• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] BRD schafft Störerhaftung ab

index.jpg Das WLAN in Deutschland soll so ein Stück freier werden. Darauf einigten sich nun nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen Union und SPD. Über die Neuregelung des Telemediengesetzes wurde zwischen den beteiligten Parteien heftig gestritten.

Nach der Störerhaftung konnte derjenige, der ein offenes WLAN betrieb, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Nun sollen auch private und nebengewerbliche Anbieter das sogenannte Providerprivileg, wie gewerbliche Anbieter genießen.

Quelle: Spiegel
 

Trabant

Neu angemeldet

Registriert
12 Sep. 2015
Beiträge
422
Bundesrat stimmt Abschaffung der WLAN-Störerhaftung zu


Berlin. Künftig können auch private Betreiber ihr WLAN für andere öffnen, ohne wegen Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden zu können. Nach dem Bundestag ließ am Freitag auch der Bundesrat entsprechende Änderungen des Telemediengesetzes passieren.

Der Streit um die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung für WLAN-Hotspots in Deutschland dauerte über sechs Jahre.

Kritik kam weiterhin aus einigen Bundesländern. Sie sehen auch in der neuen Fassung der Novelle die Gefahr von Abmahnungen nicht völlig ausgeräumt. Zwar würden private WLAN-Anbieter nun wie Host-Provider angesehen, doch ein Ausschluss von Haftungsansprüchen im Zuge von Unterlassungsansprüchen werde lediglich in einer angefügten Begründung formuliert. Diese sei aber nicht rechtsbindend.

http://m.lvz.de/Nachrichten/Multimedia/Bundesrat-stimmt-Abschaffung-der-WLAN-Stoererhaftung-zu
 

drfuture

Zeitreisender
Teammitglied

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
8.761
Ort
in der Zukunft
Sempervideo ist auch die Bildzeitung unter den IT-Kollumen - ein youtube-Channel der möglichst reißerisch etwas aufbereitet damit möglichst viele das Video schauen und der Channel Geld einbringt.

Die meisten Abmahn-Anwälte haben ja bisher auch eine Unterlassungserklärung beigelegt die man so - eh nie unterschreiben sollte sondern abgeändert hat.
Ich habe nun nichts zu den Kosten die so ein Anwalt für die Unterlassungserklärung möchte gefunden.
Auch hast du bei der Unterlassungs-Erklärung die dir der Anwalt schickt nicht direkt gegen etwas "verstoßen" - du kannst dich ja auch weigern das ganze zu bezahlen / auszufüllen - und dann geht das ganze vor Gericht.
Die Frage ist dann was das Gericht verhandeln möchte - denn dann müsste man doch gegen ein Gesetz verstoßen haben und ich kann als Mitstörer ja nicht mehr Haftbar gemacht werden?)

Und "Verbindlich" ist doch so gut wie kein Gesetzt - die Gesetze werden von Richtern passend / unpassend ausgelegt. Ich finde schon das das ein großer Schritt ist und man durchaus erst einmal als Hotel z.B. nun eher ein W-Lan betreiben kann.
Das jeder daheim im Wohngebiet sein W-Lan offen hat halte ich wiederum eh für unnötig.
 

virtus

Gehasst

Registriert
24 Apr. 2015
Beiträge
1.689
Ort
AUF DEM MOND
@Hector: Eben, es betrifft hauptsächlich Geschäfte und private Vereine, Freifunker etc., aber auch z. B. Kommunen, die im Bürgeramt oder der Bücherei kostenloses Wlan anbieten wollen.
Die Polizei wird dann wohl eher im Laden stehen und nachfragen, ob der Sandwich-Artist zwischen halb 3 und 4 eine verdächtige Person bemerkt hat. Da werden sie kaum etwas mitnehmen, nehme ich an. Ich bin mir gerade unsicher, ob die Betreiber überhaupt was loggen müssen, ich meine das gilt erst ab >10.000 Nutzern, finde aber dazu keine Quelle mehr.

Edit: Spiegel hat mehr:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netz...et-das-ende-der-stoererhaftung-a-1091787.html

Wie soll man das technisch realisieren? Wenn ich ein freies WLAN anbiete, dann sehe ich nicht, wer sich da einloggt. Folglich kann ich auch nicht eine bestimmte Person explizit ausschließen. Beim Internetanschluss ist das möglich, da der Provider seine Kunden anhand des Logins erkennt. Bei freiem WLAN geht das nicht. Man könnte bestenfalls, sofern man Traffic und MAC-Adressen loggt, einen MAC Filter einsetzen, aber das zieht natürlich einen unfassbaren Rattenschwanz an Administrationsaufwand und extreme rechtliche Konsequenzen wegen des Datenschutzes mit sich, abgesehen davon dass ein MAC Filter nun nicht gerade sicher ist, wo jedes Gerät beliebige MAC-Adressen ausweisen kann. :unknown:

--- [2016-06-17 17:53 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Auch hast du bei der Unterlassungs-Erklärung die dir der Anwalt schickt nicht direkt gegen etwas "verstoßen" - du kannst dich ja auch weigern das ganze zu bezahlen / auszufüllen - und dann geht das ganze vor Gericht.
Richtig, eine UE kann dir so ziemlich jeder schicken. Wenn du persönlich keine Rechte verletzt hast, ist die UE für dich auch nicht relevant. Natürlich kannst du trotzdem eine (modifizierte) UE abgeben, etwa "Auch wenn ich das sowieso nie getan hatte, nicht tue und nicht vor hatte zu tun, werde ich es auch in Zukunft unterlassen, gegen dein Recht zu verstoßen.", die UE, die du durch den Abmahner bekommst, solltest du allerdings NIEMALS! unterschreiben. Dort sind oft auch Schuldanerkenntnisse und lächerliche Strafen vereinbart, solltest du dennoch gegen die Auflagen der UE verstoßen.
Die Abmahngebühr selbst wurde vor einiger Zeit schon gedeckelt und ist bei der ersten Abmahnung afaik sowieso nicht zulässig. Davon abgesehen können dir keine Gebühren für etwas auferlegt werden, wenn du kein schuldhaftes Verhalten an den Tag gelegt hast. Ich kann dir ja auch keine Gebühr aufdrücken, dafür dass ich dir einen Brief schicke, in dem steht, dass du Max Müllers Rechte verletzt haben solltest.
Ich schätze, dass du bei einem halbwegs vernünftigen Anwalt vollkommen unbeschadet aus der Sache heraus gehst. Vor Gericht wird ein solcher Fall nicht landen.
Erstens weil der Abmahnende wohl kaum eine Chance vor Gericht hätte und dann ggf. hohe finanzielle Einsätze verlieren wird und zweitens weil ein solcher Fall öffentliche Aufmerksamkeit erregen würde. Würde bekannt, dass der/die Abmahner mit dieser Masche keine Chance haben, wäre das Geschäft mit der Abmahnerei schnell erledigt. Dann verzichtet man lieber auf den der sich wehrt und sucht sich ein anderes leichtgläubigeres Opfer, um bei dem abzukassieren.
 
Oben