• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Probezeit geblitzt im Auto des Vaters

FlY

..away

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Nabend,

bin gerad geblitzt worden mit dem alten golf 3 meines Vaters. Wurde mit ca. 95 laut Tacho in der 70 Zone geblitzt. Bin noch in der Probezeit, meine Frage ist etwas dämlich...
Radarfallen messen doch per GPS... bin gerade nochmal 95 gefahren, der Golf hatte via. neuem Tom Tom 89/90 angezeigt...
Der Blitzer stand auf dem Boden, war eine Art alukasten und es läuchtete nur kurz rot auf, ich hoffe nicht das mein Bild drauf ist bzw unerkennbar da es dunkel war, sondern nur das Kennzeichen..
Die Post bekommt ja so oder so mein Vater, zahlen muss ich es, kann es passieren, dass gesagt wird das mein vater nicht am steuer war?
Ich habe auf der Bundesstraße das erste mal überholt da ein auto mit kanpp 60 fuhr...
Bei unter 100 sinds doch 3kmh toleranz..
 

Der3Geist

always feed the fish

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Die Blitzer Messen nicht per GPS, sondern per Radar oder Lichtschranke.

Erstmal bekommt derjenige die Rechnung, auf den das Auto angemeldet ist.
Also dein Vater.

Und nun die Übliche selbst dran schuld Belehrung.

Also, selber schuld, wenn du in der Probezeit zu Schnell fährst. :p
 

HanZ

Bekannter NGBler

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Aussage verweigern und sagen, man wisse nicht wer am Steuer war. Punkt. Dann kann es sein, dass die Polizei ein zwei mal vorbeikommt, schau halt, dass dann nicht gerade du die Tür aufmachst. Dann wird das Verfahren fallen gelassen, weil nicht gesagt werden kann, wer am Steuer saß.

Nachteil: Ihr müsst dann für ein halbes Jahr ein Fahrtenbuch führen.
 

Der3Geist

always feed the fish

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Aussage verweigern und sagen, man wisse nicht wer am Steuer war. Punkt. Dann kann es sein, dass die Polizei ein zwei mal vorbeikommt, schau halt, dass dann nicht gerade du die Tür aufmachst. Dann wird das Verfahren fallen gelassen

Das ging früher mal.
Mittlerweile kommt man damit nichtmehr um das Knöllchen rum.
 

HanZ

Bekannter NGBler

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Bist du dir sicher? Was heißt früher?
Bei meinem Bruder hat das vor ein paar Jährchen noch geklappt...
 

Abul

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Radarfallen messen doch per GPS...
Im ernst?

ich hoffe nicht das mein Bild drauf ist bzw unerkennbar da es dunkel war, sondern nur das Kennzeichen..
es läuchtete nur kurz rot auf
Rotes Licht blendet das Auge nicht so stark wie weißes Licht. Auf dem Foto wird man dich sowie das Kennzeichen wohl erkennen, auch wenn es Dunkel war. Ich mein, die haben ihr Blitzlicht ja nicht damit die Bilder tagsüber besser ausgeleuchtet sind und schicker ausschauen.

kann es passieren, dass gesagt wird das mein vater nicht am steuer war?
Normalerweise bekommt dein Vater Post vom Landkreis wo er Angaben zum Fahrer mache muss. Da du allerdings ein Familienmitglied bist kann er die Aussage verweigern. Aber keine Sorge, die werden schon irgendwie auf dich zurück kommen. Bei mir war es mal so, das ich die nächste Person war die vom Landkreis Post bekommen hat, nachdem meine Ma die Aussage verweigert hat.

Ich habe auf der Bundesstraße das erste mal überholt da ein auto mit kanpp 60 fuhr...
Gibt schlimmeres. Sei froh das es keine 100er Zone war. Gewöhn dich mal lieber ans gemütlich Fahren, spart Ärger und Geld :)

Bei unter 100 sinds doch 3kmh toleranz..
Jap, und bei über 100 Km/h sind es 3% Toleranz.
 

Cybercat

Board Kater

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Wenn man dann einfach mal behauptet, man wisse nicht wer gefahren ist, können die einem das führen eines Fahrtenbuches auferlegen.

Ist nicht angenehm jeden Kilometer bis zum Lebensende nachhalten zu müssen.

Wenne Pech hast, kannst einen Lappen gegen eine Monatskarte für Bus&Bahn eintauschen:D
 

Abul

(Threadleser)

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He, mach dem Jungen keine Angst, den Lappen behällt er schon noch.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Wenn man dann einfach mal behauptet, man wisse nicht wer gefahren ist, können die einem das führen eines Fahrtenbuches auferlegen.

