• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] GEMA scheitert am BGH

Unter dem Aktenzeichen Az.: I ZR 228/14 wurde in den vergangenen Tagen ein Grundsatzurteil am Bundesgerichtshof in Karlsruhe gefällt, bei dem die GEMA mit einer Niederlage von Dannen ziehen musste.

Konkret ging es sich um die Forderung der GEMA, dass Eigentümergemeinschaften mit einer gemeinsamen Satellitenschüssel Gema-Gebühren für die Weiterleitung von TV-Signalen zahlen sollten. Es handelte sich um 343 Wohneinheiten in München wo die GEMA 7500 € an Schadensersatz forderte.

Zusammengefasst wollte die GEMA erreichen, dass diese Wohngemeinschaft gleich zu setzen sei wie ein Kabelnetzbetreiber oder gar ein Konzertsaal. Vor dem BGH am Donnerstag hatte der Gema-Anwalt argumentiert, die 343 Wohneinheiten seien eine öffentliche und “zufällige" Ansammlung von Bewohnern”, vergleichbar.

Diese Auffassung teilte das Gericht jedoch nicht und folgte damit der Argumentation der Anwältin, dass man nicht einfach an jeder beliebigen Tür klingeln kann um mal eben kostenlos Radio zu hören oder gar fernsehn. Dem BGH zufolge liegt keine Wiedergabe für eine Öffentlichkeit vor, wenn sie auf “besondere Personen” beschränkt ist, die einer “privaten Gruppe” angehören.
Diese Auffassung sorgte auch bereits in den Vorinstanzen für eine Niederlage der GEMA.

Man darf gespannt sein was sie die GEMA als nächstes ausdenken wird.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meld...n-fallen-keine-Gema-Gebuehren-an-2821013.html
 

godlike

Warp drölf
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Steh ich jetzt auf dem Schlauch?

Herstellung von Ton- und Bildtonträgern ist die Vervielfältigung musikalischer Werke (z. B. auf CDs, DVDs und CD-ROMs bei Multimediaprodukten und beim Verkauf von vorbespielten tragbaren Mediaabspielgeräten wie z. B. MP3-Playern). Wenn Sie allerding zu rein privaten Zwecken Musik vervielfältigen, haben sie die Vergütung bereits beim Erwerb des Leermediums und des Vervielfältigungsgeräts als Teil des Kaufpreises mitbezahlt.

Quelle: http://www.gemazahler.de/gema-faq.html

Ok ich blicks tatsächlich nicht. Zum Glück ist Freitag
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Bei meiner Wohnung kannst du zwar klingeln, rein lassen werde ich dich als unbekannter dennoch nicht weil es sich um eine "privaten Gruppe" handelt. Hier greift also diese hirnlose Argumentation der GEMA nicht.

es ging allerdings auch nicht um die wohnungsinhaber (sonst könnten sie auch jeden GEZ-zahlenden bügzer verklagen, weil er sicher die möglichkeit hat, irgendwas abzuspielen ;)), sondern um den vermieter, der das satellitensignal an die bewohner weiterleitet.. es war ja explizit die rede davon, dass sie diese mit kabelnetzbetreibern gleichstellen wollten.. und wenn kabelbetreiber zahlen müssen, ist es zumindest legitim auszuloten, wo die grenzen sind.. im weitesten sinne kann ja auch nicht "jeder" mensch einen kabelanschluss bekommen, sondern nur wer auf einer besonderen gästeliste steht, also bei wem so ein anschluss verlegt wurde.. daher fallen in dem zusammenhang begriffe wie "zufällig" und "öffentlich"..

ich verstehe natürlich auch nicht, warum kabelbetreiber GEMA-gebühren zahlen müssen, wo doch schon die sender zahlen :confused: - aber wenn man diesen schwachsinn als gegebenes gesetz akzeptiert, wüsste ich auf anhieb nicht, wo man die grenze zieht.. sich die schüssel mit einem nachbarn zu teilen, oder auch innerhalb eines kleinen mietshauses, gilt sicherlich noch als "privat", aber mit 343 nachbarn? das sind keine zig tausend anschlüsse wie im kabelnetz, aber sicher mehr als eine private zweckgemeinschaft, zumal dieser "service" von der hausverwaltung sicher auch nicht kostenlos angeboten wird (was an sich keine rolle spielen sollte, aber das wäre eine parallele zum kabelbetreiber, der ja zahlen muss)...
 

