[Netzwelt] kinox.to- und Boerse.bz Bust: Großrazzia gegen mutmaßliche Betreiber

Vorige Woche kam es in der Nähe von Lübeck zu einem Einsatz einer Polizeispezialeinheit bei zwei noch im Elternhaus lebenden Brüdern (25 und 21 Jahre alt), denen man unter anderem, jedoch vor allem den Betrieb des Streaming-Portals kinox.to vorwirft. Beide Brüder waren nicht anwesend und befinden sich derzeit auf der Flucht. Zwei weitere Haussuchungen fanden in Düsseldorf und Neuss statt, wo man jeweils einen mutmaßlichen Mittäter verhaftete. Außerdem wurden bei einem Zahlungsdienstleister in Berlin "Vermögenswerte sichergestellt".

Den festgenommenen, sowie den sich noch auf der Flucht befindlichen Personen, wird neben dem Betrieb des Streaming-Portals kinox.to vorgeworfen, ebenso Betreiber der Filehoster Freakshare.com und Bitshare.com zu sein, wo Einnahmen durch Accounts generiert wurden, auf denen User hauptsächlich entsprechend unlizenziertes Material hosteten und verlinkten. Ebenso vermutet man sie hinter Movie4k.to, Mygully.com und Boerse.sx, wo urheberrechtlich geschützte Werke angeboten wurden. Neben dem Vorwurf der gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung rechnen die Ermittler mit rund einer Million hinterzogener Steuern. Des weiteren legt man den Beschuldigten Brandstiftung und räuberische Erpressung zur Last.

Quelle: (bzw. Thread von Diskordier)

Edit von Larius:

Wegen Boerse.bz siehe
 
Jeder sagt: Wir haben die Infos, wir geben sie bald raus - und was passiert? Nichts.

Dass das mit dem Umzug zu tun hat, könnte aber gut möglich sein.
 
So langsam wird es ein Schmierentheater. Wenn ich doch angeblich der ehemalige Betreiber der BBZ war, angeblich haben die Behörden gegen mich ermittelt usw, dann melde ich mich öffentlich auf der TK und halt da mal ein Plauderstündchen? Ein normal denkender Mensch würde sich immer noch im Hintergrund halten, egal welches Bild dort eingestellt wurde (alles andere könnte doch später gegen mich verwendet werden). Man kann Lars auch auf anderem Wege erreichen und ihn bitte das Bild zu entfernen. Ich glaube nicht das da in der nächsten Zeit die ''aufklärenden Infos'' kommen werden.

Beweise haben doch vor Gericht nur Bestand wenn sie legal ermittelt worden sind. Sollte die GVU wirklich so an die Mail-Adressen gekommen sein ist das nicht gerade legal, oder?
 
Beweise haben doch vor Gericht nur Bestand wenn sie legal ermittelt worden sind. Sollte die GVU wirklich so an die Mail-Adressen gekommen sein ist das nicht gerade legal, oder?

Wie Abmahnungsverfahren vor Gericht gezeigt haben, ist es leider völlig egal, wie die GVU oder Abmahnanwälte an die Daten der Leute kommen. :confused: :dozey:

Die Lobby dahinter ist halt zu stark und mächtig.
 
Und was ist damit?
Die Rechtswidrigkeit der Beweismittelbeschaffung führt zur Unverwertbarkeit des Beweismittels (LAG Köln, BB 1997, BB Jahr 1997 Seite 476)
 
Hab grad das hier gefunden:
Eine rechtswidrige Beweiserhebung begründet aber nicht per se ein (unselbständiges) Verwertungsverbot, nur der Verstoß gegen ein Beweisthemaverbot begründet stets ein Verwertungsverbot. Im Übrigen gilt grundsätzlich, dass ein Verwertungsverbot gesetzlich explizit angeordnet sein muss oder sich aus einer Abwägung zwischen öffentlichem Verfolgungsinteresse und Rechtsgütern des Angeklagten ergeben muss, bei der Grundrechte und Verfassungsprinzipien verstärkt zu berücksichtigen sind. Die Verfassung ist daher selbständige Quelle für situative Beweisverwertungsverbote.
Sollten wir hier vllt nicht als Laien in der Tiefe erörtern, ich würde sagen wir halten uns weiterhin an "Eine rechtswidrige Beweiserhebung begründet aber nicht per se ein (unselbständiges) Verwertungsverbot[...]"
 
Ob es nun rechtens war, an die IPs zu kommen oder nicht, ist je eh erst mal egal.

Wenn die Richter in ein paar Monaten entscheiden, kräht kein Hahn mehr danach, wie die Urteile ausfallen, aber bis dahin haben die GVU und die Polizei erreicht was sie wollten.
Unsicherheit zu verbreiten und angst und misstrauen zu streuen. Was wollen die mehr?
 
Weil die meisten Leute nicht wissen wie sie eine richtige Accountlöschung vornehmen bzw. den Aufwand nicht betreiben möchten. Ein "Löscht meinen Account!" kann nämlich ignoriert werden, der richtige Ablauf so wie er im Datenschutzgesetz verankert ist kann zwar auch ignoriert werden aber kann auch zu massiven Problemen führen - gerade jetzt auch beim Bust, wenn da die Daten von den Betreibern bekannt werden. Dann gibts nämlich eine schicke Klage wg. Datenschutzverletzung was auch ins Geld geht.

Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass das den Braten noch fett macht? So pro 1.000 Euro wegen Urheberrechtsverletzung kommen dann 2,49 Euro wegen Datenschutzverletzung dazu. Also in so fern: Wenn du mehr Schulden hast, als du in den nächsten 3 Leben abstottern kannst, dann kommt es auch nicht mehr drauf an.
Wie der Mathematiker sagen würde: unendlich + beliebig viel ist immer noch unendlich

Abgesehen davon ist das Pseudonym kein personenbezogenes Datum ein Anspruch auf Löschung besteht also nicht. Wenn überhaupt bestünde allerdings auch "nur" ein Anspruch auf Sperrung. Die Löschung kannst zwar fordern, sie muss allerdings nur dann erfolgen, wenn sie verhältnismäßig ist und der Betreiber kein berechtigtes Interesse einer Sperrung nachweisen kann. Ein "wer geht, darf bei uns aber kein Mitglied mehr werden", wäre schon "berechtigtes Interesse", mit dem eine Sperrung anstelle der Löschung legitimiert würde. (etwa "Hausrecht")
Allerdings sind Pseudonyme nun keine personenbezogenen Daten. Dazu zählen IP+Zeitstempel und ob die mit-migriert wurden, weiß ich nun nicht. Angeblich wird doch gar nicht geloggt, bzw auch wenn der Zeitstempel "ungenau" ist oder die IP teilweise anonymisiert wurde, reicht das schon aus, dass kein personenbezogenes Datum mehr vorliegt.
 
Boerse.bz = abgeschaltet

Boerse.to = down

Tarnkappe = nicht erreichbar

Da geht aber gerade mächtig die Lutzie ab.
 
Das wechselt immer so zwischen drin. Die Seiten werden vermutlich nach der Abschaltung von bbz gerade ein klein wenig überrannt, was deren Serverlasten vermutlich einfach etwas an die Grenzen bringt.
 
Abgesehen davon ist das Pseudonym kein personenbezogenes Datum ein Anspruch auf Löschung besteht also nicht.
Wie möchte man denn dann die Hausdurchsuchungen begründen? Wenn ein Pseudonym kein personenbezogenes Datum ist (wobei ein Account übrigens i.d.R. per Passwort zugriffsgeschützt ist), dann wäre das hier und auf anderen Websites geschilderte Vorgehen hinfällig. Denn IP-Adressen (bei Mailabfrage) sind ja ebenfalls mehreren Nutzern, allenfalls konkret einem Anschlussinhaber zuzuordnen.
Insbesondere der Zugriffsschutz spricht mAn. für ein personenbezogenes Datum.
 
Abgesehen davon ist das Pseudonym kein personenbezogenes Datum ein Anspruch auf Löschung besteht also nicht.

im einzelfall kann ein nick schon personenbezogen sein, wenn er z.b. den realnamen enthält oder sonstwie auf die person schließen lässt (MC Novgorod - jedem bekannt aus allen medien :D).. die email-adresse ist aber in jedem fall personenbezogen und dabei ist es auch egal, ob sie im forum veröffentlicht wurde oder nur dem betreiber vorliegt.. auch der inhalt jedes einzelnen posts müsste individuell geprüft werden, ob er personenbezogene daten enthält oder die schöpfungshöhe erreicht, ab der das urheberrecht greift.. nach deutschem recht hätte man schon anspruch auf löschung (ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das grundsätzlich nur bei gewerblichen seiten gilt oder auch auf privaten seiten ohne gewerbliche [werbe-]einnahmen).. bei nicht öffentlich zugänglichen daten wie der email-adresse hat man freilich keine möglichkeit zu prüfen, ob sie wirklich gelöscht wurden, da hat man nur das "wort" und kann allenfalls klagen, wenn die daten nachweislich doch nicht gelöscht wurden, z.b. wenn man vom betreiber noch automatisierte emails erhält o.ä..

@bevoller: in dem fall haben nicht die nicknames die durchsuchungen rechtfertigt, sondern die damit verknüpften email-adressen.. der gesamte account im forum ist durchaus personenbezogen, wenn er entsprechende verknüpfbare daten enthält (email, IP etc.), der (sichtbare) nick alleine aber in der regel nicht..
 
ein nick ist nie personen bezogen.
und boerse.bz wird bald wieder kommen. versprochen
 
Hallo zusammen,

Die meisten deutschen Mailprovider haben die gängigen VPN Anbieter gesperrt, so ist es.
Wenn ich z.B. versuche mir bei GMX eine Freemail anzulegen, (über VPN) kommt die Meldung
"Forbidden You don't have permission to access /User-Registration-Application-1.2.5.0/ on this server."
Bei T-Online geht es auch nicht, man mag dort keine anonymen Nutzer.

MfG Karl Schmitz
 
Aber ich sehe es so: Je mehr Foren bestehen, desto schwerer hat es die GVU mit ihren Versallen.

Aber nur dann wenn diese Foren von unterschiedlichen Leuten betrieben werden und nicht, wie es momentan der Fall ist, aus der selben Feder stammen ;)

Boerse.bz -> Boerse.to
mygully -> Boerse.sx

Hier stecken jeweils die selben Betreiber dahinter. Wer das nicht sieht dem ist auch nicht mehr zu helfen.
 
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