Dachrinne von Laster abgefahren

Wie lange lebt die Dachrinne


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Absperrband ist Murks. Hält nicht lange und macht bei Wind einen Höllenlärm, besonders nachts. (Flatterband :D )

Dann lieber so was oben an die Ecke des Hauses dübeln



Und Fahrrad da abstellen war eine gute Idee :T
 
Du bist nicht der Einzige mit solchen Problemen:
Wie der Herr im Artikel würde ich mich auch einmal an die Gemeinde wenden. Auf die Schnelle würden mir die StVO-Schilder und einfallen. Oder man muss den Gehsteig an dieser Stelle verbreitern. Den Handlungsbedarf sehe ich aber nicht bei dir.
 
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  • #24
@Toxxic
Das verstehe ich nicht.

@wellen
Siehste...hab kein Bock auch in der Zeitung zu landen ;)

GreeZ pspzockerscene
 
Du sollst den Weinstock zuschneiden. Am besten so, dass man das Haus inkl. Dachrinne erkennen kann.
 
Kenne das Problem. Gegen 40-Tonner kann man nicht mit Flatterbändchen und DuDu-Schildchen anstinken. Auf den Weg vor der Hausecke gehört ein fetter Findling, so dass man als Fußgänger noch drumherum kommt, bißchen helle Farbe drauf oder ein paar Katzenaugen drangedübelt. Fertig. Gibts beim Landschaftsgestalter oder Landwirt um die Ecke inkl. Transport. Die Dachrinne wird bis in alle Ewigkeit halten, versprochen. Der nächste fährt vielleicht mal noch ein paar Zentimeter weiter rechts und rasiert die Fassade. Das Haus sieht nicht aus, als ob es so einen Einschlag verkraftet ;)
 
Wo seht ihr da ein Haus? Ich sehe da irgendwie nur ne umgebaute Garage mit Zimmer unter´m Dach ... ^^

Naja, sei es wie es ist, irgendwie glaube ich, dass es bisher nur ein Wunder ist, dass es bisher "nur" die Dachrinne getroffen hat. Wie lange dauert es bis da mal ein Fußgänger im Weg steht? Obwohl, dann reagiert die Gemeinde/Stadt sicher ganz schnell und stellt da ein Schild oder irgendwas hin. Versprochen!

Also ab sofort zum Rauchen raus gehen und genau an die Ecke stellen ;)

Ne ernsthaft, versuch es bei Stadt/Gemeinde wirklich mal mit der Begründung dass es das nächste mal vllt. nen unschuldigen Passanten erwischen könnte. Wenn die kein Gehör haben dann an den Stadtrat wenden und wenn die auch nicht zuhören wollen, dann das nächste Gericht mit Verkehrsrecht.
Manchmal hilft auch die Lokalzeitung. Als Lückenfüller nen kurzen Bericht "Sechs mal im Jahr muss ich meine Dachrinne reparieren".

Aber mal ganz ehrlich. Die LKW-Fahrer merken das. Egal welchen Auflieger die hinten dran haben. So ganz Laut- und Schadlos geht das nicht von statten. Und warum du da nicht jedesmal wenn sich jmd. mal nicht meldet ne Anzeige gegen Unbekannt stellst entzieht sich meiner Logik. Allein wegen der Versicherung solltest du das machen. Egal ob du es selber wieder zusammen zimmerst oder jmd. kommen lässt.

Aber die Idee mit dem Findling find ich irgendwie auch ganz nett. Denke nur, dass das nicht so ohne weiteres erlaubt sein dürfte. Es ist Fussweg und damit kein Privatgelände. Da darfst halt nicht eben nen "Steinchen" hinlegen.
 
Ich halte eine Warntafel für die beste Variante.

StvO gerecht wäre wohl hier oder noch besser . Es sollte aber natürlich von der entsprechend zuständigen Behörde angebracht werden. (Könnte man aber vlt in einem kleinen Ort auch erstmal privat am Haus bzw. vor der Hausecke anbringen...)

Einen Findling an der Stelle zu positionieren grenzt wohl schon an gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, falls da wirklich mal einer ranfährt, sind Anzeige und Schadensersatzansprüche vorprogrammiert.
§ 315b StGB
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
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I-Träger aus Baustahl, den montierst du vor die Dachrinne damit du diese besser befestigen kannst :)
Sollte natürlich nicht länger sein als die Dachrinne, damit der LKW den Träger nur berührt wenn er die Dachrinne mitgenommen hätte.