joni

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Bei jeder öffentlichen Veranstaltung muss der Veranstalter gegenüber der GEMA beweisen, dass keine Stücke augeführt wurden, deren Rechte die GEMA besitzt (Beweislastumkehr). Ein Urheber besitzt unterschiedliche Rechte an seinem Werk, unter anderem Programmrechte und Weiterleitungsrechte. Ersteres wird von den Sendern bezahlt, zweiteres von den Kabelnetzbetreibern. Bei terrestrichen Sendern wäre analog der Betreiber der Erdatmosphäre zahlungspflichtig.
 

Cybercat

Board Kater

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aber mit 343 nachbarn? das sind keine zig tausend anschlüsse wie im kabelnetz, aber sicher mehr als eine private zweckgemeinschaft, zumal dieser "service" von der hausverwaltung sicher auch nicht kostenlos angeboten wird

Dürfte wohl auch im Interesse des Vermieters sein, je nach Wohnlage ein ordentliches Erscheinungsbild der Hausfassade zu erhalten.
Wäre ich Vermieter bei einem Objekt in einer vornehmen Wohngegend würde es mir stinken wenn 350 Schüsseln die Hausfassade verschandeln.
Da macht eine Gemeinschaftsanlage auf dem Dach mehr Sinn.

Ich habe schon Häuser gesehen wo an jedem Balkon min. eine Schüssel hängt oder auch mal 3, weil die Mieter zu blöd oder zu faul sind eine QuadroLNB oder eine DiSEqC Schaltung zu installieren bei ausländischen Mietern die auch ihre Heimatsender haben wollen.
 

joni

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Auf der GEMA-Seite kann man sich von der "Vergütungspflicht" befreien lassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn hier auch die Beweislastumkehr gilt, müsste sich jeder Kabel- und Antennen-Sharer bei der GEMA rechtfertigen, warum er keine Weiterleitungslizenz benötigt ist.

Kabelnetzbetreiber oder Betreiber von Gemeinschaftsantennenanlagen können sich per Fragebogen bei der GEMA anmelden. Anschließend wird anhand Ihrer Angaben überprüft, ob und inwieweit für Sie eine Vergütungspflicht besteht.
https://www.gema.de/de/musiknutzer/musik-lizenzieren/kabelnetzbetreiber/
 

accC

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@accC: In der News heißt es bei Heise eindeutig "GEMA", lesen lernen hilft da wirklich weiter, gib dich nicht auf.
Gleiches gilt wohl für dich. Mir ist der Unterschied zwischen GEMA und GEZ sehr wohl bewusst. Scheinbar wurde es allerdings von einem anderen Nutzer durcheinander geworfen, weshalb ich darauf eingegangen bin.

Auch ist es zumindest in Deutschland kaum möglich GEMA-frei Musik zu kaufen (es gibt einige wenige Angebote von "freien" Künstlern).
Dem kann ich nur mit GEMA freier Musik entgegenwirken.
Das mag so sein, es wird allerdings niemand gezwungen die Musik zu kaufen. :unknown:
Ich sehe nicht, weshalb man sich darüber beschweren kann. Wenn man freiwillig konsumiert, aber mit den Bedingungen nicht einverstanden ist, dann gibt es nur eine einzige Stelle, an der man sich beschweren kannt: Bei sich selbst
Es ist korrekt, dass es in Deutschland kaum möglich ist, GEMA-freie Musik zu erwerben, aber das liegt an den Konsumenten, die das GEMA-System stützen und tragen. Du allein hast vielleicht keine Marktmacht, aber ausgehend von einem intelligenten Markt, wäre es ein leichtes, z.B. durch Boykott ganz schnell die GEMA aus der Verwertungskette heraus zu drängen. Stell dir vor, Sony BMG, Universal Music und Co hätten in Deutschland 0 Umsatz, weil keiner den GEMA-"geschützen" Mist kauft.
Was glaubst du, wie lange es dauern würde, bis die Major Labels ihre Verträge mit der GEMA aufgekündigt hätten?


