Ein Ankunftsnachweis (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) ist ein Aufenthaltsdokument, das einem Ausländer in Deutschland gemäß § 63a des Asylgesetzes (AsylG) ausgestellt wird, wenn er um Asyl nachgesucht hat und
erkennungsdienstlich behandelt worden ist, aber noch keinen Asylantrag gestellt hat.
Das Dokument ist ähnlich aufgebaut wie die Aufenthaltsgestattung. Auf dem Papier sind aufgedruckt Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Größe, Augenfarbe und ein Foto.
Der Ankunftsnachweis wird von den zuständigen Aufnahmeeinrichtungen und den zuständigen Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unverzüglich nach der erkennungsdienstlichen Behandlung ausgestellt. Die erfolgte Registrierung und die Vorlage des Ankunftsnachweises sollen grundsätzlich Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen und die Stellung eines Asylantrages sein.
In der Phase der Prüfung ihres Erstantrags erhalten Asylbewerber dann eine Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung.