• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

GEZ - Anmeldung bekommen

engel_gabriel

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Es geht um einen Haushalt. Es gibt zwar kein eindeutiges Gesetz, aber wenn du dir mit mehreren Personen einen Haushalt teilst, dann teilweist du dir gewöhnlich Kosten, die auf den gesamten Haushalt entfallen. Etwa Müll, Strom, Wasser, Gas etc.

Das musst du doch jeweils individuell vertraglich mit deinen Mitbewohnern regeln. Üblich ist es nicht, alle anfallenden Kosten zu teilen. Nur ein paar Beispiele: Unverheiratetes Pärchen in klassischer Rollenverteilung (Mann verdient Geld, Frau bleibt zu Hause); Wohngemeinschaft mit Senioren und jungen Leuten, die umsonst dort leben, weil sie sich um das Haus kümmern; untervermietetes Zimmer zum Festpreis einer vierköpfigen Familie, vermietet an jemanden, der nur unter der Woche in der Stadt arbeitet. Da gibt es noch viel mehr Beispiele, wo eben nicht einfach die anfallenden Kosten durch die Personenanzahl geteilt werden.

Zu den übermittelten Daten der Meldeämter an den Gebührenservice ist übrigens folgendes in § 14 Abs. 9 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu finden:

Um einen einmaligen Abgleich zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung zu ermöglichen, übermittelt jede Meldebehörde für einen bundesweit einheitlichen Stichtag automatisiert innerhalb von längstens zwei Jahren ab dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages gegen Kostenerstattung einmalig in standardisierter Form die nachfolgenden Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt:

1. Familienname,

2. Vornamen unter Bezeichnung des Rufnamens,

3. frühere Namen,

4. Doktorgrad,

5. Familienstand,

6. Tag der Geburt,

7. gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnungen, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung, und

8. Tag des Einzugs in die Wohnung.

Hat die zuständige Landesrundfunkanstalt nach dem Abgleich für eine Wohnung einen Beitragsschuldner festgestellt, hat sie die Daten der übrigen dort wohnenden Personen unverzüglich zu löschen, sobald das Beitragskonto ausgeglichen ist. Im Übrigen darf sie die Daten zur Feststellung eines Beitragsschuldners für eine Wohnung nutzen, für die bislang kein Beitragsschuldner festgestellt wurde; Satz 2 gilt entsprechend. Die Landesrundfunkanstalt darf die Daten auch zur Aktualisierung oder Ergänzung von bereits vorhandenen Teilnehmerdaten nutzen. § 11 Abs. 5 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Da ich ja irgendwo wohnen muss komme ich da doch sowieso nicht raus. Jetzt vom logischen Standpunkt her. Oder?

unmöglich ist es nicht, bloß etwas aufweniger als früher.. musste man früher gegen seine auskunftspflicht verstoßen, so müsste man heute eben gegen das meldegesetz verstoßen - und da es bei letzterem nicht um die gehälter von ex-politikern und markus schwanz geht, wird das möglicherweise nicht mit der gleichen härte verfolgt, sofern es überhaupt nachweisbar ist.. :unknown:

Es geht um einen Haushalt. Es gibt zwar kein eindeutiges Gesetz, aber wenn du dir mit mehreren Personen einen Haushalt teilst, dann teilweist du dir gewöhnlich Kosten, die auf den gesamten Haushalt entfallen. Etwa Müll, Strom, Wasser, Gas etc.

was für gewöhnlich wie gemacht wird, interessiert im zweifel den richter wenig, sondern nur was im gesetz steht.. und wie schon gesagt wurde, sind eher untermietverträge üblich, wo individuell festgelegt wird, wer welchen teil zahlt.. gibt es diese einigung nicht, gibt es auch keine rechtsgrundlage, mitbewohner zur anteiligen GEZ-zahlung zu verpflichten (wäre ja auch eine offene benachteiligung von single-haushalten).. die konsequenz wäre, dass alle zahlungspflichtig werden, was gegen den grundsatz des selbigen gesetzes verstößt - aber wenn man affen an die macht lässt, passiert sowas eben hin und wieder ;)..
 

