Andere Mieterin will geschlossene Fenster wegen Lautstärke

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nitrouz92

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Hallo,

wir in unsrer WG haben ein kleines Problem mit einer anderen Mieterin. Es sind grad Semesterferien und da kommt es nunmal vor, dass man auch mal länger vor der Klotze sitzt. Vom Wohnzimmer aus gibt es zum Durchlüften nur die Möglichkeit, die Tür zu einem kleinen Innenhof aufzumachen, Fenster sind sonst keine. Dieser Innenhof ist auch der Grund dafür, dass man - wenn Tür offen ist - fast jedes Wort noch zwei Stockwerke oben drüber hört, auch wenn wir normale Lautstärke haben. So hat es auch die Mieterin in Ihrem Anliegen geschildert. Es würde so scheinen als wären wir nicht sehr laut, aber man versteht trotzdem alles klipp und klar. Also hat sie freundlich darum gebittet, dass wir ab 23 Uhr doch die Tür zum Innenhof schließen sollten, da sie sonst die Fenster nicht aufmachen könne, da sie so nicht schlafen könne. Einerseits kann ich das schon nachvollziehen, aber andererseits wollen wir bei solchen Temperaturen auch mal durchlüften, vorallem weil wir auch ab und zu Shisha dabei rauchen.

Meine erste Frage wäre, ob sie das überhaupt verlangen kann. Ich habe ihr eben beim Gespräch gesagt, dass wir uns darum kümmern werden, aber so im Nachhinein hab ich überlegt, dass man eben doch mal frische Luft reinlassen muss.

Die zweite Frage wäre, ob es eine annehmbare Lösung für beide Parteien gäbe. Die gute Frau hat ja einen recht netten Eindruck gemacht und ich will nicht unbedingt Streit mit anderen Mietern im Hause anfangen.

Danke schonmal für eure Antworten :)
 
Ertrags wie ein Mann.

Nachtruhe beginnt schon ab 22 Uhr. Daher ab 22 ist Ruhe. Wenn du deine Tür in der Nacht aufmachst geb ruhe. Wenn du laut bist musst die Tür halt schließen.

N bisl Rücksicht nehmen ist doch nicht so schwer oder?
 
@nitrouz92:

Schwieriges Thema, da wir ja nicht beurteilen können ob ihr euch wirklich nur in Zimmerlautstärke unterhaltet und ob die Wohnungen wirklich so extrem hellhörig sind. :unknown:




Zimmerlautstark sind demnach Geräusche, die in den angrenzenden Wohnungen nur geringfügig zu hören sind. Geringfügigkeit liegt dann vor, wenn es sich um Geräusche handelt, die der verständige Durchschnittsmensch kaum noch empfindet.[2] Es kommt also darauf an, ob die Nachbarn die Geräusche gerade noch wahrnehmen können. Wird diese Wahrnehmungsschwelle jedoch überschritten und sind Geräusche deutlich hörbar, ist die Grenze der Zimmerlautstärke überschritten. Der Wohnungsmieter ist mietrechtlich verpflichtet, zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens ("Nachtruhe") ruhestörenden Lärm, verursacht z. B. durch Zimmerlautstärke überschreitendes Radiohören oder Herumtrampeln, zu unterlassen.[3] Aus dem Rechtsgebot der Nachtruhe folgt das Einhalten von Zimmerlautstärke in durch die Landesimmissionsschutzgesetze geregelten Nachtruhezeiten.[4][5]

Nach den Grundsätzen im Mietrecht dürfen durch die Nutzung der Wohnung nicht die Belange anderer Mieter mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Unwesentliche Beeinträchtigungen müssen die Mieter gegenseitig akzeptieren; ein gewisses Maß an Toleranz ist also immer erforderlich. Alle Arten von Geräuschverursachung sind zu unterlassen, wenn hierdurch der Wohnbereich eines anderen Mieters nicht nur unwesentlich beeinträchtigt wird.
 
Ihr könnt doch zwischendrin einfach Lüftungspausen machen in denen die Tür offen ist und ihr leise seid. Danach Tür zu und Lautstärke wieder auf normal.
Und guter Ansatz, dass du keinen Streit willst :T Wenn man nett miteinander redet lassen sich die meisten Probleme ganz einfach lösen.
 
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  • #5
Laut sind wir nun wirklich nicht, das hat ja auch die andere Mieterin gesagt. Nur dadurch, das der Innenhof relativ hoch ist, wirkt er laut Aussage der Dame "wie ein trichter", d.h. man hört uns scheinbar oben fast so laut, wie hier unten, auch wenn wir uns normal unterhalten. Deswegen auch sie Frage, zimmerlautstärke halten wir ziemlich sicher ein. Wenn Fernseh läuft und einer von uns in seinem Zimmer ist und die Zimmer Tür geschlossen ist, dann hören wir auch kaum bis gar nichts vom TV.
 
