EU: Verschärfung des nationalen Waffenrechts

Und das wirst du auch nie erfahren.
Denn es gibt keinen Sinn dahinter.
Vielleicht liefen damals viele Krimis mit Butterflymessern.

ja, wie gesagt, das kann gut sein. Es gibt aber halt echt schlimmere Missstände über die man sich auslassen kann oder die man angehen müsste, oder?
Ich finde es auch lächerlich dass Plastiksoftairwaffen ab 1.5J auf Semiautomatik begrenzt sind.
Oder besser, ich finde es nicht angemessen wie der Besitz von Vollauto Softair ab 1.5J bestraft wird...

@Shade666
witzige Szene.
Aber interessant dass die Gangster schwarz sind.
Typisch amis.
Sehr unterschwellige Aussage...
 
was wie wo warum ist doch alles nachzulesen...

In Deutschland gilt:

"Seit der Änderung des Waffengesetzes in Deutschland zum 1. April 2008 dürfen einhändig zu öffnende Messer mit einer feststellbaren Klinge (alle Messer, die nur nach Lösen einer mechanischen Sperre wieder geschlossen werden können) nicht mehr zugriffsbereit geführt werden. Das zugriffsbereite Führen eines Messers ist hingegen für Ausführungen mit feststehender Klinge erlaubt (bei diesen handelt es sich dann jedoch nicht mehr um „Einhandmesser“), wobei nur eine Klingenlänge von bis zu 12 cm zulässig ist (§ 42a WaffenG). Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro und Einziehung des Gegenstands geahndet."
Quelle: wiki

Ersthaft?

Ich trage eigentlich täglich mit mir rum, da ich auf der Arbeit öfters mal Kabelbinder, Kartons, Kabel, Packband oder ähnliches durchtrennen muss und ich kein Bock habe immer 10min nach einem Messer suchen zu müssen.

Ich hab das einfach immer in der Hosentasche, auch wenn ich nach der Arbeit einkaufen gehe oder so.

Soll das heißen, wenn ich damit in eine Polizeikontrolle komme, krieg ich gleich richtig eins übern Deckel?

WTF :confused:
 
Nein. Erstens ist das ein Klappmesser und. wird nicht von der Regel erfasst. Außertdem ist die Klinge auch kürzer als 12 cm laut Shop. Somit bist du in doppelter Hinsicht sicher.

MfG
Mr. J
 
Nein. Erstens ist das ein Klappmesser und. wird nicht von der Regel erfasst. Außertdem ist die Klinge auch kürzer als 12 cm laut Shop. Somit bist du in doppelter Hinsicht sicher.

Aha aber hier steht doch
...dürfen einhändig zu öffnende Messer mit einer feststellbaren Klinge (alle Messer, die nur nach Lösen einer mechanischen Sperre wieder geschlossen werden können) nicht mehr zugriffsbereit geführt werden.

Das Messer ist einhändig zu öffnen und kann erst nach dem mechanischen Entsperren wieder geschlossen werden.

Die Klingenlänge ist dann erstmal egal, da die sich nur auf feststehende Klingen (also keine Klappmesser) bezieht und ich habe ja ein Klappmesser.

Das heißt, ich dürfte das eigentlich nicht in der Hosentasche rumtragen oder?
 
Wenn es sich um ein Seitspringmesser handelt, sprich das Ausklappen erfolgt nicht unter Zuhilfenahme beider Hände dann dürfte das Führen untersagt sein.
Die Erläuterung finde ich ganz gut und verständlich. Um rechtlich sicher zu sein sollte das Messer entweder nicht verriegeln oder nur zweihändig ausklappbar sein. Oder man kauft sich ein feststehendes Modell mit einer Klingenlänge unter 12 cm.

MfG
Mr. J
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei uns in der Waffensachkunde vor ... eine Jahr oder so haben wir erklärt bekommen, dass ganzspeziell eben auch diese Messer verboten sind. Bzw. das Führen ist verboten. Wenn du diesen Böppel womit du es einhändig öffnen kannst abfeilen würdest, wäre es kein EInhandmesser mehr und du darfst es führen. Das ist da selbstverständlich keine Rechtsberatung aber aus den entsprechenden Gesetzestexten entnehme ich das genauso.