Ist nicht angenehm jeden Kilometer bis zum Lebensende nachhalten zu müssen.

nicht nur bis zum Lebensende, sondern selbst darüber hinaus. Die Erben müssen das weiterführen, Tausende Jahren lang.
:rolleyes:
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Na ja, wenn man aber eh schon ein Fahrtenbuch führt, kann man ja direkt das Auto als gewerblich anmelden und von der Steuer abziehen ;)
 

bevoller

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Na ja, wenn man aber eh schon ein Fahrtenbuch führt, kann man ja direkt das Auto als gewerblich anmelden und von der Steuer abziehen ;)
Wie sollte das gehen, wenn man kein Gewerbe führt? Üblicherweise wäre da nur noch die geldwerte Leistung vom Arbeitgeber, bei der dann nicht auf die 1-Prozent-Regelung zurückgegriffen wird. Als Gehaltersatz ist das dann aber steuer- und sozialversicherungspflichtig.
 

accC

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Eigentlich würde ich dir wünschen, dass etwas passiert aber naja. Heute Abend bin ich gut drauf und es kommt kein Flamewar.

Zunächst bekommt dein Vater ein Schreiben. Da steht dann drin, dass sein Wagen mit X km/h geblitzt wurde, er mit Toleranz und Schlag-Mich-Tot noch Y km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit war. Je nach Land kann das schlimmer oder weniger schlimm sein. In Deutschland kommst du lange mit einem "dududu" und ein bisschen Kleingeld davon, in NL, Österreich usw. kassieren sie in manchen Fällen nicht nur den Führerschein, sondern gleich dich mit ein.

Normalerweise sollte in dem Schreiben drin stehen, dass der Fahrer ("du") nicht als der Halter (also dein Vater) identifiziert werden konnte und man Angaben dazu machen soll, wer den Wagen gefahren hat. Nun gibt es drei Möglichkeiten:
a. Dein Vater gibt dich an.
b. Dein Vater gibt an, er wisse nicht, wer gefahren ist.
c. Ihr sucht euch jemanden, der's übernimmt.

Fall a ist klar, du wirst angeschrieben und darfst die Geschichte ausbaden.
Fall b nun, dann wirst du vermutlich ebenfalls angeschrieben, ganz dumm sind die Herrn und Damen auch nicht. Im schlimmsten/ besten Fall wird dem Fahrzeughalter ein Fahrenbuch auferlegt, wo jede Fahrt dokumentiert werden muss. Ich würde aber nicht damit rechnen, dass du so einfach durch kommst.
Fall c macht sich eine Gesetzeslücke zu nutze:
Wenn du so ein Schreiben erhältst, dann darfst du keine Falschangabe machen. Du darfst also nicht sagen "Person X war das!", wenn dem nicht so war.
Gibt man das Schreiben nun aber Person X und die gibt dort an: "Ja, ich war das!", dann kannst weder du noch Person X wegen Falschangabe bestraft werden.
Klar ist, Person X muss dann das Bußgeld und ggf. die Punkte tragen. Normalerweise machen das Personen, die sowieso längere Zeit nicht Auto fahren können/ wollen/ müssen oder die finanziell darauf angewiesen sind. Das Bußgeld müsst natürlich ihr zahlen und noch eine kleine Aufwandsentschädigung, damit Person X für euch lügt. - Zum rechtlichen Aspekt ist zumindest mein letzter Kenntnisstand, dass das in Deutschland eben aufgrund der Gesetzeslücke nicht bestraft werden kann und dass es auch durch geht. Ob sich das mittlerweile geändert hat, weiß ich jedoch nicht.


Übrigens:
  • Zulässige Geschwindigkeit: 70
  • Gefahrene Geschwindigkeit: 95
  • Fahrzeug: PKW
  • Ortschaft: außerorts
  • Probezeit: ja

=> Überschreitung: 25km/h - 3km/h (Toleranz)

Konsequenzen:
  • Punkte: 1
  • Bußgeld: 70 Euro
  • Fahrverbot: 0 Monate
  • Probezeit: Verlängerung um 2 Jahre
  • Weiteres: Aufbauseminar

