Es geht ja auch nicht nur darum, dass sie während der Mietdauer (also bis Beendigung des Mietverhältnisses) weder Strom, Wasser, Müllentsorgung und Telefon-Internet verbraucht.
Es gibt ja auch bei diesen Verträgen eine Grundgebühr. Also nicht der Verbrauch. Und wenigstens an den Grundgebühren sollte sie sich beteiligen.
Weil?
Also die Grundgebühr wird doch nun fällig, wenn einer oder 23890467293489 Nutzer den Internet-Vertrag nutzen. Also ob sie nun dabei ist oder nicht, macht keinen Unterschied. Der TS hätte einen Internetanschluss wohl ebenfalls gemietet, wenn sie von Anfang an nicht dabei gewesen wäre, hätte also jeden Monat
ohnehin die Grundgebühr bezahlt. Dass sie sich am Anfang daran beteiligt hatte und dafür für den TS laut eigener Aussage keine Nachteile, weil 100mbit-Anschluss, entstanden sind, war quasi sein Glück.
Wenn zum Beispiel der Stromanbieter eine monatliche Grundgebühr von 20 € mtl. (ohne Abschlagszahlung Verbrauch) berechnet, dann wären bei ihr 5 € fällig.
Die wird ebenfalls mit, wie auch ohne sie fällig. Also sind das ja keine Kosten, die durch sie entstehen, viel mehr wurden diese Kosten durch ihre Mitnutzung für den Vertragsinhaber gemindert. Er wird ja nicht morgen den Strom abbestellen, nur weil sie auszieht. Die Grundgebühr fällt eben trotzdem an.
Wenn ich als Mieter einer Wohnung ein paar Wochen im Urlaub bin, oder das genannte Beispiel Semesterferien, dann laufen die Grundkosten ja weiter.
Ja, wenn ein WG Mitglied verstirbt, dann laufen die Kosten auch weiter. Wie weit willst du denn gehen? Willst du dann seine Erben an den Kosten beteiligen? Eventuell nahestehende Verwandte, Freunde? Also mal im Ernst, das ist doch Schwachsinn.
Das ist nur fair und würde wohl auch rechtlich haltbar sein, da ja ein offizieller Mietvertrag mit Kündigungsfrist vorliegt.
Ich sehe nicht, wo das fair sein sollte, wie gesagt, die Grundgebühr fallen mit oder ohne sie an. Es macht keinen Unterschied, ob sie nie mit eingezogen wäre oder jetzt auszieht, die Grundgebühr werden fällig.
Der Mietvertrag regelt laut TS jedoch nicht Strom, Internet usw. und ist zudem zwischen anderen Parteien geschlossen worden oder habe ich etwas falsch gelesen?
Der Mietvertrag wurde doch für Schlafzimmer und anteilmäßig Gemeinschaftsräume zwischen der Mieterin und der Vermieterin/Marklerin geschlossen.
Internet und Strom wurden von einem Dritten Mieter, dem TS und dritten Anbietern geschlossen. Der TS hat dann wiederum einen Vertrag (mündlich) mit der Mieterin geschlossen. Also hat der Mietvertrag doch überhaupt nichts mit dem Vertrag zwischen den beiden Mietern zu tun.