Auf der Seite des BKA ist deines sogar unter den verbotenen mit Bild aufgelistet:

Einhandmesser (Klingenlänge unbeachtlich) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm: Einhandmesser sind Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, beispielhaft zeigen die nachstehenden Abbildungen Messer, die unter das Führverbot fallen



Es ist kein Springmesser. Nur ein Einhandmesser.
 


Bei einem Einhandmesser kann ich die Klinge zwar einhändig öffenen, benötige dazu aber meine eigene Muskelkraft.

Ein Springmesser wird die Klinge mittels einer Federkraft "herrausgeschleudert". Dazu muss ich nur ein Knopf drücken.

Das ist der Unterschied.

@War-10-ck, die "Böppel" da kann ich abschrauben, das ist nach Schraube-Mutter-Prinzip an der Klinge befestigt.

Wer die heute abend daheim mal entfernen, damit ich da keine Probleme mit bekomme.

Ist aber auch ein wenig, witzlos das ganze...
 
Weil, das was Nerephes gepostet hat mit dem Daumen aufgeschoben wird. Da ist keine Mechanik eingebaut, die die Klinge per Knopfdruck aufwirft. DU musst mit dem Daumen auf diesen Kleinen Böppel drauf und kannst es dann mit einer Hand aufschieben, die Klinge rastet dann ein. Das ist kein Springmesser.
 
Puh, kompliziert. Ich glaube ich würde da ein zu einem Klappmesser oder gleich zu einer festen Klinge greifen. Das Waffenrecht ist da irgendwie voller Fallstricke.

MfG
Mr. J
 
Ich hab eben auch versucht den Abschnitt zu finden, wo steht, dass ich ein Springmesser, dass zur Seite aufspringt führen darf - aber auch nichts gefunden. Dass es nicht verboten ist steht in der Anlage zum WaffG mehr find ich auch nicht. :dozey:

Wenn man sich überlegt, dass jeder x-beliebige sich so Messer überall kaufen kann. Da kann man doch nicht erwarten, dass sowas allgemein Bekannt ist. Will gar nicht wissen wie viele hier unbewusst gegens Waffenrecht verstoßen.
 
@Shade666
witzige Szene.
Aber interessant dass die Gangster schwarz sind.
Typisch amis.
Sehr unterschwellige Aussage...

Vielleicht solltest du mal genauer hinsehen, es sind 2 Schwarze und ein Weißer. Soviel zur "political correctness" bei einem fast 28 Jahre alten Film, der zudem eine australische und keine Amiproduktion ist. :rolleyes:
 
eigentlich steht doch in meinen links recht genau was erlaubt ist, oder?
Und ja, ich denke das Führen des angesprochenen "Arbeitsmessers" von Nerephes ist nicht erlaubt da einhändig zu öffnen und Klinge mechanisch feststellbar.

Allerdings, wie hoch ist die Chance dass man dieses Messer dabei hat bei einer Polizeikontrolle bei der die Taschen durchsucht werden?
In die Kontrollen in die ich gerate wird Führeschein, Perso, Alkoholspiegel usw. kontrolliert.
Wenn ich wo hingehe wo die Taschen durchsucht werden (Festival, Disko usw.) dann nehme ich sicher kein Messer mit.
 
Allerdings, wie hoch ist die Chance dass man dieses Messer dabei hat bei einer Polizeikontrolle bei der die Taschen durchsucht werden?

Allerdings sollte man sich wohl trotzdem überlegen ob es einem das wert ist gegen das Waffengesetz zu verstoßen nur weil man unbedingt dieses eine Messer mitnehmen möchte. Mir ist es das nicht wert, ich hab alle meine verbotenen Messer weggegeben und was nicht geführt werden darf führe ich auch nicht.
 
klar, vernünftig.
Wozu auch mit sowas in der Öffentlichkeit rumlaufen?
Für den alltäglichen Gebrauch tut es doch auch ein einfaches Taschenmesser.
 
Ersthaft?

