Und wie willst du das verhindern?Man muss einfach unter dem Radar der Drecksäcke fliegen und alle Auskünfte der Einwohnermeldeämter verhindern.
Die Daten werden abgefragt und Sperrvermerke bringen absolut gar nichts.
Was soll denn eine Sammelanmeldung sein und was soll daran rechtlich grenzwertig sein. Nicht zu vergessen - warum?Das Ding ist, dass eine Sanmelanmeldung rechtlich grenzwertig ist.
Das einzige, was an dem vorgeschlagenen Bezahlmodell rechtlich evtl. nicht ganz in Ordnung ist, ist die Tatsache, dass die Kosten für den Rundfunkbeitrag auch auf die umgelegt werden sollen, die eigentlich befreit sind.
Rechtlich gesehen könnte man tatsächlich die Schien fahren, dass der Vermieter für die (Zweit)Wohnung zahlt. Die Beitragspflicht richtet sich schließlich nach der Wohnung und nicht danach, wer bezahlt. Dann sollte man aber wirklich auf etwas Schriftliches bestehen und sich ggf. auch Zahlbelege etc. aushändigen lassen. Im Zweifel wird die GEZ nämlich ganz sicher den Wohnungsinhaber (der der darin wohnt) heranziehen. Insofern ist der Begriff "Zweitwohnung" auch nicht ganz korrekt, denn der Vermieter bewohnt die Wohnung ja nicht.
Richtig, soll lieber wieder jeder zahlen, dann aber auch wirklich jeder, egal ob mit oder ohne TV. Profitiert ja schließlich auch jeder potentiell (und idealerweise) davon.Das Konzept ist einfach unfair.