Also, wenn du keinen Streit vom Zaun brechen willst, dann solltest du finde ich den Wunsch der Mieterin respektieren. Ich finds auch gut, dass du einem Konflikt aus dem Weg gehen willst. Ehrlich gesagt verstehe ich dann aber deine Frage "darf die das überhaupt fordern" nicht. Denn darum sollte es nicht gehen.
Wenn sich die Dame so gestört fühlt, dass sie nicht schlafen kann, dann könnt ihr euch fragen, ob ihr euch dem anpassen wollt, oder ob es dir egal ist und du es im Zweifelsfall drauf ankommen lassen willst.

In unserem Wohnheim sind die Zimmer auch sehr hellhörig gebaut. Ich persönlich beschwere mich eigentlich so gut wie nie. Aber wenn sich jemand beschwert (innerhalb der Nachtruhezeiten), dann bin ich eben leiser :unknown:

Die Idee mit den Lüftungspausen finde ich gut. So hätte ich das auch vorgeschlagen. Du sagst ja selbst: "Wir müssen auch mal Luft reinlassen." Jo, aber das heißt ja nicht, dass die Tür die ganze Zeit offen stehen muss ;)
 
Meine erste Frage wäre, ob sie das überhaupt verlangen kann. Ich habe ihr eben beim Gespräch gesagt, dass wir uns darum kümmern werden, aber so im Nachhinein hab ich überlegt, dass man eben doch mal frische Luft reinlassen muss.
Ist das mit der Luft so ein Problem? :confused:


edit: Was denken die anderen Mitbewohner?
 
Wenn ihr andere Menschen dadurch belästigt, könnt ihr eben keine Wasserpfeife rauchen und nicht lüften. :rolleyes: Es ist nicht in Ordnung, eure Probleme auf andere abzuwälzen.
 
Es sind grad Semesterferien und da kommt es nunmal vor, dass man auch mal länger vor der Klotze sitzt.
Ich weiß ja nicht, wie ihr fernseht und ob ihr dabei auch miteinander redet. Wenn's nur um's Fernsehen geht, dann wären vielleicht auch Kopfhörer noch eine Idee.

Wenn es von eurem Wohnzimmer nur diese eine Lüftungsmöglichkeit gibt, wie sieht es denn mit anderen Räumen aus? Ich kenn eure Wohnung ja nicht wirklich, aber wenn z. B. die Küche ebenfalls ein Fenster hat, dann könnte man ja vielleicht mit einem großen Ventillator über diesen Weg lüften.


Grüße
Thomas
 
Nicht ganz richtig... Ich kann (und darf) auch mitten in der Nacht in einem Mietshaus duschen bzw. baden, wenn ich von der Spätschicht komme...

Auch, wenn andere die Wassergeräusche hören...


Duschen nachts nicht erlaubt, MietminderungKann eine Dusche oder Badewanne in einer Mietwohnung vorübergehend nicht genutzt werden, so kann das eine Mietminderung bis zu einem Drittel der Miethöhe rechtfertigen.Das gilt jedenfalls dann, wenn nur eine Dusche in der Wohnung existiert. In diesem Fall ist nämlich die "Gebrauchstauglichkeit" der Wohnung ganz erheblich beeinträchtigt. AG Köln Sowohl die Betätigung der Wasserspülung als auch das Duschen und Baden sind rund um die Uhr zulässig. Ist im Mietvertrag etwas anderes geregelt, so ist das unwirksam. Baden und Duschen nach 22 bzw. nach 24 Uhr oder sogar mitten in der Nacht ist erlaubt. (LG Köln 1 S 304/96) Allerdings darf Nachts das Duschen nicht länger als 30 Minuten dauern, Oberlandesgericht Düsseldorf
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ihr andere Menschen dadurch belästigt, könnt ihr eben keine Wasserpfeife rauchen und nicht lüften. :rolleyes: Es ist nicht in Ordnung, eure Probleme auf andere abzuwälzen.

Genauso gut könntest du aber auch sagen: Wenn die Dame das bei offenem Fenster hört, muss sie eben mit geschlossenem Fenster schlafen :rolleyes: Es ist nicht in Ordnung, ihre Probleme auf andere abzuwälzen.

Sorry aber so Klugscheißer Aussagen nerven mich :dozey:

Laut Aussage des TS wahren sie ja Zimmerlautstärke, also ist es keine Lärmbelästigung.

Hier geht es nicht darum, dass die Leute zu laut sind, sondern eher um das "Recht zu Lüften".

