• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Drogenpolitik

Jester

★★★★☆ (Kasparski)

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Boah, Du bist eines der Duracell-Häschen der Arbeitswelt..... war ich auch mal.... früher......

@shamrock , was genau stimmt nicht? Weisst ja, am Gras ziehen lässt es nicht schneller wachsen, er kommt einem aber so vor (richtiger Strain vorausgesetzt)

Ab dem 1.4. darf man bis zu 25 g mit sich führen. Eine Beurteilung, ob oder ob das nicht legaler Besitz ist, findet nicht statt und soll auch gar nicht stattfinden, diesen Auftrag hat die Polizei nicht. Der BdK hat ausdrücklich und öffentlich gesagt, dass selbst wenn man mit offensichtlich nicht aus DE stamendem Weed oder auch Hasch (erklär mal nen tibetanischen Tempelball oder nen beigen Polm...) 10 km hinter der NL-Grenze aufgegriffen wird, kein Problem daraus entsteht. Blöd ist nur, wenn man AN der Grenze damit auffällt. Auch der Umstand, dass niemand am 1. April anfangen kann, zu züchten und dann am selben Abend die Ernte anrauchen kann, ist nicht von Belang. Der Besitz ist schlicht legal.

Und zum Grenzwert:

Die Expertenkommission mit Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und von der Polizei ist nun zu einem Ergebnis gekommen. Sie schlägt als Grenzwert 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum vor. THC ist der Wirkstoff der Cannabis-Pflanze, der hauptsächlich für die Rauschwirkung verantwortlich ist.
[...]
Das Bundesverkehrsministerium ergänzt: "Bei dem vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum handelt es sich nach Ansicht der Experten um einen konservativen Ansatz, der vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille."
Quelle

Vorgeschlagen wird – bezogen auf den Wirkstoff THC – eine Konzentration von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum, wie das Bundesverkehrsministerium am Donnerstag, 28. März, mitteilte: "Wird dieser Wert erreicht, ist nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht fernliegend."
[...]

Vorerst gilt der alte Grenzwert​

Für eine Einführung des empfohlenen Grenzwerts ist eine Gesetzesänderung durch den Bundestag erforderlich, wie es weiter hieß. Dies gilt also noch nicht zum Start der teilweisen Cannabis-Legalisierung am Ostermontag (1. April). Bis zu einer eventuellen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gelten die aktuellen strengeren Vorgaben.
Quelle

Meisterlich belustigend sind die CXU-Clowns, die neben tausender toter Kinder und Jugendlicher auch gaaaanz sicher sind, dass mindestens jeder 2. Verkehrsteilnehmer wegen der Legalisierung foobar durch Kiffer-Unfälle blutig zu Tode kommen wird. Dass aktuell ca. 80.000 Leute in DE medizinisches Cannabis konsumieren - und angenommen, ein guter Teil davon nimmt auch am Straßenverkehr teil (yup, Fahrräder zählen auch*) - und völlig legal den Grenzwert ohne Deckelung überschreiten dürfen, sollte beweisen, dass das überhaupt kein Problem ist. Wobei diese Leute ja sogar unter dem akuten Einfluss fahren dürfen, sofern die Einnahme nach ärztlicher Vorgabe und mit aus legaler Quelle stammendem Stoff erfolgt ist.
Hinsichtlich von Medizinalcannabis gilt dann § 24a Abs.2, Satz 3 StVG: die vorgenannte Bestimmung (§ 24a Abs.2, Satz 1 StVG) gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Kranheitsfall verschriebenen Arzneimittel rührt.
Quelle

* Ein witziges Detail aus der Schildbürgerstube: wenn ich einen Führerschein habe und mit zu hohem Restwert (oder auch akut bekifft, aber das will ich hier gar nicht promoten) auf einem Fahrrad in eine Verkehrskontrolle komme, dann kann man mir den Führerschein abnehmen, eine MPU verlangen und mich dann als Strafe zwingen, weiter Rad zu fahren. Genau mein Humor.
 
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Jester

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@Jester,

Der Verkehrsminister alleine reicht nicht. Da gehört noch das Einverständnis vom BMJ, BMUV, BMG und Bundesrat dazu.

Joa normaler Weg hat... Impuls Regierung -> Auftrag Verkehrsminister -> Expertise -> Verkehrsminister -> Bundestag -> Bundesrat.
Fand ich jetzt nicht so erwähnenswert.