Was nicht in die Straße ragt ist kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Wenn ein LKW auf mein Grundstück fährt und dort wo reinkracht, dann ist das höchstens Besitzstörung und Sachbeschädigung - falls der Stein nen Krazer bekommt^^
 
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Der I-Träger reist dann aber vermutlich das halbe Haus ein oder er wird zumindest aus der Verankerung gerissen, mit entsprechenden Schäden. So etwas bringt nur was wenn die Verankerung stabil genug ist, die Energie muss bei einem Aufprall ja irgendwo hin.

Gruß DM
 
Einen Findling an der Stelle zu positionieren grenzt wohl schon an gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, falls da wirklich mal einer ranfährt, sind Anzeige und Schadensersatzansprüche vorprogrammiert.

Der Findling soll auf den FUSSWEG. Da hat der LKW wohl noch weniger zu suchen, könnte genausogut auch ein Kinderwagen stehen.
 
So eine Plane oder dünne Blechhülle hält ja nichts aus.
Der LKW trifft ja nicht Frontal drauf wo die ganzen massiven Teile wie Motorblock usw. sind.
 
Man sehe dazu das Video im FUN-Bereich, wo LKWs sich alle Nase lang die Auflieger an einer Brücke zerfetzen.
Die Brücke hatte sich davon nicht einmal beeindrucken lassen:T
 
Laut zählt der Gehweg schon zur Straße (auf dem sich richtigerweise zwar keine Fahrzeuge wie auf der Straße bewegen dürfen), also sprich mMn zum Tatbestand Eingriff in den Straßenverkehr.
Ich glaube kaum das der Gehwegstreifen vor dem Haus Privatgrund ist. Sprich Findling wäre unklug, wie Wiki unter "Hindernisse" weiß.
Selbst wenn es privat ist, darf man mit nem Stein dessen Nutzung ohne Genehmigung nicht einschränken. Wird schwer, vor allem wenn der Bürgermeister gegenüber wohnt.^^

Und können wir mal bitte mit dem Haus gebashe aufhören, ist ja toll das Ihr alle in prunkvolleren Anwesen residiert, für den Sachverhalt "Dachrinne" tut der Zustand des Hauses ja nix zur Sache, oder?
:rolleyes:
 
Off Topic:
Dem kann ich mich anschließen.
Meine Hütte Haus ist auch nicht das gelbe vom Ei. Aber es ist MEINS. Ich brauche keinem Vermieter auf Jahre Geld in den Rachen zu werfen. Das was einige monatlich bis in die Steinzeit latzen müssen zahle ich an Abgaben
im Jahr! Das ist für mich das einzige was zählt.
 
Wiki spricht von Hindernissen nur in Bezug auf die Fußgänger. Das auszuschließen hatte ich im obigen Post bereits vorausgesetzt.
 
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  • #37
Nen Findling hab ich bei solchen Stellen schon in anderen Ortschaften gesehen, aber das wäre:
a. Zu teuer
und würde
b. Zu lange dauern bis zum Umsetzung
und
c. Vermutlich nicht erlaubt werden...ich finde sowas auch nicht sinnvoll an der Stelle.

Zu dem Haus:
Bilder vom Innenhof würden die Gemüter einiger hier ändern, aber darum geht es ja nicht.
Ich wäre froh, behaupten zu können, es wäre mein Haus, aber zumindest ist es das meines Vaters und auch kein Mietshaus :)

Ansonsten, danke für die kreativen und auch lustigen Vorschläge.

@Hanz_Maulwurf
Das muss echt eine Behörde anbringen?
Armes Deutschland...

GreeZ pspzockerscene
 
@Hanz_Maulwurf
Das muss echt eine Behörde anbringen?
Armes Deutschland...

Arm wäre das Deutschland dann, wenn jeder auf dem Gehweg Schilder aufstellen könnte wie er Bock hat.
Nur weil es in deinem Fall sinnvoll wäre heißt doch noch nicht dass man sowas prinzipiell erlauben muss...
 
Ja die Sicherung der Straße muss natürlich die zuständige Behörde übernehmen, da Gemeindestraßen i.d.R. der Gemeinde gehören, wäre diese der zuständige Ansprechpartner. Genauer gesagt das Ordnungsamt.
(In dem Fall ist annehmbar, das ihr als Grundstückseigner sogar die Pflicht habt, dies der Gemeinde zu melden, damit diese im Rahmen Ihrer , tätig werden kann.
Wenn an der Stelle schon mehrmals eine Beschädigung von Fahrzeugen und natürlich auch Eurem Haus stattgefunden hat, sollte diese auch tätig werden (müssen).
Wären die Unfälle aktenkundig (durch Anzeige gegen Unbekannt), wäre das gegenüber der Behörde einfacher zu beweisen.
Eure Fotos reichen aber wahrscheinlich/ vielleicht auch.)

