Larius
OutOfOrder
- Registriert
- 12 Juli 2013
- Beiträge
- 5.792
@U.S.C.H.: Und DAS ist wiederrum ein ausgemachter Blödsinn:
-) Nicht die Polizei ist dafür zuständig einen Ladendieb zu stellen sondern das dafür abgestellte Personal
-) Es kann, wenn es sich um eine kleinere Summe handelt, davon abgesehen werden Anzeige bei der Polizei zu stellen. Jedoch hat dafür auch das Kaufhaus normalerweise diese "Im Fall eines Diebstahls wird X Euro als Strafe eingehoben" Klausel womit der angerichtete Schaden abgedeckt werden kann.
-) Das Personal kann auch das Hausverbot auf ein Jahr aussprechen - betritt man in der Zeit trotz aufrechten Verbotes den Laden ist es Hausfriedensbruch was man auch bei der Polizei zur Anzeige bringen kann.
-) Das die Polizei nicht sofort losstürmt bei einer Summe von 40€ ist klar - dafür gibt es auch die Geschäftsräume wo man dann, unter Aufsicht des Personals, warten muss bis die Polizei jemanden vorbei schickt um dort die Anzeige aufzunehmen. Kann halt auch mal ne Stunde dauern.
-) Die Kassererin darf auch ihren Arbeitsplatz nicht verlassen um solchen Leuten hinterherzurennen. Ansonsten kanns ganz schnell passieren das man zurück kommt und die Kassa ist leer.
Dieses "Die Asylwerber klauen das ganze Zeug und niemand tut was dagegen!" ist n ganz n ziemlich übles Gerücht, was auch in Österreich verbreitet wurde. Dort wurde von Belagerung von Geschäften geredet woraufhin sich der Fillialleiter, die Polizei und zusätzlich noch das Innenministerium gemeldet hat und diese ganzen Geschichten dementiert hat. Das es zu Diebstählen kommt, jo,s icher - sowohl von Inländer als auch Ausländer. Aber dieses "Die räumen sich die Taschen voll und hauen dann ab!" Geschichtel stimmt einfach nicht. Weil wenn dann steht draußen vor der Tür jemand denn erst wennst du den Laden verlässt ist es Ladendiebstahl.
Und bzgl. Schießbefehl: Es ist etwas anderes ob du einen Schießbefehl erhälst, der dich ermächtigt auf Menschen zu schießen, oder von deiner Waffe gebrauch machst für Warnschüsse.
-) Nicht die Polizei ist dafür zuständig einen Ladendieb zu stellen sondern das dafür abgestellte Personal
-) Es kann, wenn es sich um eine kleinere Summe handelt, davon abgesehen werden Anzeige bei der Polizei zu stellen. Jedoch hat dafür auch das Kaufhaus normalerweise diese "Im Fall eines Diebstahls wird X Euro als Strafe eingehoben" Klausel womit der angerichtete Schaden abgedeckt werden kann.
-) Das Personal kann auch das Hausverbot auf ein Jahr aussprechen - betritt man in der Zeit trotz aufrechten Verbotes den Laden ist es Hausfriedensbruch was man auch bei der Polizei zur Anzeige bringen kann.
-) Das die Polizei nicht sofort losstürmt bei einer Summe von 40€ ist klar - dafür gibt es auch die Geschäftsräume wo man dann, unter Aufsicht des Personals, warten muss bis die Polizei jemanden vorbei schickt um dort die Anzeige aufzunehmen. Kann halt auch mal ne Stunde dauern.
-) Die Kassererin darf auch ihren Arbeitsplatz nicht verlassen um solchen Leuten hinterherzurennen. Ansonsten kanns ganz schnell passieren das man zurück kommt und die Kassa ist leer.
Dieses "Die Asylwerber klauen das ganze Zeug und niemand tut was dagegen!" ist n ganz n ziemlich übles Gerücht, was auch in Österreich verbreitet wurde. Dort wurde von Belagerung von Geschäften geredet woraufhin sich der Fillialleiter, die Polizei und zusätzlich noch das Innenministerium gemeldet hat und diese ganzen Geschichten dementiert hat. Das es zu Diebstählen kommt, jo,s icher - sowohl von Inländer als auch Ausländer. Aber dieses "Die räumen sich die Taschen voll und hauen dann ab!" Geschichtel stimmt einfach nicht. Weil wenn dann steht draußen vor der Tür jemand denn erst wennst du den Laden verlässt ist es Ladendiebstahl.
Und bzgl. Schießbefehl: Es ist etwas anderes ob du einen Schießbefehl erhälst, der dich ermächtigt auf Menschen zu schießen, oder von deiner Waffe gebrauch machst für Warnschüsse.