Wenn ich schätzen müsste, wird das höchstens 2 Monate dauern, eher kürzer. Wäre ja sonst auch schwachsinnig. Und wenn der Bundesrat schon den VA beim CanG umschifft hat, werden die sich hierzu auch durch-enthalten. Dass die 1-ng-Geschichte der reinen Feststellung des Konsums gilt, ist ja ausreichend bekannt - über die Fahrtüchtigkeit sagt das gar nix.
 

Flip

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Wenn ich schätzen müsste, wird das höchstens 2 Monate dauern, eher kürzer. Wäre ja sonst auch schwachsinnig. Und wenn der Bundesrat schon den VA beim CanG umschifft hat, werden die sich hierzu auch durch-enthalten.

Das ist eben hier etwas ganz anderes. Das CanG war nicht von der Zustimmung des BR abhängig. Eine Anrufung des VA wäre nur eine Verzögerungstaktik gewesen. Ein einem Eintrag eines Grenzwertes müsste er BR aber zustimmen und das könnte durch sein, dass das nicht passiert.
 

saddy

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M-M-C

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...Dass aktuell ca. 80.000 Leute in DE medizinisches Cannabis konsumieren - und angenommen, ein guter Teil davon nimmt auch am Straßenverkehr teil (yup, Fahrräder zählen auch*) - und völlig legal den Grenzwert ohne Deckelung überschreiten dürfen, sollte beweisen, dass das überhaupt kein Problem ist. Wobei diese Leute ja sogar unter dem akuten Einfluss fahren dürfen, sofern die Einnahme nach ärztlicher Vorgabe und mit aus legaler Quelle stammendem Stoff erfolgt ist....

Quelle
Ich bin jetzt seit 2019 täglich auf THC, ich hab wirklich nicht einen Tag ohne gehabt. Morgens beim Aufstehen, noch einmal eine halbe Stunde vor dem Losfahren, in der Mittagspause und kurz vor dem Heimweg nochmal. Dann nach der Arbeit noch 3 bis 4 mal. Schmerzpatient eben.
Als es gesundheitlich noch ging hab ich dann als Pendler 30.000 Kilometer im Jahr gefahren. Bei sich anbahnenden Schmerzattacken auch mal per Vapo beim Fahren, was eigentlich komplett verboten ist. Kein Unfall, keine Punkte in Flensburg, nicht einmal eine selbstverschuldete Schramme.
So schlimm ist Cannabis nicht, besonders bei regelmäßigem Konsum. Der feine Unterschied ist nämlich: Bist du breit nachm Joint kommt dir Autofahren echt gefährlich vor, hohe Geschwindigkeit und Kurven machen einem da ziemlich schnell Angst, so das man eher den Oma-Fahrstil an den Tag legt. Bei Alkohol ist es genau andersrum, es kommt zu Selbstüberschätzung und dadurch zu Unfällen.
Gemein ist der Gelegenheitskonsum, also mal 3 Monate gar nicht und ähnliche Pausen. Dann würde ich mich nicht bei dir mit ins Auto setzen. Dann ballern dich auch die 3,5ng gut weg.

Die jetzigen 1ng stehen übrigens nirgendwo im alten Gesetz als Rausch-Grenzwert, es wurde irgendwann mal von einem einzelnen Gericht als Richtwert bei einem einzelnen Verfahren gewählt. Und das auch nur, weil man darunter nicht mehr sauber messen kann. Alle anderen Gerichte haben sich dem einfach nur angeschlossen. Einfach nur weil man niemanden verknacken will, bei dem per Elektronenmikroskop 2 Moleküle THC nachgewiesen wurden. Irgendwo musste man technisch die Grenze ziehen, dieser Wert von 1ng hat also nicht mit dem Rauschzustand zu tun, er ist rein messtechnischer Natur.
Da jetzt offiziell die 3,5ng empfohlen werden, werden die Gerichte mehr oder weniger per sofort den neuen Grenzwert nehmen.
Wer mal 1 Stunde und 45 Minuten Zeit hat kann hier ins Detail gehen, schön von einem Fachanwalt erklärt:
 

MSX

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Ein lustiger Artikel über einen Cannabis-Dealer, der um seine Existenz fürchtet, mit Spitzen, wie

Nach Angaben des Bundeskriminalamts gibt es in Deutschland schätzungsweise 28.905 Cannabis-Dealer. Wie der Hanfverband BuzzFeed News Deutschland mitteilt, könnte die Dunkelziffer aber sehr hoch sein.
 

