücklichen Augenblicke des Innehaltens.

Im Unterschied zu ihm bist Du immer am Rotieren und Vorsorgen. Die vielen Anschaffungen, die noch gestemmt werden müssen, und wenn man bedenkt, mit dem in seinem Leben verqualmten Geld hätte man sich eine Eigentumswohnung kaufen können.

Dumm nur, dass man die ganzen Anschaffungen nicht ins Jenseits mitnehmen kann. Und die Leute sterben, ohne gelebt zu haben, sie sind immer nur im Hamsterrade atemlos herumgerannt.
 

godlike

Warp drölf
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Bei Harz4 werden doch Miete, Strom und Heizung gezahlt oder? Wenn ja verstehe ich nicht recht wie man mit 391€ im Monat nicht auskommen kann :confused: So viel gebe ich im Monat aus obwohl ich ab und an Essen gehe und Bier + Tabak, Klamotten usw. davon kaufe... (wohlgemerkt ohne Miete, Auto, Fahrkarte usw.)...
 

Ruby

Just add Sun

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Bei Harz4 werden doch Miete, Strom und Heizung gezahlt oder? Wenn ja verstehe ich nicht recht wie man mit 391€ im Monat nicht auskommen kann :confused: So viel gebe ich im Monat aus obwohl ich ab und an Essen gehe und Bier + Tabak, Klamotten usw. davon kaufe... (wohlgemerkt ohne Miete, Auto, Fahrkarte usw.)...

Nein, es wird kein Strom bezahlt. Lediglich Miete und Nebenkosten im Rahmen der Richtlinien. Sollte auch nur ein Cent über den Richtlinien sein, muss der Erwerbslose diese selbst bezahlen.

Strom muss aus dem Regelsatz bezahlt werden, ebenso Versicherungen, Fahrtkosten, Essen, Trinken, Medikamente, Anziehsachen, Schuhe, Papier, Umschläge, Briefmarken, Druckerpatronen, PC, Telefon, Internet, Bewerbungskosten (werden wenn man Glück hat teilweise hinterher erstattet), Kabelgebühren... Also alles außer Miete und Nebenkosten.

Natürlich sollen offene Stellen wieder besetzt werden und dies geschieht auch tag täglich. Dass aber nicht sofort wieder jemand rein kann, wenn einer raus fällt, dürfte klar sein. So schnell geht das nicht, es sei denn, es werden jetzt Wahrsage Kugeln ausgegeben, damit man auch sofort weiß, welche Stelle denn demnächst frei wird.

Und natürlich soll sich keiner auf Hartz 4 einrichten, aber es bleibt dabei: Es gibt nicht genug offene Stellen, welche alle Erwerbslosen besetzen können.

Im übrigen kann auch nicht jeder jede offene Stelle besetzen, weil es oftmals einfach an der Ausbildung hierfür hapert. Eine erwerbslose Friseurin kann z.B. nicht Gabelstaplerfahrerin werden, wenn sie die Kenntnisse nicht hat und auch nicht den Gabelstaplerschein.

Oder ein LKW Fahrer kann auch ohne entsprechende Ausbildung nicht als Rechtsanwaltsfachangestellter oder Steuerfachangestellter arbeiten.

Klar gibts auch Quereinsteiger, aber es geht halt nicht immer und überall.

Und deswegen soll der Arbeitslosengeld II Satz also am besten noch sinken und die Leute dafür hart bestraft werden, weil sie keine passende Stelle finden?
Die Leute sollen deswegen sanktioniert werden, weil sie als LKW Fahrer (z.B.) keine Steuerfachangestellten Stelle besetzen können?
 

Nerephes

Badass No. 1
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Mehr noch: Wenn Du einen Penner auf der Parkbank siehst, wie er da friedlich mit seiner Flasche hockt und sich ein Zigarettchen gönnt, wirst Du ihn hassen.

Unterstehe Dich mir sowas zu unterstellen!

Also bei aller Friedfertigkeit die ich sonst stets bei Diskussionen anstrebe: so ein inhaltsleeres, polemisches, esoterisches Gelaber hab ich selten gehört.

Erzähle das doch mal dem Penner wenn er im Winter grade am erfrieren ist Du .....!

Genau wie ich rotiert er auch und ist am Versorgen! Im Unterschied zu mir geht's bei mir um zusätzlichen Luxus wärend es bei ihm um einen Platz zum schlafen, was zu fressen oder eine Flasche Schnaps geht.

Klar die arme Socke stinkt gern wie toter Iltis und erfüllt seinen Lebenstraum als Obdachloser. Und trinken tut er nicht wegen seinen Problemen und um all das auszuhalten. Nein in der versifften Mariacron Flasche ist in Wahrheit ein '67er Chardonnay.

Du spielt das Leid und die Not dieser Menschen mit solch bekloppten, unüberlegten Aussagen runter, also überleg Dir zukünftig was du da schreibst, bevor Du wieder sowas ins Forum klatscht.

Woa, bei sowas könnte ich echt wild werden!
 