Du glaubst doch nicht ernsthaft das Künstler ihre GEMA Gebühren nicht auf die Endnutzer umlegen?
Da ich selbst nicht im Künstlergewerbe tätig bin, weiß ich nicht, wie das mit den Verträgen zwischen Künstlern und GEMA aussieht.
Das ist aber doch völlig irrelevant, relevant ist nur, dass du freiwillig auf GEMA-"geschützte" Inhalte zugreifst.


@accC: GEMA-Vermutung sagt dir was?
Ja, natürlich. Aber auch das heißt nicht, Abgaben an die GEMA zahlen zu müssen. Es heißt nur, dass du nachweisen musst, dass du keine Abgaben an die GEMA zahlen musst (statt, wie normalerweise üblich, dass dir nachgewiesen werden müsste, dass du Abgaben zahlen müsstest). Wie auch immer, es ist lediglich eine umgedrehte Beweislast, nichts desto trotz heißt das nicht, zwangsweise Abgaben zahlen zu müssen. Oder verwechsele ich gerade etwas?
 

godlike

Warp drölf
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@accC: Genau! Um der GEMA eines auszuwischen höre ich jetzt einfach keine Musik mehr. Was wird das ein Spaß! :D Das steht doch gar nicht mehr in Relaton zum Nutzen. Außerdem zahle ich durch ein Getränt in einer Bar, wo auch Musik kommt, wieder indirekt GEMA durchs Getränk usw.So dermaßen auf Kontra gebürstet das ich mein komplettes Leben einschränke bin ich jetzt auch nicht.
 

accC

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Sony könnte das Problem aber recht einfach lösen.
0815-Kündigungsschreiben von der Sekretärin ausfüllen lassen ab damit oder vermutlich direkt unter Member service
Bei einem Geschäftspartner in der Größe eines Major Labels haben die aber vermutlich auch einen direkten Ansprechpartner bei der GEMA sitzen.

Anschließend eine Kooperation mit Youtube direkt, sodass seitens Youtube keine Sperren mehr gegen eigene Werke durchgesetzt werden und dafür Youtube die Monetarisierung der Werke automatisiert mit Sony teilt und fertig ist eine bessere Welt.

Ich schätze, bei den Streitereien zwischen YouTube und der GEMA wäre Google/ YouTube ein williger Geschäftspartner und bei den Heerscharen von Anwälten und Lobbyisten könnte die Musikindustrie die Marktmacht der GEMA mit Leichtigkeit eindämmen.

In meinen Augen ist das nur eine Frage des Wollens, definitiv ist es keine des Könnens.
 

bevoller

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Dafür kann sie keine Quelle haben, weil die Aussage einfach nur Blödsinn ist.
Nicht die "Mitglieder" zahlen an die Gema, sondern sie erhalten Geld von der Gema. Und selbstverständlich bekommt auch niemand Geld von der Gema, der sich nicht von ihr vertreten lässt.


Die Rechteinhaber, die ihre Rechte auf die GEMA übertragen haben, sind gar nicht immer glücklich damit.
SONY MUSIC Millionenverlust wegen Gema-Sperren auf Youtube
Nein wirklich? Dafür hast du zwei drei Jahre alte Artikel ausgegraben? :m

Das konkrete Urteil ist sicherlich zu begrüßen, weil alles andere einfach weltfremd wäre. Privater Konsum in dein eigenen vier Wänden ist eben keine öffentliche Aufführung, die einen Anspruch der Gema begründen kann.

Und trotzdem ist es Quatsch, was du geschrieben hast. Wurde ja bereits erwähnt - niemand muss sich von der Gema vertreten lassen, weder die Künstler, noch die Medienkonzerne, die mit den Künstlern (eigentlich wären hier manchmal Ausrufezeichen angebracht ;)) einen Vertrag abgeschlossen haben.
Insofern kann z.B. Sony gar kein Verlust entstehen. Denn wenn ein Song bei youtube gespielt wird, fällt schließlich die Gema-Gebühr an.
Gibt es keine Kohle, wird halt gesperrt und so kann es doch allenfalls die vielgescholtene Musikindustrie sein, die den Hals nicht voll kriegt. Schließlich versucht die ja anscheinend doppelt abzukassieren, nämlich einerseits über Werbeeinnahmen bei youtube und über die Gema.