Jester

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Das ist eben hier etwas ganz anderes. Das CanG war nicht von der Zustimmung des BR abhängig. Eine Anrufung des VA wäre nur eine Verzögerungstaktik gewesen. Ein einem Eintrag eines Grenzwertes müsste er BR aber zustimmen und das könnte durch sein, dass das nicht passiert.

Der DHV sagt, die Änderung seien laut angesprochener Fachleute (glaub Georg sagte "Juristen" im Video iirc) NICHT durch den BR zustimmungspflichtig.

 

Jester

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Ich bin jetzt seit 2019 täglich auf THC, ich hab wirklich nicht einen Tag ohne gehabt. Morgens beim Aufstehen, noch einmal eine halbe Stunde vor dem Losfahren, in der Mittagspause und kurz vor dem Heimweg nochmal. Dann nach der Arbeit noch 3 bis 4 mal. Schmerzpatient eben.
Als es gesundheitlich noch ging hab ich dann als Pendler 30.000 Kilometer im Jahr gefahren. Bei sich anbahnenden Schmerzattacken auch mal per Vapo beim Fahren, was eigentlich komplett verboten ist. Kein Unfall, keine Punkte in Flensburg, nicht einmal eine selbstverschuldete Schramme.
So schlimm ist Cannabis nicht, besonders bei regelmäßigem Konsum. Der feine Unterschied ist nämlich: Bist du breit nachm Joint kommt dir Autofahren echt gefährlich vor, hohe Geschwindigkeit und Kurven machen einem da ziemlich schnell Angst, so das man eher den Oma-Fahrstil an den Tag legt. Bei Alkohol ist es genau andersrum, es kommt zu Selbstüberschätzung und dadurch zu Unfällen.
Gemein ist der Gelegenheitskonsum, also mal 3 Monate gar nicht und ähnliche Pausen. Dann würde ich mich nicht bei dir mit ins Auto setzen. Dann ballern dich auch die 3,5ng gut weg.

Die jetzigen 1ng stehen übrigens nirgendwo im alten Gesetz als Rausch-Grenzwert, es wurde irgendwann mal von einem einzelnen Gericht als Richtwert bei einem einzelnen Verfahren gewählt. Und das auch nur, weil man darunter nicht mehr sauber messen kann. Alle anderen Gerichte haben sich dem einfach nur angeschlossen. Einfach nur weil man niemanden verknacken will, bei dem per Elektronenmikroskop 2 Moleküle THC nachgewiesen wurden. Irgendwo musste man technisch die Grenze ziehen, dieser Wert von 1ng hat also nicht mit dem Rauschzustand zu tun, er ist rein messtechnischer Natur.
Da jetzt offiziell die 3,5ng empfohlen werden, werden die Gerichte mehr oder weniger per sofort den neuen Grenzwert nehmen.
Wer mal 1 Stunde und 45 Minuten Zeit hat kann hier ins Detail gehen, schön von einem Fachanwalt erklärt:

Ich war in meinen 20ern passierter Kiffer, geschätzt 20 Bongs an einem Tag waren eher normal. Subjektiv habe ich auch nur ein paar Minuten nach ner Bong was gemerkt und war auf jeden fall (rein technisch) völlig fahrfähig. Und bin im Nachhinein nicht wirklich stolz darauf, 10-15 Jahre lang praktisch immer breit gefahren zu sein, auch ohne Unfälle oder auch nur gefährliche Situationen.

Denn: Subjektivität ist in dem Bezug irrelevant. Ein Berufstrinker ist mit 3 Promille vermutlich (realistisch) auch eher fahrfähig, als mit 0,0. Jemand mit 0,8 Promille hält sich vielleicht subjektiv für fahrfähig. Letzten Endes muss es eine definierte Grenze geben, die eben auch beim Anfälligsten Menschen funktioniert. Genauso wie 0,5 Promille und genauso wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, alles richtet sich nach dem Worst User Case, um alle anderen so gut wie möglich zu schützen.

Allerdings sind die 3,5 ng/ml Blutserum arg wenig, realisitisch wären eher 7-10. Eine Beeinträchtigung ist bei solchen Konzentrationen nicht zu erwarten. Ich sehe hier eher das Problem, dass ein Dauerkiffer am nächsten Tag eben noch deutlich drüber liegen dürfte.

Dummerweise gibts dann das unangreifbare Argument, dass das verantwortungsvolle Führen eines Kfz eben KEINEN Dauerkonsum duldet.

