• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Recht] GEZ/ Rundfunkgebührenbescheiden widersprechen

Hector

Board-Paladin

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@kuromi:
Dann sollte diese ominöse Person vllt einfach mal anrufen.. ein Gespräch ist oft nochmal was anderes, als Schriftverkehr...

Bei mir hatten sie mich auch mal zwangsangemeldet (viele Jahre her)....2 Briefe hin und her, kein Einsehen. Dann mal angerufen und der Mitarbeiter war, zu meiner Überraschung, sehr freundlich und die Sache konnte ohne weitere Briefe sofort geklärt werden.

Ein Versuch isses doch wert? :unknown:
 

kuromi

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  • #22
@Anarchox: Der BS-Mitarbeiter mit dem Person A in Kontakt stand/steht ist auch sehr freundlich. Nur leider hat sich jetzt (ist zumindest anzunehmen) die zuständige Rundfunkanstalt selbst eingeschaltet und die sind überhaupt nicht mehr freundlich und um die geht es auch. Der BS darf rechtlich keine Bescheide als Verwaltungsakt verschicken, weil er lediglich ein Unternehmen ist.

Und bei dem was ich gelesen habe, sollte sich Person A hüten auch nur ein Wort mündlich mit der zuständigen Rundfunkanstalt zu wechseln. Schriftlich hat den Vorteil, es ist ein Nachweis vorhanden und der ist hier sehr wichtig.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Der Beitragsservice würde also gar nicht mitbekommen, dass man sich abgemeldet hat und die Post weiter an die "alte" Adresse adressieren.

ich meinte damit eine GEZ-WG, was natürlich nicht für jeden funktioniert (so wie es früher auch nicht für jeden praktikabel war, gerätebesitz zu leugnen).. man meldet sich bei der GEZ ab und behauptet, man sei zu einem XY umgezogen, der bereits zahlt (den muss es natürlich schon geben, z.b. papi und mami), damit ist dann die mitgliedschaft als förderndes mitglied in dem verein ab dem zeitpunkt beendet (ich spreche ebenfalls nicht von rückwirkenden forderungen, die eher schwierig wegzuargumentieren sind).. und weil irgendwann ein neuer abgleich mit den meldeämtern gemacht wird, muss man sich eben auch beim meldeamt ummelden, sonst gibts irgendwann wieder rückwirkend forderungen.. das ist eben die "klassische" GEZ-fake-WG, die wohl so lange gut geht bis der vermieter zur auskunft verpflichtet wird (dafür reicht es sicherlich schon wenn sie feststellen, dass wohnungen offenbar leerstehen o.ä.).. natürlich hat diese methode neben den üblichen unannehmlichkeiten (wahlen, passangelegenheiten, finanzamt, kfz-zulassungsstelle, offizielle post) auch ein reelles risiko aufzufliegen (z.b. polizeikontrolle), aber die strafe dafür liegt in der regel weit unter dem GEZ-jahresbeitrag.. besonders lohnenswert ist es natürlich, wenn man sich innerhalb eines wohnorts zusammentut, dann bleiben alle zuständigkeiten erhalten und man muss nur entsprechende post von seinem GEZ-paten abholen ;)..
 

LemonDrops

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@kuromi:

Der Beitragsservice ist nicht "nur ein Unternehmen", der Beitragsservice vertritt Institutionen des öffentlichen Rechts (ARD, ZDF usw.) als Verwaltungsgesellschaft. Auch diese Institutionen sind keine "Unternehmen". Das erkennt man z. B. daran, dass sie keine der vorgeschrieben Rechtsformen tragen. Diese Anstalten begründen sich durch das öffentliche Recht. Diese "Unternehmen" (die keine sind) werden also gegründet, weil das Gesetz dies vorgibt. Aus dem Rundfunkstaatsvertrag (der Gesetz ist), ergibt sich auch der Beitragsservice. (Der Beitragsservice sammelt das Geld und verteilt es an die verschiedenen Anstalten.) Aus eben diesen Gesetzen kann man auch entnehmen, dass der Beitragsservice in der Lage ist Vollstreckungsbescheide ohne eine Gericht zu erlassen. Dafür gibt es das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Behörden, welches hier Anwendung findet.