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godlike

Warp drölf
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Strom muss aus dem Regelsatz bezahlt werden, ebenso Versicherungen, Fahrtkosten, Essen, Trinken, Medikamente, Anziehsachen, Schuhe, Papier, Umschläge, Briefmarken, Druckerpatronen, PC, Telefon, Internet, Bewerbungskosten (werden wenn man Glück hat teilweise hinterher erstattet), Kabelgebühren... Also alles außer Miete und Nebenkosten.
Sorry, aber das sollte von 391€ durchaus möglich sein. Zumindest wenn man etwas aufs Geld achtet. Zu bequem darf man es ja auch nicht haben, sonst bekommt man den Arsch gar nicht mehr hoch. Addiere ich das alles zusammen komme ich vielleicht auf ~300€ im Monat. Der Rest ist purer Luxus... (ginge ich z.b. gar nicht mehr essen käme ich locker mit 50 € (oder noch mehr) im Monate weniger aus)...
 

Ruby

Just add Sun

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Sorry, aber das sollte von 391€ durchaus möglich sein. Zumindest wenn man etwas aufs Geld achtet. Zu bequem darf man es ja auch nicht haben, sonst bekommt man den Arsch gar nicht mehr hoch. Addiere ich das alles zusammen komme ich vielleicht auf ~300€ im Monat. Der Rest ist purer Luxus... (ginge ich z.b. gar nicht mehr essen käme ich locker mit 50 € (oder noch mehr) im Monate weniger aus)...

Da hätte ich gerne mal deine Aufteilung der Kosten.

Ich bin sehr gespannt.
 

godlike

Warp drölf
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Klaro: 50€ Strom, 150€ Essen (koche alles Frisch und immer auch etwas auf Vorrat, da ginge sicher auch nur 100€ wenn man sich mühe gibt), ~50€ Essen gehen, 25€ Alkohol/Bier (:d) und vllt 25€ für Klamotten. wären bis da hin ~300€ dann noch Kleinkram wie Tabak (ca. 1 Packung im Monat, mal ein Eis, oder Kaffee und Kochen) Dann noch Internet + Handy. Sagen wir das sind so ~ 330 bis 360€. Versicherung hab ich keine. Der Rest sind andere Sachen. Miete, Auto usw. Das soll die Grundsicherung darstellen. Da muss man dann eben die Bohnen/Linsen selber einweichen, den Pizzateig selber machen. Alles andere ist eben Luxus und hat daher imho nicht viel mit zu tun.

PS: Ich war auch mal längere Zeit erwerbslos. Da gab es noch kein Harz4. Damals hatte ich stolze 150DM im Monat für Alles. Sprich Essen, Trinken, Benzien, Weggehen, Klamotten. Einzig die Miete haben meine Eltern finanziert. Klar musste ich den Gürtel verdammt eng schnallen, andererseits war die Motivation aus dieser Scheiße auszubrechen verdammt hoch :o:p

PPS: Meines Wissens können Bewerbungskosten sowie auch Fahrtkosten erstattet werden. Man muss sich aber halt drum kümmern, sprich alles dokumentieren.

PPPS: Als ich die Schnauze voll hatte waren pro Woche so 20 bis 30 Bewerbungen angesagt. Nach nem Monat hatte ich sogar zwei Jobs zur Auswahl :D
 

DJ Xtended

Tonmeister

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Vorrangig gilt: Artikel 12 GG

Da muss man schauen dass mehr Arbeitsplätze geschaffen werden, wie auch immer, alles andere ist Symptombekämpfung.
Dann lass mal hören wo die herkommen.

Und jetzt mal was grundsätzliches: Es geht hier nicht darum, fröhliches Hartz 4 Bezieher bashing zu betreiben, sondern einzig und allein darum, Leute für die Petition zu mobilisieren! Die Stammtischfraktion möge bitte weiter bei ihrer Meinung bleiben - das ist euer gutes Recht. Es geht mir nicht darum, Leute zu bekehren - dafür ist die Kirche da. :rolleyes: Wer meint er muss seine Weisheiten aus den BA Statistiken oder der BILD nehmen - Bitteschön. Wer meint, vom Regelsatz kann man gut leben, am besten noch in Urlaub fahren, sich Luxusgüter leisten oder ähnliche Märchen - Bitteschön. Wer meint, alle Hartzer sind Vollassis, Sozialschmarotzer, Abschaum oder was weiß ich - Bitteschön. Diejenigen, die schon mal H4 hatte (egal ob Vollbezug oder Aufstocker), kennen die Realität. Es ist nur leider schade, wie die allgemeine Meinung von oben runter diktiert wird. Aber so ist es ja auch am einfachsten: Augen vor der Realität verschließen und immer schön nach unten treten - damit ist der Deutsche ja vertraut. Armes Deutschland...
Gerne zitiere ich den Artikel 20 des Grundgesetzes: (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Allein der jährliche Anstieg der Klagen vor den Sozialgerichten und deren hohen Erfolgsquoten zeigt deutlich, dass Entscheidungen in den Jobcentern auf gut Glück oder gar willkürlich getroffen werden. Die Leidtragenden sind die Klagenden und die Steuerzahler, welche für die Kosten dieser "Fehler" aufkommen müssen.
Wir kämpfen nicht gegen Etwas – sondern für Etwas. Für den Versuch des Erhalts unserer Demokratie, für den Versuch des Erhalts von Menschenrechten und der Menschenwürde sowie für die Einhaltung unseres Grundgesetzes in den Jobcentern.