Ich würde also einfach auf dem Ordnungsamt Eurer Gemeinde mit dem Problem vorsprechen, und beantragen, durch ein Verkehrszeichen oder ein Leitmal diese Stelle abzusichern.
Das dürfte in dem Fall der Antrag auf eine sog. "dauerhafte verkehrsrechtliche Anordnung" sein.
Wird der Antrag abgelehnt, so kann Widerspruch eingelegt werden bzw. danach verwaltungsgerichtlich gegen den ablehnenden Bescheid geklagt werden.
Die Bearbeitung eines Widerspruchs ist meist kostenpflichtig. Die Erfolgsaussichten einer Klage sind meist recht gering.

Wird auch ein Widerspruch abgelehnt würde ich statt zu klagen einfach selbst so ein Leitmal anbringen, und schauen, ob sich das Ordnungsamt regt und verlangt das es wieder entfernt wird.
(Kostet dann meist ab 15 Euro und damit m.M.n. ersteinmal günstiger als der Klageweg).

In dem Fall macht dieser Ablauf deshalb Sinn, weil man Euch einen Strick draus drehen könnte, wenn wirklich mal einer richtig dagegen kracht.
Eure Versicherung (oder die Versicherung des Unfallverursachers) könnte dann eventuell herausfinden das diese Gefahrenstelle durch Vorschäden bekannt war, und Ihr die zuständige Behörde nicht darüber unterrichtet habt.
Das könnte man dann als Fahrlässigkeit auslegen und daraus könnten sich einerseits Schadensersatzansprüche ergeben bzw. Ihr auf eurem Schaden sitzen bleiben.
Lehnt die zust. Behörde eine Beschilderung ab, und es passiert was, seid Ihr aus dem Schneider.
 
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  • #40
@elgitarre
Dass jeder auf dem Gehweg Schilder aufstellen können sollte wie er wollte, hat niemand behauptet, aber ich zu meinem Teil gehe auch über rote Ampeln, wenn die Straße leer ist (oh Gott, das wird gleich wieder ne Diskussion...).
Ich meine nur, dass es nicht immer Sinn macht,wegen jedem Kleinkram zu Behörden zu rennen, wobei es in diesem Fall doof werden kann, wenn dann etwas passiert und einem die Schuld angelastet werden kann (siehe Hanz_Maulwurf's Post).
EDIT
Nachtrag:
Sicher kann man auch rechtlich vollkommen korrekt darauf pochen, dass da ein Findling hinkommt, aber nur weil es dann rechtens ist heißt es noch lange nicht, dass es Sinn macht.

@Hanz_Maulwurf
Danke, sehr informativ :)

GreeZ pspzockerscene
EDIT

Hmm hab mal nach "dauerhafte verkehrsrechtliche Anordnung" gegoogelt.
Habe einige Treffer gefunden, bei denen es nur um den Bau ging, aber auch welche wo eben dabei stand, dass es wirklich um die dauerhafte Verkehrsregelung geht.
Zum Bau:

Auch Bau, aber Schweiz, 2te PDF:

Laut Wikipedia gilt die von dir erwähnte Anordnung nur für temporäre Bauarbeiten bzw. Verkehrszeichenänderungen:
Eine verkehrsrechtliche Anordnung (kurz VAO) wird in Deutschland von einer Straßenverkehrsbehörde erteilt und beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung für Arbeiten an oder neben einer Straße (so genannte Arbeitsstelle). Sie muss in jedem Fall beantragt werden, wenn sich die Arbeiten auf den öffentlichen Straßenverkehr (egal auf welche Weise) auswirken (§ 45 Abs. 2 StVO). Die verkehrsrechtliche Anordnung beinhaltet neben der Beschreibung der Arbeitsstelle und der geplanten Arbeiten auch Angaben zur Dauer, der erforderlichen Beschilderung und Markierung sowie die Benennung einer verantwortlichen Person.

Die verkehrsrechtliche Anordnung ist rechtzeitig unter Verwendung eines entsprechenden Formulars mit beigelegtem Verkehrszeichenplan zu beantragen und muss 1:1 umgesetzt werden. Abweichungen, beispielsweise bei der Beschilderung, sind nicht zulässig, des Weiteren ist der genehmigte Zeitraum einzuhalten. Ist dieser abgelaufen, muss eine Verlängerung beantragt werden.
Quelle:

Ich finde diesen rechtlichen Kram eigentlich immer schrecklich, aber wenns einem was bringen kann ist es durchaus interessant was es da so gibt.
Gibt es eine (andere) Bezeichnung für so einen Antrag für meinen Fall?
Ich wüsste nicht nach was ich da suchen soll...
 
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