[Netzwelt] Hausdurchsuchung – wie verhalte ich mich richtig? (Video)

polizeiauto.jpg In wird erklärt, wie man sich bei einer Hausdurchsuchung richtig verhält. Es geht um verschlüsselte Festplatten und Zufallsfunde, die bitteschön ihrem Namen gerecht werden sollten. Manchmal wird bei Einsätzen gezielt nach Gesetzesbrüchen gesucht, die mit dem Verfahren gar nichts zu tun haben. Damit könnte man den Beschuldigten zusätzlich unter Druck setzen.

Wenn die Polizei klingelt, sollte man sich zunächst den Durchsuchungsbeschlusses zeigen lassen. Jeder hat das Recht, sich den Durchsuchungsbeschluss (sofern vorhanden) zunächst im Flur in Ruhe anzusehen. Im nächsten Schritt sollte im Idealfall ein Anwalt hinzugezogen werden. Wenn dieser nicht kommen kann oder zu weit weg wohnt, sollte man zu Beginn der Durchsuchung neutrale Zeugen (Nachbarn) dazu bitten.

Wichtig: Die Aussage einer nahe stehenden Person hätte vor Gericht nicht die gleiche Wirkung, wie die eines neutralen Zeugen. Der Telefonkontakt zum Anwalt darf einem nicht untersagt werden. Unzulässig sind nur solche Maßnahmen (z.B. Vernichtung der Beweise), die den Durchsuchungserfolg gefährden. Auch bei einer Hausdurchsuchung der eigenen Räumlichkeiten bleibt das Hausrecht bestehen. Niemand kann verlangen, die eigene Wohnung während der Maßnahme zu verlassen. Last, but not least ist es wichtig, stets höflich zu bleiben und keinen Widerstand zu leisten. Höflich zu sein bedeutet aber nicht, dass man sich durch unvorsichtige Aussagen selbst belastet. Das klingt vielleicht trivial, das ist es aber nicht: Jeder Betroffene hat das Recht zu schweigen!

Zufallsfunde, die ihrem Namen gerecht werden

Die Polizeibeamten rücken stets mit einem konkreten Verdacht an, dieser muss sich natürlich nicht bewahrheiten. Die Durchsuchung der Räumlichkeiten soll den Verdacht der Staatsanwaltschaft erhärten. Oder sie führt dazu, dass das Verfahren viele Monate später eingestellt wird. Wenn ein Polizist darum bittet, dass zum Beispiel der Fernseher auf der Suche nach illegalem Sky-Cardsharing eingeschaltet werden soll, so gilt dies nicht mehr als Zufallsfund – in dem Fall wurde gezielt nach einem Gesetzesverstoß gesucht. Liegen auf dem Wohnzimmertisch hingegen Krümel Cannabis oder eine dekorative Bong samt Füllung verziert das Regal, so handelt es sich tatsächlich um einen Zufallsfund.

Hausdurchsuchung: Rückgabe der Beweismittel kann dauern

Fachanwalt Karsten Gulden weist im Video darauf hin, dass man die Beweismittel zumeist erst viele Monate nach dem Besuch der Polizisten zurück bekommt. Es gibt bei der Rückgabe der beschlagnahmten Hardware keine Frist, auf die man pochen könnte. Der Computer wird erst dann übermittelt, wenn er ausgewertet wurde. Spätestens nach Ende des Verfahrens hat man ein Anrecht darauf, die Geräte zurück zu erhalten. Allerdings bestimmt nicht der Durchsuchte sondern der Staatsanwalt, wann das Ermittlungsverfahren beendet ist. Auch dafür gibt es keine Frist, an die sich die Damen und Herren halten müssten. Das Recht wurde also sehr deutlich zu Ungunsten der Verdächtigen ausgelegt.

Wer weitere Details wissen möchte: Von der Kanzlei GGR Rechtsanwälte gibt es , als auch für besonders Eilige in . Wer konkrete Fragen hat, sollte diese am besten bei YouTube bei den Kommentaren stellen. Wir werden so zeitnah wie möglich darauf antworten.