Hier die Kurzfassung für alle Nichtjuristen:

Der Staat hat laut Verfassung die Pflicht für eine Menschenwürdige Existenz zu sorgen. Das umfasst im Falle von Hilfbedürftigen auch den minimalen Lebensunterhalt. Daraus ergibt sich de facto ein Grundrecht. Über die Höhe dieses Existenzminimums steht dem Staat ein gewisser Ermessensspielraum zu. Ist die Höhe aber einmal festgelegt, darf sie nicht unterschritten werden. Jobcenter-Sanktionen sind daher verfassungswidrig. Grundrechte dürfen nach Artikel 19 Grundgesetz in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden.

Und hier die Langfassung (ist viel Text aber für Interessierte äußerst aufschlußreich) von Dipl.-Ing. Ulrich Engelke:

Begründung der Verfassungswidrigkeit von Einschränkungen des Existenzminimums durch das Zweite Sozialgesetzbuch (Sanktionen nach § 31 SGB-II) auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von Dipl.-Ing. Ulrich Engelke.

Im ersten Leitsatz des Urteils des BVerfG wird ein Grundrecht auf ein Existenzminimum definiert. Man muss jedoch feststellen, dass diese neue Grundrechtsdefinition bisher nur sehr selten wahrgenommen wird. In der Gesellschaft ist sie längst noch nicht angekommen. Von den herrschen politischen Kräften wird sie nicht nur ignoriert, sondern gezielt hintertrieben. Vor allen Dingen wird durch die massive Verhetzung von Hilfebedürftigen ein breiter gesellschaftlicher Konsens gegen die Umsetzung in die Sozialgesetzgebung erzeugt. Beispiele für Verhetzungskampagnen sind Westerwelles Äußerungen über „spätrömische Dekadenz“ und die perfekt unterschwellig wirkende und meisterhafte Formulierung der Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel, die immer mal wieder von „Arbeitsanreizen“ spricht.

Das hat Methode, denn Sanktionen erzeugen Druck auf den „Arbeitsmarkt“, machen Lohnabhängige gefügig und schwächen unsere Gewerkschaften. Auch deswegen ist Deutschland Lohndumpingweltmeister. Die Arbeitnehmer in Deutschland haben Angst davor selbst in Hartz-IV zu geraten und trotzdem sind viele für Sanktionen. Die Verhetzung hat die Gesellschaft bereits gespalten und vernichtet das Gefühl füreinander. Man sieht nicht hin, wenn Mitbürger unter Zwang und Zwangsarbeit leiden müssen oder wenn etliche die Wohnungen verloren haben und auf der Straße leben müssen. Dies betrifft vor allen Dingen Jugendliche.

Die Menschenverächter sind gnadenlos. Es geht um Profit. Vielleicht ist es aber auch die pure Lust an der Vernichtung von Existenzen - dies alles im Gegensatz zur Verpflichtung des Staates, für das neu definierte Grundrecht einer materiellen Existenzsicherung aktiv und vorauseilend zu sorgen. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung wird beschädigt. Das ungehemmte Aufblühen der Hetzkampagnen nach dem Urteil zeigt, dass Vorsatz besteht. Die Herrschenden sind sich der
Verfassungswidrigkeit von Sanktionen sehr wohl bewußt. Sie bilden eine eingeschworene Mafia mit den Profiteuren.

Begründung der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen nach SGB-II:
Mit Beschluss vom 09. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Bemessung der Regelsätze für Hilfebedürftige nicht den grundgesetzlichen Ansprüchen genügt.

Zitat aus dem Urteilsspruch:
1. § 20 Absatz 2 1. Halbsatz und Absatz 3 Satz 1, § 28 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 1. Alternative, jeweils in Verbindung mit § 20 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch in der Fassung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (Bundesgesetzblatt I Seite 2954), § 20 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 24. März 2006 (Bundesgesetzblatt I Seite 558), § 28 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 1. Alternative in Verbindung mit § 74 Sozialgesetzbuch Zweites Buch in der Fassung des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 2. März 2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 416), jeweils in Verbindung mit § 20 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch in der Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20. Juli 2006 (Bundesgesetzblatt I Seite 1706), sowie die Bekanntmachungen über die Höhe der Regelleistung nach § 20 Absatz 2 und § 20 Absatz 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch vom 1. September 2005 (Bundesgesetzblatt I Seite 2718), vom 20. Juli 2006 (Bundesgesetzblatt I Seite 1702), vom 18. Juni 2007 (Bundesgesetzblatt I Seite 1139), vom 26. Juni 2008 (Bundesgesetzblatt I Seite 1102) und vom 17. Juni 2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 1342) sind mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz unvereinbar.

Das BVerfG hat weiterhin festgelegt, wie die Ansprüche Hilfebedürftiger zu ermitteln sind.
Zitat des dritten Leitsatzes:

Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.

Im weitgehender gesellschaftlicher Übereinstimmung wird das Urteil des BVerfG vorwiegend so aufgefaßt, als wäre ausschließlich über die Höhe des Regelsatzes für Hilfebedürftige entschieden worden. Dem steht jedoch gegenüber, dass die Festlegung der Höhe grundsätzlich nur dann durch das BVerfG möglich ist, wenn grundgesetzliche Ansprüche auf die Hilfe bestehen. Denn ohne eine Verpflichtung zur Existenzsicherung würde es sich um eine freiwillige Leistung der Bundesrepublik Deutschland für seine hilfebedürftigen Bürger handeln. Darüber hätte das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht zu befinden. Das Bundesverfassungsgericht hat den grundgesetzlichen Anspruch auf das Existenzminimum in seinem Urteil umfänglich begründet. Er wird in den vier Leitsätzen des Urteils den Bemessungskriterien vorangestellt. Zuerst der Anspruch, dann die Festlegung der Höhe. Das ist die Konsistenz des Urteils.

