Und ich finde es erschreckend, dass es Leute gibt, die dieser Fall nicht sonderlich berührt. Die müssen echt nen miesen Charakter haben.
Stimmts, elgitarre?
Tusch... Nääh... Tusche... Ah jetzt hab ichs. Touché!
Ich finde es schade, dass der Unfall passiert ist, allerdings berührt mich das jetzt auch nicht mehr oder weniger als andere Todes- oder Unfallmeldungen. Insbesondere ist es mir scheißegal, ob es sich um ein Kind handelt(e) oder um einen Erwachsenen. Für mich ist jedes Menschenleben gleich viel wert.
So eine richtige Halterung sehe ich nicht. Vielleicht sollten solche Gerätschaften erst ab einem bestimmten Alter freigegeben werden oder jemand sollte genau aufpassen, ob da wer rausklettert.
Halterung? Schau dir das Video halt an. Es gibt einen Sperrbügel, der vor den Körper abgesenkt wird. Normalerweise ist damit ein Aufstehen/Aussteigen eigentlich unmöglich. Und üblicherweise sind solche Fahrgeschäfte auch nur unter einer bestimmten Voraussetzung freigegeben. Allerdings nicht nach Alter, sondern nach dem Erreichen einer bestimmten Körpergröße. Das macht nämlich mehr Sinn, kennt man ja auch vom Sicherheitsgurt.
Bemängeln kann man im Punkt Sicherheit allerdings wohl, dass das Fahrgeschäft von mehreren Seiten frei zugänglich ist, noch nicht mal das Geländer durchgängig ist (scheinbar). Allerdings wäre so ein Geländer natürlich sowieso kein 100% Schutz, denn so lange man durchsteigen bzw. drüber klettern kann, wird das irgendwann auch jemand mal tun. Die Hemmschwelle dürfte mit einer ordentliche und durchgehenden Absperrung aber vielleicht etwas höher ausfallen.
Ein weiteres Mal kann ich mich daran erinnern, dass mein Rucksack der im Fußraum lag auch fast rausgeschleudert wurde...
Das passiert aber nur, wenn der Führer das Ding volle Kanne drehen lässt...
Nein, eigentlich passiert das nur, wenn irgend welche Idioten lose Gegenstände mit sich führen, obwohl (fast) immer Hinweisschilder darauf hinweisen, dass dies zu unterlassen ist.
War das zu deutlich? Sorry - aber man kann seine eigene Verantwortung halt nicht immer so einfach auf andere abladen.
Das mit dem Kind und der Strasse kann man hier aber nicht anwenden...LEIDER...ist in solchen Fällen immer der Fahrer schuld, selbst wenn er vorschriftsmässig faehrt.
Ist er nicht. Allerdings sind Kinder im Straßenverkehr erst ab 10 Jahren deliktsfähig.
Eine mögliche (Teil)Schuld des Autofahrers ergibt sich dagegen aus dem Betriebsrisiko des Kfz.
Das Selbe gilt für den besoffenen Fußgänger. Hier gilt wieder die Gefährdungshaftung, allerdings kann dem Fußgänger ggf. zumindest eine Teilschuld angerechnet werden (BGH NJW 00, 3069; 02, 1263). Dazu genügt eine sorgfaltswidrige Selbstgefährdung.
Konkretes Beispiel: Wenn ich auf eine Party gehe, weiß ich vorher, dass ich hinterher noch nach Hause laufen muss. Also saufe ich nicht bis zum sprichwörtlichen Umfallen.
Wenn diese nicht sichtbar sind, kannst du selbstverständlich auch keine Rücksicht darauf nehmen und bist folglich auch nicht schuld...
Haftest aber trotzdem...
Der Betrunkene bekommt eine Strafe dafür, alkoholisiert am Straßenverkehr (als Fußgänger) teilgenommen zu haben - wenn er einen Führerschein hat, ist dieser weg. Geldstrafe gibt es sicherlich auch noch.
Nein, idR ist die Fleppe dann nicht weg. Schließlich gibt es für Fußgänger keine Promillegrenze. Entzogen werden kann der Führerschein auch bei Fußgängern u.U. dann, wenn sich herausstellt, dass der Delinquent alkoholsüchtig ist.