LemonDrops

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Im Zweifel wäre es logisch, dass der Hauptmieter verantwortlich ist, aber solang es keine Urteile gibt, gibt es dazu keinerlei Rechtssicherheit.
 

accC

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Das musst du doch jeweils individuell vertraglich mit deinen Mitbewohnern regeln.
Klar, aber im anderen Fall wirfst du den Mitbewohner raus. ;)

Üblich ist es nicht, alle anfallenden Kosten zu teilen. Nur ein paar Beispiele: Unverheiratetes Pärchen in klassischer Rollenverteilung (Mann verdient Geld, Frau bleibt zu Hause); Wohngemeinschaft mit Senioren und jungen Leuten, die umsonst dort leben, weil sie sich um das Haus kümmern; untervermietetes Zimmer zum Festpreis einer vierköpfigen Familie, vermietet an jemanden, der nur unter der Woche in der Stadt arbeitet.
Unverheiratetes Pärchen - Da stecken normalerweise auch beide Partner Geld in den Haushalt, häufig wird zwar nicht bei allem 50:50 gemacht, sondern beispielsweise einer zahlt für Stom, Wasser, Gas und Miete, der andere Internet und Essen o.ä.
WG - Auch hier kenne ich das eher, dass die Kosten mehr oder weniger direkt aufgeteilt werden.
Wenn du irgendwo zur Miete wohnst, kann es sein, dass der Vermieter einen Anteil von dem Mietpreis für genau solche Zwecke nutzt. Das siehst du dann aber auch in der Aufschlüsselung der Miete.

Klar hast du recht, du bezahlst nicht Person A 50%(Rundfunkbeitrag), Person B 50%(Rundfunkbeitrag), aber dadurch dass eine Person bestimmte Kosten übernimmt und die andere Person andere Kosten, teilt man sich ja eben auch solche Beiträge.

Zum zitierten Abschnitt:

für eine Wohnung einen Beitragsschuldner festgestellt, hat sie die Daten der übrigen dort wohnenden Personen unverzüglich zu löschen, sobald das Beitragskonto ausgeglichen ist.
Heißt also, wenn festgestellt wird, dass Person A in dem Haushalt wohnt und nur 50% bezahlt hat und anschließend festgestellt wird, dass Person B in dem Haushalt wohnt und 50% zahlt, müsste Person A gelöscht werden, es ist aber wohl möglich, wenn auch nicht üblich, dass anteilmäßig gezahlt wird. ;)
 

engel_gabriel

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@accC: Mein zitierter Teil aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bezog sich eher nicht auf deinen Post, sondern darauf, dass hier im Thread (Beispiel) behauptet wurde, dass der Beitragsservice nicht wisse bzw. nicht wissen dürfe, wann du dich beim Meldeamt gemeldet hast.
 

musv

Bekannter NGBler

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  • #66
Da ich 'ne Anfrage über eine PN bekommen hab, geb ich mal hier Rückmeldung:

Anfangsproblem war, dass mich die GEZ angeschrieben hatte. Da ja die GEZ-Gebühr in eine GEZ-Steuer umgewandelt wurde, wollten sie auch gleich noch wissen, ob ich denn auch schon vor dem 1.1.2013 an meiner Wohnsitzanschrift gemeldet war, was dann automatisch zu rückwirkenden Nachzahlung der Steuer seit 1.1.2013 geführt hätte.

Da ich momentan für einen längeren Zeitraum nicht unter meiner Adresse erreichbar bin, wollte ich unnötigen Ärger gern vermeiden und hab mich schließlich und endlich dann doch angemeldet. Allerdings hab ich nicht das in den Bettelbriefen beigelegte Formular benutzt sondern mich einfach online angemeldet. Das hat soweit geklappt. Musste nichts nachzahlen, die GEZ hat auch nicht weiter nachgehakt.
 

Ruby

Just add Sun

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Na ja, ist ein Risiko, da sie irgendwann die Rückstände durch haben und dann die Einwohnermeldeämter Daten vergleichen werden. Bei Fällen wie dir werden sie dann nachfragen, wie lange du gemeldet bist.
 

kuhmuh

milch

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warum? wenn man vor dem 1.1.2013 nichts hatte, was GEZ pflichtig wäre, so hat man jetzt auch keine "Nachforderungen" im sinne der Haushaltsabgabe zu erwarten. das sind zwei unterschiedliche paar Schuhe.
 

Ruby

Just add Sun

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Stimmt, aber die könnten trotzdem auf komische Ideen kommen.