Der erste Leitsatz beschreibt den allgemeinen Anspruch (auf ein menschenwürdiges Existenzminimum) und formuliert ein Grundrecht. Die Ausführungen des BVerfG beim ersten Leitsatz sind eindeutig und bedürfen keiner Kommentierung

Zitat 1. Leitsatz:
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

Im zweiten Leitsatz werden Spezifikationen der Ausgestaltung des Existenzminimums aufgeführt.

Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.

Die Spezifikationen des zweiten Leitsatzes zum Grundrecht sind im Einzelnen auflösbar:

1. Auf das Grundrecht besteht ein absoluter Anspruch. Es ist daher nicht einschränkbar. Sanktionen, durch § 31 im SGB-II formuliert, werden durch den absoluten Anspruch ausgeschlossen und praktisch verboten.

2. Der Anspruch wird nochmals bekräftigt. Er ist „unverfügbar und muss eingelöst werden“. Er ist daher nicht einschränkbar und die Existenzsicherung muss gewährleistet sein. Ausnahmen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

3. Das Grundrecht wird vom Gesetzgeber konkretisiert. Er hat es gemäß der im dritten Leitsatz genannten und oben bereits aufgeführten Spezifikationen transparent zu bestimmen.

4. Es ist stetig zu aktualisieren. Gründe könnten Preiserhöhungen oder sich allgemein höhere Lebensstandards in der Gesellschaft auch mit neueren technischen und allgemein „breit" verwendeten Entwicklungen (bestehende Lebensbedingungen) sein. Dann wäre der Regelsatz in der Höhe entsprechend anzupassen.

5. Der Gesetzgeber besitzt einen Gestaltungsspielraum. Dieser Spielraum darf aber nicht so verstanden werden, dass dadurch eine rechtliche Öffnung für Sanktionsmöglichkeiten erfolgt. Dagegen sprechen zwei Gründe. Erstens setzt der erste Leitsatz eine (absolute) Haltelinie dagegen und zweitens wird unter Randziffer 133 explizit zum Gestaltungsspielraum klargestellt, dass er sich ausschließlich auf eine allgemeine Spezifikation bezieht, vergl. Kommentierung von Randziffer 133 weiter unten. Anm.: Ohne weitere Erläuterungen ist die Formulierung jedoch mißverständlich.

Die Leitsätze stellen das Grundrecht auf ein Existenzminimum zusammenfassend an den Anfang. In der Begründung des Urteils wird zum Anspruch dann rechtlich umfassender ausgeführt. Die Texte der ersten beiden Leitsätze sind erkennbar (zusammenfassend verkürzter) Bestandteil der Begründungen unter Randziffer 133.

Zitat Randziffer 133
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 40, 121 <133>; 45, 187 <228>; 82, 60 <85>; 113, 88 <108 f.>; Urteil vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 u.a. -, juris, Rn. 259). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch. Das Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG wiederum erteilt dem Gesetzgeber den Auftrag, jedem ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern, wobei dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum bei den unausweichlichen Wertungen zukommt, die mit der Bestimmung der Höhe des Existenzminimums verbunden sind (vgl. BVerfGE 35, 202 <236>; 45, 376 <387>; 100, 271 <284>). Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.

Unter Randziffer 133 wird direkt ausgeführt, dass der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers sich auf die unausweichlichen Wertungen bezieht, die mit der Bestimmung der Höhe des Existenzminimums verbunden sind und allgemeingültig für sämtliche Hilfebedürftige gelten.

Zitat aus Randziffer 133 zum Gestaltungsspielraum:
Das Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG wiederum erteilt dem Gesetzgeber den Auftrag, jedem ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern, wobei dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum bei den unausweichlichen Wertungen zukommt, die mit der Bestimmung der Höhe des Existenzminimums verbunden sind.

Diese Festlegung schließt damit eine willkürlich auf den Einzelnen bezogene Unterdeckung aus und bestätigt die oben vorgetragene Kommentierung der Leitsätze, dass der freie Gestaltungsraum für Sanktionen nicht nutzbar ist. Wertungen sind beispielsweise die genaue Festlegung der Teilhabemöglichkeiten, die Ausstattung der Wohnung, Anspruch auf übliche technische Geräte usw.. Anm.: Das Bundesverfassungsgericht hat keinen Katalog aller Mindestansprüche aufgestellt. Auch wenn der Gesetzgeber einen freien Gestaltungsspielraum besitzt, bleibt er doch an die Gewährleistung des Existenzminimums (Grundrecht) gebunden. Dies schließt beispielsweise auch eine Teilhabe am kulturellen Leben usw. ein und beschränkt sich nicht auf das ausschließlich Physische.

