Ja die Sicherung der Straße muss natürlich die zuständige Behörde übernehmen, da Gemeindestraßen i.d.R. der Gemeinde gehören, wäre diese der zuständige Ansprechpartner. Genauer gesagt das Ordnungsamt.
(In dem Fall ist annehmbar, das ihr als Grundstückseigner sogar die Pflicht habt, dies der Gemeinde zu melden, damit diese im Rahmen Ihrer
Verkehrssicherungspflicht 1,
Verkehrssicherungspflicht 2 tätig werden kann.
Wenn an der Stelle schon mehrmals eine Beschädigung von Fahrzeugen und natürlich auch Eurem Haus stattgefunden hat, sollte diese auch tätig werden (müssen).
Wären die Unfälle aktenkundig (durch Anzeige gegen Unbekannt), wäre das gegenüber der Behörde einfacher zu beweisen.
Eure Fotos reichen aber wahrscheinlich/ vielleicht auch.)
Ich würde also einfach auf dem Ordnungsamt Eurer Gemeinde mit dem Problem vorsprechen, und beantragen, durch ein Verkehrszeichen oder ein Leitmal diese Stelle abzusichern.
Das dürfte in dem Fall der Antrag auf eine sog. "dauerhafte verkehrsrechtliche Anordnung" sein.
Wird der Antrag abgelehnt, so kann Widerspruch eingelegt werden bzw. danach verwaltungsgerichtlich gegen den ablehnenden Bescheid geklagt werden.
Die Bearbeitung eines Widerspruchs ist meist kostenpflichtig. Die Erfolgsaussichten einer Klage sind meist recht gering.
Wird auch ein Widerspruch abgelehnt würde ich statt zu klagen einfach selbst so ein Leitmal anbringen, und schauen, ob sich das Ordnungsamt regt und verlangt das es wieder entfernt wird.
(Kostet dann meist ab 15 Euro und damit m.M.n. ersteinmal günstiger als der Klageweg).
In dem Fall macht dieser Ablauf deshalb Sinn, weil man Euch einen Strick draus drehen könnte, wenn wirklich mal einer richtig dagegen kracht.
Eure Versicherung (oder die Versicherung des Unfallverursachers) könnte dann eventuell herausfinden das diese Gefahrenstelle durch Vorschäden bekannt war, und Ihr die zuständige Behörde nicht darüber unterrichtet habt.
Das könnte man dann als Fahrlässigkeit auslegen und daraus könnten sich einerseits Schadensersatzansprüche ergeben bzw. Ihr auf eurem Schaden sitzen bleiben.
Lehnt die zust. Behörde eine Beschilderung ab, und es passiert was, seid Ihr aus dem Schneider.