Das kannst du im Rundfunkstaatvertrag §10, Abschnitt 6 nachlesen:
http://sl.juris.de/sl/RdFunkBeitrStVtr_SL_P10.htm

Das hat der Anwalt von A, A ja sicherlich schon gesagt. Es sieht für A leider wirklich nicht so gut aus.


@Endor: Was soll mir das sagen, dass du keine Argumente hast, mich aber trotzdem irgendwie treffen willst?

Wie wäre es mit Fakten?
2% sind mit der Regierung sehr zufrieden, 49% zu frieden, 40 könnten sich bessere vorstellen, aber nur 8% finden die Regierung so schlecht, wie es hier dargestellt wird.
http://de.statista.com/statistik/da...iedenheit-mit-der-arbeit-der-bundesregierung/
 

Novgorod

ngb-Nutte

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jo, deswegen steht da ja auch drin, dass das verwaltungsvollstreckungsverfahren von der landesrundfunkanstalt (anstalt d.ö.R.) geführt wird und nicht vom BS (keine anstalt d.ö.R.) - sind aber letztlich nur formelle lapalien, solange bis sie ihre bescheide ordentlich formattieren...
 

Tedious

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Bei mir läuft das ähnlich. Ich habe mich zum 1.1. brav angemeldet (wohne aber schon seit 6 Jahren in der Wohnung). Die Einzugszentrale hat denn im Oktober (!) geschrieben sie hätten meine Frau zwangsangemeldet, sie müsse jetzt für 2013 nachzahlen. Dem habe ich erst mal widersprochen, daraufhin kam eine erneute Aufforderung. Wen es interessiert, hier meine letzte Antewort an die GEZ, bislang habe ich noch keine Antwort bekommen. Ich weiß nicht ob ich damit da raus komme, da allerdings diverse Verfahren laufen versuche ich zunächst auf Zeit zu spielen. Sollte aus einem Verfahren eine Unrechtsmäßigkeit herauskommen hab cih keine Böcke ewig rumzueiern um ggf. Geld erstattet zu bekommen. Spiel auf Zeit ;)

Zahlung von Rundfunkbeiträgen – Zurückweisung und Widerspruch

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Bezug auf Ihr Schreiben vom 07.11.2014 (Eingang: 12.11.2014) möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:
In meinem vorherigem Brief vom 09.10.2014 hatte ich Sie gebeten mir eine Kopie meiner angeblichen Anmeldung zu übersenden um nachzuweisen, dass ich ein Dokument unterschrieben habe. Dem haben Sie jedoch nicht Folge geleistet. Hingegen haben Sie in o.g. Schreiben angegeben, Sie hätten aufgrund von Daten des Einwohnermeldeamts eine Anmeldung durchgeführt.
Hierzu möchte ich Sie auf die folgenden rechtlichen Aspekte aufmerksam machen:

Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar und im BGB folgerichtig auch nicht vorgesehen. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich.
Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten. Zwar kann jedermann die Leistung eines Dritten auch ohne dessen Mitwirkung versprechen. Dieses Versprechen beeinflusst jedoch unmittelbar in keiner Weise die Rechtsstellung des Dritten. Der Versprechende kann allenfalls auf die Kooperation des Dritten bauen und hoffen, dass der Dritte auch ohne Verpflichtung leistet.
Durch einen Vertragsschluss werden grundsätzlich nur die Beteiligten – also die Vertragspartner – berechtigt und verpflichtet. Schuldner und Gläubiger der vertraglichen Pflichten sind somit regelmäßig nur die Vertragsparteien selbst und nicht sonstige am Vertragsschluss unbeteiligte Dritte.
Dieser Grundsatz folgt aus dem Prinzip der Privatautonomie. Dieses Prinzip fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Da Verträge, welche Dritte ohne deren Mitwirkung berechtigen oder verpflichten sollen, zur Fremd- und eben nicht zur Selbstbestimmung führen würden, stehen sie im Widerspruch zur Privatautonomie und sind mit dieser nicht ohne weiteres vereinbar. Nähere Informationen zum Thema Privatautonomie und dem Verfassungsrecht finden Sie in Art. 2 Abs. 1 GG, wo die Privatautonomie in Deutschland in der allgemeinen Handlungs- und Vertragsfreiheit verankert ist.
Einen gesetzlichen Anklang findet der Grundsatz, dass Verträge grundsätzlich nur die Vertragspartner und nicht etwa Dritte berechtigen und verpflichten, in § 311 Abs. 1 BGB, der bestimmt, dass zur Begründung eines nicht Schuldverhältnisses ein Vertrag „zwischen den Beteiligten“ erforderlich ist.

Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden, da der Grundsatz gilt, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Den Beleg meiner unterzeichneten Anmeldung sind Sie mir nach wie vor schuldig.
Also werden sie sicher Verständnis dafür haben, dass ich daher hiermit ihrem „Beitragsbescheid“ widerspreche! Ich bestehe ferner auf einem Widerspruchsbescheid und setze ihnen für dessen Erstellung hiermit eine Frist bis zum 14.12.2014! Die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) enthält einige Vorgaben für Widerspruchsbescheide. So muss ein Widerspruchsbescheid jedenfalls eine Rechtsmittelbelehrung enthalten, in welcher mitgeteilt wird, welches Verwaltungsgericht für die Klage gegen den Bescheid zuständig ist und wie viel Zeit bis zur Klageerhebung bleibt. Auch muss die den Bescheid ausstellende Behörde erkennbar sein.
Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich zwecks Dokumentation dieses von einer Behörde ausgestellte Dokument benötige.
Ich fasse kurz zusammen:

Ihre Dienstleistung wird von mir weder genutzt, noch habe ich diese bestellt, noch etwas unterzeichnet . Das BGB regelt so etwas im §241a:
Unbestellte Leistungen

(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
Das VwVfG sagt folgendes aus:
§ 59 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt.
§ 58 Zustimmung von Dritten und Behörden
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.


Noch einmal im Klartext:
Der Rundfunkstaatsvertrag ist im Recht der Bundesrepublik Deutschland ein Staatsvertrag zwischen allen sechzehn deutschen Bundesländern, der bundeseinheitliche Regelungen für das Rundfunkrecht schafft.. Laut Verwaltungsverfahrensgesetz § 58 (1) gilt: Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt. Und das habe ich nicht!
Somit fordere ich Sie nochmals auf, mir eine Kopie der von mir unterzeichneten Zustimmung zu übersenden. Sollte dies nicht möglich sein, so fordere ich Sie daher hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen! Hiermit weise ich Sie auch gerne auf das Thema Datenschutz hin. Die im Zuge der sittenwidrigen Nötigung im Zusammenhang mit der Zwangsanmeldung (Direktanmeldung) gesammelten und genutzten Daten verstoßen gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht, also das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Sicher verstehen Sie auch, dass ich aus diesem Grund auf die Löschung meiner personenbezogenen Daten bestehen muss.
 

kuromi

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@Tedious: Danke dir. Mit einigen der Punkte aus deinem Schreiben hatte Person A bei der GEZ (AZD whatever) auch schon argumentiert, dies wurde aber schlichtweg kommentarlos übergangen. Dein Text hat mir trotzdem sehr geholfen und Person A würden diesen Punkt im offiziellen Widerspruch bzw. Zurückweisung einfach noch einmal aufführen. Bisher waren es ja nur Schriftwechsel ohne umseitige Rechtsbehelfsbelehrung bis zum aktuellen Festsetzungsbescheid.

Ich habe mich immer gefragt, wenn jeder Haushalt gezwungen ist diese Abgabe zu zahlen, wieso diese Einrichtung dann nicht einfach eine beim Einwohnermeldeamt gemeldete Person pro Haushalt anschreibt und um die Zahlungen bittet.
Stattdessen bitten sie aber um eine Anmeldung.
Dabei wäre es verwaltungstechnisch viel einfacher die Haushalte einfach zur Kasse zu bitten und wenn sich rausstellt, dass jemand anderes aus dem Haushalt Ansprechpartner sein möchte, dass dann in den Datensätzen entsprechend umzuändern.
Sie braucht also offenbar wirklich die Anmeldung als Willenserklärung. Stimmt das so?
Wobei da die Online-Anmeldung natürlich sinnlos wäre, die kann jeder für jeden ausfüllen - das kann schwer eine gültige Willenserklärung darstellen.