In der vorliegenden Berechnung des Regelsatzes ist eine freiwillige Leistung jedoch nicht zu erkennen. Die Leistungen sind so niedrig angesetzt, dass man annehmen kann, dass höchstens das grundgesetzliche Mindestmaß erfüllt ist. Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht - denn einige Sozialgerichte sind der Auffassung, die Regelsätze seien zu niedrig bemessen - sind anhängig. Im übrigen müßte zur Ausschöpfung eines eventuellen Sanktionsspielraumes eine freiwillige Leistung des Gesetzgebers in der Berechnung des Regelsatzes ausgewiesen sein. Ein Sanktionsspielraum ist jedoch durch das Fehlen der Definition der freiwilligen Leistung nicht bestimmt. Mit der Begründung des Gestaltungspielraumes zu sanktionieren, wäre deshalb verfassungsrechtlich nicht möglich. Gegebenenfalls wäre es verfassungsrechtlich zu überprüfen.

Das Bundesverfassungsgericht stellt an die Zahlung von Leistungen an Hilfebedürftige bestimmte Bedingungen. Sie besitzen dann unabweisliche Ansprüche, wenn keine Mittel aus Erwerbstätigkeit oder Vermögen vorhanden sind und keine Zuwendungen Dritter erfolgen.
Zitat Randziffer 134:
a) Art. 1 Abs. 1 GG erklärt die Würde des Menschen für unantastbar und verpflichtet alle staatliche
Gewalt, sie zu achten und zu schützen (vgl. BVerfGE 1, 97 <104>; 115, 118 <152>). Als Grundrecht ist die Norm nicht nur Abwehrrecht gegen Eingriffe des Staates. Der Staat muss die Menschenwürde auch positiv schützen (vgl. BVerfGE 107, 275 <284>; 109, 279 <310>). Wenn einem Menschen die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil er sie weder aus seiner Erwerbstätigkeit, noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter erhalten kann, ist der Staat im Rahmen seines Auftrages zum Schutz der Menschenwürde und in Ausfüllung seines sozialstaatlichen Gestaltungsauftrages verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen dafür dem Hilfebedürftigen zur Verfügung stehen. Dieser objektiven Verpflichtung aus Art. 1 Abs. 1 GG korrespondiert ein Leistungsanspruch des Grundrechtsträgers, da das Grundrecht die Würde jedes individuellen Menschen schützt (vgl. BVerfGE 87, 209 <228>) und sie in solchen Notlagen nur durch materielle Unterstützung gesichert werden kann.

Kommentierung von Randziffer 134:

1. Allgemeines
In der Begründung wird ausgeführt, dass der Gesetzgeber die Menschenwürde „positiv“ zu
schützen hat. Er ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Hilfebedürftige über die materiellen Existenzgrundlagen verfügen. Dieser Verpflichtung ist die Bundesrepublik Deutschland bisher nicht nachgekommen, denn die Sanktionsmöglichkeiten hätten weitestgehend aufgehoben werden müssen. Sanktionen sind nur in den Fällen möglich, bei denen das Existenzminimum überschritten ist, vergl. nachfolgende Kommentierung in den Punkten 2. bis 4..

2. Erwerbstätigkeit
Einkommen aus Erwerbstätigkeit werden bis auf die Freibeträge auf die Leistungen angerechnet. Sanktionierbar wären Freibeträge bei Erwerbstätigkeit, da sie über das Existenzminimum hinausgehen.

3. Vermögen
Vermögen über den geschützten Bereich hinaus werden bereits mit Leistungszahlungen verrechnet. Es bliebe ein Zugriff auf das Restvermögen. Es wäre jedoch verfassungsrechtlich zu prüfen, ob dann Gleichheitsgrundsätze verletzt würden. Eine bestimmte, individuell beispielsweise durch Wohneigentum noch weiter differenzierbare Menge, ist zur Sicherung persönlicher Lebensumstände jedoch erforderlich. Es ist niemandem zumutbar, mit dem „Damoklesschwert“ eines finanziellen unvorhersehbaren Bedarfs zu leben. Es entspricht der Natur des Menschen, Sicherheiten aufzubauen. Die Wegnahme dieser Sicherheiten beeinträchtigt die grundgesetzlich geschützte Würde des Menschen und bedürfte der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Im übrigen ist dieser Fall im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch nicht bestimmt. Eine Sanktion mit dem Verweis auf Vermögen wäre wegen der Unbestimmtheit bereits daher verfassungsrechtlich bedenklich.

4. Zuwendungen Dritter
Zuwendungen Dritter können nicht verfügt werden. Nur tatsächliche freiwillige Leistungen Dritter zum Lebensunterhalt könnten verrechnet werden. Unter Randziffer 135 werden die Ansprüche blockmäßig aufgeschlüsselt Dies bezieht sich auf die Ermittlung der Höhe des Regelsatzes und nicht auf den Anspruch. Auf ein Zitat und einen Kommentar kann daher verzichtet werden.

Unter Randziffer 136 wird klargestellt, dass die Leistungen durch einen gesetzlichen Anspruch zu sichern sind. Auf freiwillige Leistungen des Staates oder Dritter darf nicht verwiesen werden. Auch hier wird bestimmt, dass der Staat zur Sicherung des Existenzminimums verpflichtet ist.

