Sicher ist das kein Thema genauso wie man auch mal ne Feier vom Nachbarn ertragen könnte.

Wenn das wie in dem Fall aber eh schon vorher zwischen den Parteien gekracht hat wird das relativ unabhängig von der WM sein.
Mal ja... Dein in 480 angedeutetes Verhalten würde ich allerdings genau so wenig tolerieren, wie jemanden der ständig Randale macht. Wobei Letzteres wohl auf Gegenseitigkeit beruht. Man muss schließlich nicht unbedingt extra provozieren, wenn oder weil sich mal jemand beschwert hat.
Eben eine neue Chanche unsere Gerichte mit sinnlosem Müll zu belasten und dem Nachbarn eins auszuwischen.
Mag im Kreuzberger Fall zutreffend sein. Generell halte ich eine Klage aber nicht für sinnlosen Müll. Spielt außerdem eigentlich auch keine große Rolle.
Terrorisierst du mich mit deiner "Feierei"und ich ziehe deswegen vor Gericht, ist das Gericht genau so beschäftigt, wie für den Fall, dass ich das Recht in meine eigenen Hände nehme und dir eine reinhaue. Denn wahrscheinlich würdest du in dem Fall deinerseits vor Gericht ziehen.
Ansonsten ist Lärm auch situationsabhängig. Macht man selber Krach, empfindet das wohl niemand als störenden Lärm. Schließlich ist man ja selber der Verursacher.
Oder man weiß wirklich um eine Ausnahme. Bspw. war bei uns in Hörweite kürzlich eine Feier, bei der gegen 23 Uhr draußen Musik und Tanz stattfand. Selbstverständlich auch mit anschließendem Applaus etc. Dauerte insgesamt 15-20 Minuten. Am Schluss der Veranstaltung waren dann noch irgend welche Blagen lauthals schreiend unterwegs nach Hause (mit freundl. Grüßen an Destiny wahrscheinlich

).
Natürlich schaut man als Anwohner dann erst mal, wo der Lärm (die Musik) her kommt. Abgesehen davon, dass es natürlich sowieso ziemlich dämlich ist, einen geräuschvollen Tanzbeitrag erst nach 22 Uhr zu bringen, schüttelt man halt leicht irritiert den Kopf, lässt einen Spruch zur Lebensabschnittsgefährtin los und geht dann ins Bett.
Andererseits gibt es bei uns in der Gegend aber so einen Vollpfosten, der alle paar Wochen meint, mit einer Schreckschuss rumballern zu müssen. Das dann ebenfalls mehrere Minuten lang und teilweise sogar deutlich nach 24 Uhr. Da wirkt einfach schon sie Situation auf mich so dermaßen dämlich und rücksichtslos, dass ich mir schon überlegt habe, ob ich nicht mal fix ins Auto steigen soll. Da teilweise auch Feuerwerkskörper abgeschossen werden, sollte der Typ über kurz oder lang zu finden sein. Und dann hält mich vermutlich nur meine gute Kinderstube davon ab, dem Idioten die Knarre da rein zu schieben, wo die Sonne nie scheint.
Das wird schon öfters wegen Lärmbelästigung während der nächtlichen Ruhezeit hin und her gegangen sein, da die einstweilige Verfügung so durchgegangen ist. Polizeibekannte Ruhestörungen.
Och - so schwer ist der Antrag eigentlich gar nicht zu stellen. Sicherlich erleichtert eine aktenkundige mehrfache Ruhestörung durch den Nachbarn die Angelegenheit sehr wahrscheinlich. Aber im Prinzip reicht imho schon eine eidesstattliche Erklärung aus, dass der Nachbar ständig und wiederholt gegen deinen Rechtsanspruch auf Nachtruhe verstößt. Verfügungsanspruch und -grund müssen lediglich glaubhaft gemacht werden.