Person A schreibt jetzt erst mal den Widerspruch/die Zurückweisung und dann schauen wir weiter.

Antworten auf die Beiträge von novgorod und LemonDrops folgen noch.
 

LemonDrops

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Auf Zeit spielen bringt gar nichts. Irgendwann wir irgendjemand alles zahlen müssen und wie gesagt kann der Beitragsservice seine Forderungen durchsetzen. Wenn jemand anderes für die Wohnung zahlt bzw. zahlen will, dann teilt dem Beitragsservice dessen Beitragsnummer mit. Wichtig ist natürlich, dass derjenige sich auch für die entsprechende Wohnung angemeldet hat. Wenn die Anmeldung unter einer anderen Adresse läuft, kann sie für eine andere natürlich nicht genutzt werden.

Das funktioniert und das weiß ich aus eigener Erfahrung.

Auf jeden Fall sollte man, wenn man auf Zeit spielen will, den Beitrag nicht ausgeben, sondern sparen. Dann kann man wenigstens entsprechende Forderungen begleichen, ohne in Armut zu stürzen.
 

Tedious

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@LemonDrops: Abwarten. Wichtig ist der Punkt
Ich bestehe ferner auf einem Widerspruchsbescheid und setze ihnen für dessen Erstellung hiermit eine Frist bis zum 14.12.2014! Die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) enthält einige Vorgaben für Widerspruchsbescheide. So muss ein Widerspruchsbescheid jedenfalls eine Rechtsmittelbelehrung enthalten, in welcher mitgeteilt wird, welches Verwaltungsgericht für die Klage gegen den Bescheid zuständig ist und wie viel Zeit bis zur Klageerhebung bleibt. Auch muss die den Bescheid ausstellende Behörde erkennbar sein. Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich zwecks Dokumentation dieses von einer Behörde ausgestellte Dokument benötige.

Auf Ihrer Website steht explizit:

RD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Ergo - können keine Bescheide ausstellen, da kein Behörde ;)

Absolut nichtig (also im Rechtssinn nie ergangen) ist ein Bescheid dann, wenn eines der sogenannten wesentlichen Bescheidmerkmale fehlt:

Der Bescheid muss einen konkreten Adressaten haben (z. B. eine bestimmte Person).
Der Bescheid muss durch eine Behörde erlassen worden sein.
Die Person, die den Akt jeweils genehmigt oder versagt, muss dazu hinreichend ermächtigt worden sein.
Der Bescheid muss ordnungsgemäß unterfertigt sein.
Der Bescheid muss einen normativen Gehalt aufweisen, also einen konkreten Spruch (denn nur dieser kann rechtskräftig werden).
Gelegentlich wird in der Rechtsprechung auch die Verwendung der zulässigen Staatssprache verlangt.
Die bescheiderlassende Behörde muss erkennbar sein.

Schau'mer mal. ich spiele da gerne auf Zeit ;)
 

bevoller

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Ich habe mich immer gefragt, wenn jeder Haushalt gezwungen ist diese Abgabe zu zahlen, wieso diese Einrichtung dann nicht einfach eine beim Einwohnermeldeamt gemeldete Person pro Haushalt anschreibt und um die Zahlungen bittet.
Weil aus einer Meldeadresse nicht unbedingt hervorgeht, wie viele Haushalte es gibt. Ich bin mir sicher, mit ein bisschen nachdenken kommst du von selbst auf das "wieso". ;)
 

LemonDrops

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Auf Zeit spielen bringt gar nichts. Irgendwann wir irgendjemand alles zahlen müssen und wie gesagt kann der Beitragsservice seine Forderungen durchsetzen. Wenn jemand anderes für die Wohnung zahlt bzw. zahlen will, dann teilt dem Beitragsservice dessen Beitragsnummer mit. Wichtig ist natürlich, dass derjenige sich auch für die entsprechende Wohnung angemeldet hat. Wenn die Anmeldung unter einer anderen Adresse läuft, kann sie für eine andere natürlich nicht genutzt werden.