Zitat Randziffer 136:
c) Die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums muss durch einen gesetzlichen Anspruch gesichert sein. Dies verlangt bereits unmittelbar der Schutzgehalt des Art. 1 Abs. 1 GG. Ein Hilfebedürftiger darf nicht auf freiwillige Leistungen des Staates oder Dritter verwiesen werden, deren Erbringung nicht durch ein subjektives Recht des Hilfebedürftigen gewährleistet ist. Die verfassungsrechtliche Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums muss durch ein Parlamentsgesetz erfolgen, das einen konkreten Leistungsanspruch des Bürgers gegenüber dem zuständigen Leistungsträger enthält. Dies findet auch in weiteren verfassungsrechtlichen Grundsätzen seine Stütze. Schon aus dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip ergibt sich die Pflicht des Gesetzgebers, die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 108, 282 <311> m.w.N.). Dies gilt in besonderem Maße, wenn und soweit es um die Sicherung der Menschenwürde und der menschlichen Existenz geht (vgl. BVerfGE 33, 303 <337>; 40, 237 <249>). Zudem kann sich der von Verfassungs wegen bestehende Gestaltungsspielraum des Parlaments nur im Rahmen eines Gesetzes entfalten und konkretisieren (vgl. BVerfGE 59, 231 <263>). Schließlich ist die Begründung von Geldleistungsansprüchen auch mit erheblichen finanziellen Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte verbunden. Derartige Entscheidungen sind aber dem Gesetzgeber vorbehalten. Dafür reicht das Haushaltsgesetz nicht aus, weil der Bürger aus ihm keine unmittelbaren Ansprüche herleiten kann (vgl. BVerfGE 38, 121 <126>).

Unter Randziffer 137 erfolgt ein weiterer und der letzte Bezug auf den Anspruch eines Grundrechtsträgers
auf die Gewährleistung des Existenzminimums durch den Staat. Es wird hier betont, dass stets der gesamte existenznotwendige Bedarf gedeckt sein muss. Zeitweilige Unterschreitungen durch Hartz IV Sanktionen werden auch durch diese Formulierung nochmals ausgeschlossen.

Zitat Randziffer 137:
Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (vgl. BVerfGE 87, 153 <172>; 91, 93 <112>; 99, 246 <261>; 120, 125 <155 und 166>). Wenn der Gesetzgeber seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Bestimmung des Existenzminimums nicht hinreichend nachkommt, ist das einfache Recht im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrig.

Die Begründung unter Randziffer 148 führt aus, dass das Existenzminimum durch den Regelsatz und weitere Leistungen dargestellt wird. Das Grundrecht wird materiell konkretisiert. Eine Unterdeckung von Regelsatz, Kosten der Unterkunft und weiterer zum Existenzminimum gehörender Leistungen ist in Verbindung mit den obigen Begründungen nicht zulässig.

Zitat Randziffer 148:
a) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts dient nach der Definition in § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II a.F. beziehungsweise in § 20 Abs. 1 SGB II n.F. sowohl dazu, die physische Seite des Existenzminimums sicherzustellen, als auch dazu, dessen soziale Seite abzudecken, denn die Regelleistung umfasst in vertretbarem Umfang auch die Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben. Anderen von der verfassungsrechtlichen Garantie des Existenzminimums umfassten Bedarfslagen wird im Sozialgesetzbuch Zweites Buch durch weitere Ansprüche und Leistungen neben der Regelleistung Rechnung getragen. Die Absicherung gegen die Risiken von Krankheit und Pflegebedürftigkeit wird durch die Einbeziehung von Arbeitslosengeld II- und Sozialgeldempfängern in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a und § 10 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a und § 25 SGB XI und die Leistungen zur freiwilligen bzw. privaten Kranken- und Pflegeversicherung nach § 26 SGB II gewährleistet. Besonderer Mehrbedarf wird zum Teil nach § 21 SGB II gedeckt. § 22 Abs. 1 SGB II stellt die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem individuellen Bedarf sicher.

Zusammenfassung
- Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 09.02.2010 nicht nur über die Höhe der beklagten Regelsätze entschieden, sondern hat darüber hinaus als Voraussetzung der Bestimmbarkeit der Regelsatzhöhe ein neues Grundrecht auf die Gewährleistung des Existenzminimums definiert.

- Die Bundesrepublik Deutschland hat „positiv“, d. h. aktiv und vorauseilend in der Gesetzgebung dafür zu sorgen, dass jedem Hilfebedürftigen die materiellen Voraussetzungen für ein Leben in Würde stets gegeben sind. Einschränkungen sind absolut ausgeschlossen. Diesem Auftrag ist der Gesetzgeber bisher nicht nachgekommen. Eine neue Grundrechtsdefinition erteilt dem Gesetzgeber einen Auftrag auf die gesetzliche Ausformung.

- Grundrechte dürfen nach Artikel 19 Grundgesetz in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden. Die Sanktionsregelungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch steht im völligen Gegensatz dazu. Auch nicht ansatzweise wird dem Grundrecht im Vollzug des SGB-II entsprochen. Auf eine weitere umfassende Begründung der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen von Isabel Erdem und dem Bundesgerichtshofrichter a. D. Wolfgang Neskovic vom April 2012 in der Zeitschrift „Die Sozialgerichtsbarkeit“ wird verwiesen.
 

Ruby

Just add Sun

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@ godlike:

Ihhh, Wäschst du dich niemals? Putzt du niemals deine Bude? Nimmst du kein Deo?