Wahrscheinlich stört es diese Dame dann auch nur deswegen, weil ihr Schlafzimmer direkt an den Hof grenzt und andere Mieter ihr Schlafzimmer halt woanders hin haben.

Mein Schlafzimmerfenster ist 20m vom Eingang eines großen Hotels weg wo abends/nachts auch mal HalliGalli ist.

Wenn es mir zu bunt wird mach ich halt das Fenster zu, beschweren würde dort mal garnix bringen.
 
Nur gibts halt 2 Arten miteinander umzugehen:
-Höflich und Respektvoll
-Lass dich nicht erwischen

Und da er angeblich Nummer 1 will sollte er wohl lieber nach 23Uhr leise sein. Denn das ist ja wohl angemessen.

Aber ihr könnts natürlich auch auf Nummer 2 regeln wer den anderen zuerst rausekelt, allerdings ist das ein verdammt gefährliches Spiel.
 
[...] Klotze [...] Fenster sind sonst keine. [...] auch wenn wir normale Lautstärke haben. [..] Mieterin in Ihrem Anliegen geschildert. Es würde so scheinen [...] freundlich darum gebittet, [...] vorallem [...]

Du bist wirklich Student? Ich hoffe doch, dass du zusätzlich Ausländer bist.


1. ja, kann sie. Ist es zu viel verlangt, nachts um 11 das Fenster zuzumachen?
2. nur alle 45min stoßlüften?
 
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  • #14
@phre4k: Nein, zu deiner Enttäuschung bin ich kein Ausländer, aber wir sind hier ja in einem Forum und nicht in einer Deutschklausur.
 
Wenn deine Nachbarin euch deutlich hört, ist es eben keineZimmerlautstärke mehr. Sonst würde sie euch ja nicht hören. Zimmerlautstärke ist bei offenem Fenster natürlich etwas ganz anderes als bei geschlossenem. Ich bin berufstätig und muss morgens früh raus, da will ich nachts einfach meine Ruhe haben. Gut, dass das in unserer Siedlung scheinbar alle so sehen. Am Wochenende ist das natürlich etwas anderes. Seit bei geöffnetem Fenster halt einfach so ruhig, dass euch draußen keiner hört oder geht in den Biergarten.
 
Hier geht es nicht darum, dass die Leute zu laut sind, sondern eher um das "Recht zu Lüften".
Nein. Der TS hat geschrieben, dass er den Wunsch der Mieterin nachvollziehen kann und dass er keinen Streit will.
Wenn du auf deine Rechte pochst, artet das in solchen Situationen so gut wie sicher in Streit aus. Insofern sind die gelieferten Vorschläge wie Stoßlüften, Lautstärke weiter senken oder die nächtlichen Treffen in andere Räume/Räumlichkeiten verlegen durchaus angebracht.
 
phre4k Student kannst du auch ohne Rechtschreibung und Grammatik werden. ;)

Ob sie das fordern kann, ist leicht beantwortet: Ja, hat sie ja schließlich sogar gemacht.
Die Frage, ob sie das Recht hat, solche Forderungen zu stellen, kann man ebenso leicht beantworten: Ja, Nachtruhe muss eingehalten werden.
Die nächste Frage ist, ob ihr tatsächlich die Tür geschlossen halten müsst. Das kommt darauf an, ob ihr wirklich zu laut seid. Dazu müsstet ihr eben mal die Lautstärke messen. Falls ihr tatsächlich zu laut seid, dann müsst ihr das *irgendwie unterbinden. Ob das durch Schließen der Tür oder durch Schweigen passiert, spielt keine Rolle.
 
@TS

Und wie habt ihr euch entschieden?
Lässt ihr heute die Tür auf oder nicht?
 
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  • #19
So, gestern Abend extra die ganze Zeit die Tür zugelassen. Um halb 4 wollten wir schlafen gehen und haben mal die Tür aufgemacht, damit Nachts/morgens wenigstens mal frische Luft reinkommt. Habe mich dann kurz nochma draußen hingesetzt, weils grade so angenehm war. Und dann ging's schon los: Ich werd angeschrien, dass wir doch endlich mal die Tür zu machen sollen. Dabei hab ich kein Mucks gesagt, dass einzige Geräusch war wirklich nur der Stuhl, denn ich zum Hinsetzen verrücken müsste. Das kanns doch nun wirklich nicht sein, ich werde mich doch Nachts nochmal hinsetzen können...

Das lustige daran ist auch, dass sich die Mieterin direkt über uns noch NIE wegen der offenen Tür beschwert hat. Es ist ja immer die Frau von 2 Stockwerken über uns. Also ich glaube die Frau übertreibts schon ein bisschen :rolleyes:
 
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