Seonendseounli
Dummes Zeug
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- 27 Aug. 2013
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Brauchst du eine Brille, oder warum das vergrößern? Für dich:Google it, Biatch!Was'n das für ein Tier?
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Schon wieder grundfalsch. Wie immer wenn du was schreibst, Nero. Du hast wirklich von nichts Ahnung. Die Justizgrundrechte gelten natürlich für alle Menschen, es handelt sich nicht um Deutschengrundrechte.
nein, manche hier reden nur von "Straftaten" und ist sowohl ein Ladendiebstahl als auch Drogenverkauf.
Es ging darum straffällige Asylanten abzuschieben. Und das halte ich für pauschal nicht richtig.
Es kommt auf die Art der Straftat an und ob es sich um einen Wiederholungstäter handelt.
Ich denke aber, du kannst dir ausmalen, dass, z.B. Drogenverkauf als krasses Beispiel, in manchen Ländern vielleicht normaler Handel ist.
Jemandem auf die Fresse geben ist vielleicht in manchen Ländern die Lösung eines Problems und gehört zum guten Ton.
Diese Leute sollten genauso behandelt werden wie jeder andere Mensche auch der so ne Straftat begangen hat.
Nicht schlechter und nicht besser.
Googeln nützt nichts. Verstehe ich nicht. Erkläre es mir.
Erkläre mir vor allem, inwiefern es Starftäter vor Ausweisung schützt.
ich warte immer noch auf eine Erklärung.
Diese Leute sollten genauso behandelt werden wie jeder andere Mensche auch der so ne Straftat begangen hat.
Nicht schlechter und nicht besser.
Quatsch, darauf haben sie keinen Anspruch. Weil sie nämich nicht die Rechte eines Bundesbürgers haben. Den kann man nicht rausschmeißen, Ausländer schon.
Das ist allerdings falsch, da die Justizgrundrechte, die das Rechtssystem in Deutschland konstituieren, eben nicht an die deutsche Staatsbürgerschaft anknüpfen. Verstanden?
Das ist allerdings falsch, da die Justizgrundrechte, die das Rechtssystem in Deutschland konstituieren, eben nicht an die deutsche Staatsbürgerschaft anknüpfen. Verstanden?

Diese Leute sollten genauso behandelt werden wie jeder andere Mensche auch der so ne Straftat begangen hat.
Nicht schlechter und nicht besser.
Quatsch, darauf haben sie keinen Anspruch. Weil sie nämich nicht die Rechte eines Bundesbürgers haben. Den kann man nicht rausschmeißen, Ausländer schon.
Schon wieder grundfalsch. Wie immer wenn du was schreibst, Nero. Du hast wirklich von nichts Ahnung. Die Justizgrundrechte gelten natürlich für alle Menschen, es handelt sich nicht um Deutschengrundrechte.
Ich habe nie bestritten das man Ausländer nicht abschieben kann.
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Ich sehe dein Problem ja.
Ich denke nur, dass du mit Abschieben, den falschen Lösungsansatz hast.
Es ging nur um die Strafverfolgung. Hier wurde doch ein härteres Vorgehen gegen Asylanten gefordert.
Diese Leute sollten genauso behandelt werden wie jeder andere Mensche auch der so ne Straftat begangen hat.
Nicht schlechter und nicht besser.
Quatsch, darauf haben sie keinen Anspruch. Weil sie nämich nicht die Rechte eines Bundesbürgers haben.
Es gibt im Stgb sehr wohl eine Unterscheidung zwischen Staatsangehörigen und denen die es nicht sind.
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Wow, du hast dein Level wieder gefunden.
Schaut man sich den Rest der Welt an, leben wir in einem Schlaraffenland. Die Menschen sind einfach dumm und undankbar.