Aber wenn du seit 1.1.2013 bezahlst (wenn nicht befreit), dann müsste es ok sein. Aber man weiß halt nie, wie die ticken.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Na ja, ist ein Risiko, da sie irgendwann die Rückstände durch haben und dann die Einwohnermeldeämter Daten vergleichen werden.

das ist extrem unwahrscheinlich, da "gemeldet sein" nicht automatisch beitragspflicht bedeutet.. es ist zwar ein indiz dafür, aber das muss im zweifel vor gericht festgestellt werden und wegen 100€ an möglichen nachzahlungen werden selbst die kaum prozessieren - zumal dieses indiz durch unwiderlegbare falschaussagen auch ganz einfach entkräftet werden kann - z.b. wenn man behauptet, man hätte bislang in einer WG gelebt o.ä. (selbst wenns nicht stimmt), dann hätte man ggf. gegen die formalien verstoßen, sich ordnungsgemäß "abzumelden", aber man wäre nicht beitragspflichtig gewesen und müsste auch nichts nachzahlen.. und so eine (falsch)aussage wäre ohne weitere zeugen o.ä. wohl kaum zu widerlegen..
 

godlike

Warp drölf
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Wieso eigentlich VOR dem 01.01.2013? Die GEZ hat doch selbst gesagt das sie nicht rückwirkend, sprich bis 31.12.2012, Forderungen geltend machen möchte.

PS: Ich hab jetzt auch mal in den sauren Apfel beißen müssen. Seither rege ich mich noch mehr auf wenn ich dann Werbung bei den ÖR sehe :mad:
 

Mr_J

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Nur bei Werbung? Wie schauts.mit völlig überbezahlten Moderatoren aus?

MfG
Mr. J
 

Abul

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Die müssen aber doch gehalten werden sonst laufen sie zu den Privaten!!!111
 

godlike

Warp drölf
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Solche Shows meide ich sowieso wie das Feuer das Wasser ;) Sonst würde ich echt andauernd ausrasten. Leider kommen aber doch ab und an sehenswerte Magazine. Diese sind aber meist ohne dämliche Moderatoren.
 

Mr_J

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Die müssen aber doch gehalten werden sonst laufen sie zu den Privaten!!!111

Wär auch kein Verlust. Viele Moderatoren werden deutlich über Wert bezahlt. Dann lieber zeitnah entsorgen und durch neue frische (und vor allem billigere) Gesichter ersetzen.

MfG
Mr. J
 

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Also bisher habe ich denen immer noch net geantwortet, denke spätestens zum Ablauf meines BAföGs werde ich denen aber dann vielleicht mal antworten und sagen dass ich in einer WG wohne, wobei die das auch wissen müssten, da dies hier nen Studentenwohnheim ist wo nur WG's vorhanden sind.
Aber naja, hab ja auch wieder seit Monaten keinen Brief von denen erhalten.
 

Echomann

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Die Gebührennazis haben mir gerade mitgeteilt mich zum 01.01.2013 angemeldet zu haben. Ich frage mich warum diese zuvor ernsthaft den Aufwand betreiben mich zu befragen ab wann ich wohne, wenn Sie es ohnehin durch die Nazikooperation mit den Sklavenmeldeämtern wissen. Unfassbar. Und ich frage mich warum es offenbar legal zu sein scheint, über diese für mich empfindliche Information, bestens bescheid zu wissen. Ich bin echt traurig man. Zumal in dem Brief mit keinem Wort erwähnt wird wie ich es schaffen soll 270 Euro zu entbehren. Betont ohne eine nennenswerte Gegenleistung. Und wenn sie doch nennenswert wäre konsumiere ich nicht. Ein erzwungener Tauschhandel ohne Tausch. Ich habe niemals eine Willenserklärung abgegeben. Wie kann das geltendes Recht sein.

Entschuldigt bitte ich bin gerade etwas emotional. Zum Glück ist heute Freitag und für Schnaps und Bier habe ich schließlich immer Geld :)
 

Der3Geist

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Es wurde doch aber in allen Medien Lang und Breit erklärt, das sich JEDER anmelden MUSS. (bis auf wenige ausnahmen)
Somit liegt die Pflicht bei dir.

