@keinbenutzername:
Wieso blöde? Du hast halt recht. Und ich schwenke auf Deine Linie ein. Die Harzer haben soviel Bargeld gebunkert, der ganze Sozialstaat wäre wahrscheinlich gar nicht nötig.
das ist doch Quatsch.
Sowohl im Steuer- als auch im Sozialsystem muss es nachvollziehbare Prüfungen geben.
Keiner sagt alle Harzer bescheißen oder würden bescheißen wenn sie könnten.
Nachweislich bescheißen aber Menschen bei Harz4 und bei der Steuer, also muss es auch Prüfungen geben.
@Hezu
das ist ja genau das Kernproblem. Ich bon ja gar nicht sicher, dass es das geben sollte. Ich bin unschlüssig ob die Obergrenze sinnvoll ist oder es ein Gesetz in die Richtung geben muss.
Mich würde einfach nur ein Sache die hier immer wieder angebracht wird interessieren.
Warum ist man wo anonymer wenn man bar zahlt?
Zudem, um deine Frage konkret zu beantworten (ja, ich mache das im Gegensatz zu Kapitän und Co.):
Du gehst davon aus, dass der Händler dann wirklich auch korrekt aufzeichnet. Wenn er das macht, ist ja alles Banane.
Wenn er das aber nicht macht, dann könnte die Obergrenze begrenzt helfen.
Klar, auch hier könnten beide Parteien bewusst bescheißen.
Allerdings sind das doch 2 paar Schuhe.
Wenn jemand sein Schwarzgeld oder noch einfacher, sein korrekt versteuertes Kapital das er seit XX Jahren rumliegen hat unter die Leute bringen will ohne dass es z.B. die Arge mitbekommt, dann könnte er das Bar besser machen als per Überweisung. Die Überweisung könnte die Arge einsehen wenn sie ne Prüfung machen.
Wenn ein Unternehmer oder sonst wer Einkommen hat von dem er nicht will dass es der Staat mitbekommt, dann könnte er das Bar unter die Leute bringen, ohne Überweisung wird da auch kein Staat was mitbekommen.
Möglicherweise könnte hier eine Barzahlungsobergrenze kurz- oder mittelfristig was bringen.
Das war der eine Schuh.
Auf seiten des Händlers ist es anders, gehen wir davon aus der Händler handelt korrekt hat er natürlich Aufzeichnungen wer bei ihm Bar oder per Karte gekauft hat (ja, er muss personalisierte Rechnungen ab einem gewissen Betrag erstellen und aufbewahren, wer das nicht glaubt, selbst informieren).
Hier bringt die Barzahlungsobergrenze nichts, da z.B. die Arge natürlich nicht wenn sie ne Prüfung macht bei Händlern nachschaut wer bei denen eingekauft hat.
Jetzt kann man sich doch leicht ausrechnen wer wann von einer Zahlungsanonymität profitiert.
- der, der aus reiner Paranoia einfach nicht will das irgendjemand weiß was er gekauft hat (auch nur begrenzt, da wie gesagt Händler immer auszeichnen werden)
- der der den Staat bescheißen will
womöglich muss man jetzt ersteres Clientel etwas einschränken (obwohl ja keiner wirkliche Einschränkungen liefern konnte) um gegen 2. Clientel begrenzt vorzugehen.
Ich kann nicht entscheiden was eine Obergrenze dann tatsächlich bringen würde.
Manches muss man halt auch ausprobieren.
Da es mich aber auch nicht betrifft ist es mir ziemlich juck.
Nur die Argumente von manchen hier finde ich recht komisch, da sie auf reinen Spekulationen und Paranoia beruhen.