[Netzwelt] Hausdurchsuchung – wie verhalte ich mich richtig? (Video)

polizeiauto.jpg In wird erklärt, wie man sich bei einer Hausdurchsuchung richtig verhält. Es geht um verschlüsselte Festplatten und Zufallsfunde, die bitteschön ihrem Namen gerecht werden sollten. Manchmal wird bei Einsätzen gezielt nach Gesetzesbrüchen gesucht, die mit dem Verfahren gar nichts zu tun haben. Damit könnte man den Beschuldigten zusätzlich unter Druck setzen.

Wenn die Polizei klingelt, sollte man sich zunächst den Durchsuchungsbeschlusses zeigen lassen. Jeder hat das Recht, sich den Durchsuchungsbeschluss (sofern vorhanden) zunächst im Flur in Ruhe anzusehen. Im nächsten Schritt sollte im Idealfall ein Anwalt hinzugezogen werden. Wenn dieser nicht kommen kann oder zu weit weg wohnt, sollte man zu Beginn der Durchsuchung neutrale Zeugen (Nachbarn) dazu bitten.

Wichtig: Die Aussage einer nahe stehenden Person hätte vor Gericht nicht die gleiche Wirkung, wie die eines neutralen Zeugen. Der Telefonkontakt zum Anwalt darf einem nicht untersagt werden. Unzulässig sind nur solche Maßnahmen (z.B. Vernichtung der Beweise), die den Durchsuchungserfolg gefährden. Auch bei einer Hausdurchsuchung der eigenen Räumlichkeiten bleibt das Hausrecht bestehen. Niemand kann verlangen, die eigene Wohnung während der Maßnahme zu verlassen. Last, but not least ist es wichtig, stets höflich zu bleiben und keinen Widerstand zu leisten. Höflich zu sein bedeutet aber nicht, dass man sich durch unvorsichtige Aussagen selbst belastet. Das klingt vielleicht trivial, das ist es aber nicht: Jeder Betroffene hat das Recht zu schweigen!

Zufallsfunde, die ihrem Namen gerecht werden

Die Polizeibeamten rücken stets mit einem konkreten Verdacht an, dieser muss sich natürlich nicht bewahrheiten. Die Durchsuchung der Räumlichkeiten soll den Verdacht der Staatsanwaltschaft erhärten. Oder sie führt dazu, dass das Verfahren viele Monate später eingestellt wird. Wenn ein Polizist darum bittet, dass zum Beispiel der Fernseher auf der Suche nach illegalem Sky-Cardsharing eingeschaltet werden soll, so gilt dies nicht mehr als Zufallsfund – in dem Fall wurde gezielt nach einem Gesetzesverstoß gesucht. Liegen auf dem Wohnzimmertisch hingegen Krümel Cannabis oder eine dekorative Bong samt Füllung verziert das Regal, so handelt es sich tatsächlich um einen Zufallsfund.

Hausdurchsuchung: Rückgabe der Beweismittel kann dauern

Fachanwalt Karsten Gulden weist im Video darauf hin, dass man die Beweismittel zumeist erst viele Monate nach dem Besuch der Polizisten zurück bekommt. Es gibt bei der Rückgabe der beschlagnahmten Hardware keine Frist, auf die man pochen könnte. Der Computer wird erst dann übermittelt, wenn er ausgewertet wurde. Spätestens nach Ende des Verfahrens hat man ein Anrecht darauf, die Geräte zurück zu erhalten. Allerdings bestimmt nicht der Durchsuchte sondern der Staatsanwalt, wann das Ermittlungsverfahren beendet ist. Auch dafür gibt es keine Frist, an die sich die Damen und Herren halten müssten. Das Recht wurde also sehr deutlich zu Ungunsten der Verdächtigen ausgelegt.

Wer weitere Details wissen möchte: Von der Kanzlei GGR Rechtsanwälte gibt es , als auch für besonders Eilige in . Wer konkrete Fragen hat, sollte diese am besten bei YouTube bei den Kommentaren stellen. Wir werden so zeitnah wie möglich darauf antworten.

 
Auf hohe Schränke und unter verblendete Küchenschränke gucken die nicht unbedingt

Bei mir haben sie sogar reingeguckt.
Dann Dachboden + Keller + Auto.

Ich habe tägliche mindestens 1 Fax auf die Dienststelle geschickt, dass man mir meinen Rechner wieder aushändigen. Denn eine Festplatte zu spiegeln, braucht ja keine Wochen.
Irgendwann waren sie scheinbar so genervt, dass mir der Kriminaloberdingens mein Gerät wieder zurückgebracht hat.
 
Zwischenfrage: Was muss man denn anstellen das die einem ne Hausdurchsuchung aufdrücken? Torrent abusus oder wie?
 
@godlike:

Um beim Thema Internet zu bleiben, wenn zum Beispiel der Verdacht naheliegt das du Raubmordkopien im großen Umfang unters Volk bringst.
 
Zwischenfrage: Was muss man denn anstellen das die einem ne Hausdurchsuchung aufdrücken? Torrent abusus oder wie?

Bei mir war es: Hehlerei, Kreditkartenbetrug und irgendwas mit White Plastics (Hatte ich zuvor noch nie gehört).
Natürlich haben sie nichts gefunden. Rechner war nicht verschlüsselt.