Das funktioniert und das weiß ich aus eigener Erfahrung.

Auf jeden Fall sollte man, wenn man auf Zeit spielen will, den Beitrag nicht ausgeben, sondern sparen. Dann kann man wenigstens entsprechende Forderungen begleichen, ohne in Armut zu stürzen.

@Tedious: Du hast keinen Vertrag mit irgendjemanden, das siehst du falsch. Du bist nicht an einen Vertrag, sondern an die Gesetze gebunden. Dich verpflichtet nicht der Vertrag, sondern das Gesetz. Deine Argumentation macht also nur dann Sinn, wenn du der Regierung absprichst Gesetze erlassen zu dürfen, die dich betreffen. Darum verstehe ich auch nicht warum du dich auf das BGB beziehst, das regelt die Verhältnisse zwischen Privatpersonen.

Natürlich können die Anstalten Bescheide ausstellen, dafür müssen sie keine Behörden sein, aber dafür dürfen sie ggf. auch die Hilfe von Behörden nutzen. Im Rundfunkstaatvertrag wurde festgelegt:

§ 10 Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung

6) Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt. Ersuchen um Vollstreckungshilfe gegen Beitragsschuldner, deren Wohnsitz oder Sitz in anderen Ländern liegt, können von der zuständigen Landesrundfunkanstalt unmittelbar an die für den Wohnsitz oder den Sitz des Beitragsschuldners zuständige Vollstreckungsbehörde gerichtet werden.

Sie darf diese Aufgaben auch an Dritte übertragen:

(7) Jede Landesrundfunkanstalt nimmt die ihr nach diesem Staatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst wahr. Die Landesrundfunkanstalt ist ermächtigt, einzelne Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs und der Ermittlung von Beitragsschuldnern auf Dritte zu übertragen und das Nähere durch die Satzung nach § 9 Abs. 2 zu regeln. Die Landesrundfunkanstalt kann eine Übertragung von Tätigkeiten auf Dritte nach Satz 2 ausschließen, die durch Erfolgshonorare oder auf Provisionsbasis vergütet werden.


Das einzige was euch vor der Bürokratie schützt, ist dass sie so ineffektiv ist.
 

Tedious

Habs überlebt
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Edit: hab noch ein paar Minuten, also noch mal ausgedehnt ;)

Sicher spiele ich auf Zeit. Es geht mir nicht um die 250€, aber die Art ves Verfahrens kotzt mich an. Zumal die auf relevante Punkte im Schriftverkehr nicht Stellung nehmen. Denn steck ich das lieber meiner Tochter in die Spardose...

@LemonDrops: Selbstverständlich ziehe ich dads BGB hinzu - es regelt mein Privatrecht. Und zum Vertrag.... hier wurde ein Vertrag geschlossen - nicht zwischen mir, sondern zwischen den Landesanstalten und dem Beitragsservice. Hier bin ich der Dritte... und das ist unzulässig. Ausserdem ist das im GG verankert (Privatautonomie).

[...]Durch einen Vertragsschluss werden grundsätzlich nur die Beteiligten – also die Vertragspartner – berechtigt und verpflichtet. Schuldner und Gläubiger der vertraglichen Pflichten sind somit regelmäßig nur die Vertragsparteien selbst und nicht sonstige am Vertragsschluss unbeteiligte Dritte.[...]

Ich schließe ja auch keinen Vertrag mit der FAZ ab um Zeitungen zu vertreiben - und werfe die meinem Nachbarn ein und stelle sie mittels Zwangsanmeldung in Rechnung.

Ich lasse mich nicht von denen unter Druck setzen, ganz einfach.

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist die von den neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betriebene nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft, die seit dem 1. Januar 2013 den Rundfunkbeitrag einzieht. Der Sitz der Behörde ist Köln.

Es ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft, von denen lasse ich mich schon mal keinen Bescheid und schon gar keine Zwangsanmeldung schicken. Sollen die das rechtlich sauber definieren und mir einen Bescheid senden - von einer Behörde. Denn können wir drüber reden. hierzu rechne ich auch folgendes an:

Adressaten für jegliche Beschwerden über die Tätigkeit der GEZ sind wegen deren fehlender Rechtsfähigkeit die Intendanten der jeweiligen regional zuständigen Rundfunkanstalten.

Die Punkte Datenschutz lasse ich mal aus, auch hier fehlt eine Kontrollbehörde. Nichtsdestotrotz verlange ich Auskunft über meine gespeicherten Daten. Das ist mein gutes Recht.
 
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kuromi

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So, das mit den Gesetzen ist die Sache. Wo finde ich diese Gesetze, außer auf der Seite des Beitragsservices?
Ich habe jetzt auf den offiziellen Seiten des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nachgesehen und da wird das RBStV nicht erwähnt auch nicht als RÄStV oder in irgendeiner anderen Form. Das gleiche Spiel bei den einzelnen Ländern - unter den Gesetzen und Verordnungen für mein Bundesland kann ich keine Gesetze oder ähnliches dazu finden.

Hat da jemand einen Link für mich? Ich hätte das eben schon gerne von einer offiziellen Seite und eben nicht von der Seite vom Beitragsservice.

Btw: Geld wurde zurückgelegt - von Anfang an. Person A handhabt das wie Tedious und spielt auf Zeit. Mehr kannst du nicht machen, wenn du nicht gerade im Geld schwimmst und von einem Prozess in den nächsten rennen kannst.

Person A argumentiert übrigens auch mit der Begriffsdefinition der Grundversorgung. Denn seien wir mal ehrlich, von Grundversorgung kann bei den Landesrundfunkanstalten schon lange keine Rede mehr sein. Da besteht mehr ein Überangebot (lassen wir die Qualität der Sendungen mal dahingestellt) an Sendern in jeglicher Form, die sich mitunter kaum mehr voneinander unterscheiden.
Hinsichtlich der Begriffsdefinition Grundversorgung im sozialen Bereich, könnten bei den Rundfunkanstalten locker 70% der Angebote/Sender gestrichen werden und es gäbe trotzdem noch für jeden Punkt einen Sender - Nachrichten, Dokumentation, Unterhaltung, etc.

Es geht allgemein nicht darum sich komplett vor den Kosten zu drücken - sie sind nur absolut unangemessen hinsichtlich des ursprünglichen Gedankens, weshalb es die öffentlich rechtlichen Sender überhaupt gibt und sowieso bei der aktuellen Qualität. Niemand sollte gezwungen sein regierungsnahe Kriegspropaganda und/oder Hetze finanziell zu unterstützen. Das gehört in meinen Augen geändert.
Hinzu kommen die Kritikpunkte, die schon vom Bundesverfassungsgericht angesprochen wurden.



@bevoller: Ich befürchte mir ist das "wieso" schon klar, aber man wird doch noch blöd fragen dürfen. :unknown:
 
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LemonDrops

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@Tedious: Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Vertrag, der von den einzelnen Bundesländern unterschrieben. Warum sollte das BGB dabei relevant sein? Die Politiker die diesen Vertrag ausgehandelt haben vertreten dich und sind durch Wahlen legitimiert. Dementsprechend bist du auch kein Dritter, sondern ein im Vertrag Beteiligter, vertreten durch deine (Landes)Regierung. Ein Dritter wäre ein Bundesland, dass nicht unterschrieben hat. Du musst also nicht das BGB heranziehen, sondern unsere parlamentarische Demokratie infrage stellen, wenn du diesen Vertrag anfechten willst. Denn die Gebühren entstehen nicht dadurch, dass sie gefordert werden (darum ist das BGB auch keine Grundlage), sondern durch das Gesetz.

Weißt du was z. B. auch "nicht rechtsfähig" ist? Eine GbR. Was ist eine GbR? Ein Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen und/oder juristischen Personen. Was ist der Beitragsservice? Ein Zusammenschluss mehrere Anstalten des öffentlichen Rechts, welche Juristische Personen sind. Der Beitragsservice ist (übertragen) also eine GbR, die eine Personengesellschaft ist. Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Das ist exakt was die Landesrundfunkanstalten mit dem Beitragsservice bezwecken. Da sie sich aber eben nicht auf das BGB stützen (können), gibt es in dem Fall keine GbR, sondern eine "nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft".
Die Grundlage einer GbR ist, dass ihre Gesellschafter haften und nicht die GbR, darum ist sie auch "nichts Rechtsfähig", Rechtsfähig sind die Gesellschafter. Genauso verhält es sich beim Beitragsservice, dort haften die Landesrundfunkanstalten.

