-Wenn er keine Waffe gehabt hätte, hätte er mit diesen nicht gegen das Waffengesetz verstoßen können.
Und wer kein Auto besitzt, kann nicht gegen den KFZ-relevanten Teil der StVO verstoßen.
Wegen Verstößen gegen ersteres stirbt jährlich eine einstellige Zahl Menschen in Deutschland, wegen Verstößen gegen letztere mehrere tausend.
-Wenn man mit bewaffneten Bewohnern rechnen muß, bringt man eher eine Waffe mit.
Bei Einbrechern, die riskieren oder sogar wissen dass jemand zu Hause ist (=heißer Einbruch), ist man stets in Lebensgefahr. Ich kann mich an zig Fälle aus den letzten Jahren erinnern, in denen das Opfer schwer verletzt wurde oder starb - an den Folgen von Gewalteinwirkung oder direkt ermordet.
Besonders hinterhältig ist ein Fall vor etwa 5 Jahren in Österreich, bei dem Einbrecher ein Opfer so fesselten dass es sich beim Befreiungsversuch selbst strangulierte.
-Wenn die Waffen vorschriftsmäßig getrennt von der Munition gelagert ist und nicht geladen unter dem Kopfkissen, wie schützt sie dann, wenn ma nachts durch Geräusche in der Wohnung geweckt wird?
1.) Die Waffe ist nur in Abwesenheit so zu lagern. Auf eigenem Grundstück - oder auf fremden mit Erlaubnis des Eigentümers - darf die Waffe geladen geführt werden.
2.) Gibt es spezielle Waffenschränke mit Fingerabdruckscanner für den Einbau unter das Bett.
3.) Eine Pistole ist in unter 15 Sekunden schussbereit. Hat man eine verlässliche Alarmanlage, so dass eine Frühwarnung erfolgt, hat ein Einbrecher der es darauf anlegt schlechte Karten - kann die Schlafzimmertür nicht einfach aufgebrochen/eingetreten werden, ebenfalls.