Geld für Hygienemittel/Waschmittel fehlt.
Geld für nicht alkoholische Getränke fehlen.
Geld für Versicherung fehlt.
Geld für med. Versorgung wie Medikamente fehlt.
Geld für Bewerbungen fehlt. (die man vorschießen muss)
Geld, was man ansparen muss für Neuanschaffungen fehlt.
...

Kriege ich jetzt bitte noch einmal eine vernünftige Aufstellung?
 

godlike

Warp drölf
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Natürlich wasche ich mich, das ist doch klar! Bei den 150€ ist das aber dabei. Duschgel brauche ich ca. 2 Flaschen pro Monat. Sind ~2,20. Dann noch mal ~5€ für das restliche Putzmittel. Medikamente brauche ich gar keine. Versicherung habe ich auch keine (außer die gesetzliche Krankenversicherung), nicht alkoholische Getränke ist bei mir Wasser aus dem Wasserhahn usw.

Tut mir ja auch Leid das ich nicht mehr Geld brauche :unknown: Das mit den Neuanschaffungen stimmt aber natürlich, da gebe ich dir recht. Aber da wäre ich genau so am Arsch und könnte einfach nix neues kaufen um Zweifelsfall.

Ich will hier auch niemanden verurteilen, kann nur nicht ganz verstehen wie man mit knappen 400@ im Monat nicht auskommen kann.

Was ist eine vernünftige Aufstellung? Eine die dir zusagt?
 

Ruby

Just add Sun

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Eine vernünftige Aufstellung der monatlichen Kosten. Das kriegst du sicher zusammen. Ich geb dir nen Tipp:

Strom: 50 Euro
Hygiene und Putzzeug: 7,50 Euro
Essen: 150 Euro
Internet/Telefon/Briefmarken:
Fahrtkosten: ??
Ansparungen für Klamotten: ??
Ansparungen für Schuhe: ??
Ansparungen für Haushaltsgeräte: ??
usw.

Hast du einen eigenen Haushalt? Und dann keine Haftpflicht und Hausrat Versicherung? Na dann viel Spaß wenn du mal einen Wasserschaden oder irgendwas anderes verursachst. Wird teuer werden.


Im übrigen geht es hier hauptsächlich um Sanktionen, wo halt keine 391 Euro mehr vorhanden sind, sondern rund 100 Euro pro Monat bei einer 30 % Sanktion bzw. über 30 Euro weniger bei einer 10 % Sanktion WENIGER.
 

godlike

Warp drölf
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Das hab ich dir oben schon alles aufgelistet. Ja ich habe einen eigenen Haushalt. Die 150€ beinhalten ALLE meine Einkäufe. Ja auch mit Hygiene und Putzzeug! Und nein, ich habe keine Hausrat Versicherung. Das ist Luxus den ich mir leider nicht leisten kann. Das mit den Ansparungen habe ich auch schon erwähnt. Wenn da was kauptt geht und ich habe keine Kohle hab ich ein Problem, ja. Schuhe und Klamotten sind bei mir eigentlich nicht der Rede wert. Dafür gebe ich im Jahr ~50 bis 100€ aus (meine momentanen Schuhe haben 19€ im Marktkauf gekostet :D). Wie gesagt kenne ich mein Gehalt, ich weiß was für Miete weg geht, fürs Auto, für Fahrkarte (für was braucht ein H4 Empfänger denn eine regelmäßige Monatskarte oder gar ein Auto!?). Für die reine Grundversorgung würde mir auf jeden Fall 391€ reichen. Aber gut, wenn du das nicht schaffst kann ich nix dran ändern. Im Gegensatz zu anderen Ländern, wo du selten dämlich aus der Wäsche schauen würdest wenn du deine Arbeit verlierst, geht es hier m.M. ohne Probleme. Wie auch schon erwähnt habe ich selber eine ganze Weile auf Sparflamme gelebt.

Aber da das hier eh wieder nur ein Seitenlanges Geheule, gegenseitiges aufwiegen usw. gibt wende ich mich dann doch lieber sinnvolleren Aufgaben des Lebens zu. Sanktionen wegen jedem Scheiß müssen nicht sein, das große Jammern weil man keine 50mbit Leitung finanzieren kann aber auch nicht.

tschüssi :coffee:
 

Ruby

Just add Sun

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Wozu ein Erwerbsloser eine Fahrkarte braucht? Um zu Vorstellungsgesprächen zu fahren, um zu den Maßnahmestandorten zu fahren, um die Termine beim Jobcenter wahrnehmen zu können, um mal ab und zu Freunde zu besuchen (ist das jetzt Luxus?), um Einkäufe zu tätigen, um zum Arzt zu fahren...

Und wie schon so oft geschrieben: Es geht jetzt nicht primär um die Höhe des Regelsatzes, sondern um Sanktionen. Diese verringern den Regelsatz.

Regelsatz > Regelsatz minus Sanktion
 

bevoller

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@bevoller: Ich kenne keine H4 Empfänger näher. Ist im Regelsatz nicht etwas für Telefon&Internet vorgesehen? Ein PC ist ja auch keine wirklich bahnbrechend teure Anschaffung.
Google kaputt?
http://www.hartz-4.people-goes-online.de/ALG II Regelsatz aufgeschluesselt.htm
Telekommunikation: rund 32,-€. Wäre ich Hartzer, würde mir die Telekom jeden Monat entweder eine dicke fette Mahnung schreiben (lassen vom Inkasso-Unternehmen) und/oder den Anschluss abklemmen. Als Bestandskunde mit handelsüblichem DSL 16k Entertain darf ich nämlich rund 55,-€ monatlich zahlen. Ich läge allerdings auch mit einem aktuellen Vertrag ein paar Euros über den 32,-€.