Ermittlungsverfahren eingestellt, Dienstaufsichtsbeschwerde von mir eingereicht und Entschädigung i.H.v. ~ 25 EUR :D bekommen.
 
Für jeden "Zufallsfund" (Drogen, Waffen, indizierte Bücher & Filme, CS usw.) wird natürlich noch ein extra Verfahren eröffnet, mit dem man sich dann befassen darf.
 
Welche Bücher und Filme kann man denn besitzen für die ein Strafverfahren eröffnet wird? :eek:
Außer KiPo fällt mir da gar nichts ein...

Und wofür steht CS? Counterstrike ist ja wohl noch erlaubt...
 
Danke für eure Infos, ich wollte jetzt aber nicht das es in einem Hausdurchsuchungs-Battle ausufert. Also kommt ...

:)
 
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  • #31
Welche Bücher indiziert sind, kann man via Google erfahren. Back to topic, please.
 
Das wäre noch nicht mal ein Zufallsfund, weil indizierte Bücher/CDs/Spiele zu besitzen nicht strafbar ist. Sogar beschlagnahmte Dinge dieser Art darf man als Privatperson besitzen.
 
Prinzipiell kommen sie immer rein. Einfach als "Gefahr im Verzug" deklarieren und dann braucht's keinerlei Schriftstück etc.

Und ein Richtervorbehalt ist auch kein Hindernis. Die klopfen bei dem am Morgen um 5 an ala: "Hier, schnell wichtig usw"..Richter so: "*gähn*..ja ok..wenns denn sein muss *unterschreib* Ich will wieder ins Bett."

Von daher... Theorie und Praxis halt. Wie so oft.
 
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  • #35
Und dann versuch Dich mal dagegen zu wehren, weil der Beschluss schon auf den 1. Blick nichtig erscheint, viel Spaß bzw. Erfolg dabei.
 
Ein richterlicher Beschluss muss gewisse Voraussetzungen und Merkmale erfüllen wie Siegel, Unterschrift, Korrekte Bezeichnung welche Räumlichkeiten durchsucht werden dürfen sowie den Grund der Durchsuchung.

Du bekommst, sofern sich alle richtig verhalten, einen Zettel wo du ankreuzt nicht mit der Durchsuchung einverstanden zu sein. Sie findet dann dennoch statt aber es ist im Anschluss einfacher bei Fehlern die Bediensteten (und sie machen bestimmt welche) diese zur Rechenschaft zu ziehen. Prinzipiell gilt aber immer Klappe halten und niemals aus dem Nähkästchen plaudern. Aufs Sofa setzen, beobachten (am besten mit Kamera) und sich nicht rühren bis die Bagade wieder weg ist.

Auch ein tolles Video:
 
Nun ja, die Taktik der Einschüchterung, Gefahr im Verzug und der ganze andere Mist hat ja eh Methode. Diese Argumente werden ja immer wider vorgebracht und, selbst wenn man rechtlich vorgehen möchte, am Ende eh vom Gericht durchgewunken. Man ist als normaler Bürger doch eh immer relativ Wehrlos. Oder gibts Fälle wo dahingehende Klagen Erfolg hatten? Gab ja durchaus schon oft Zwischenfälle wo 5+ Polizisten einfach mal eine unschuldige Familie in ihrer Wohnung derb zugerichtet haben, diese vor Gericht gingen, und am Ende als Dank noch ne Anzeige wegen Verleumdung raus kam. Hat oft was von Polizeistaat - leider kann man die nicht mal bestechen...

Der Anwalt, falls denn einer vorbei kommt, kann ja auch nicht viel ausrichten denke ich. Die HD ist da ja schon genehmigt usw.
 
Und selbst wenn man unschuldig ist....erklär mal den Nachbarn, dass du unschuldig bist, obwohl ein Haufen Polizei deine Bude durchsucht und sämtliche Computer rausgetragen hat. Man kennt das. Ein bisschen Getuschel hier und da und schon heißt es "Da, da waren die Bullen und haben alles mitgenommen, bestimmt ein Kinderschänder!" Das geht schneller als man denkt und den Ruf kriegt man nie wieder weg. Sowas allein kann schon reichen, die Existenz zu zerstören, im Extremfall.
 
In der Regel sind die in zivil. Sowohl Kleidung und Auto...

Interessiert es dich wirklich, was die Nachbarn über dich tuscheln?
 
Kommt immer auf die Situation an. Ich bin in einer Gruppe wo wir uns bei HDs zur Seite stehen und als Zeugen fungieren.

Wir hatten auch schon Beschlüsse die keine waren oder nicht gesiegelt oder Unterschrieben waren. Die Polizei versuchte es dann mit Sätzen wie: "Lassen Sie es doch über sich ergehen. Wir würden sonst mit einem neuen morgen wieder kommen!" oder "Ein Beschluss braucht keine Unterschrift!" Im letzten Fall konnten wir zum Glück das zuständige Amtsgericht telefonisch erreichen und die HD stoppen.

Den Einlauf den sich der Gv abholen durfte konnte man sich ausmalen.
 
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