Ich trage eigentlich täglich mit mir rum, da ich auf der Arbeit öfters mal Kabelbinder, Kartons, Kabel, Packband oder ähnliches durchtrennen muss und ich kein Bock habe immer 10min nach einem Messer suchen zu müssen.

Ich hab das einfach immer in der Hosentasche, auch wenn ich nach der Arbeit einkaufen gehe oder so.

Soll das heißen, wenn ich damit in eine Polizeikontrolle komme, krieg ich gleich richtig eins übern Deckel?

WTF :confused:
Wenn die Polizisten wollen bist du bis zu 10.000Euro los.(Realistisch 125€)
Es gibt bisher keinen "anerkannten" anerkannten Grund.

Nein. Erstens ist das ein Klappmesser und. wird nicht von der Regel erfasst. Außertdem ist die Klinge auch kürzer als 12 cm laut Shop. Somit bist du in doppelter Hinsicht sicher.

MfG
Mr. J
DAS IST FALSCH! Ob die Klinge kleiner 12 cm ist ist bei einem Einhandmesser EGAL!
Mit einer Hand zu öffnen = verboten zu führen.
Merkste was?
Kein normaler Mensch kennt sich damit aus oder kann sich so etwas logisch oder gar intuitiv erklären.

@War-10-ck: Da es die Wesensbestimmung(?) gibt, ist es zweifelhaft ob ein Einhandmesser kein Einhandmesser mehr ist wenn du den Boppel abfeilst oder das Loch füllst.
Mit einer scharfen Waffe kannst DU auch alles machen was du willst, es bleibt eine scharfe Waffe.
Erst wenn der Büchsenmacher seinen Krackel drunter setzt verändert sich der legale Status.

Wäre etwas sinnlos alle Einhandmesser vom Führen auszunehmen und dann im Nachhinein Springmesser zu erlauben.

Es gibt aber halt echt schlimmere Missstände über die man sich auslassen kann oder die man angehen müsste, oder?

Oder besser, ich finde es nicht angemessen wie der Besitz von Vollauto Softair ab 1.5J bestraft wird...
Und was machst du hier? Ich beschäftige und spreche gegen diese Missstände seit Erfurt und wenn es nicht gewisse Politiker gäbe, könnte man diese Missstände in 5min beheben.
Und wenn es Copy&Paste Österreich Waffengesetz wäre.

Du findest es also richtig, dass Jemand dafür bestraft wird, dass er eine "Waffe" besitzt, welche in fast allen Eigenschaften identisch ist zu einer die vollkommen legal ist und keinerlei weitere Gefährdung darstellt?

Für den alltäglichen Gebrauch tut es doch auch ein einfaches Taschenmesser.
Das ist ein einfaches Taschenmesser.
Selbst am Multitool oder am großen Schweizertaschenmesser ist oft eine Einhandklinge.
Ein Einhandmesser ist einfach praktischer als ein Zweihänder und kleiner als ein Feststehendes.
Und das mehr damit passiert hat auch noch Niemand bewiesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt bearbeitet:
Sobald es nicht mehr einhändig zu öffnen ist sollte es nicht mehr illegal sein es zu führen.

MfG
Mr. J
 
Ich kenne jetzt diese Wesentsbestimmung nicht, kann mir aber durchaus vorstellen, dass es sowas gibt. Zum Beispiel bei der Magazingröße kann man aber auch selber Hand anlegen. Erlaubt ist als Sportschütze Magazin mit 2 Schuss in Langwaffen fürs sportliche Schießen. Das darf ich ja auch selber blockieren damit ein größeres erlaubt ist.
Ich denke, dass diese Umbauten nur bei wirklich erlaubnispflichtigen Dingen zertifiziert sein müssen. Also meinetwegen um eine scharfe Schusswaffe zur Dekowaffe umzubauen.

Wiedermal ein tolles Beispiel wie sehr man sich selber in Gesetze reindenken und lesen muss um nicht gegen das Waffengesetz zu verstoßen. Eigentlich ein Unding. Sowas gehört gefälligst so simpel gehalten, dass es sich jeder normalsterbliche durch logisches Denken erschließen kann. :buh:
 
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