GEZ-Gebühr als Nebenkosten, Vermietung

steuber

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1 Feb. 2015
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Guten Tag zusammen.

Wie jeder von euch weiß muss man für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag i. H. v. 17,98 €/Monat bezahlen, der per gesetzlicher Frist am 15. eines Monats (o. ä.) entweder per Lastschrift oder Überweisung zu leisten ist.

Nun lebe ich in einer WG und der Vermieter hat folgendes Angebot gemacht: Auf Grund möglicher häufiger Wechsel der Bewohner der Wohnung und eventueller Ungerechtigkeiten, wenn sich einer für den Beitrag anmeldet und dann von den anderen Mitbewohnern das Geld nicht bekommt, diesen in die Miete einzurechnen und darüber einzufordern. Er meldet die Wohnung dann auf seinen Namen an und führt das Geld ab.

Das wären pro Monat: 4,49 €/Person mehr an Miete.

Da es alles darauf hinauslaufen würde, dass ich mich sonst anmelden müsste und von den anderen Mitbewohnern das Geld eintreiben - ich sehe es ja nicht ein, dass ich komplett alleine für den Betrag aufkomme - finde ich das eigentlich eine sehr feine Regelung. Vor allem da es eine WG mit 4 Personen ist und ich den Beitrag schon aus Kulanz zahle. Bin eigentlich der Einzige hier, der durch BAFÖG davon befreit ist.

Was haltet ihr so davon? Ich habe keine Regelung gefunden, die dem Vermieter das verbieten würde und da doch ohnehin "Vertragsfreiheit" herrscht dürfte man sowas mit ihm doch sicher ausmachen. Denn immerhin ist es ja mittlerweile egal wie viele Geräte im Haushalt stehen, es kommt nur noch drauf an ob ein Beitrag für den Haushalt entrichtet wird und ein Beitragszahler existiert.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße,
steuber
 
Hört sich tatsächlich nett vom Vermieter an.

Aber eigentlich gilt das doch pro Haushalt, also Haushaltsabgabe.
Der Vermieter wird doch sicher einen eigenen Haushalt haben :unknown:
 
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  • #4
Der Vermieter wird doch sicher einen eigenen Haushalt haben :unknown:

Naja er zahlt es zwar im Voraus aber holt es sich ja über die Miete wieder rein. Somit entstehen ihm also keine Kosten in dem Sinn. Und bei uns gibt es niemandem auf dem die komplette Last liegt das voraus zahlen zu müssen und dann von den Mitbewohnern das wieder "einzutreiben". Und das in einer WG mit 4 Personen einer den Beitrag zahlt, niemand ihm ein wenig Geld dafür gibt aber alle Fernseher/Smartphone/etc. nutzen wäre dann ja auch ein wenig unfair.
 
Ich meinte, ob es überhaupt möglich ist zwei Haushalte bei der GEZ anzumelden.
Aber irgendeiner unserer klugen User wird da sicher mehr wissen :)
 
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  • #6
Achso, stimmt. Könnte ja sein, dass die GEZ da was dagegen hat. Es würde mich ja schon fast nicht wundern. Wäre natürlich super, wenn man das noch rausfinden könnte.
 
Bin eigentlich der Einzige hier, der durch BAFÖG davon befreit ist.
Es ist eine Haushaltsabgabe. Dann melde du dich gefälligst an. Du bist angemeldet, du bist aber befreit, du zahlst nicht, der gesamte Haushalt zahlt nicht. :confused: :rolleyes:

Außer du hast etwas zu verschenken.....
 
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  • #9
Noch ein Hinweis: Ihr könnt die Beitragspflicht nicht dadurch umschiffen, dass Ihr jemanden für die Entrichtung des Beitrags bestimmt, der sich von der Beitragspflicht befreien lassen kann. In diesem Fall nimmt der Beitragsservice einfach einen anderen von Euch in Anspruch. (Im Zusammenhang mit dem Befreiungsantrag sind auch die Namen der anderen volljährigen Bewohner der Wohnung anzugeben. Außerdem erhält der Beitragsservice regelmäßig Daten von der Meldestelle.)

