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Urheberrecht weiterhin gewahrt
EuGH schränkt Spielekonsolen-Schutz ein
Hersteller von Videospielkonsolen müssen womöglich zulassen, dass auf ihren Geräten zusätzliche Software von unabhängigen Herstellern abgespielt werden kann. Sie dürfen ihre Geräte durch Codierung aber auf jeden Fall vor dem Abspielen von Raubkopien schützen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Streit um die Nintendo-Konsolen DS und Wii in Luxemburg. (Az. C-355/12)
Im Ausgangsfall hatte Nintendo im italienischen Mailand geklagt, weil der Hersteller PC Box Zusatzgeräte zur Nintendo-Konsole vertreibt, mit denen Filme, Videos und MP3-Dateien von unabhängigen Herstellern auf den Konsolen abgespielt werden können. Mit den Zusatzgeräten werden Schutzkodierungen von Nintendo umgangen und deaktiviert - generell blockiert der Hersteller alle nicht von ihm stammenden Programme.
Laut EuGH dürfen Codierungen in Spielkonsolen zwar das Urheberrecht der Spielehersteller schützen. Dieser Schutz muss aber "verhältnismäßig" sein und darf sich nur auf eine "rechtswidrige" Nutzung beziehen. Die Richter in Mailand müssen nun nach Vorgabe aus Luxemburg prüfen, ob es technische Möglichkeiten gibt, die die Nutzung unabhängiger Software ermöglicht und das Abspielen von Raubkopien zugleich verhindert.
Im Nintendo eShop gibt esYou do not have permission to view link please Anmelden or Registrierenmit 40% Ermässigung. Das macht dann ungefähr 27 Euro. Gutscheinkarten gibt's im Supermarkt oder an der Tankstelle, das Angebot gilt nur noch bis morgen Abend.