 
Wie? Nehmen die auch Hunde und Katzen mit? :eek: :D
 
Na toll, die Eingangstür ist weg und der Wachhund hockt auch in der Aservatenkammer. Da bleibt dann nur mehr der Knüppel ohne USB Anschluß. :D
 
schlauer wär's, die phösen kopiermordp0rn0s auf dem gedankenkontrollchip zu speichern, den jeder seit den 80ern implantiert bekommt, wie wir ja alle wissen.. wenn man erstmal den anschluss gefunden hat (der sitzt nämlich bei jedem wo anders, das ist das spannende daran - einfach mal ein wenig an sich rumspielen...), ist das auch nur ein ganz simples UART-protokoll, da gibts USB-adapter und so zeugs für..
 
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  • #89
@Novgorod: Neutrale Zeugen waren keine anwesend, hinterher ist man (leider) immer schlauer. Ich habe das mit dem Fernseher auch nicht mit ihm disktuiert, weil er sowieso nichts finden konnte. Dann schaute er noch auf meine Spielkonsole und überlegte, ob er die auch untersuchen soll. Weil aber ein Tanzspiel oben lag, glaubte er, die wäre von meiner Lebensgefährtin. Er hätte eh keine RaubMordKopien gefunden. Aber die wären ja sowieso durch den Beschluss abgedeckt gewesen. Den Hund musste ich auch nicht in der Asservatenkammer abholen:
 


Wie jetzt? Wenn sie schon mal durchsuchen, dann auch wegen Raubmordkopien? Was hast du denn böses angestellt? :eek:
 
Hier ist was zu "Hausdurchsuchungsbefehle werden doch nie und nimmer durchgewunken. Die werden allesamt geprüft."

Die Bremer Polizei hätte während ihres Anti-Terror-Einsatzes Ende Februar die Moschee des Islamischen Kulturzentrums (IKZ) nicht durchsuchen dürfen. Die Razzia sei rechtswidrig gewesen, urteilte das Landgericht Bremen ..

Die Ermittler befürchteten damals, dass Gewehre und Pistolen bereitlagen und ein Terrorakt unmittelbar bevorstehen könnte. Der Verdacht stützte sich auf die Angaben einer Vertrauensperson.

Die Richter bezweifeln, dass es den Hinweis einer Vertrauensperson überhaupt gab. Der Staatsanwalt habe die Information der Ermittlungsrichterin damals nur mündlich mitgeteilt. Auf Nachfrage habe er sich mit Verweis auf den Quellenschutz geweigert, den Vorgang schriftlich zu den Akten zu nehmen.

Das lasse man sich auf der Zunge zergehen...
"Ein V-Mann hat uns was gesagt, worauf wir einen Durchsuchungsbefehl von nem Richter bekommen haben, aber wer der Tippgeber ist, das sagen wir nicht".
Herrje, wo ist der Staatsanwalt, der nun Ermittlungen gegen die Beamten einleitet?
 
Interessant zu wissen für nach einer HD, falls man zu einer erkennungsdienstlichen Maßnahme oder weitere Fragen mitgenommen wird, oder auch generell zu irgendwelchen Aussagen bei einer Polizeidienststelle aufkreuzen soll: Bekommt man ein Glas Wasser oder sowas angeboten, dann sollte man dies ablehnen, weil sonst von dort möglicherweise ein DNA-Test genommen wird, ohne, dass man das weiß. Das zurückgegebene Glas, bzw. der Becher mit DNA-Spuren, zählt dann als freiwillig überlassenes Beweisstück, wobei ich die genaue Formulierung nicht mehr weiß. Hatte das mal so in einem Artikel gelesen, weil das jemandem passiert ist.

Hm, hast du da mal eine Quelle zu? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
 
Was machbar ist, wird gemacht. Da braucht man sich nix vorstellen. Leider.
 
@Seonendseounli: So spontan leider nicht. Da müsste ich auch (länger) suchen. War recht sicher ein Artikel in einem der bekannten und "renommierten" Online-Magazine wie FAZ, TAZ, Welt, SPON, oder sowas halt. Und nein, nicht die BILD.
 
Ok, sogar noch besser: Bei Udo Vetter:

Kam damals in den News auf dem Board, dessen Namen ich nicht nennen und es verlinken will. :-D
 
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