Quelle:
 
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  • #11
Bei uns war das so, dass ich eingezogen war. Sie haben meine Daten erfasst, haben mir zurückgeschrieben, dass ich befreit bin. Dann haben sich die anderen 3 Mitbewohner beim Einwohnermeldeamt mit einem Zweitwohnsitz hier in der Stadt angemeldet und ungefähr 1-2 Wochen später kam für jeden der Drei ein Schreiben der GEZ mit der Bitte nun zu sagen was Sache ist. Die haben alle angegeben, dass sie in einer Wohnung leben wo jemand befreit ist. Dann hat die GEZ ca. 2 Monate nichts mehr gemacht und dann am 01.01. nen Brief geschrieben, dass die 3 Leute nun zwangsangemeldet wurden und haben jedem eine Rechnung über 17,98 Euro geschickt. Das war dann jetzt der letzte Stand der Dinge.
 
Ja gut, die GEZ macht viel falsch. Sie hätten ja maximal einem die 17 Euro in Rechnung stellen dürfen, da es sich um einen Haushalt handelt. Da muss man eben immer ein bisschen hinten dran sein.
 
Also wie das rechtlich aussieht, kann ich nicht sagen, aber das Angebot vom Vermieter klingt eigentlich recht "kundenfreundlich". Gerade bei WGs ist ja öfter mal Bewohnerwechsel und so hat der Angemeldete nicht den Stress, den anderen hinterherzurennen.
 
Ist eine praktische Serviceleistung. Allerdings für dich anscheinend nicht notwendig, da du befreit werden kannst...
 
Bringt aber seinen Mitbewohnern nichts, jedes WG-Mitglied gesamtschuldnerisch haftet. Eine Befreiung durch den TS würde nur in Kraft treten, wenn es sich um eine Ehe oder eheähnliche, eingetragene Lebensgemeinschaft handelt.
 
Allerdings würde ich drauf achten, dass diese Regelung dann auch schriftlich, zum Beispiel in einem neuen Mietvertrag, festgehalten wird. Ich kenne ja euren Vermieter nicht, aber Vorsicht statt Nachsicht und so weiter.
Nicht dass ihr in einem Jahr alle freundlich gebeten werdet nachzuzahlen, weil er sich das Geld eingesteckt hat. Oder es geht mit der GEZ eben nicht klar, dass er quasi zwei Haushalte zahlt, er sagt euch das aber nicht und ihr bleibt nachher auf den doppelten Kosten hängen. Oder es finden Mitbewohnerwechsel statt und die neuen Mitbewohner kriegen die Regelung aus irgendeinem Grund nicht mit und melden sich selbst unnötigerweise auch noch an.

Kurz: Was ihr schriftlich habt, das ist nachweisbar. Mündliche Absprachen sind im Zweifel genau so gut wie keine Absprachen.
 
Auf Grund möglicher häufiger Wechsel der Bewohner der Wohnung und eventueller Ungerechtigkeiten, wenn sich einer für den Beitrag anmeldet und dann von den anderen Mitbewohnern das Geld nicht bekommt, diesen in die Miete einzurechnen und darüber einzufordern. Er meldet die Wohnung dann auf seinen Namen an und führt das Geld ab.

Bei hoher Fluktuation sind auch schnell mehrere Bewohner mit Befreiung möglich, vielleicht sogar alle. Die zahlen dann auch jeder, ohne zu müssen.
Wenn die Anzahl der Bewohner sich ändert(?), zahlen die Bewohner zuviel oder der Vermieter zahlt drauf.

Daueraufträge für die Anteile erscheint mir da einfacher.
 
Bezieht sich die Haushaltsabgabe nicht auf den Haushalt?! Wen du Befreit bist - mache du den schönen Spaß mit. Da seit Ihr frei (Haushalt), es bezieht sich ja nicht auf wie viele seit Ihr den! Das wurde ja damit 'gekippt' somit soll doch die GEZ die § geben. Schon das hilft manchmal.

Aber echt das von dem Vermieter ist gut gemeint und macht es für die anderen einfacher.
 
Man muss einfach unter dem Radar der Drecksäcke fliegen und alle Auskünfte der Einwohnermeldeämter verhindern.

Das Ding ist, dass eine Sanmelanmeldung rechtlich grenzwertig ist. Eigentlich müssten die ÖR einen gescheiten Kundendienst haben, aber dann würden sie ja weniger Geld verdienen.

Das Konzept ist einfach unfair.
 
Zuletzt bearbeitet:
läuft bei uns auch so.
Wird sogar in der Nebenkostenabrechnung mit aufgeführt.

Die GEZ hat normalerweise nichts dagegen, wenn die ihre Kohle bekommen.

Das mit dem Befreien geht seit der Umstellung nicht mehr.
Bzw. Nur noch, wenn man alleine Wohnt.
 
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