[Politik und Gesellschaft] BRD: Justizminister will die juristische Definition für Mord überprüfen

Bundesminister der Justiz und Verbraucherschutz Heiko Maas (SPD) hält die Zeit für gekommen, Tötungsdelikten besser zu definieren. Im Strafgesetzbuch sind Mordmerkmale seit 1941 unverändert beschrieben. Eine Expertengruppe soll nun fundierte Grundlagen für eine parlamentarische Diskussion erarbeiten. Ziel soll die Entscheidung darüber sein, ob in den Formulierungen eine Notwendigkeit für Streichung, Veränderung oder Ergänzung besteht. Der Paragraf beschreibe nicht, so Maas, wann eine Tat ein Mord ist, sondern einen Menschentypus mit moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen.

Quelle.:
 
Laaange überfällige Aktion.
Bleibt nur zu hoffen, dass nun etwas Besseres nach kommt.
 
Wenn man kein Thema hat, mit dem man sich profilieren kann, dann sucht man sich eben eins.

Änderungen würden das ganze Gefüge der Tötungsdelikte betreffen. Man darf auf die Reaktion der Fachwelt gespannt sein.
 
Änderungen würden das ganze Gefüge der Tötungsdelikte betreffen. Man darf auf die Reaktion der Fachwelt gespannt sein.
Die Fachwelt hat darauf schon länger gedrängt. Andere Staaten haben hier schon vor langem "modernisiert".
 
Ich befürchte, daß hier ohne Zitate im luftleeren Raum diskutiert wird. :D

Andere Länder? bisherige Diskussionsbeiträge von Juristen? Formulierungen? Forderungen?

Der Herr Maas scheint etwas ändern zu wollen, weiß aber nicht genau was.
 
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  • #7
Im Bereich der Sterbehilfe sehe ich da schon Modernisierungsbedarf.
 
Sterbehilfe ist kein Mord.

Der Herr Maas will ja den Mord-Begriff ändern.
 


Erinnerst du dich an den Kannibalen von Rotenburg? Er beging Tötung auf Verlangen, wurde aber wegen Mord verknackt. Also haben Sterbehilfe und Mord mehr Überschneidungen, als du denkst.
 
Im Bereich der Sterbehilfe sehe ich da schon Modernisierungsbedarf.

Ich ebenfalls, und @simpliziss, sehr wohl kann in ungünstigen Lagen Sterbehilfe als Mord ausgelegt werden! Deswegen halte ich das Schweizer Modell für akzeptabel, jeder der unheilbar Schwerstkrank ist nd durch zwei/drei Arztinstanzen bewiesenermaßen Sterbenskrank mit unerträglichen Nebenwirkungen (Schmerzen) nachgewiesen hat, sollte im Hospiz seine "Gift" Pille nehmen dürfen, selbstverständlich nur bei nachgewiesener geistiger Kompetenz und unter dem Vorbehalt "selber einnehmen"! In ganz schweren Fällen wo der Patient dies nicht "selber" ausführen kann sollte es eine Möglichkeit geben diesem Patienten zu helfen bei der Einnahme, aber nur wenn ein Richter vorab informiert und anwesend ist! Kein Mensch 0der Tier sollte unerträgliche Schmerzen und Leid ertragen müssen ...
 
Hier geht es bereits kunterbunt durcheinander wie ich befürchtet hatte. :D

@ TheHSA,

Ich warne vor Beispielen; dann haben wir hier sofort eine Diskussion über Einzelurteile; das beweist nix und eine andere Formulierung ändert auh nichts am Ergebnis des Verfahrens.

nodns schrieb:
Ich ebenfalls, und @simpliziss, sehr wohl kann in ungünstigen Lagen Sterbehilfe als Mord ausgelegt werden!

Das geht, wenn das Motiv des Helfers Bereicherung ist, Und nun?
 
Kunterbunt, so sollte eine Diskussion/Dialog aussehen! Wir habe Gesetze die stammen noch aus Bismarcks Zeiten, so etwas kann nicht mehr Zeitgemäß sein und sollte
für eine gute Zukunft aller erledigt werden. Entledigen wir unsere Mittelalterliche Denkweise im Abfalleimer der Geschichte.
 


Glaubst du, wenn man ein Geländer baut, garantiert man, dass niemand jemals runterfällt? Nein, tut man nicht, aber die Chancen sind dann geringer.
 
Erinnerst du dich an den Kannibalen von Rotenburg? Er beging Tötung auf Verlangen, wurde aber wegen Mord verknackt. Also haben Sterbehilfe und Mord mehr Überschneidungen, als du denkst.
Oder es war ganz einfach nur ein klassisches Fehlurteil. Da Meiwes aber unterstellt wird, er habe zur Befriedigung des Geschlechtstriebes getötet, ist das Mordmerkmal erfüllt. Eine Überschneidung zur Sterbehilfe wäre hier hoffentlich fehl am Platz.

Ich ebenfalls, und @simpliziss, sehr wohl kann in ungünstigen Lagen Sterbehilfe als Mord ausgelegt werden! ... Kein Mensch 0der Tier sollte unerträgliche Schmerzen und Leid ertragen müssen ...
Was doch ziemlich eindeutig gegen ein Mordmerkmal spricht. Oder hältst du das würdevolle und schmerzfreie aus dem Leben scheiden lassen für niederträchtig oder besonders grausam? Ich sehe auch keinen wirklich wichtigen Grund für eine Überarbeitung.
Problem in Deutschland ist doch nicht eine angeblich ungenaue Definition von Mordmerkmalen, sondern eine fehlende gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe.
 
@TheHSA:

Dann sollten wir warten, bis wir das neue Geländer zu Gesicht bekommen und drüber reden können.

Bis jetzt gibt es hier ja nichtmal eine angeblich bessere Formulierung aus einem angeblich fortschrittlichen Land.

Die Anwälte wollen übrigens eine Zusammenlegung der Vorschriften für Mord und Totschlag. So eine eher redaktionelle Änderung kann ja durchaus sinnvoll sein.
 
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