@kuromi:
http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2791214875252&jtyp=akt
http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6541014866566
 
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Tedious

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@LemonDrops: Warum hat der Beitragsservice denn eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (DE122790216)? Warum ist sie als US-Handelsunternehmen registriert (D-U-N-S Firmen-ID 344474861) und daher auch als Firma nachweislich gewerblich und nach dem Handelsrecht tätig? Deswegen haben die auch keinen Amtsleiter, sondern einen Geschäftsführer... Nach meinem Verständnis ist das wie folgt:

-Firmen haben keine staatlich-hoheitlichen Befugnisse
-Sie dürfen somit keine Amtshilfeersuchen in Anspruch nehmen. Sie müssen den regulären Klageweg über Anwälte und Gerichte gehen
- Sie dürfen als nicht rechtsfähige GbR nicht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz arbeiten und auch keine amtlichen Bescheide erstellen

UPIK® Datensatz - L
L Eingetragener Firmenname ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
W Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil ARD ZDF Beitragsservice
L D-U-N-S® Nummer 344474861
L Geschäftssitz Freimersdorfer Weg 6
L Postleitzahl 50829
L Postalische Stadt Köln
Land Germany
W Länder-Code 276
Postfachnummer
Postfach Stadt Köln
L Telefon Nummer 022150610
Fax Nummer
W Name Hauptverantwortlicher Hans W. Färber
W Tätigkeit (SIC) 7322

Man beachte den SIC Code: 7322. Eine Recherche ergibt: 7322 Inkassodienste.

Deshalb akzeptiere ich keine Festsetzungsbescheide. Punkt. Und in meinen Augen bin ich NICHT betroffen (als Dritter). Es ist ein Vertrag, KEIN Gesetz - denn dann wäre es eine STEUER und rechtswiedrig. Es ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, und nicht das Rundfunkbeitragsstaatsgesetz. Seeehr dünnes Eis IMHO.

BGB hin oder her, das hebelt noch lange nicht § 58 (1) BVwVfG aus - derVerstoß gegen die Privatautonomie, wonach einseitig geschlossene Verträge zu Lasten Dritter rechtswidrig sind.

§ 58
Zustimmung von Dritten und Behörden

(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.

...das lässt sich nicht wegdiskutieren.
 

kuromi

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  • #36
@Tedious: Die BRD ist allerdings auch bei UPIK registriert. Lt. eigener Aussage sammelt Bisnode Daten von ausschließlich Firmen. UPIK wiederum ist ein Produkt von Bisnode.
Fraglich ob UPIK da trotzdem gesondert handelt und eben doch nicht nur Firmen aufnimmt, was nahe liegt. Wäre sonst zu offensichtlich.
Dies geht auch aus deren Bestimmungen hervor:

UPIK Policy Guide Punkt 1.6 schrieb:
Am 1. Oktober 2003 verlangte die amerikanische Bundesregierung, dass alle Geschäftspartner (“Einheiten”) der
amerikanischen Regierung eine D&B® D-U-N-S® Nummer als eindeutige Kennnummer für den integrierten Einkauf besitzen müssen, um Geschäfte mit der Regierung zu tätigen. Dies betrifft einerseits alle Unternehmen, die mit der amerikanischen Regierung Geschäfte tätigen, und andererseits alle Empfänger von Subventionen der amerikanischen Regierung. Die globale Richtlinie von D&B bezüglich der “Geschäftseinheiten”, die ein globales Kundenservicezentrum kontaktieren und sich entweder als Lieferant (Verkäufer) oder Subventionsempfänger der US-Regierung bezeichnen, besagt Folgendes:
[...]
D&B® D-U-N-S® Nummern können auch an Einzelpersonen vergeben werden, sofern die
nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:

1. Die Einzelperson führt eine Dienstleistung für die Regierung aus (Consulting, Beratung, Lehrtätigkeit etc.), und

2. die Einzelperson wird von der Regierung für ihre Tätigkeit bezahlt.