"Telekommunikation" schließt übrigens auch Briefpost ein, für die gibt es nämlich nichts gesondert im Regelsatz. Man kann sich die Kosten für Bewerbungen zwar erstatten lassen, muss allerdings in Vorleistung treten.

Was die Anschaffungskosten angeht, muss ich dir übrigens auch widersprechen. Um eine Bewerbung zu schreiben, benötigt man neben dem PC schließlich noch Drucker und Tinte (Tinte als laufende Kosten). Wenn man nichts übrig hat, sind selbst 200-300,-€ für einen PC zu viel. Und davon hat man noch nicht mal Monitor und Drucker angeschafft.
Merkwürdig finde ich allerdings, dass die tatsächlichen Kosten immer "kleingerechnet" werden. - Oder manchmal das Hartzer-Gehalt aufgestockt wird. Noch sind es ja keine 391,-€

Strom wird eh bezahlt, da den PC im Minat mal für 5 Stunden laufen zu lassen sind Centbeträge.
Richtig... aus dem Regelsatz. Strom wird nämlich eben nicht bezahlt!

@Destiny666:

Selbst ein HighEnd PC verbraucht im Idle Zustand vllt 130W, wenn man dann hypothetisch von 150W ausgeht und dies mal 40h im Monat bei 30ct/kWh dann sind das ganze 1,80€, wirklich enorm, manch Einer muss dafür sein ganzes Leben arbeiten...


Grade im Internet geschaut, der Preis für eine Seite s/w kostet stolze 0,05€/Seite also bei 20 Bewerbungen * 2 Seiten = 2€ + 3,90 Versandkosten
Selber Bewerbungen schreiben, dann weiß man auch, wovon man redet. Üblicherweise verschickt man seine Bewerbung in einer Versandtasche mitsamt Bewerbungsmappe. Wie du da auf 0,05€ kommen willst, musst du mal vorrechnen.
40 Std. pro Monat sind übrigens nicht ausreichend, um sich Stellen herauszusuchen und sinnvoll zu bewerben.

So... muss leider weg, mal schauen, was sich hier noch ansammelt. Gibt bestimmt noch einige Antworten, auf die man etwas erwidern könnte. ;)
 
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Munro

NGBler

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Im Gegensatz zu anderen Ländern, wo du selten dämlich aus der Wäsche schauen würdest wenn du deine Arbeit verlierst, geht es hier m.M. ohne Probleme.

Die Keule hast du nun aber wirklich nicht nötig, du hast deinen Standpunkt auch so schon ganz gut vertreten. Wenn ich genauer hinsehe, kann ich mich deinem Standpunkt aber nicht anschließen, außer dem Teil, dass ein "normaler" Mensch (ohne Handicaps) in Deutschland auch mit sehr wenig Geld überlebt. Aber das kann nicht das Kriterium sein für die Unterstützung der (temporär) wirtschaftlich Schwachen unserer Gesellschaft. Wenn es ums reine Überleben geht, höchstens noch gepaart mit dem Funktionieren-Sollen auf dem Arbeitsmarkt, genügt das Kasernieren der Arbeitslosen. Fürs Überleben braucht natürlich auch niemand eine Monatsfahrkarte für den Nahverkehr oder ein Auto. Für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist Mobilität hingegen notwendig, oft nicht billig, oft nicht mit dem Fahrrad oder Mofa möglich.

Und so geht das weiter. Es ist sicherlich bewundernswert, wie du es schaffst, mit sehr wenig Geld zurecht zu kommen, und wahrscheinlich führst du auch ein recht glückliches Leben, hoffe ich zumindest für dich. Trotzdem reden wir bei Sozialleistungen und ihrer Höhe über Leistungen, die für die Allermeisten Menschen ausreichend sein müssen für das, was wir unter dem soziokulturellen Existenzminimum verstehen. Wenn du (vermutlich nicht freiwillig) darunter lebst, leite daraus bitte nicht ab, dass es deswegen keinen Handlungsbedarf gibt.
 

fkr

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Internetanschlüsse bekommt man auch weitaus günstiger. Einen PC inkl. Monitor (TFT!) bekommst du ohne Probleme für 100 Euro. Und der kann weitaus mehr als nur Office. Laserdrucker: Einmalig 50 € Toner für >2500 Seiten kostet weniger als 20 Euro.

Und ja, da spreche ich aus Erfahrung. Mein Drucker hat genau 0 Euro gekostet, den ich im Moment verwende, da ich ihn vor dem Elektroschrott bewahrt habe. Mit dem Toner für 16,99 von Ebay habe ich laut Druckerstatistik über 3500 Seiten bisher bedruckt. Und die sind auch fast alle mit kompletten Texten und Abbildungen bedruckt.

Dies soll nur eine nüchterne Auflistung sein. Es muss nicht der HP-Designjet sein, wenn man Bewerbungen druckt.
 
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