danke fürs zur verfügung stellen als versuchskaninchen.. könntest du noch dazusagen, wieviele "freundliche bettelbriefe" du vor der zwangsanmeldung bekommen hast und in welchem zeitlichen abstand vor dieser? weiterhin gehe ich davon aus, dass du noch keinen
gebührenbescheid mit rechtsmittelbelehrung bekommen hast, richtig? dann würde ich an deiner stelle eben diesen bescheid abwarten und widersprechen (nur dem bescheid kann man widersprechen!).. du kannst dich ja gleichzeitig selbst anmelden, natürlich zu einem späteren datum (z.b. 2014), und dieses in der begründung zum widerspruch angeben.. da sie wegen ~200€ vermutlich nicht prozessieren wollen (sosnt müsstest du zeugen finden, die aussagen könnten, wann du wo gewohnt hast), sind die chancen recht gut, dass du dann nur ab dem anmeldedatum zahlen musst.. die hauptsache für sie ist es, dich als zahlenden langzeitkunden zu haben..