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- #41
Zu den ganzen Punkten recherchiere ich noch. Die offensichtlichen Sachen, die einem gleich ins Auge springen - wie die Geschichte mit den Steuern und der Ungleichbehandlung, etc. - wurden von den Rundfunkanstalten im Vorfeld bedacht. Da haben die sich ein ziemlich trickreiches Gebilde geschaffen. Wenn du sie rankriegen möchtest z.B. um zumindest eine Änderung des Systems, wie es jetzt besteht, zu erreichen, musst du sie an den weniger offensichtlichen Punkten rankriegen - das sind die, auf denen das ganze Ding überhaupt fußt - z.B. genaue Begriffsdefinitionen. Neben der "Grundversorgung" steht da z.B. auch die angebliche "Einzigartigkeit" im Raum, die ebenso wenig gegeben ist.
Weiter versuchen einige es über den Punkt, dass diese Haushaltsabgabe an eine Wohnung gebunden ist. In dem Moment, wo du eine Wohnung hast, musst du zahlen. Das sehen viele als einen heftigen Eingriff in ihre Grundrechte nach Art. 13 GG:
Und zum Beitragsservice und seiner Form "öffentlich-rechtlich" und trotzdem "nicht rechtsfähig" - diese Wortkonstellation ist ziemlich tricky und wurde auch schon von netzpolitik.org kommentiert:
Es gibt also einige Punkt, die genauer betrachtet werden sollten und wo um genaue Aufklärung gebeten werden sollte.
Weiter versuchen einige es über den Punkt, dass diese Haushaltsabgabe an eine Wohnung gebunden ist. In dem Moment, wo du eine Wohnung hast, musst du zahlen. Das sehen viele als einen heftigen Eingriff in ihre Grundrechte nach Art. 13 GG:
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
Und zum Beitragsservice und seiner Form "öffentlich-rechtlich" und trotzdem "nicht rechtsfähig" - diese Wortkonstellation ist ziemlich tricky und wurde auch schon von netzpolitik.org kommentiert:
netzpolitik.org schrieb:[...] Die Autoren des Staatsvertrages haben sich einen raffinierten Kniff einfallen lassen, um den Beitragsservice vor sämtlichen Angriffen durch betroffene Bürger oder Datenschutzaufsichtsbehörden zu schützen: Sie deklarierten ihn als „nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung“, also gar keine eigene Institution, sondern einfach ein Teil der Landesrundfunkanstalten. Das hat zur Folge, dass die Rundfunkanstalten den Beitragsservice nicht beauftragen müssen, die ihnen vorliegenden Daten zu verarbeiten. Er tut es einfach, denn er ist ja ein Teil von ihnen. Klingt harmlos, ist es aber nicht. Durch diesen Trick haben wir es nämlich nicht mit einer so genannten Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes zu tun, sondern mit einer internen Datenverarbeitung. Das klingt nach juristischer Haarspalterei, ist aber wichtig, wenn es um Verantwortlichkeiten geht.
Denn man kann das auch anders sehen: Eine „nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung“ existiert offiziell gar nicht und dürfte deswegen auch keine Daten verarbeiten. Ein klar geregeltes Auftragsverhältnis wäre aber notwendig, damit sichergestellt ist, dass der Beitragsservice kein Eigenleben entwickelt, sondern die Daten ausschließlich unter Kontrolle der Landesrundfunkanstalten verarbeitet, so wie im Staatsvertrag vorgesehen. Und es wäre notwendig, damit die Bürger und die Aufsichtsbehörden einen klaren Ansprechpartner haben. Im Moment behaupten aber der Beitragsservice und die Rundfunkanstalten, selbst für die Daten und deren Verarbeitung verantwortlich zu sein, und stiften damit vollständige Verwirrung.
Das Verwaltungsgericht Berlin klärt derzeit, ob eine solche Konstellation rechtlich zulässig ist.[...]
Es gibt also einige Punkt, die genauer betrachtet werden sollten und wo um genaue Aufklärung gebeten werden sollte.
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