Du kannst auch keine Bank Überfallen und hinterher Behaupten, du wusstest nicht, dass du das nicht darfst.
 

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Hab auch einen Brief vor ca. 3 Wochen erhalten auf den ich dann das erste mal reagiert habe, natürlich mit dem Antrag auf Befreiung und einem BAföG Bescheid, jedoch habe ich vergessen den Bescheid zu unterschreiben weswegen nur ein Brief mit Aufforderung zur Zahlung kam.
Einfach widerlich, nicht sagen dass ich vergessen habe den Antrag zu unterschreiben, viel mir selber ein nachdem ich den Brief eingeworfen hatte, sondern kacke dreist Geld verlangen.
Von wegen, hab denen jetzt nur den unterschriebenen Antrag geschickt, die können mich mal, Sauhaufen.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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@Echomann: danke fürs zur verfügung stellen als versuchskaninchen.. könntest du noch dazusagen, wieviele "freundliche bettelbriefe" du vor der zwangsanmeldung bekommen hast und in welchem zeitlichen abstand vor dieser? weiterhin gehe ich davon aus, dass du noch keinen gebührenbescheid mit rechtsmittelbelehrung bekommen hast, richtig? dann würde ich an deiner stelle eben diesen bescheid abwarten und widersprechen (nur dem bescheid kann man widersprechen!).. du kannst dich ja gleichzeitig selbst anmelden, natürlich zu einem späteren datum (z.b. 2014), und dieses in der begründung zum widerspruch angeben.. da sie wegen ~200€ vermutlich nicht prozessieren wollen (sosnt müsstest du zeugen finden, die aussagen könnten, wann du wo gewohnt hast), sind die chancen recht gut, dass du dann nur ab dem anmeldedatum zahlen musst.. die hauptsache für sie ist es, dich als zahlenden langzeitkunden zu haben..

Es wurde doch aber in allen Medien Lang und Breit erklärt, das sich JEDER anmelden MUSS. (bis auf wenige ausnahmen)

wie sieht es denn eigentlich mit WGs und familien aus? laut gesetz ist man nicht zahlungspflichtig, wenn jemand im selben haushalt schon angemeldet ist - ist man trotzdem verpflichtet, diese tatsache der GEZ mitzuteilen? natürlich will die GEZ, dass man es so macht, aber letztendlich gilt nur das gesetz und alles andere sind bloß details der implementierung seitens der GEZ (z.b. dass man den namen und die "teilnehmernummer" von seinem GEZ-paten angeben muss)..
konkret: angenommen alle WG-bewohner oder familienmitglieder bekommen die bettelbriefchen und einer meldet sich an, die anderen tun aber garnichts - was sind die möglichen konsequenzen? ggf. bekommen die mitbewohner dann gebührenbescheide, denen sie widersprechen, weil bereits jemand in ihrem haushalt zahlt, was man ja vor gericht einwandfrei nachweisen kann.. allein die verletzung der GEZ-formalitäten macht einen ja nicht zahlungspflichtig..

ansonsten sehe ich nur 2 möglichkeiten, die idiotensteuer zu minimieren:

1. verstoß gegen das meldegesetz: man "zieht" zu jemandem, der bereits gemeldet ist (z.b. eltern), zumindest sagt man das dem meldeamt.. bei mehrfamilienhäusern sollte das kein problem sein, bei einfamilienhäusern könnte das meldeamt aber evtl. stutzig werden wegen des vermeintlichen leerstands.. in jedem fall ist die höhe der strafe für so einen verstoß, sollte man tatsächlich erwischt werden, in der regel nur ein bruchteil der akkumulierten GEZ-beiträge..

2. GEZ-WGs in größeren mietshäusern: hier verstößt man nicht einmal gegen das meldegesetz, sondern macht einfach sehr große WGs mit allen nachbarn :D - evtl. sollte man die größe auf 10 personen oder so begrenzen, sonst kommen die freundlichen mitarbeiter vorbei, die von fernsehern auf wohnungen umgeschult wurden ;).. selbst "GEZ-gemeinschaften" mit 3-4 personen reduzieren den anteil an der idiotensteuer auf ein erträgliches maß.. zumindest kann es die zeit überbrücken, bis mal jemand vor gericht geht um festzustellen welcher der WG-bewohner sich eigentlich anmelden muss, denn das steht ja nicht im gesetz..
 
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