Man könnte meinen, es sei geklärt, welcher deutsche Staat bis 1990 konsequent die zwischen 1933 und 1945 begangenen Untaten deutscher Faschisten verfolgte und welcher nicht. Die Zahlen schienen eindeutig zu sein. In ihrem Buch »im Namen des Volkes. Ermittlungs- und Gerichtsverfahren in der DDR gegen Nazi- und Kriegsverbrecher« geben die Autoren Dieter Skiba und Reiner Stenzel an, in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und in der DDR seien zwischen 1945 und 1990 »etwa 17,000 Männer und Frauen als Tatverdächtige erfasst und davon 12.890 angeklagt und verurteilt« worden. Die Zahl der Verurteilungen war damit fast doppelt so hoch wie im Westen, wie aus Zahlen hervorgeht, die der Münchner Historiker Andreas Eichmüller 2008 veröffentlichte. Danach wurden vom 8. Mai 1945 bis Ende 2005 in den westlichen Besatzungszonen, in der Bundesrepublik sowie in Westberlin 36.393 Ermittlungsverfahren gegen 172.294 Beschuldigte geführt. Von 16.740 Angeklagten seien 6.656 rechtskräftig verurteilt worden. Hinzu kommen die von alliierten Militärtribunalen verurteilten Personen. Skiba und Stenzel beziffern sie mit etwa 40.000 für die sowjetische Seite, wobei allein bis Ende 1946 17.715 wegen Naziverbrechen verurteilt worden waren. Im 1999 in München herausgegebenen »Handbuch der deutschen Geschichte« heißt es, dass von Gerichten der Siegermächte in Deutschland und in anderen Ländern »etwa 50.000 bis 60.000 Personen« wegen Nazi verbrechen verurteilt worden seien, in den drei Westzonen waren es demnach 5.025 deutsche Angeklagte.