Just my 2 Ct
 

Flip

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Der DHV sagt, die Änderung seien laut angesprochener Fachleute (glaub Georg sagte "Juristen" im Video iirc) NICHT durch den BR zustimmungspflichtig.

Er sagt, soweit er wüßte.

Ist aber falsch. Er sagt richtig, dass das bisher nur durch Gerichte auf einen Wert festgelegt wurde und nirgends ein Grenzwert im Gesetz steht..

Wo würde man das jetzt ins StVG schreiben?
In den §24 a. (0,5 Promille Grenze)

Da steht nämlich nicht nur drin, dass dieser § ergänzt werden um Grenzwerte für andere berauschende Mittel, sondern da steht auch drin, wer da zustimmen muss.
Das sind die von mir oben genannten Parteien, auch der Bundesrat.
 

dexter

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Ein Berufstrinker ist mit 3 Promille vermutlich (realistisch) auch eher fahrfähig, als mit 0,0. Jemand mit 0,8 Promille hält sich vielleicht subjektiv für fahrfähig.
Ich bin "gut trainiert", merke aber trotzdem nach einem (0,5L) Bier meine veränderte Fahrfähigkeit bzgl. Risiken. Sehr lang her, dass ich angekifft gefahren bin, auch da war das deutlich (weiss aber den zeitlichen Abstand zum Kiffen nicht mehr, war aber ganz sicher nicht erst "nächster Tag")
 

M-M-C

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Ich muss bei mir dazu anmerken, das ich 6 Wochen Eingewöhnungszeit hatte, bis ich wieder fahren durfte. Natürlich Einnahme streng nach ärztlicher Vorschrift und so. In den ersten zwei Wochen war ich noch so breit, da hätte ich mir selbst kein Fahren zugetraut. Sollte ich z.B. eine Pause machen, also kurzzeitig auf andere Medikamente umsteigen, dann muss ich danach die Eingewöhnungszeit wiederholen. Ein Rezept ist kein Freifahrtsschein.
Niemand sollte sich zuballern und dann einen mehrere Tonnen schweren Metallkäftig mit 10 mit 20 Metern die Sekunde durch die Gesellschafft lenken. Egal mit welcher Substanz im Blut.
 

Seedy

A.C.I.D

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Nur mal zur Klarstellung: Die ganzen 100m Abstand die überall genannt werden sind falsch.
Es geht um 100m "Sichtweite". Heißt sobald ihr verdeckt seid, könnt ihr auch weit aus näher als 100m an einer Einrichtung sein.

Das ist z.B. für Leute interessant die zuhause auf dem Balkon rauchen wollen, aber technisch näher als 100m an einer Schule wohnen (bei uns stehen z.B. eine Schule neben einem Wohngebiet, da würden die 100m durchaus 100+ Wohnungen betreffen.

....
Grade am Anfang würde ich versuchen sehr vorsichtig zu sein, denn nicht jeder wird die Gesetzeslage kennen und es wird grade am Anfang evtl. nen bisl. Ärger mit Den Blockwarten und Anzeigenhauptmeistern geben.
Nicht das du dir um 20 Uhr am Rande der Fußgängerzone einen ansteckst und statt deiner Ruhe ärger mit nem wütenden Opa hast.
 

Pleitgengeier

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Meisterlich belustigend sind die CXU-Clowns, die neben tausender toter Kinder und Jugendlicher auch gaaaanz sicher sind, dass mindestens jeder 2. Verkehrsteilnehmer wegen der Legalisierung foobar durch Kiffer-Unfälle blutig zu Tode kommen wird.
Wie viel ng THC entsprechen eigentlich den zwei Mass Bier, die man laut einem ehemaligen bayrischen Innenminister am Oktoberfest trinken kann bevor man mit dem Auto nach Hause fährt? :p

Edit Anmerkung: Nein, ich konsumiere außer (unterdurchschnittlich wenig) Alkohol keine Drogen, ich finde das Theater nur lächerlich, vor allem dass die gefährlichste Komponente eines Joints die legale ist
 
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M-M-C

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braegler

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Der gute alte Hesi :T

Wenn man dann noch ein bisschen angefressen in Bezug auf Hobbyelektronik ist, artet das sehr schnell aus :coffee:
1711822380443.png
 

Flip

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Das ist schon arg gringe:




Mitternacht am Brandenburger Tor in Berlin

 
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