Auch geimpfte können sich infizieren und unwissentlich das Virus verbreiten. Die Impfung schützt ja „nur“ vor einem schweren Verlauf.
Im Prinzip kann man jede Krankheit mehrmals bekommen.
Der Unterschied ist ob das Immunsystem der Krankheit nach einer Stunde oder drei Wochen den Gar ausmacht. Gerade ein gut trainiertes Immunsystem kann eine Krankheit so schnell bekämpfen daß man nichteinmal Symptome zeigt. So kommt dann noch obendrauf ob man keine Symptome oder lebenslang Long-Covid hat.
--- [2021-09-01 03:00 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---
Gefälschte Impfpässe kann man nicht nachweisen, da der Impfpass nicht Fälschungssicher ist. Er war ja auch nie dafür gedacht um sich quasi damit auszuweisen.
Aber ich sag mal so, solche Menschen schneiden sich, spätestens bei einer Infektion, ins eigene Fleisch.
Doch, man kann sie nachweisen.
Nicht fälschungssicher bedeutet ja nur daß es mit wenig Aufwand möglich ist sowas zu erstellen.
Trotzdem ist das nachweisbar mit mehr oder weniger Aufwand, vom falschen Papier und ungültigen Stempeln bis zur Rückverfolgung über die Krankenakten.
Im übrigen drohen bei Urkunden- und Gesundheitszeugnisfälschung sehr harte Strafen von fünf und einem Jahr Haft. Leider kommen Impfpaßfälscher hier oft viel zu zahm weg, bisher wurden fast nur Bewährungsstrafen und in zwei Fällen weniger als vier Jahre Soforthaft verhängt. Ein paar Approbationen wurden allerdings auch eingezogen und die härteren Fälle wegen Fälschung sind noch nicht rechtskräftig, die gehen natürlich erstmal durch alle Instanzen weil niemand gerne fünf Jahre sitzt.
Aber wehe Du lädst ein Lied aus dem Internet runter...
https://www.rechtsanwalt24.de/impfpass-faelschen-strafe/
--- [2021-09-01 03:22 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---
Gefälschte Impfpässe kann man nicht nachweisen, da der Impfpass nicht Fälschungssicher ist. Er war ja auch nie dafür gedacht um sich quasi damit auszuweisen.
Aber ich sag mal so, solche Menschen schneiden sich, spätestens bei einer Infektion, ins eigene Fleisch.
Doch, man kann sie nachweisen.
Nicht fälschungssicher bedeutet ja nur daß es mit wenig Aufwand möglich ist sowas zu erstellen.
Trotzdem ist das nachweisbar mit mehr oder weniger Aufwand, vom falschen Papier und ungültigen Stempeln bis zur Rückverfolgung über die Krankenakten.
Im übrigen drohen bei Urkunden- und Gesundheitszeugnisfälschung sehr harte Strafen von fünf und einem Jahr Haft. Leider kommen Impfpaßfälscher hier oft viel zu zahm weg, bisher wurden fast nur Bewährungsstrafen und in zwei Fällen weniger als vier Jahre Soforthaft verhängt. Ein paar Approbationen wurden allerdings auch eingezogen und die härteren Fälle wegen Fälschung sind noch nicht rechtskräftig, die gehen natürlich erstmal durch alle Instanzen weil niemand gerne fünf Jahre sitzt.
Aber wehe Du lädst ein Lied aus dem Internet runter...
https://www.rechtsanwalt24.de/impfpass-faelschen-strafe/