Finde ich persönlich sowieso etwas merkwürdig, wie oft und schnell die Feindbilder wechseln. Erst sind die Medienkonzerne die bösen, weil sie etwas gegen Raubkopierer unternehmen und den Hals nicht voll kriegen. Und dann ist es plötzlich wieder die Gema, die ja so böse ist. :rolleyes:
 

joni

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Nein wirklich? Dafür hast du zwei drei Jahre alte Artikel ausgegraben? :m
An der Situation hat sich seither nichts geändert. Seit 2009 ist die GEMA Ursache für die Sperrung deutscher IPs und Accounts für viele Videos. Eine Untersuchung 2013 hat ergeben, dass von den Top-1000 angeklickten Videos über 600 in Deutschland gesperrt waren.


Insofern kann z.B. Sony gar kein Verlust entstehen. Denn wenn ein Song bei youtube gespielt wird, fällt schließlich die Gema-Gebühr an.
Wegen der fehlenden Verträge eben nicht (immer).


Gibt es keine Kohle, wird halt gesperrt und so kann es doch allenfalls die vielgescholtene Musikindustrie sein, die den Hals nicht voll kriegt. Schließlich versucht die ja anscheinend doppelt abzukassieren, nämlich einerseits über Werbeeinnahmen bei youtube und über die Gema.
Irgend jemand muss dafür bezahlt werden, dass Nutzer Werbung konsumieren. Wenn mit Hilfe urheberrechtsgeschützter Werke Werbeeinnahmen generiert werden, muss das bezahlt werden.


Finde ich persönlich sowieso etwas merkwürdig, wie oft und schnell die Feindbilder wechseln. Erst sind die Medienkonzerne die bösen, weil sie etwas gegen Raubkopierer unternehmen und den Hals nicht voll kriegen. Und dann ist es plötzlich wieder die Gema, die ja so böse ist. :rolleyes:
Das ist vollkommen am Thema vorbei (off-topic).
 

Kenobi van Gin

Brillenschlange

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Natürlich sind es letztlich die Künstler bzw. die Medienkonzerne, die die GEMA unterstützen. Aber ehrlich gesagt finde ich das auch ein bisschen wohlfeil, wie hier manche einfach sagen "man muss ja die GEMA nicht unterstützen". Für die Major-Labels mag das so gelten, aber als handelsüblicher kleiner Musiker oder was auch immer, der selbst Songs schreibt, kannst du dich nicht parallel zu allem anderen, das du als Selbstständiger so beachten musst (Autrags- bzw. Kundenakquise, Buchhaltung, Versicherungen und so weiter) noch zusätzlich um die Durchsetzung deiner Rechte an deiner Musik kümmern.
Das hieße nämlich, dass du eigenhändig jeden Tag bei Youtube und anderen Hostern prüfen musst, ob ein Song von dir dort illegalerweise hochgeladen wurde. Außerdem müsstest du regelmäßig Konzertkritiken lesen, ob vielleicht irgendwo erwähnt wird, dass jemand anderes ein Werk von dir augeführt hat. Das ist für eine Privatperson schlicht nicht machbar. Und es ist natürlich auch alles andere als effizient, wenn sich jeder Künstler darum persönlich kümmern muss.

Also überträgst du diese Rechte an die GEMA (oder eine vergleichbare Organisation) und lässt dich in solchen Dingen von ihr vertreten. Oder du verzichtest auf die Einnahmen, die du durch Tantiemen bekommen könntest. Das sind die beiden Optionen, die man hat.

[EDIT:]
Das ändert natürlich nichts daran, dass die Klage, auf die der Artikel Bezug nimmt, völlig an den Haaren herbeigezogen ist.
 