Quelle: https://www.bussgeldrechner.org

Je nach der Art der Messung kannst du natürlich auch prüfen lassen, ob der Blitzer zulässig ist. Es sind diverse Blitzer im Einsatz, die (rechtlich/ technisch) nicht zulässig sind. Allerdings ist das ein Glücksspiel. Im schlechtesten Fall hast du deinen Anwalt zu bezahlen, der die Prüfung erwirkt hat, das Blitzgerät war zulässig und du darfst deine Strafe zahlen. Ich denke nicht, dass sich das lohnt.
 

slushy

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Sofern Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich das, wenn es denn tatsächlich auf Dich zurückfällt, einem Anwalt geben. Ich wurde damals, kurz vor Ende meiner Probezeit, mit circa 58 km/h in einer 30er-Zone geblitzt. Das hätte bedeutet, dass sich meine Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert und ich einen Aufbaukurs hätte besuchen müssen - siehe dazu den Beitrag von accC über mir.

Mein Glück war, dass ich damals aus einem Auto heraus geblitzt wurde und die Frau, die als Zeugin drin saß, den Papierkram zuvor nicht ordentlich ausgefüllt hat. Die müssen dort unter anderem eintragen, wie groß die Entfernung der beiden Räder des Blitzerfahrzeugs zur Fahrbahn ist. Ebenso müssen sie eintragen, welches Nummernschuld zum entsprechenden Zeitpunkt am Fahrzeug montiert ist, da sie meist kreisnahe Nummernschilder zur "Tarnung" haben. Beides hatte die gute Frau nicht gemacht und der Richter befand die Messung damit als ungültig/falsch.

Ich weiß nicht, ob die ähnliche Protokolle auch ausfüllen müssen wenn sie mit so einem Kasten blitzen, aber sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, würde ich es versuchen. ;)
 

Grimwald

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Lass deinen Vater die Rechnung zahlen und die gibst ihn das Geld + kleinen Bonus zurück. Easy Peasy und hab ich damals genauso gemacht.:T
 

Trolling Stone

Troll Landa
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Wenn der Anhörungsbogen kommt, dann wird dieser so ausgefüllt, dass der Vater die Schuld von sich weist und auf jemand anderen schiebt. Ein Freund, der unbeteiligt war, aber hierbei mitmacht. Dann wird der Anhörungsbogen am letzten Tag vor Ablauf der Frist in den Briefkasten vom zuständigen Ordnungsamt geworfen.
Der bekommt dann ebenfalls einen Anhörungsbogen, den muss er ignorieren. Wenn er den Bußgeldbescheid bekommt, widerspricht er, dass er den Wagen nicht gefahren ist (was ja auch stimmt), und wirft den Widerspruch ebenfalls einen Tag vor Ablauf der Frist in den Briefkasten des Ordnungsamtes.

Und das sollte es gewesen sein, denn ab hier ist die Sache verjährt (3 Monate Frist, die nur dann unterbrochen wird, wenn der richtige Täter den Bußgeldbescheid bekommt, was in diesem Szenario ja nicht passiert).

So habe ich verfahren vor etwa ~3 Jahren, als mein Bruder meinte, er müsse 40 km/h mit meinem Wagen zu schnell fahren...in seiner Probezeit.
 

zogger

LoneSomeUser

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bezahl den Kram und steh zu Deinem Fehler
das Amt wird Dir evtl ne Nachschulung verordnen

Lerne einfach daraus, und Fahr in Zukunft so wie es von Dir als Verkehrsteilnehmer erwartet wird
 

Trolling Stone

Troll Landa
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Moral Fag detected. :rolleyes:

Solange man sich im gesetzlichen Rahmen bewegt (Ordnungsamt anlügen stellt keine Straftat dar), dann kann man das genau so machen, wie ich es bereits vorgeschlagen habe.
Kam übrigens nie wieder was von denen. Weder an den Freund, noch an meinen Bruder, noch an mich. Auch Fahrtenbuch brauchte ich nicht führen.
 

Der3Geist

always feed the fish

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Sofern Du eine Rechtsschutzversicherung hast

Du solltest noch darauf Hinweisen, das es bei KFZ dingen um die KFZ Rechtschutzversicherung Handelt,
da eine Normale "Übliche" Private Rechtschutzversicherung NICHT für dinge im Straßenverkehr zuständig ist.
 

Hector

Board-Paladin

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..und es wäre noch zu erwähnen, dass so ein Aufbauseminar nochmal gut €€€ kostet. Bei meinem, vor 10 Jahren, wurden glaube ich mich zu erinnern 250€ fällig. Zusätzlich zum Bußgeld natürlich.
 
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