Somit führen die nahezu alles, was irgendwie mit irgendwem Geschäfte macht oder machen könnte und das können auch Ämter/Behörden oder ganze Länder sein.
Zumindest verstehe ich das so. Muss nicht richtig sein. :unknown:

Falls die oben verlinkte Abfrage ihre Gültigkeit verloren hat:
 
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Tedious

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Jau. Bei der BRD mag ich das verstehen, denn die machen ja durchaus Geschäfte mit der US-Regierung. Welche Geschäfte jetzt ein Beitragsservice mit der US-Regierung führen muss erschließt sich mir daraus allerdings nicht. Auch nicht die UStId ;)
 

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@LemonDrops: Warum hat der Beitragsservice denn eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (DE122790216)?

Weil er, wie übrigens jede andere Behörde und darum haben sie solche Nummern, ggf. auch Umsatzsteuer abführen muss? Beispiel, der Beitragsservice hat ein Büro, dieses Büro braucht Klopapier. Auf Klopapier muss man 19% Umsatzsteuer zahlen (oder 7%?). Damit der Beitragsservice diese ordnungsgemäß entrichten kann, braucht er diese Nummer.

Das ist ein ziemlich simpler Zusammenhang, den aber z. B. auch Reichsbürger auch nicht verstehen und für ihre Argumente verdrehen. Genauso reicht es für die Amerikanische Regierung unter Umständen eine Wohnung zu mieten, um ggf. auch Rundfunkgebühren zahlen zu müssen und schon handelt der Beitragsserive mit dieser Regierung. (Nur weil du keine andere Erklärung kennst, ist deine dadurch nicht die Richtige.)



BGB hin oder her, das hebelt noch lange nicht § 58 (1) BVwVfG aus - derVerstoß gegen die Privatautonomie, wonach einseitig geschlossene Verträge zu Lasten Dritter rechtswidrig sind. ...das lässt sich nicht wegdiskutieren.

Nein lässt es sich nicht. Du verstehst nur nicht, dass du kein Dritter bist, da du durch deine Regierung in dem Vertrag vertreten wirst (Darum ist es ein Staatsvertrag, weil er mit/zwischen Staaten getroffen wird). Ein dritter wäre ein Staat, oder ein Bürger dieses Staates, der nicht Unterschrieben hat. Beides trifft auf dich nicht zu.
 

kuromi

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  • #39
Da hat LemonDrops Recht. Was er anspricht wird durch § 27a I UStG geregelt:

Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt Unternehmern im Sinne des § 2 auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt auch juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen. Im Fall der Organschaft wird auf Antrag für jede juristische Person eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt. [...]
 

Tedious

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Okidoki, danke für die Aufklärung. Was ist mit der Listung als Inkassounternehmen?

Zum Thema Vertretung: IMHO regelt das doch das BGB - und genau da hast Du ein paar Post vorher in den Raum geworfen das würde nicht greifen :unknown: - § 164 Abs. 1 S 1 BGB : "Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen.". Aber vielleicht verstehe ich das auch falsch...

Denn steht noch die Frage nach dem Vertrag im Raum - wenns ein Gesetz wäre wäre es denn eine Steuer und unzulässig?!

Wie dem auch sein, mag sich vortrefflich streiten und diskutieren lassen - ich sitze das jetzt erst mal aus und spiele auf Zeit. Und nochmal, mit geht es nicht um die 250€, mir geht es ums Prinzip. Von groben Formfehlern mal ganz abgesehen (sie fordern rückwirkend für 2013 und haben meine Frau mit jetzigem Namen angemeldet, wir sind aber erst seit April verheiratet - der Name existierte an der Adresse 2013 nicht. Ein Bescheid wurde nicht unterzeichnet. Meinem Recht nach Datenauskunft wurde nicht Folge geleistet... und, und, und...

Ich halte Euch einfach auf dem Laufenden ;) Müsste ja bald mal wieder Post kommen...
 
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