Unter dem Aktenzeichen Az.: I ZR 228/14 wurde in den vergangenen Tagen ein Grundsatzurteil am Bundesgerichtshof in Karlsruhe gefällt, bei dem die GEMA mit einer Niederlage von Dannen ziehen musste.
Konkret ging es sich um die Forderung der GEMA, dass Eigentümergemeinschaften mit einer gemeinsamen Satellitenschüssel Gema-Gebühren für die Weiterleitung von TV-Signalen zahlen sollten. Es handelte sich um 343 Wohneinheiten in München wo die GEMA 7500 € an Schadensersatz forderte.
Zusammengefasst wollte die GEMA erreichen, dass diese Wohngemeinschaft gleich zu setzen sei wie ein Kabelnetzbetreiber oder gar ein Konzertsaal. Vor dem BGH am Donnerstag hatte der Gema-Anwalt argumentiert, die 343 Wohneinheiten seien eine öffentliche und “zufällige" Ansammlung von Bewohnern”, vergleichbar.
Diese Auffassung teilte das Gericht jedoch nicht und folgte damit der Argumentation der Anwältin, dass man nicht einfach an jeder beliebigen Tür klingeln kann um mal eben kostenlos Radio zu hören oder gar fernsehn. Dem BGH zufolge liegt keine Wiedergabe für eine Öffentlichkeit vor, wenn sie auf “besondere Personen” beschränkt ist, die einer “privaten Gruppe” angehören.
Diese Auffassung sorgte auch bereits in den Vorinstanzen für eine Niederlage der GEMA.
Man darf gespannt sein was sie die GEMA als nächstes ausdenken wird.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meld...n-fallen-keine-Gema-Gebuehren-an-2821013.html
Konkret ging es sich um die Forderung der GEMA, dass Eigentümergemeinschaften mit einer gemeinsamen Satellitenschüssel Gema-Gebühren für die Weiterleitung von TV-Signalen zahlen sollten. Es handelte sich um 343 Wohneinheiten in München wo die GEMA 7500 € an Schadensersatz forderte.
Zusammengefasst wollte die GEMA erreichen, dass diese Wohngemeinschaft gleich zu setzen sei wie ein Kabelnetzbetreiber oder gar ein Konzertsaal. Vor dem BGH am Donnerstag hatte der Gema-Anwalt argumentiert, die 343 Wohneinheiten seien eine öffentliche und “zufällige" Ansammlung von Bewohnern”, vergleichbar.
Diese Auffassung teilte das Gericht jedoch nicht und folgte damit der Argumentation der Anwältin, dass man nicht einfach an jeder beliebigen Tür klingeln kann um mal eben kostenlos Radio zu hören oder gar fernsehn. Dem BGH zufolge liegt keine Wiedergabe für eine Öffentlichkeit vor, wenn sie auf “besondere Personen” beschränkt ist, die einer “privaten Gruppe” angehören.
Diese Auffassung sorgte auch bereits in den Vorinstanzen für eine Niederlage der GEMA.
Man darf gespannt sein was sie die GEMA als nächstes ausdenken wird.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meld...n-fallen-keine-Gema-Gebuehren-an-2821013.html