Das WLAN in Deutschland soll so ein Stück freier werden. Darauf einigten sich nun nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen Union und SPD. Über die Neuregelung des Telemediengesetzes wurde zwischen den beteiligten Parteien heftig gestritten. Nach der Störerhaftung konnte derjenige, der ein offenes WLAN betrieb, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Nun sollen auch private und nebengewerbliche Anbieter das sogenannte Providerprivileg, wie gewerbliche Anbieter genießen.
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Jedenfalls die Freifunker hatten es schon.