Kenobi van Gin

Brillenschlange

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@Kenobi van Gin:
Die haben eine gesetzlich geförderte Monopolstellung.
Falsch.
Es mag sein, dass sie de facto eine Monopolstellung haben. Aber theoretisch kannst du deine Rechte auch genau so gut selbst wahren. Manche Musikverlage tun das auch, bzw. übernehmen die Rechtewahrung für die Künstler. Und theoretisch kannst du auch ein Konkurrenzunternehmen zur GEMA gründen. Ob das besonders sinnig ist, ist die Frage. Immerhin hat die GEMA Verbindungen in die ganze Welt und in dem Sinne eine so gute Infrastruktur, dass du als quasi Start-up in dem Bereich nur schlechter dastehen kannst.

Und falls du mir das nicht glaubst, hier ein Beispiel: klick!
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Dürfte wohl auch im Interesse des Vermieters sein, je nach Wohnlage ein ordentliches Erscheinungsbild der Hausfassade zu erhalten.[...]
Da macht eine Gemeinschaftsanlage auf dem Dach mehr Sinn.

der zweck ist mir schon klar (und macht natürlich auch sinn), aber im grunde erfüllt das genau die gleiche aufgabe wie ein kabelbetreiber, nur im kleineren rahmen - und ein kabelbetreiber wird auch nicht von der GEMA befreit, nur weil er (u.a.) die fassaden von satellitenschüsseln frei hält.. und überhaupt verstehe ich nicht, was alle gegen satellitenschüsseln haben - die fassaden sind doch schon durch plattenbau-architektur, deutschlandfahnen, fußballfahnen (noch schlimmer :D), hässliches grünzeugs und dicke männer mit freiem oberkörper verschandelt; da würde ich ne 3-meter-schüssel vorziehen, die das ganze elend verdeckt :D

Das konkrete Urteil ist sicherlich zu begrüßen, weil alles andere einfach weltfremd wäre. Privater Konsum in dein eigenen vier Wänden ist eben keine öffentliche Aufführung, die einen Anspruch der Gema begründen kann.

warum müssen dann kabelnetzbetreiber zahlen? das ist doch auch für den privaten konsum in den eigenen vier wänden (und falls nicht, wird dafür doch schon extra abkassiert bei den öffentlich vorführenden endverbrauchern).. wo ist die grenze?

Das ist für eine Privatperson schlicht nicht machbar.

hmm, wie wär's dann (nur mal so auf blöd, zur abwechslung), wenn man das dann als privatperson einfach mal bleiben lässt und sich auf seine "kunst" konzentriert statt aufs abmahnen? :)

Falsch. [...] theoretisch kannst du auch ein Konkurrenzunternehmen zur GEMA gründen.

das ist falsch, zumindest das mit dem konkurrenzunternehmen, denn die GEMA-vermutung ist exklusiv - oder kriege ich jetzt auch eine beweislastumkehr gratis dazu, wenn ich meine eigene piratengema aufmache?
 

Bernd

NGBler

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Ich kenne mich mit der Gema nicht so aus, müssen die dafür private hinhalten oder wird das ganze von Steuergeldern bezahlt?
 

accC

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Ich kenne mich mit der Gema nicht so aus, müssen die dafür private hinhalten oder wird das ganze von Steuergeldern bezahlt?

Also, mehr oder weniger so: Wenn ein Künstler nicht selbst seine Rechte vertreten will oder nicht seinen eigenen Anwalt beschäftigen kann/ will, der seine Rechte gegenüber Dritten vertritt, dann kann er sich an die GEMA wenden. Statt dass der Künstler selbst oder seine Anwälte sich nun um die Durchsetzung der Rechte kümmern, macht das die GEMA. Zum Beispiel kümmert sie sich darum, dass Radiosender die Werke des Künstlers zwar ausstrahlen dürfen, aber dafür dann zahlen müssen oder dass DJs die Werke in Diskotheken spielen dürfen, aber dafür gezahlt wird etc pp. Dafür knüpfen sie von Verwertern (Radiosendern, DJs, dem Orchester auf dem Weihnachtsmarkt) dann Geld ab, stecken einen Teil in die eigene Tasche und geben dem Künstler den anderen Teil raus.
Wenn du die eher abwertende Beschreibung bevorzugst: Die GEMA ist der Schlägertrupp, den man losschickt, um bei Schuldnern Gelder einzutreiben. ;)
 
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